und auch die Pläne der Landesregierung bei der Besoldungsstruktur. Sie haben gesagt, das sei nicht Sache des Gesetzes. Sie schreiben jetzt zehnsemestrige Studiengänge für alle Lehrämtler in einem Gesetz fest. Dann müssen auch in dem Gesetzgebungsverfahren die Folgen berechnet werden. Die Auswirkungen auf die Besoldungsstruktur sind ganz elementar. Es stimmt, es wurden schon vorher Weichen gestellt. Sie schreiben das jetzt in einem Gesetz fest. Sie müssen dann auch im Gesetzgebungsverfahren die Fragen beantworten. Es geht um 30 Millionen € - strukturell, jedes Jahr. Das ist eine Menge Geld. Da müssen Sie auch sagen, woher das Geld kommen soll. Wo soll es an anderen Stellen eingespart werden?
Die Frage bleibt unbeantwortet. Ich frage mich auch, was das Finanzministerium an der Stelle macht. Wir konnten lesen, dass man nicht nur im
Bildungsministerium, sondern auch im Finanzministerium das ebenfalls als großes Problem sieht und sich große Sorgen macht. Frau Heinold, ich glaube, es ist schon wirklich fahrlässig, dass das Finanzministerium an der Stelle sagt: Okay, darüber gehen wir politisch hinweg, nach dem Motto: Wir machen erst einmal das eine, klären das andere später, und die Scherben sammeln wir später auf. - Wir haben ja gesehen, dass bei Ihrem System große Bedenken bestehen. Auch die Wissenschaftsministerin hat es bei der Kabinettsberatung gesagt. Ich glaube, das hätte jetzt beantwortet werden müssen, auch aus Ehrlichkeitsgründen gegenüber den Lehrern und den zukünftigen Lehrern in unserem Land.
Wenn man dann liest, dass Sie quasi eine Einheitsbesoldung planen und Sie das noch nicht einmal halbherzig dementieren, macht das natürlich schon vielen Studenten Sorgen, wie es später weitergeht.
Abschließend möchte ich sagen, dass auch wir den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen, dass wir es zurück in den Ausschuss überweisen und eine dritte Lesung machen, und zwar nicht, weil ich noch gern mit Ihnen diskutieren möchte, sondern weil die Christian-Albrechts-Universität, die eine Hauptverantwortung bei der ganzen Reform trägt, gesagt hat: Lasst uns doch noch bis Ende des Jahres Zeit nehmen und noch einmal zusammensetzen, um die ganz vielen offenen Fragen, die noch vorhanden sind, zu klären, um das nüchtern zu klären. Lasst uns das noch einmal tun.
Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass niemand von uns und auch nicht unsere Finanzministerin über das Problem der Lehramtsbesoldung hinweggewischt hat, sondern dass wir uns darüber Gedanken machen, dass es noch keine abgeschlossene Position dazu gibt, wie das zu regeln ist,
und dass die Lehramtsbesoldung ein Problem ist, das nicht neu ist und nicht aufgrund dieses Gesetzes ein Problem geworden ist, sondern ein altes Problem ist, das zu lösen ist und gelöst wird? - Danke.
- Frau von Kalben, noch einmal der Hinweis: Sie gießen jetzt etwas in Gesetzesform, das massive finanzielle Auswirkungen hat. Da müssen Sie auch im Gesetzgebungsverfahren die Fragen beantworten. Das habe ich eben schon versucht zu erklären.
vielleicht habe ich da einen kleinen Informationsvorsprung Ihnen gegenüber, weil ich mir die Akten sehr genau angesehen und die Diskussionen verfolgt habe, die innerhalb der Landesregierung laufen.
Es steht ganz klar drin: Es ist ein großes Problem, aber aus politischen Gründen wollen wir das erst später machen. - Das ist das, was ich Ihnen vorwerfe.
Vielen Dank, Herr Kollege. Würden Sie vielleicht zur Kenntnis nehmen, dass wir genau diesen Aspekt im Finanzausschuss diskutiert haben, die Finanzministerin dort deutlich gemacht hat, dass es einen Kabinettsbeschluss vom 27. März 2012 gab ich glaube, da war die CDU zusammen mit Ihrer Partei an der Regierung -, der die Grundlage für die Studiendauer für die zukünftigen Lehrämtler ist, und dass daraufhin die Besoldungsfrage neu zu klären ist? Die Ministerin wollte dann eigentlich noch weiter zu dem Kabinettsbeschluss ausführen, das wurde dann vom Vertreter Ihrer Fraktion un
Nichtsdestotrotz ist die Grundlage der Kabinettsbeschluss vom 27. März 2012. Damals hat Schwarz-Gelb regiert, nicht Rot-GrünBlau. Wir werden das Thema jetzt natürlich angehen. Aber Ursache war ein Kabinettsbeschluss aus Ihrer Zeit.
