den Ersatz eines Landtagsbeschlusses durch Volksentscheid zum Ziel haben kann, sondern auf die Handlungsebene der Abgeordneten zielt, grundsätzlich zulässig und zudem vereinbar mit der Weisungsungebundenheit der freien Mandatsausübung ist. Diese Volksinitiative soll als Entscheidung, uns anweisen, etwas zu tun, nicht aber einen Entscheid von uns ersetzen.
Wenn Sie sich einmal mit „Mehr Demokratie“ beschäftigt hätten - aber danach kann ich gern noch einmal den anderen Arp befragen; dann komme ich nach Steinburg und kann den Unterschied sehr gern erklären -, dann würde „Mehr Demokratie“ das übrigens auch tun, wenn Sie sie fragen; dann wüssten Sie dies.
Ich könnte mir insoweit auch ganz interessante Initiativen vorstellen wie, „Wir fordern den uneingeschränkten Einsatz des Landtags von SchleswigHolstein, die Regierung Albig zum Erfolg zu bringen“. - 20.000 Unterschriften von unserem Mitgliedern kriegen wir dafür locker zusammen.
Aber für die CDU war das alles gar kein Problem. Sie war nämlich an der Beantwortung der Fragen gar nicht interessiert. Das haben Sie abgelehnt; Sie wollten die Fragen nicht beantwortet haben.
Kurz darauf erreichte uns das juristische Schnellgutachten der Kollegin Nicolaisen, es handle sich nur um „fadenscheinige Bedenken“, und im Übrigen - ich zitiere - habe bisher niemand rechtliche Bedenken geäußert, auch das Innenministerium habe eine Vorabprüfung vorgenommen. Liebe Frau Nicolaisen, ich finde es ja gut, dass Sie so viel Zutrauen zu der rechtlichen Expertise des Innenministers haben, dass Sie das gar nicht mehr prüfen wollen. Damit sind ja die FAG-Bedenken der CDU vollkommen erledigt; da hatte der Innenminister nämlich auch keine rechtlichen Bedenken.
Wir brauchen das aber nicht weiter zu erörtern, denn diese Behauptung ist schlicht falsch. Der Innenminister hat nur die Gültigkeit der Unterschriften geprüft. Aber na ja, eine Seite Anschreiben und zwei Seiten Antwort, da kann man das ja auch mal übersehen. Der Landtagspräsident hat mich nicht
Was aber gar nicht geht, Herr Callsen, ist, wider besseres Wissen öffentlich zu behaupten, wir hätten zur Zulässigkeit mit Nein gestimmt, wie es in der Pressemitteilung heißt. Mit dieser Falschinformation einen Sturm der Entrüstung herbeizuführen, das ist schon ziemlich starker Tobak und offensichtlich dem Skandalisierungswettbewerb geschuldet. Oder meinen Sie wirklich, dass eine Prüfung ein Nein ist? Eine Prüfung ist keine Abstimmung in der Sache. Beim nächsten Mal, wenn Ihre Fraktion im Innen- und Rechtsausschuss eine Prüfung von irgendetwas beantragt, werde ich daran noch einmal erinnern.
Herr Abgeordneter Dr. Dolgner, es fällt mir wirklich außerordentlich schwer, Ihren Beitrag jetzt zu unterbrechen. Aber Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Es bleibt dabei: Eine Prüfung ist keine Abstimmung in der Sache, jedenfalls nicht hier, vielleicht in Nordkorea.
Der Innen- und Rechtsausschuss erfüllt mehrheitlich den verfassungsgemäßen Auftrag des Parlaments, welcher auch dafür zuständig ist, und nicht der Innenminister. Deshalb beantrage ich die Überweisung dieses wegweisenden Antrags der CDU in den Innen- und Rechtsausschuss, bis die Prüfung abgeschlossen worden ist. der Wissenschaftliche Dienst hat uns sein Gutachten übrigens bis heute nicht vorgelegt. Wir interessieren uns dafür, Sie vielleicht auch. - Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen schöne Ferien.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/2121 in geänderter Fassung an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich
um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Fraktion der PIRATEN. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der CDU. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der FDP. Somit ist dieser Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen.
Ich erteile der Frau Berichterstatterin des Bildungsausschusses das Wort. - Frau Erdmann ist jedoch erkrankt. Wer übernimmt die Berichterstattung? Frau Raudies, bitte sehr.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 18/1752 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und PIRATEN. Dann ist entsprechend so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich muss noch einmal auf den die Ostsee betreffenden Tagesordnungspunkt zurückkommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 51 auf:
Wir haben übersehen, dass der Bericht der Landesregierung, Drucksache 18/2033, dem Europaausschuss zur abschließenden Beratung überwiesen werden muss. Ich bitte insoweit um Nachsicht. Wer
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2140
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Es war vereinbart worden, dass die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses für alle Fraktionen spricht. - Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Sehen Sie es mir nach, dass ich nicht in derselben Geschwindigkeit spreche wie Sie, Herr Präsident!
Ich freue mich sehr, dass ich als Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses den Vorzug von allen Abgeordneten hier im Hause erhalten habe, für alle Abgeordneten und Fraktionen den vorliegenden Antrag hier zu begründen. Dafür bedanke ich mich.
Mit diesem Antrag wollen wir alle ein Zeichen setzen und deutlich machen: Schleswig-Holstein ist grundsätzlich bereit, Hamburg dabei zu unterstützen, Olympische und Paralympische Spiele zu uns nach Norddeutschland zu holen. Diese gemeinsame Aktion dokumentiert eine große Einigkeit für die olympische Idee. Und das ist gut für den Sport in Schleswig-Holstein.
Nicht nur wir als politische Entscheider und der organisierte Sport mit seinen Vereinen und Fachverbänden, sondern auch viele gesellschaftliche Gruppen und Organisationen des Landes stehen im