Die PIRATEN haben mit der Befassung des Petitionsausschusses, mit den beiden Kleinen Anfragen Anfrage und Nachfrage - und nun mit dem Landtagsantrag die parlamentarischen Möglichkeiten umfassend genutzt.
Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2126
Liebe Kolleginnen! Alle Menschen haben gleiche Rechte. Das sagt die Vereinbarung für Menschen mit Behinderung. Die kommt von den Vereinten Nationen.
Nur wer seine Rechte kennt, kann sie einfordern. Nur wer seine Rechte versteht, kann sie wahrnehmen. Das gilt für alle Menschen. Das ist Inklusion.
In der Politik ist vieles kompliziert. Politikerinnen und Politiker sprechen in langen Sätzen. Sie benutzen schwierige Worte. Nicht alle können verstehen, was Politikerinnen und Politiker sagen. Das schließt viele Menschen aus. Das ist nicht richtig. Wir wollen das ändern. Politik ist für alle da.
Viele Dinge können wir einfach ausdrücken. Ohne Fremdwörter. Ohne lange Sätze. Klartext sozusagen. Kurze Sätze und bekannte Worte sind wichtig. Was überflüssig ist, können wir weg lassen. Was am wichtigsten ist, kommt zuerst. Wenn ich so spreche, können mich alle verstehen. Das nennt sich Leichte Sprache.
Die Abgeordneten im Landtag möchten, dass alle Menschen sie verstehen. Wir wollen, dass mehr Leichte Sprache benutzt wird. Darüber sind wir uns einig. Das werden wir gleich gemeinsam beschließen. Diesen Beschluss gibt es auch in Leichter Sprache. Das hat die Lebenshilfe für uns gemacht.
Dafür bedanken wir uns ganz herzlich bei der Lebenshilfe. In Zukunft werden mehr Texte in Leichte Sprache übersetzt. Das können Anträge, Reden, Pressemitteilungen, Faltblätter und Broschüren sein. Wir Grüne im Landtag wollen zu jeder Sitzung einen Antrag in Leichte Sprache übersetzen lassen. Das macht politische Teilhabe möglich.
Gesetze können wir nicht in Leichter Sprache verfassen. Sie müssen vor Gericht bestehen. Aber wir können Gesetze übersetzen - in Leichte Sprache. Wir möchten, dass die Landesregierung das auch macht. Leichte Sprache hilft vielen Menschen. Leichte Sprache ist eine Möglichkeit für Teilhabe. Sie gehört zur Inklusion dazu. Wir haben heute einen großen Schritt getan. Die nächsten müssen folgen.
„Wir müssen diesen Menschen aus Syrien und anderen Krisengebieten eine Chance geben, ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden.“
Die Zahl der Flüchtlinge weltweit wird von der UN derzeit auf 50 Millionen beziffert. Das ist die höchste Zahl seit dem Zweiten Weltkrieg. Was sich hinter diesen Zahlen verbirgt, können wir uns kaum vorstellen. Und es ist kein Ende der Krisen in Syrien, dem Irak oder in Afghanistan in Sicht. Die Nachbarländer der krisen- und bürgerkriegsgsbetroffenden Länder leisten außerordentliches. Jordanien, der Libanon und auch die Türkei nehmen weit die meisten Flüchtlinge auf. Für den Libanon bedeutet das in Zahlen, dass auf 1.000 Einwohner 178 Flüchtlinge kommen - eine Zahlenkombination, die es in dieser Hinsicht kein zweites Mal gibt. Ein solches Bild ist für die junge und mittlere Generation in Schleswig-Holstein kaum vorstellbar.
