giöser oder politischer Strömung sein mag, ist es doch unerlässlich, dass die verfassungsfeindlichen Gruppierungen aller Art aus dem gesamten Spektrum unter Beobachtung sind.
Der Rechtsextremismus in Schleswig-Holstein stagniert. Ich glaube, wir können uns glücklich schätzen, dass all diejenigen, die das rechte Gedankengut in Schleswig-Holstein etablieren wollten oder immer noch etablieren wollen, auf taube Ohren stoßen. Wir können uns glücklich schätzen, dass die Schleswig-Holsteinerinnen und SchleswigHolsteiner sich ihrer Verantwortung für die Demokratie bewusst sind und sich offen und friedlich dem Rechtsextremismus entgegenstellen.
Allerdings ist der Rechtsextremismus im digitalen Zeitalter nicht nur offensichtlich beziehungsweise anhand stumpfer Parolen und Hetzkampagnen zu erkennen. Der Rechtsextremismus geht oft neue, bedauerlicherweise sehr undurchsichtige Wege im Netz. Oftmals geschieht dies unter dem Tarnmantel des Opferschutzes, zum Beispiel durch Kampagnen gegen angeblichen Kindesmissbrauch. Dabei ist der Rechtsextremismus erst auf den zweiten, wenn nicht sogar erst auf den dritten Blick zu erkennen. Rechtsextreme suchen immer häufiger Kontakt zu Betroffenengruppen sexualisierter Gewalt sowie den Verbänden. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir gerade in diesem Bereich sehr aufmerksam bleiben.
Anders als der eine oder andere Vorredner bin ich sehr wohl der Auffassung, dass wir weder das rechte noch das linke Auge verschließen dürfen.
Ich glaube, der Kollege von der Piratenfraktion hat es gesagt: Ausgerecht dieser Landesregierung vorzuwerfen, sie sei auf dem rechten Auge blind, halte ich für mehr als komödiantisch.
In diesem Haus herrscht Gott sei Dank fraktionsübergreifend Einigkeit: Extremismus in jeder Form ist in Schleswig-Holstein fehl am Platz. Der Linksextremismus ist in Schleswig-Holstein wie auch der Rechtsextremismus präsent. Herr von Pein, über Ihre Rede habe ich mich deshalb so gewundert, weil der Innenminister eine vollständig andere Auffassung vorgetragen hat.
Er hat eine vollständig andere Auffassung. Ich habe zum wiederholten Male festgestellt, dass es offen
sichtlich bei den politischen Ansätzen im Hinblick auf die Verfassungsschutzpolitik dieses Landes zwei Politiken gibt; die des SPD-Innenministers und die der SPD-Landtagsfraktion. Es wäre gut, wenn Sie sich für eine entscheiden könnten.
Herr Abgeordneter Dr. Garg, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Fraktionsvorsitzenden von der SPD-Fraktion, Herrn Dr. Stegner?
Lieber Herr Kollege Garg, ich habe den Innenminister eher so verstanden, dass er sich gegen jedwede Form von Gewalt gewandt hat und dass er gesagt hat, dass es dafür keinerlei Begründung gebe. Das, was der Kollege Pein dargestellt hat, war es, darauf hinzuweisen, dass es deutlich mehr Gefahren gibt, die von rechts ausgehen. Das ist offenkundig, das zeigt auch der Bericht. Darüber hinaus hat er dargestellt, dass das Entstehen von intoleranter, ausländerfeindlicher und dann zu Extremismus führender Haltung in der Mitte geschieht.
Ich will das gar nicht kritisch an Ihre Adresse sagen. Im Gegenteil, ich finde das positiv, dass sich die FDP so deutlich von rechtspopulistischen Überlegungen, die es bei der AfD und anderen gibt, abhebt. Das ist ein Beitrag dazu, zur Kenntnis zu nehmen, was es auch in der Mitte der Gesellschaft an AntiEinstellungen gibt, die im Zweifelsfall in die rechte Richtung führen. Dies hat der Kollege von Pein dargestellt. Ich kann darin keinen Widerspruch zu dem erkennen, was der Innenminister gesagt hat. Das ist die Haltung der gesamten SPD Schleswig-Holsteins; ob in der Fraktion, in der Regierung oder in der Partei.
