Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

Auch unter diesem Gesichtspunkt ist es sehr sinnvoll, dass wir uns im Ausschuss weiter darüber unterhalten. Ich freue mich auf die weitere Beratung. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat deren Fraktionsvorsitzender, Abgeordneter Wolfgang Kubicki, das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in diesem Hause eine gute Tradition, wenn es darum geht, Beauftragte des Landes zu wählen. Es war bislang auch eigentlich nie ein Problem - abgesehen von einer Ausnahme -, im Vorhinein einen breiten interfraktionellen Konsens über eine Kandidatin oder einen Kandidaten zu finden. Doch im aktuellen Fall waren auch wir vom Vorgehen des sozialdemokratischen Fraktionsvorsitzenden mindestens irritiert, wenn nicht sogar enttäuscht.

Um eines klarzustellen, Herr Dr. Stegner: Die gestern gewählte Beauftragte des Landtages für soziale Angelegenheiten, Frau El Samadoni, sollte darunter nicht leiden. Sie ist nach unserer Auffassung eine außerordentlich fähige und für dieses wichtige Amt geeignete Persönlichkeit.

(Beifall)

Wir sind sicher, dass sie ihre Aufgabe exzellent erfüllen wird und dass sie die Unabhängigkeit, die sie bei ihrer Vorstellung uns gegenüber dokumentiert hat, auch in ihrem Amt dokumentieren wird.

Sie kann nichts dafür, dass Sie, Herr Dr. Stegner, dem Landtag mit der von Ihnen gewohnten Ellenbogenmentalität aufzeigen wollen, wer im Land Schleswig-Holstein das Sagen hat. Allein die Art des Vorgehens weckt Zweifel, ob es Ihnen um die Sache gegangen ist oder nur darum, ein ganz persönliches machtpolitisches Mütchen zu kühlen. Wir wissen mittlerweile, dass Fairness im parlamentarischen Umgang für Sie in den vergangenen zwei Jahren immer mehr zum Fremdwort geworden ist.

(Beifall FDP und CDU)

Das sage ich auch im Zusammenhang mit der später folgenden Debatte um die Landeszentrale für politische Bildung. Herr Dr. Stegner, wir werden uns einen solchen Umgang mit dem Parlament nicht mehr gefallen lassen.

(Beifall FDP und CDU)

Wer ständig von anderen einen vernünftigen Umgang einfordert, im Zweifel aber sich selbst hiervon

(Dr. Marret Bohn)

ausklammert, kann nicht erwarten, dass die Gegenseite dies lediglich schulterzuckend zur Kenntnis nimmt. Der muss sich vielmehr darauf einstellen, dass sein Vorgehen mit gleicher Münze zurückgezahlt wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, insofern verstehe ich den vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion als parlamentarischen Hilferuf. Die Kollegen der Union haben sich ganz offensichtlich gefragt, mit welchen Mitteln wir es wieder möglich machen können, einen ordentlichen parlamentarischen Umgang miteinander zu pflegen.

Ich sage das ganz deutlich: Herr Kollege Callsen, ich bin mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht sonderlich glücklich; denn er dokumentiert doch in Wahrheit die Unfähigkeit aller Beteiligten, sich auf einen Weg des Konsens zurückzubegeben.

(Beifall FDP und Wolfgang Dudda [PIRA- TEN])

Dass sich Teile der Opposition aber genötigt fühlen, einen solchen Gesetzentwurf einzubringen, sollte auch innerhalb der selbst ernannten Koalition des Dialogs zum Nachdenken führen. Dieser Gesetzentwurf zeigt es Ihnen eigentlich Schwarz auf Weiß: Ihre ständig wiederholte Wohlfühlatmosphäre des Dialogs ist nichts anderes als Kulisse.

(Beifall FDP und CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache es kurz: Nach meinem parlamentarischen Selbstverständnis brauchen wir einen solchen Gesetzentwurf eigentlich nicht. Vielmehr brauchen wir im Landtag wieder einen vernünftigen parlamentarischen Umgang miteinander. Dann sind solche Gesetzentwürfe entbehrlich. Dennoch hat es der Gesetzentwurf verdient, dass wir ihn ernsthaft und vorurteilsfrei im Ausschuss beraten; denn das gehört auch zur guten parlamentarischen Tradition. Vielleicht gelingt es uns ja, durch die Debatte über diesen Gesetzentwurf wieder einen Umgang miteinander zu pflegen, der andere Maßnahmen im Landtag entbehrlich macht. - Herzlichen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Für die Fraktion der PIRATEN hat der Fraktionsvorsitzende, Abgeordneter Torge Schmidt, das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Brauchen Beauftragte des Landes Schleswig-Holstein wirklich eine Zweidrittelmehrheit? - Meine Kurzüberlegung dazu, warum dies geboten sein dürfte, wirft einen bezeichnenden Blick auf unseren Landtag und die demokratische Kultur in unserem Bundesland. Es ist ein zentrales Merkmal einer Demokratie, dass in regelmäßigen Abständen Wahlen stattfinden. Ebenso ist es ein häufiges Merkmal dieser Wahlen, dass sie regelmäßig von denselben Grundsatzdiskussionen begleitet werden.

Dies zeigte sich auch bei den gestrigen Wahlen für die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und zeigt sich auch bei der Besetzung des Beauftragten der Landeszentrale für politische Bildung. Egal wann und für welchen Bereich eine solche Wahl in diesem Parlament auf der Tagesordnung steht - wir können uns sicher sein, dass die Frage aufgeworfen wird: Missbraucht die jeweils regierende Koalition das Verfahren für ihre eigenen Machtzwecke?

Lassen Sie mich eines sagen: Die parteipolitische Instrumentalisierung eines Amtes beschädigt dieses Amt nur langsam, dann aber unwiderruflich!

(Beifall PIRATEN)

Die jeweils zu wählenden Kandidaten werden aber sofort beschädigt und stehen dann als Erstes vor der Aufgabe, den durch die Wahl quasi aufgelaufenen Misstrauensvorschuss abzubauen. Dies kann aber doch nicht im Interesse derjenigen Einwohner unseres Landes sein, um deren Angelegenheiten sich unsere Landesbeauftragten kümmern sollen.

(Beifall PIRATEN und vereinzelt CDU)

Um diesen Misstrauensvorschuss abzubauen - besser wäre es noch, diesen gar nicht erst entstehen zu lassen -, wäre eine Zweidrittelmehrheit ein durchaus geeignetes Instrument. Es ist aber auch ein geeignetes Instrument, sich das Vertrauen der Öffentlichkeit zu erarbeiten und - abgesehen von kleinen oppositionellen Anmerkungen - gar nicht erst den Anschein eines Verdachtes aufkommen zu lassen, dass ein Machtmissbrauch angestrebt wird.

(Beifall PIRATEN)

Im Gegenteil. Wenn man sich das Gebaren unseres geschätzten Kollegen Dr. Stegner anschaut, dann weht ein Hauch von Vergangenheit durch dieses Haus.

(Wolfgang Kubicki)

(Beifall PIRATEN und vereinzelt FDP)

Hier nistet sich wirklich auch beim geneigtesten Beobachter das Gefühl ein, das ihn bei der Besetzung von Posten nichts und niemand davor bewahren kann, zuerst auf die eigene Partei oder Gewährsleute und dann auf das jeweilige Amt zu schauen.

(Beifall PIRATEN und vereinzelt FDP)

Deshalb richte ich nun einen Appell an die Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition: Schauen Sie in Zukunft mehr auf das Amt, dann auf die Anforderungen dafür und anschließend erst auf die Bewerberinnen und Bewerber. Und schauen Sie nicht auf das Parteibuch. Denn so ist Ihnen doch eine Zweidrittelmehrheit sicher.

Ich möchte noch einmal auf die von mir angesprochene demokratische Kultur zurückkommen. Zu einer solchen Kultur gehört auch ein respektvolles Miteinander. Muss ich weiterreden? - Eigentlich nicht.

Bevor ich nun zum Ende komme, möchte ich die eingangs gestellte Frage beantworten. Nein, wir brauchen die Zweidrittelmehrheit für Landesbeauftragte nicht, sie kann aber für die breitere Akzeptanz des Beauftragten sorgen.

Es ist mein Wunsch, dass wir in unserem Agieren zukünftig einen Vertrauensvorschuss für die Kandidaten generieren, die in einem offenen und transparenten Verfahren gewählt werden, bei denen klar ist, dass bei der Auswahl für das Amt die Qualifikation bestimmend gewesen ist.