Deutschland hat sich zu seiner humanitären Verantwortung bekannt, genau wie Schleswig-Holstein auch. Wir vom SSW begrüßen, dass Innenminister Breitner die Aufnahme von syrischen Flüchtlingen grundsätzlich unbürokratisch handhabt und für eine solche Handhabung auf Bundesebene wirbt. Letzteres ist sicherlich keine leichte Aufgabe, daher ist es umso begrüßenswerter, dass sich Schleswig-Holstein für diesen Weg entschieden hat. Die Landesregierung tut also mehr, als notwendig ist, und mehr, als es viele andere tun. Minister Breitner hat für die syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge per Erlass eine Zusammenführung von Familien ermöglicht. Das war das richtige Signal. Syrer, die bereits Verwandtschaft in Schleswig-Holstein haben, erhalten somit Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von zwei Jahren. Das mag sich im ersten Moment ganz einfach anhören, gestaltet sich aber in der Praxis als schwieriger als gedacht. Viele scheitern an den Formalitäten, dem Fehlen von Information und Auskünften. In einer solcher Situation wäre ein Mehr
Fakt ist: Die Kommunen stemmen erhebliche Anstrengungen, um eine sichere und humane Aufnahme möglich zu machen. Diese Anstrengungen werden in der nächsten Zeit weiterhin nötig sein, um die Ankommenden aufzunehmen. Keine Frage: Flüchtlingspolitik ist ein Aspekt, welcher dauerhaft bestehen bleiben wird. Auch wenn sich die konkreten Flüchtlingszahlen nicht vorhersagen lassen, so sollten wir in dieser Hinsicht vor allem die langfristige Perspektive nicht aus den Augen lassen. Langfristig geht es unvermeidlich um die Integrationsfrage; eine Frage, die zu keinem Zeitpunkt einmal abgehakt werden kann, sondern es ist schlicht und einfach eine Frage, an der wir uns ständig messen sollten. Faktisch geht es dabei um das Angebot von Sprachkursen, dem Anerkennen von beruflichen Erfahrungen, dem vermitteln von Arbeitsplätzen, ein dezentrales Wohnen sowie eine angemessene Kinderbetreuung für die Flüchtlinge.
Ein Abschotten, Abschieben, Sanktionieren oder gar Bestrafen wollen wir vermeiden. Flüchtlinge haben nichts verbrochen. Im Gegenteil, die Umstände, die sie zur Flucht gezwungen haben, sind das eigentliche Verbrechen. Wir wollen den Flüchtlingen eine ehrliche Perspektive geben. Eine Aufgabe, die viel Ehrgeiz, Geduld und Beharrlichkeit abverlangt. Wir wollen auch in Zukunft an dieser Aufgabe festhalten. Ferner muss es natürlich auch um Mitmenschlichkeit, Solidarität und Verantwortung gehen - Dinge, die man gewiss nicht kaufen, aber die man als Politik durchaus unterstützen kann. Wir müssen diesen Menschen aus Syrien und anderen Krisengebieten eine Chance geben, ihren Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Viele Schritte sind in diese Richtung gemacht worden. Der Weg wird an dieser Stelle jedoch nicht Halt machen. Durch Integration ist den Menschen am besten geholfen. Wir sind uns dieser Verantwortung sowie der Herausforderung bewusst und begrüßen, dass die Landesregierung diese Leitlinien der Küstenkoalition umsetzt.
Herr Präsident! Aus der Medienberichterstattung und den Meldungen über täglich steigende Zahlen syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge werden das Ausmaß der menschlichen Katastrophe und die ausweglose Situationen für viele Betroffene deutlich. Seit Beginn des Konflikts im Frühjahr 2011 haben insgesamt 35.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland das reguläre Asylverfahren beschritten. Die
Anerkennungsquote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für syrische Asylsuchende liegt derzeit bei nahezu 100 %.
Es ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern auch eine Selbstverständlichkeit, Bürgerkriegsflüchtlinge durch humanitäre Hilfsmaßnahmen zu unterstützen und die Krise in der Region zu lindern. Dies geschieht einerseits durch monetäre Hilfe, insbesondere in den grenznahen Fluchtregionen, den Anrainerstaaten Syriens. Die Bundesregierung hat in der Syrienkrise bereits mehr als ein halbe Milliarde Euro an finanzieller Unterstützung geleistet. Andererseits - und nicht weniger wichtig erfolgt Hilfe durch die aktiven humanitären Aufnahmeprogramme für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge, die sich ein Leben in Deutschland vorstellen können.