- Herr Kollege Stegner, an dieser Stelle biete ich Ihnen etwas an: Wir machen den Faktencheck. Wenn das Plenarprotokoll vorliegt, werden wir beide gern auch bei einem Getränk - gemeinsam das, was der Innenminister substanziell in die Richtung des Antrags der Union gesagt hat, mit dem abgleichen, was Ihr Kollege von Pein dazu gesagt hat. Dann
gucken wir einmal, ob Ihre Zwischenintervention dem tatsächlichen Stand hält. Ich habe möglicherweise ein anderes Gehör bei der Rede des Innenministers gehabt. Ich bin aber zu der Auffassung gekommen, die ich gerade vorgetragen habe. Herr Stegner, Sie können das Getränk auch frei wählen.
- Herr Kollege Arp, das kann manchmal ein wirksames Mittel sein, um im politischen Meinungsbildungsprozess andere zu einem Kompromiss oder zu einer anderen Auffassung zu bringen.
Anders als es der Kollege von Pein zum Vortrag gebracht hat, finde ich, dass der CDU-Antrag sehr wohl ein geeigneter weiterer Schritt ist. Ein Konzept, das Maßnahmen für alle Formen des Extremismus vorsieht, halte ich für logisch und vernünftig. Angesichts der im Verfassungsschutzbericht angeführten Behandlungsfelder halte ich es auch für konsequent. Insofern habe ich die Kritik daran in dieser Form nicht ganz verstanden.
Der Bruch zum Antrag der PIRATEN fällt mir nicht ganz leicht. Ich glaube, ich habe in der Vergangenheit immer sehr deutlich gemacht, dass ich die Forderung der PIRATEN nach einem angeblich transparenten Haushalt des Verfassungsschutzes, jedenfalls das, was Sie unter Transparenz verstehen, rundweg ablehne. Meine Fraktion tut das auch. Ich will mich kurz fassen und sehr deutlich sagen: Ich werde nicht müde zu betonen, dass Geheimdienste im Geheimen operieren, sonst wären sie schließlich nicht geheim. Ich möchte explizit nicht, dass durch die Aufschlüsselung, die Sie sich vielleicht wünschen und die sich möglicherweise auch ein Finanzpolitiker einer anderen regierungstragenden Fraktion wünscht, in Zukunft Rückschlüsse auf die Geheimdiensttätigkeiten und auf die verfassungsschutzrechtlichen Tätigkeiten gezogen werden können. Insofern sind wir hier unterschiedlicher Auffassung.
Ich glaube, dass der Innenminister an dieser Stelle die Bedenken vollkommen zutreffend dargestellt hat. Diese teilt meine Fraktion. Vor diesem Hintergrund danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Ich gehe davon aus, dass wir den Verfassungsschutzbericht weiter im Innen- und Rechtsausschuss beraten. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bedanken uns an dieser Stelle natürlich auch für den ausführlichen Bericht. Natürlich begrüßen auch wir die Arbeit des Verfassungsschutzes. Mit dem Verfassungsschutz ist das aber so eine Sache. Wir müssen aufpassen, dass wir von ihm einerseits nicht zu viel verlangen oder erhoffen. Andererseits müssen wir auch nicht glauben, dass der Verfassungsschutz über allem steht, jeden überwacht und hinter jeder Ecke steht, sodass man als Bürger die Sorge haben muss, besonders überwacht zu werden. Dies scheint in den letzten zwei Jahren ein beständiges Thema hier in diesem Landtag gewesen zu sein.
Der Verfassungsschutz kann sicherlich kein alleiniger Garant von Freiheit und Demokratie sein. Der Verfassungsschutz sammelt Informationen und gibt anschließend Informationen weiter. Die Entscheidung, wie mit diesen Informationen umgegangen werden soll und welches Handeln aus diesen Informationen möglicherweise resultiert, treffen im Regelfall andere. Der Verfassungsschutz kann sicherlich auch keine Gefahren aus dem Weg räumen. Er kann jedoch auf diese Gefahren hinweisen. Er kann möglicherweise auf versteckte Gefahren hinweisen. Ich glaube, dass wir die Öffentlichkeit auf genau diesen Tatbestand noch besser aufmerksam machen müssen, nämlich dass der Verfassungsschutz die Demokratie und die hier lebenden Menschen vor Gefahren schützt. Das trägt zu einer wehrhaften Demokratie bei. Ich sage ganz ehrlich, das beruhigt mich zunächst einmal.
Der Verfassungsschutz orientiert sich grundsätzlich an drei extremistischen Organisationsformen: an den rechtsextremistischen Bestrebungen, an den linksextremistischen Bestrebungen und zuletzt an den sogenannten extremistischen Bestrebungen mit Auslandsbezug. Eine Vorabpriorisierung lässt sich in meinen Augen nicht erkennen. Wir sollten auch vorsichtig damit sein und nicht in einer Paralleldebatte die eine Gruppe gegen eine andere ausspielen. Das gibt es auch hier manches Mal in den Zwischentönen. Vielmehr geht es darum, sensibel vorzugehen und von Fall zu Fall zu entscheiden, wo eine Gefahr droht und wo nicht. Wie groß sind die Gefahren möglicherweise für den Bürger beziehungsweise für den Staat und die demokratische
Das ist sicherlich leichter gesagt als getan. Mehr noch, das ist wahrscheinlich eine der bedeutsamsten und zugleich schwierigsten Aufgaben des Verfassungsschutzes. Doch auch wir können und müssen einen Beitrag zum Schutz unserer Verfassung leisten. Dabei geht es um grundsätzliche Fragen und Aufgaben, nämlich die Frage, wie wir unsere Gesellschaft organisieren und wie wir Demokratie, Respekt sowie Toleranz gegenüber anderen und uns selbst erreichen können. Wir müssen genauer hinsehen, andere mit einbeziehen und teilhaben lassen. Wir müssen zuhören und aufeinander zugehen. Wir müssen Mut beweisen, auch dann gegenzuhalten, wenn es schwerfällt, wenn man seinem Freund oder Nachbarn mit extremistischen Ansichten gegenübertreten muss. Eine aktive Zivilcourage kann nicht aus dem Nichtstun erwachsen, sie braucht Leben, Bewusstsein und Willenskraft, um zu gedeihen.
Natürlich sind diese Ansätze kein Allheilmittel. Jedoch sind sie ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Deshalb sollten wir an dieser Stelle auch weiterhin Präventionsprojekte unterstützen und zudem natürlich auch weiterentwickeln. Denn mit Rückständigkeit und Verstaubtheit ist uns hier sicherlich nicht geholfen. Wir müssen weiterhin wachsam bleiben und uns für eine gegenwartsnahe Ausrichtung der Präventionsprojekte einsetzen. Das gehört zwar nicht zum Auftrag des Verfassungsschutzes, meine Damen und Herren, aber Präventionsprojekte helfen, dass extremistische Haltungen eingegrenzt werden können. Somit muss es beides geben: Präventionsprojekte, um Fehlgeleitete auf den Pfad der Tugend zurückzuholen, und den Verfassungsschutz, um uns vor den Taten der Unverbesserlichen zu schützen.
Nun zum Antrag der PIRATEN und zur Transparenz des Haushalts. Über eine Formulierung im Antrag bin ich dann doch gestolpert. Darin heißt es: „Ausgaben für den Gemeinschutz unterliegende Tätigkeiten“ sollen extra veröffentlicht werden. Wie sollte denn so etwas in der Praxis aussehen? Die Arbeit des Verfassungsschutzes besteht ja eigentlich ausschließlich aus Tätigkeiten, die dem Geheimschutz unterliegen. Der Kollege Dr. Garg hatte eben auch schon gesagt, dass es das Wesen des Verfassungsschutzes sei, im Geheimen zu arbeiten. Folgt man diesem Gedanken, dann müsste eigentlich alles so bleiben wie es ist. Nun weiß ich auch, dass die PIRATEN gerade dies nicht wollen und dass wir auch etwas anderes tun werden.
Fakt ist nämlich, dass der neue Haushalt des Verfassungsschutzes transparenter dargestellt werden soll. So werden etwa die Personalkosten von den Sachkosten getrennt aufgelistet. Jedoch lässt sich eine völlige Offenlegung der Finanzbelange, welche in gewissem Maße auch die eigentliche Arbeit des Verfassungsschutzes abbildet, nicht machen.
Es gilt, die Arbeitsbedingungen des Verfassungsschutzes aufrechtzuerhalten, und dazu gehört eben auch die Wahrung der einzelnen Tätigkeiten des Geheimschutzes. Daran sollten wir nach unserer Auffassung auch in Zukunft grundsätzlich festhalten. Wir sind wahrscheinlich auf einem Weg zueinander. Aber eine komplette Transparenz, wie man sie sich in einem theoretischen Gebilde vorstellt, wird es sicherlich nicht geben können. Es ist nun einmal das Wesen von Verfassungsschutz und geheimdienstlicher Tätigkeit, dass dieses eben nicht geht. Wir wollen so transparent wie möglich sein, wir wollen auch über die Arbeit des Verfassungsschutzes immer wieder diskutieren, und dies tun wir jetzt auch in aller Öffentlichkeit. Dafür gibt es dann Rede und Gegenrede in der Diskussion und Kritik aus dem politischen und aus dem öffentlichen Bereich. Das ist völlig okay, und damit kann der Verfassungsschutz wohl auch sehr gut leben. Auch der Staat kann damit sehr gut leben. Es ist das Wesen eines demokratischen Staates, dass er dieses aushalten will und auch aushalten kann.
Dennoch ist es so, dass der Verfassungsschutz, damit er seine Arbeit machen kann und damit er die Demokratie und die Menschen schützen kann, auch Rahmenbedingungen braucht. Eine dieser Rahmenbedingungen ist nun einmal, dass man nicht alles transparent macht, sondern dass man bestimmte Arbeitsbereiche dann eben auch - ich will nicht sagen intransparent macht; das wäre das falsche Wort - so schützt, dass man tatsächlich auch seine Arbeit als Verfassungsschutz vernünftig machen kann. Es ist ja nicht so, dass wir sagen würden, der Verfassungsschutz soll alles tun dürfen. Das darf er nicht, und das weiß er auch. Er handelt auch danach, und wir als Parlament und die Bürger als Gesellschaft kontrollieren dies. Ich halte dies für eine ganz ordentliche Arbeitsteilung. Wenn wir aber gewisse Forderungen aufstellen, wie zum Beispiel Transparenz des Haushaltes, dann müssen wir auch darauf achten, dass wir es nicht übertreiben und die Arbeit des Verfassungsschutzes ad absurdum geführt wird.
Lieber Kollege Breyer, ganz ehrlich: Wenn Sie die Tätigkeit des Verfassungsschutzes ablehnen - das ist Ihr gutes Recht -, dann stellen Sie einen Antrag,
und dann können wir darüber reden. Die Abstimmung darüber wird dann wahrscheinlich 68 zu eins ausgehen. Aber das ist dann auch egal. Zumindest ist dann aber darüber auch einmal abgestimmt worden. Aber zu versuchen, über die Hintertür zu sagen, wir führen die Arbeit des Verfassungsschutzes ad absurdum, indem wir alles transparent machen, funktioniert natürlich auch nicht. Denn diejenigen, die von der Arbeit des Verfassungsschutzes betroffen sind, wissen auch, was der Verfassungsschutz tut.
Der SSW steht hinter dem Verfassungsschutz, und er steht auch hinter der Demokratie und hinter dem Schutz der Demokratie. Deshalb: so transparent wie möglich, aber so sicher wie nötig.
Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Zunächst hat der Fraktionsvorsitzende der Piratenfraktion, der Herr Abgeordnete Torge Schmidt, das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wende mich zunächst Herrn Kollegen Dr. Garg zu. Ich habe in diesem Hohen Haus nicht der Landesregierung vorgeworfen, auf dem rechten Auge blind zu sein, sondern ich habe lediglich darauf hingewiesen - und dies möchte ich hier deutlich machen -, mit welcher Akribie der Verfassungsschutzbericht auf einzelne Straftaten linksextremistischer Leute eingeht, dies aber im Gegenzug beim Rechtsextremismus nicht macht. Das ist ein großer und eklatanter Unterschied in der Systematik des Verfassungsschutzberichts. Das heißt wiederum nicht, dass die Landesregierung auf dem rechten Auge blind ist; das ist etwas ganz anderes.
Dann möchte ich mich dem Kollegen Harms zuwenden. Ich kann Ihnen helfen bei dem Problem, das Sie mit einer Passage in unserem Antrag haben. Vielleicht sollten Sie ihn einmal genauer lesen. Darin heißt es:
„Ausgaben für den Geheimschutz unterliegende Tätigkeiten des Verfassungsschutzes können gesammelt ausgewiesen werden.“
Das sollte also nicht irgendwoanders, etwa in einem Schattenhaushalt oder sonstwo geschehen, sondern in einem gesammelten Haushaltsposten. Das ma