Protokoll der Sitzung vom 20.06.2014

Auch die Arbeitslosenzahlen machen immer wieder deutlich, dass Menschen mit Behinderung nicht die gleichen Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt ha

ben. Ihre Arbeitslosenquote liegt im Vergleich höher als die allgemeine Arbeitslosenquote. Dabei sollte gerade der Fachkräftemangel in einigen Branchen ein Ansporn für Arbeitgeber sein, die Fähigkeiten und die Arbeitskraft aller Menschen in der Gesellschaft zu nutzen und Menschen mit Behinderung als vollwertige Arbeitnehmer zu begreifen.

Für die CDU-Fraktion will ich daher gleich zu Anfang sagen, dass wir die Initiative der Koalitionsfraktionen ausdrücklich unterstützen. In der Vergangenheit hat es immer wieder Anstrengungen gegeben, Menschen mit Behinderung den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu ebnen. Eine Bündelung und Weiterentwicklung dieser Maßnahmen in der Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, von der Bundesagentur für Arbeit über die Kammern und die Unternehmensverbände bis hin zu den Behindertenverbänden, ist sinnvoll. Insbesondere den Arbeitgebern müssen die Vorbehalte für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen genommen werden. Das gilt in gleicher Weise für den Arbeitsmarkt als auch für den Ausbildungsmarkt. Schon hier haben es junge Menschen mit Behinderung, trotz gleicher Eignung, häufig schwerer als ihre Mitbewerber.

Einen wichtigen Beitrag zur Aufnahme einer Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt kann das „Budget für Arbeit“ leisten. Es ermöglicht dem Arbeitgeber, auch Menschen, die nicht so leistungsfähig sind, durch einen Nachteilsausgleich zu beschäftigen. Es ermöglicht dazu auch den Übergang „auf Probe“ in den ersten Arbeitsmarkt. Dabei ist es sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer wichtig, dass es eine Rückkehrmöglichkeit zum Beispiel in die Werkstätten gibt. Dieses Rückkehrrecht sollte so flexibel wie möglich gestaltet werden können.

Ich freue mich, dass unser Änderungsantrag zu flexiblen Übergangsmöglichkeiten Eingang in den Koalitionsantrag gefunden hat und es so zu einem gemeinsamen Antrag gekommen ist. Gerade Mitarbeiter aus den Werkstätten brauchen manchmal diese Sicherheit, um sich zu trauen, auch außerhalb der gewohnten Umgebung der Werkstätten einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt anzunehmen. Für viele ist das mit Ängsten, insbesondere um den endgültigen Verlust des Arbeitsplatzes und auch des gewohnten Lebensraumes, verbunden. Beide, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, müssen wir motivieren, es gemeinsam zu versuchen und sich zu trauen.

Bei der Nutzung des Sondervermögens Ausgleichsabgabe sind wir einer Meinung. Wir müssen vor al

(Astrid Damerow)

lem immer wieder deutlich machen, welche Unterstützungsangebote vorhanden sind, um Arbeitsplätze auf die Bedürfnisse eines Menschen mit Behinderung anzupassen. Bei der Gründung von Integrationsfirmen sollten wir uns auch die Erfahrungen bestehender Integrationsfirmen anschauen. Richtig ist, weitere Unternehmen für dieses Projekt zu gewinnen. Genauso wichtig ist aber auch zu schauen, wo die Probleme bei der Gründung einer Integrationsfirma liegen und diese so weit wie möglich abzubauen. Bei der Firmengründung dürfen sich Auftragslage und der damit verbundene Fachkräftebedarf und die berechtigten Ansprüche an die Beschäftigungsverhältnisse einer Integrationsfirma nicht im Wege stehen, sondern müssen sich die Waage halten. Wenn das nicht gelingt, dann werden Integrationsfirmen auch weiterhin die Ausnahme auf dem Arbeitsmarkt bleiben. Die Gründung einer Integrationsfirma darf nicht zu einem zusätzlichen unternehmerischen Risiko werden. Dann werden wir nur wenige Idealisten finden, die sich auf diesen Weg begeben.

Was für die Arbeitgeber auf dem ersten Arbeitsmarkt gilt, gilt auch für den Landesdienst. Es ist richtig, auch hier die Bemühungen zu verstärken, Menschen mit Behinderung einen Ausbildungsund einen Arbeitsplatz zu ermöglichen. Einmal abgesehen von dem, was wir immer für die Menschen mit Behinderung erreichen wollen, muss auch einmal deutlich gemacht werden, dass Menschen mit Behinderung ein bisher nicht ausreichend ausgeschöpftes Potential an Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt sind, das Unternehmen für sich entdecken können, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Viele ahnen nicht einmal, welche guten Mitarbeiter ihnen entgehen, wenn sie sich nicht um dieses Potential kümmern.

Herr Präsident! Inklusion ist Prozess und Ziel gleichzeitig. Das Ziel ist, menschliche Verschiedenheit und Individualität als Normalität anzunehmen und wertzuschätzen. Dieses Ziel ist normiert, es ist rechtlich verbrieft, doch die Umsetzung fällt uns schwer. Weil die Prozessgestaltung so komplex ist; so vielfältig Akteure und Beteiligten und so verschieden die spezifischen Ziele.

Ich erinnere, bevor ich auf den vorliegenden Antrag eingehe, an den Vorschlag der PIRATEN im Rahmen der Haushaltsberatungen aus dem letzten Jahr: Lassen Sie uns zusammen eine Stabsstelle schaffen, die den vielschichtigen Prozess moderiert und gestaltet; wo alle Einzelbereiche zusammenfließen

und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert werden. Wir alle wollen ein inklusives SchleswigHolstein. Die Arbeitsmarktpolitik gehört zwingend dazu.

Darum begrüße ich den vorliegenden Antrag in der Sache. Niemand wird das ernsthaft anders sehen.

Es geht in dem Antrag um Alternativen zur Tätigkeit in einer Werkstatt. Es geht darum, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitsplätze zu fördern und alle Beteiligten für die Erfüllung der Behindertenrechtskonvention an dieser Stelle zu sensibilisieren.

Ziel und Rechtsanspruch sind zweifelsfrei da. Warum, muss man sich fragen, gibt es dann immer noch die offensichtliche Diskrepanz zwischen Rechtsanspruch und Realität? Ich glaube, dass die Ursachen dafür so vielschichtig sind wie die Herausforderung selbst.

Noch immer ist es nicht gelungen, Zweifel dort zu zerstreuen, wo sie sich immer noch als Hemmschuh für die Inklusion darstellen - nämlich dort, wo Jobs entstehen. Daher ist ihr Punkt, ein landesspezifisches Konzept und auch die Arbeitgeber einzubeziehen, richtig.

Bei den von Ihnen aufgezählten Akteuren fehlt mir aber ein Partner ganz ausdrücklich, und das sind die Jobcenter. Ohne diese Komponente kommen wir nicht weiter; gerade weil die meisten Betroffenen, denen wir neue Beschäftigungsperspektiven eröffnen wollen, von den Jobcentern betreut werden. Diese Komponente ist mir wichtig - darüber würde ich gerne mit Ihnen reden.

Wichtig ist mir auch die intensivere Nutzung des Sondervermögens Ausgleichsabgabe gezielt für Projekte und Maßnahmen. Auch der Landesrechnungshof hat in seinem vorletzten Bericht darauf hingewiesen, dass die Nutzung hier intensiviert werden muss. Die Frage ist aber natürlich, wie das gelingen kann.

Ich denke, dass es nach wie vor auch um Aufklärung geht. Nach wie vor gibt es zu viele Defizite in der Wahrnehmung und Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten, der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Wir wissen wir zwar, dass die Unternehmen, die bereits Betroffene beschäftigen, diese Bedenken zumeist ausräumen können, noch aber beherrschen die Bedenken die Szene. Daher ist es gut, dass das Land als Arbeitgeber vorbildlich vorangeht und anderen zeigt, wie es

(Heike Franzen)

gehen kann. Der letzte Absatz in dem Antrag ist mir daher sehr wichtig.

Nicht alles, was getan werden muss, ist auf Landesebene zu regeln. Die Zergliederung des Systems der sozialen Sicherung schafft Unübersichtlichkeit nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die potentiellen Arbeitgeber. Wer ist der richtige Ansprechpartner? Wo erhalte ich nötige Informationen? Wer ist zuständig, wenn es Förderprogramme und zusätzliche Förderung geht? Es zwar nicht schön, dass viele sich durch den Verwaltungsdschungel abgeschreckt fühlen und darüber das eigentliche Ziel aus den Augen verlieren. Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass das so ist und wie auch immer - mit Initiativen auch in Richtung Bund, reagieren.

Vor allem müssen wir entschlossene politische Schritte machen. Die Zeit für schwammige Formulierungen rund um das Thema Inklusion sind vorbei. Politik ist, wenn es konkret wird.

Darum freue ich mich auf die Diskussionen zum Antrag im Ausschuss, der in der Sache und Zielrichtung grundlegend gut, an manchen Stellen aber besser zu machen ist. - Vielen Dank.

Herr Präsident! Der Weg in eine wirklich inklusive Gesellschaft ist lang und mit Sicherheit nicht ohne Hindernisse. Es ist und bleibt aber unsere gemeinsame Aufgabe, den Inklusionsgedanken mit Leben zu erfüllen. Nicht nur alle politischen Ebenen, sondern die gesamte Gesellschaft sind hier in der Pflicht. Daran gibt es für den SSW überhaupt keinen Zweifel. Und deshalb sind wir bei diesem Thema nicht nur im regen Austausch mit unseren Kommunalpolitikern und den Bürgerinnen und Bürgern im Wahlkreis. Wir haben zum Beispiel auch Anträge zur zügigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Kreisebene gestellt. Damit verbinden wir die Hoffnung, dass sich die Situation von Menschen mit Behinderung verbessert und ihre Belange einfach insgesamt noch mehr Beachtung finden.

Doch nicht erst seit der Ratifizierung der UN-Konvention ist eines völlig klar: Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe in unserer Gesellschaft. Dieses Recht auf Teilhabe beschränkt sich nicht auf Einzelbereiche. Nein, es gilt grundsätzlich, nicht zuletzt auch für die Bildung und den Arbeitsmarkt. Gerade hier zeigt sich, dass noch viel zu tun ist. Wie Sie wissen, arbeitet Rot-Grün-Blau zum Beispiel mit Hoch

druck an einem wirklichen inklusiven Schulwesen. Auch die Bereiche Kita und Hochschule haben wir fest im Blick. Nicht zuletzt aber wollen wir die Teilhabechancen am Arbeitsmarkt deutlich erhöhen. Das ist noch immer bitter nötig, denn hier haben Menschen mit Behinderung eben noch lange nicht die gleichen Möglichkeiten wie andere Arbeitnehmer. Ihre Arbeitslosenquote ist noch immer deutlich höher. Und sie profitieren weit wenig von konjunkturellen Aufschwüngen. Das wollen wir ändern.

Ob mit oder ohne Handicap: Einer regelmäßigen Tätigkeit nachzugehen und eigenes Geld zu verdienen, steigert nicht nur das Selbstwertgefühl. Arbeit ist auch aus sozialen Gründen wichtig. Wir wollen deshalb mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sehen. Mitten in der Gesellschaft. Und wir setzen zu diesem Zweck nicht nur große Hoffnungen in das geplante Bundesteilhabegesetz. Wir wollen auch auf Landesebene alles dafür tun. Wir wollen, dass sich alle relevanten Akteure an der Erarbeitung eines Konzepts für die Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt beteiligen. Neben der Bundesagentur für Arbeit, den Unternehmensverbänden und anderen setzen wir ausdrücklich auch auf die Berufsbildungswerke im Land. Denn sie können hier sicher wertvolle Erfahrungen einbringen und wichtige Hinweise liefern.

Gerade mit Blick auf eine Beschäftigung von Menschen mit Handicap im ersten Arbeitsmarkt sollten wir uns nichts vormachen: Übergeordnet betrachtet geht es vor allem darum, Verunsicherung und Unkenntnis zu beseitigen. Die sprichwörtlichen Barrieren im Kopf müssen auf beiden Seiten abgebaut werden. Ich denke, wir brauchen Strukturen, die ein besseres Kennenlernen von Arbeitgebern auf der einen und Arbeitnehmern mit Behinderung auf der anderen Seite ermöglichen. Länder wie RheinlandPfalz und Hamburg haben hier gute Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ gemacht. Daran wollen wir uns orientieren.

Nach diesem Ansatz wird nicht die Beschäftigung in der Werkstatt, sondern auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefördert. Der jeweilige Arbeitgeber erhält eine Art Ausgleich für eine eventuelle Minderleistung des Arbeitnehmers mit Handicap. So werden nicht nur tariflich entlohnte, sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen, sondern vor allem auch ein sicherer Rahmen für eine berufliche Begegnung. Das Budget für Arbeit soll nicht zeitlich befristet sein. Eine Rückkehr in die Werkstatt muss natürlich ohne Verlust von Rentenansprüchen oder

(Wolfgang Dudda)

sonstigen Leistungen möglich bleiben. Wir hoffen, dass sich auch hier in Schleswig-Holstein viele Arbeitgeber angesprochen fühlen, öffentliche wie private. Aus Sicht des SSW wäre eine solche Entwicklung nicht erst mit dem drohenden Fachkräftemangel ein Gewinn für beide Seiten.

Organspende rettet Leben - Vertrauen durch weitere Aufklärung stärken

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/2002

Herr Präsident! Eine Organspende kann Leben retten, bei schweren Erkrankungen und dramatischen Unfällen. Jeden und jede kann es treffen, an jedem Tag. Auch uns. Niemand ist gefeit vor Krankheit oder Unfallereignissen.

2013 wurden in Deutschland 4.059 Organe übertragen. 11.233 Menschen stehen auf der aktuellen Warteliste der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Ihr Leben ist bedroht. Ohne eine Spende könne sie auf Dauer nicht überleben. Vielen bleibt nur wenig Zeit.

Wir waren alle erschrocken über die Meldung, dass in Lübeck eine Mutter und ihre Tochter gleichzeitig an Leukämie erkrankt sind. Beide benötigen dringend eine Stammzellspende. Ein Aufruf wurde gestartet und war erfolgreich. Wir sind sehr froh, dass in dieser Woche nach der Mutter auch für die Tochter ein passender Spender gefunden werden konnte. Das ist wie ein „Sechser im Lotto“.

Für Transplantationen werden unterschiedliche Organe benötigt: unter anderem Herz, Niere, Leber, Lunge oder Pankreas. Bei den wenigsten Organen kommt eine Lebendspende in Betracht. Deshalb sind wir ganz besonders auf die Spenden von Verstorbenen angewiesen. Das Verhältnis zwischen Organspenderinnen und Organspendern und Einwohnerzahl ist nicht gut - leider.

Im vergangenen Jahr lag diese Quote im Bundesdurchschnitt bei 10,9, in der Region Nord, zu der auch Schleswig-Holstein gehört, mit 10,4 leicht darunter. Das ist bedauerlich. Denn Organspenden können Leben retten!

Eine aktuelle Umfrage der Deutschen Stiftung Organspende zeigt: 48 % der Befragten vertrauen in das Organspendesystem. 78 % stehen einer Organund Gewebespende grundsätzlich positiv gegenüber. 68 % wären sogar selbst zu einer Spende nach

ihrem Tod bereit. Aber - und darauf kommt es am Ende an - nur 28 % der Befragten besitzen wirklich einen Organspende-Ausweis.

Es ist ein bekanntes Phänomen. In der Theorie finden fast alle etwas gut und richtig. In der Praxis, wenn es konkret wird, handeln die wenigsten auch so.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist nicht leicht. Es ist ein längerer Prozess, zu einem Ergebnis zu kommen. Jeder und jede muss seine Entscheidung individuell und frei von Zwang oder Druck treffen können.

Eine Entscheidung kann zu jeder Zeit widerrufen oder verändert werden. Das ist völlig klar. Aber befassen sollte man sich mit der Frage der Organspende in jedem Fall!

Viele Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer besitzen einen Organspende-Ausweis. Ihr Unfallrisiko auf der Straße ist ziemlich hoch. Sie haben sich mit einem möglichen Crash und dessen Folgen auseinandergesetzt. Sie könnten durch einen schweren Unfall auf ein Organ angewiesen sein, aber ebenso als Spender oder Spenderin Leben retten. Ich habe großen Respekt vor dieser Entscheidung.

Im November 2012 ist das Gesetz zur Einführung der sogenannten Entscheidungslösung in Kraft getreten. Alle Bürgerinnen und Bürger werden ab dem 16. Lebensjahr regelmäßig von ihrer Krankenkasse angeschrieben. Sie werden über die Organspende informiert und aufgefordert, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine Entscheidung zu treffen. Das kann für oder gegen eine Organspende sein.

Auch möglich ist, keine Entscheidung zu treffen. Dann wird man eben wieder angeschrieben und erneut gefragt. Ich finde diese Entscheidungslösung sinnvoll und praktikabel. Es bleibt abzuwarten, ob sich auf diesem Weg die Spendenbereitschaft nachhaltig steigern lässt. Ich hoffe das sehr.

Ganz persönlich und als Ärztin habe ich allerdings auch Sympathie für andere Lösungen. Andere Länder, zum Beispiel, gehen so vor, dass grundsätzlich jeder und jede für eine Organspende infrage kommt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen.

Diese Länder haben damit gute Erfahrungen und eine im Vergleich zu Deutschland deutlich höhere Anzahl von Organspenden (pro Einwohnerinnen und Einwohner). Wir können heute noch nicht sagen, wie die Entwicklung bei uns weitergehen wird. Die Entscheidungslösung ist noch jung. Klar ist:

(Jette Waldinger-Thiering)

Die Bereitschaft zur Organspende muss steigen. Das ist unser gemeinsames Ziel.