Dazu gehören zunächst die Flüchtlingskontingente, die im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms seit 2012 aufgenommen werden. Hiervon werden bis Ende 2014 bis zu 500 Flüchtlinge unterschiedlicher Staatsangehörigkeiten aus der Krisenregion Syrien und den belasteten Anrainerstaaten profitieren können. Darüber hinaus gibt es neben zwei Bundesaufnahmeprogrammen für 10.000 syrische Schutzbedürftige in fünfzehn Bundesländern auch ländereigene Aufnahmeregelungen für syrische Familienangehörige. Die hohe Zahl der Anträge und Interessenbekundungen an dieser weiteren Möglichkeit verdeutlicht die Notsituation vieler Betroffener und die Sorge der hier lebenden Syrer um ihre Verwandten.
Die wiederholten Forderungen der SPD-Innenminister und nicht zuletzt der Appell von Außenminister Frank-Walter Steinmeier führten am Ende der Innenministerkonferenz im Frühjahr dieses Jahres zur längst fälligen Entscheidung für eine Verdoppelung des Bundesaufnahmekontingents um weitere 10.000 Plätze. Zusätzlich dazu konnte mehreren tausend syrischen Flüchtlingen auch über die verschiedenen Landesaufnahmeregelungen eine Aufnahme ermöglicht werden. In Schleswig-Holstein konnten auf diesem Weg bis Ende März 2014 für 135 Personen Vorabzustimmungen zur Einreise erteilt werden. Die schleswig-holsteinische Landesanordnung für syrische Familienangehörige sieht keine zahlenmäßige Begrenzung vor.
Meine Damen und Herren, humanitäre Hilfeleistung ist eine herausragende, aber keine allein staatliche Verpflichtung. Sie ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft. Dies betrifft nicht nur den finanziellen Aspekt, sondern vor allem die Bereitschaft, den Flüchtlingen in Alltagsangelegenheiten
und beim Spracherwerb zu helfen und ihnen eine echte und möglichst schnelle Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Über die Syrienproblematik hinaus müssen wir als Staat aber auch mit den steigenden Flüchtlingszahlen aus anderen Krisenregionen der Welt umgehen. In erster Linie stehen dabei praktische Unterbringungsfragen im Vordergrund. Wir werden diese nur bewältigen können, wenn wir die Akzeptanz in der Bevölkerung für die notwendige Aufnahme der Flüchtlinge erlangen und bewahren. Das ist nicht immer leicht und erfordert daher den Einsatz aller gesellschaftlichen Kräfte. Nur gemeinsam wird es dann auch gelingen, die Ablehnung ausländischer Mitbürger zu überwinden.
Ich habe wiederholt die Aufstockung der Aufnahmekapazitäten gefordert. Dazu stehe ich auch weiterhin. Ich habe, wie auf der Innenministerkonferenz vereinbart, für die schleswig-holsteinische Landesaufnahmeregelung Aufnahmeerleichterungen für den Bereich der Selbstverpflichtungen an die aufnahmebereiten Verwandten geregelt. Damit werden künftig insbesondere die Krankenkosten von den Verpflichtungserklärungen ausgenommen. Dies bedeutet eine wesentliche Erleichterung für alle hier lebenden syrischen Verwandten und wird die Zuzugsmöglichkeiten erhöhen.
Meine Damen und Herren, das Thema „Flüchtlingspolitik“ liegt in entscheidenden Punkten in der Verantwortung der Europäischen Gemeinschaft. Deutschland wird nicht müde, diese Verantwortung für syrische Flüchtlinge einzufordern. Bisher haben leider nur wenige EU-Länder eine aktive Aufnahmebereitschaft gezeigt. Hierzu zählen Länder wie Österreich, Schweden, Norwegen, Finnland und Frankreich. Die USA wird sich jetzt ebenfalls mit einer Aufnahmeaktion anschließen.