In diesem Sinne befürworten wir das Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall PIRATEN, CDU und FDP)

Für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gerade der recht seltene Fall eingetreten, dass ich noch etwas dazugelernt habe. Der Kollege sagte ja gerade, dass wir zwar keine Zweidrittelmehrheit benötigen, seine Fraktion dem Antrag aber trotzdem zustimmen will. Das ist inkonsequent, aber okay. Die PIRATEN stimmen jetzt für Dinge, die sie eigentlich ablehnen. Aber, sei es drum, lieber Kollege Schmidt.

In der Regel werden die Landesbeauftragten bei uns in Schleswig-Holstein mit einer einfachen Mehrheit vom Parlament in ihr Amt gewählt. Dies ist aus Sicht des SSW auch ausreichend. Daran wollen wir auch festhalten. Da können Sie schon ahnen, wie wir abstimmen werden.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Beauftragten ein hohes Ansehen genießen, das viel weiter reicht, als es die einfache Mehrheit vorgibt. Deshalb streben wir natürlich immer hier im Parlament eine breitere Mehrheit als die verpflichtend vorgesehene einfache Mehrheit bei der Wahl von Beauftragten an. Das funktioniert ja auch, wie wir es gestern wieder gesehen haben. Wichtig ist, dass die Beauftragten unabhängig und möglichst auch über einen längeren Zeitraum arbeiten können. Diese Richtschnur hat sich im Zusammenhang mit der Arbeit von Landesbeauftragten bewährt.

An dieser Stelle sollten wir uns noch einmal vor Augen führen, wo eine einfache Mehrheit angebracht ist und wo etwa eine Mehrheit von zwei Dritteln zielführend ist. Mit einer einfachen Mehrheit wird etwa unser Landtagspräsident gewählt. Dieser soll uns als Parlament nach außen vertreten und bildet eine wichtige Ansprechstelle für Vereine, Organisationen und natürlich auch für die Bürger in Schleswig-Holstein und anderswo. Der Präsident oder die Präsidentin des Landtags soll repräsentative Funktionen übernehmen und hierbei unabhängig arbeiten. Dabei kann eine vorzeitige Abberufung nur mit einer Zweidrittelmehrheit durchgeführt werden. Diese Hürde sichert den Präsidenten oder der Präsidentin im Übrigen ein gutes Stück Unabhängigkeit gegenüber den Mehrheitsverhältnissen im Landtag zu. Es ist, zumindest heute, eine Selbstverständlichkeit, dass der Landtagspräsident von einer weitaus breiteren Mehrheit getragen wird. Schließlich ist er ja gewissermaßen der Vertreter des gesamten Parlaments.

In diesem Zusammenhang kann man den Landtagspräsidenten gut mit einem Beauftragten des Landtags vergleichen. Der Landtagspräsident vertritt die Interessen des Landtages als Ganzes und vertritt ihn überparteilich. Ähnlich ist es mit den Beauftragten. Sie vertreten die Interessen ihres Fachbereichs und tun das ebenfalls überparteilich. Sie haben aber in der Sache keine Entscheidungsbefugnisse, sondern nur Ombudsmann-Funktionen. Das ist für uns auch der Unterschied.

Auf der anderen Seite gibt es nämlich Ämter, die hier im Plenum von einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden, wie etwa die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts in Schleswig, die wesentlich

(Torge Schmidt)

weitgehendere Funktionen haben. Die Mitglieder des Gerichts nehmen eine gleichberechtigte Stellung neben Landtag und Landesregierung ein und sind herausgehobener Teil der Dritten Gewalt. Das ist eine völlig andere Sachlage als im Vergleich zu den anderen Funktionen, die ich gerade beschrieben habe. Ein Urteil zu sprechen, an das dann auch das Recht gebunden ist, ist etwas anderes als eine repräsentative oder eine beratende Funktion wie etwa die der Landesbeauftragten. Die Beauftragten sollen ihren Rat nicht nur nach außen tragen, sondern sich vor allem mit ihren Ratschlägen an uns wenden. Die Landesbeauftragten haben also einen anderen formellen Status, was ihre Arbeit natürlich nicht weniger wichtig macht.

Darüber hinaus gibt es auch noch andere Varianten, wie die Landesbeauftragten in ihr Amt getragen werden. Beauftragte der Landesregierung werden nämlich gar nicht gewählt, sie werden von der Landesregierung ernannt, wie etwa die Minderheitenbeauftragte oder der Landesnaturschutzbeauftragte.