- Kollege Andresen, ich habe es gerade gesagt und es Ihnen gerade versucht zu erklären, aber anscheinend hören Sie mir nicht zu. Ich habe gesagt: Es wurden schon vorher Weichen gestellt. Das ist richtig. Das bestreite ich auch gar nicht. Aber Sie gießen jetzt etwas in Gesetzesform. Dann müssen Sie auch die finanziellen Folgen des Gesetzes im Gesetzgebungsverfahren klären. Das ist ganz einfach. Herr Kollege Andresen, wir haben auch einen Gesetzentwurf eingebracht und haben dort etwas anderes vorgeschlagen. Nicht nur, aber auch aus dem Grund: Dort gibt es weniger Probleme. Es gibt also Alternativen. In Ihrem Gesetzentwurf steht: „Alternativen: Keine“. Es gibt durchaus Alternativen.
Insofern sage ich Ihnen nur: Das muss geklärt werden. Dass Sie uns vorwerfen, dass wir es nicht geklärt hätten, und es damit zu begründen, dass Sie es selbst auch nicht machen, ist schon ein bisschen komisch. Es ist schon merkwürdig, uns etwas vorzuwerfen, was auf Sie selbst zurückschlägt.
Vielen Dank. Ich stelle trotzdem fest: Ich messe Sie zunächst einmal daran, was Sie auch zu Regierungszeiten gemacht haben, und nicht nur daran, was Sie zu Oppositionszeiten vorlegen. Deshalb habe ich darauf verwiesen. Ich stelle auch fest, dass es bei der Frage der Besoldung um die Studiendauer geht. Die ist, wie mehrfach jetzt deutlich gemacht, damals entschieden worden.
Wir fanden es auch richtig. Wir hätten es damals nicht anders gemacht. Wir fanden es richtig, aber Grundlage ist die Studiendauer. Die wird in dem Gesetz zwar noch einmal festgeschrieben, sie ist aber nicht beschlossen worden. Das heißt, durch dieses Gesetz verändert sich die Lage bei der Studiendauer nicht.
- Herr Dr. Stegner, mäßigen Sie sich mal ein bisschen! - Herr Kollege Andresen, ich sage Ihnen noch einmal: Wenn man das in einem Gesetz regelt, muss man die Konsequenzen mit bearbeiten. Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem es andere Auswirkungen geben könnte. Ich habe auf das Problem hingewiesen. Sie kommen auch nicht dadurch heraus, dass Sie darauf hinweisen, dass das Kabinett am Ende der letzten Legislaturperiode etwas beschlossen hat, was teilweise Weichen gestellt hat. Sie stehen in der Verantwortung, die Frage der Auswirkungen dessen, was Sie heute in Gesetzesform gießen, zu beantworten.
Schauen wir einmal, Herr Kollege Vogt. Ich möchte die Möglichkeit zur Zwischenintervention nutzen und Sie fragen, ob Sie mit mir einer Meinung sind, dass der Hinweis des Kollegen Andresen falsch war. Die Finanzministerin wollte nicht aus einem Kabinettsbeschluss zitieren, sondern sie konnte bestenfalls aus einem Kabinettsprotokoll zitieren. An der Stelle habe ich im Finanzausschuss interveniert und darauf aufmerksam gemacht, dass das nur in nicht öffentlicher Sitzung stattfinden könnte. Da ging es um eine Erklärung zu Protokoll und um nichts anderes. Da wir heute eine bildungspolitische Debatte mit histo
rischen Ausmaßen führen, ist es mir wichtig festzustellen, dass aus einem Kabinettsbeschluss an der Stelle gar nicht zitiert werden konnte.
- Mir fehlt leider die Regierungserfahrung, um das bestätigen zu können, aber ich nehme das gern zur Kenntnis. Ich weiß nur, dass es auch in der jetzigen Legislaturperiode von der jetzigen Bildungsministerin eine Protokollnotiz oder Anmerkung gibt wenn ich es richtig in Erinnerung habe -, die im Kabinett gesagt hat, das sei ein Problem und müsse irgendwie über frei werdende Mittel finanziert werden, und davon ausgeht - wenn ich sie in der Sache richtig zitiere -, dass, wenn es keine frei werdenden Mittel gebe, das über alle Etats verteilt werden müsse. Das wird eine spannende Frage, die politisch zu beantworten sein wird und wir diskutieren müssen.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und plädiere noch einmal für eine dritte Lesung. Das wäre auch im Sinne der Hochschulen, der Studierenden und der zukünftigen Lehrer in unserem Land. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.