Zugleich macht die steigende Zahl von Aufgriffen von Flüchtlingen durch die Bundespolizei deutlich, dass Europa ein Kontinent der Schutzgewährung werden muss. Wir brauchen in Europa endlich ein gerechtes Asylsystem und eine auf Achtung von Menschenleben ausgerichtete Grenzsicherung. Insofern begrüße ich es grundsätzlich, wenn die europäische Flüchtlingspolitik Schwerpunktthema des Austauschs der EU-Justiz- und -Innenminister bei ihrem Treffen in dieser Woche in Mailand war auch wenn die Einlassungen von Bundesinnenminister de Maizière nicht gerade in meinem Sinne waren.
Meine Damen und Herren, aber auch wenn der Antrag der PIRATEN jetzt Alleingänge Deutschlands oder auch Schleswig-Holsteins fordert, dann ist das sicher nicht der richtige Weg, fehlende Bereitschaft
anderer Nationen auszugleichen. In diesem Zusammenhang muss ich auf den Hinweis in der Begründung des Antrages eingehen, in dem die Vorgehensweise Schwedens als inspirierendes Beispiel genannt wird. Hier bedarf es einer Richtigstellung. Schweden hat nach aktueller Aussage des UNHCR 1.200 Plätze über ein Aufnahmeprogramm für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge bereitgestellt, also deutlich weniger als in Deutschland. Die Anerkennungsquote im Asylverfahren entspricht nahezu der deutschen Anerkennungsquote.
Liebe Fraktion der PIRATEN, „Mehr geht immer!“ Umso weniger hilft es, unverantwortliche Maximalforderungen zu stellen.
Bundespräsident Joachim Gauck hat in seiner Rede am 30. Juni auf dem Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz die Frage gestellt: „Tun wir wirklich schon alles, was wir tun können?“ Dabei mahnte er an, die Beziehung zu den in Not geratenen Menschen zu fördern, sie aber in ein ausgewogenes Verhältnis zu setzen zu einer „guten Ordnung“. Er schloss seine Rede mit folgenden Worten:
Aber wenn wir das Mögliche nicht tun, versagen wir nicht nur vor unserem Nächsten, wir verlieren die Neigung zu uns selbst, unsere Selbstachtung.“
Ich darf Ihnen versichern, dass wir in SchleswigHolstein den Kreis unserer Möglichkeiten mit großem Engagement und Schritt für Schritt erfolgreich erweitern. - Vielen Dank.
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2144
„In der Politik werden wichtige Entscheidungen getroffen. Für alle Menschen. Politik geht also alle Menschen an. Deshalb ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen in
So ein Zitat aus dem Vorwort der Broschüre „Was ist Politik? - eine Erklärung in Leichter Sprache“ der Lebenshilfe Schleswig-Holstein. Wikipedia erklärt Leichte Sprache so:
„Die Leichte Sprache ist eine besonders leicht verständliche sprachliche Ausdrucksweise. Sie erleichtert Menschen das Verstehen von Texten. Besonders hilfreich ist sie für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz der deutschen Sprache verfügen. Sie dient damit auch der Barrierefreiheit.“
Leichte Sprache ist dabei nicht einfach. So ist es wichtig, nur kurze Sätze zu bilden. Nur eine Aussage ist darin enthalten. Fremdwörter können verwendet werden, müssen dann aber mit einfachen Worten erklärt werden. Abkürzungen soll man meiden. Dabei sollen Texte in Leichter Sprache gemeinsam mit den Menschen entstehen, für die sie gedacht sind. Denn sie merken am besten, ob schwierige Dinge einfacher erklärt wurden, ob jeder es verstehen kann. So beschreibt es die Leichte-Sprache-Expertin der Lebenshilfe, Annette Flegel.
Hier ein Beispiel: Bremer Schüler haben in einem Projekt die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen in Leichte Sprache übersetzt. So lautet Artikel 1 der Menschenrechte: