Wie das gehen soll, ohne dass die innere Sicherheit und die Steuerverwaltung darunter leiden, ist mir schleierhaft. Ich höre die ersten Minister, die von zusätzlichen Aufgaben statt von einem Aufgabenabbau reden. Die Kultusministerin hat erklärt, dass sie eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes möchte, in dem die kulturellen Interessen, was auch immer das sein soll, stärker berücksichtigt werden. Das wird sie kaum mit dem gleichen Personalkörper bewerkstelligen können.
Sie wissen selbst, dass wir den Gewerkschaften in unserer Regierungszeit bereits weit entgegengekommen sind. Als eines von fünf Ländern, die Konsolidierungshilfe erhalten, können wir keine Leistungen versprechen oder gar erbringen, die andere, auch finanzstärkere Bundesländer nicht finanzieren.
Herr Dr. Stegner, die Freistellungsgrenze ab 200 Beschäftigten ist bei uns bundesweit am niedrigsten. Die meisten anderen Bundesländer, gerade auch die Geberländer, haben die Schwelle erst bei 300 Beschäftigten. Wir haben trotzdem an der niedrigen Schwelle festgehalten und im Gegenzug die Anzahl der Personalratsmitglieder gesenkt. Diese Änderungen haben wir dann mit den Gewerkschaften besprochen, und zwar mit Vertretern des Deutschen Beamtenbunds, mit der Gewerkschaft der Steuerbeamten und der GdP.
- Ja, weil wir ihnen erklärt haben, warum wir das so machen müssen. Sie versprechen etwas, und ich sage Ihnen: Sie werden das angesichts der Schuldenbremse, die wir haben, zurücknehmen müssen, oder Sie werden die Enden nicht zusammenknoten können. Momentan verteilen Sie Placebos, und später werden Sie sagen: Bedauerlicherweise ist die Entwicklung anders als von uns vorgesehen. Deshalb müssen wir das wieder zurücknehmen. Das ist eine Politik, die wir nicht mittragen können.
Übrigens haben die Gewerkschaften die Regelung, die wir gefunden haben, gegenüber der Herabsenkung der Freistellungsgrenze, eindeutig bevorzugt. Daher sage ich noch einmal: Nehmen Sie von dem Gesetz Abstand! Sie werden das auf Dauer nicht finanzieren können, oder die weiteren Mitarbeiter werden über das normale Maß hinaus belastet werden. Belasten Sie den bestehenden Personalkörper nicht unverhältnismäßig weiter! Lassen Sie uns unsere knappen finanziellen Ressourcen zielgerichtet auf die Bereiche Bildung und Infrastruktur konzentrieren, denn gerade dort werden sie am dringendsten benötigt, nicht bei solchen Placebogeschichten, wie Sie sie heute vorschlagen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mitbestimmung ist der Kern der Demokratie am Arbeitsplatz. Das Mitgestalten und das Mitbestimmen gehören auch im öffentlichen Dienst dazu und sind integrale Bestandteile des Arbeitslebens. Mitbestimmung verstärkt die Bindung an den Job, erhöht die Zufriedenheit und trägt nicht zuletzt zur Effektivität der Leistungen bei.
Dabei ist das Mitbestimmungsgesetz die wichtigste rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Ausgerechnet an diesem Gesetz hat die Vorgängerregierung herumgeschraubt. Das hat nicht nur bei den Personalräten zu viel Frust geführt, sondern den Beschäftigten das Gefühl vermittelt, dass ihre Beteiligung gar nicht gefragt ist.
Eine Initiative im Februar, diesen Prozess noch umzudrehen, scheiterte. Schwarz-Gelb hat im Innenausschuss die Macht seiner Mehrheit genutzt und damit sogar die Möglichkeit einer Anhörung niedergestimmt. Gewerkschaften und Personalräte haben diese Vorgänge genau registriert. Das, meine Damen und Herren, war damals kein gutes Signal.
Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs wollen wir in einem ersten Schritt den alten Zustand weitgehend wieder herstellen. Nach dem, was ich gehört habe, haben die alten Mitbestimmungsregeln gut funktioniert, und genau das sollen sie auch möglichst bald wieder tun.
Die Neuregelung soll sofort in Kraft treten, damit wir ein Nebeneinander von alten und neuen Regelungen vermeiden. Ansonsten würden wir möglicherweise bald zwei parallele Systeme haben, nämlich einmal bis 2015 gewählte Personalräte nach dem bisherigen Gesetz und in Zukunft anders strukturierte Personalräte nach dem neu zu beschließenden Gesetz. Das gilt es natürlich zu vermeiden.
So einfach und klar wie möglich, muss die Devise bleiben. Vergessen wir nicht, dass der überwiegende Teil der Personalräte ehrenamtlich tätig ist. Für sie bedeuten einheitliche Gesetze eine erhebliche Erleichterung. Schließlich ist die Materie bereits kompliziert genug.
Gerade aus diesem Grund regelt der vorliegende Gesetzentwurf die Freistellung für Personalräte neu und führt die bewährten Regelungen wieder ein. Schulungs- und Bildungsveranstaltungen sind für die strategische Arbeit der Personalräte ein nicht verhandelbares Muss. Ohne intensive Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Grundlagen läuft der Personalrat den Entscheidungen immer hinterher. Das nötige Wissen für die Arbeit kann sich ein Personalratsmitglied nicht ausschließlich an seinem Schreibtisch erarbeiten, sondern er oder sie ist auf eine solide und nachhaltig wirkende Wissensvermittlung angewiesen. Genau das verwehrt die gegenwärtige Gesetzeslage, indem sie die Freistellung beschneidet.
Eine Kurz-Fortbildung gibt es meines Wissens nach nicht, sie wäre auch völlig sinnlos. Was die Personalräte, die meist über keine juristische Vorbildung im Mitbestimmungsrecht verfügen, nachfragen und benötigen, sind mehrtägige intensive Seminare. In diesen Seminaren werden die Rechtslage und deren Konsequenzen vorgestellt, was das für die Dienststelle bedeutet, und eben auch mit Experten vertieft.
Die Personalräte wollen auf Augenhöhe verhandeln, fair und gleichberechtigt. Aber diese Möglichkeit wird ihnen genommen, wenn sie sich nicht auf eine sichere Grundlage stellen können. Das ist der Antrieb für diesen Entwurf. Wir wollen, dass die Leute eine Chance haben, sich wirklich in ihre Arbeitsfelder als ehrenamtliche Personalräte vertiefen zu können. Dafür brauchen sie Freistellung, und nur dann kriegt man eine vernünftige Mitbestimmung hin. Wir waren in der Vergangenheit der Vorreiter, und das wollen wir auch gern wieder werden.
Allerdings räume ich ein, dass die Zeit inzwischen nicht stehen geblieben ist. Die Änderungen der letzten Zeit haben die Mitbestimmung wieder in den Fokus gerückt, worüber manche Personalräte gar nicht einmal so unfroh sind. Sie sehen die Chance, die Mitbestimmungsverfahren zu modernisieren, die sich im Zuge der Verfahrensumstellung in vielen Dienststellen ergeben haben. Die Arbeitswirklichkeit verändert sich, und die Mitbestimmungsregeln sollten hier immer wieder angepasst werden. Aus diesem Grunde empfiehlt der SSW dringend eine fortwährende Evaluation der Regelungen. Ein erster Schritt ist, dass wir die Errungenschaften in der Mitbestimmung, die unser Land immer ausgezeichnet haben, wieder einführen und die Rückschritte der bisherigen Regierung wieder zurücknehmen.
Ich hoffe aber auch, dass die Ausschussberatungen schon einen ersten Ansatz dafür bieten, dass nicht nur die Fehler der alten Regierung korrigiert werden können, sondern dass darüber hinaus die Mitbestimmung in unserem Land weiterentwickelt werden kann, damit Schleswig-Holstein auch in Zukunft ein Vorbild im Bereich der Mitbestimmung bleibt. Das muss das Ziel sein. Wir haben einen ersten Aufschlag mit diesem Gesetzentwurf gemacht, und wir wollen, dass die Mitbestimmung in diesem Land weiterentwickelt wird. Das ist unser großes Ziel, und daran werden wir arbeiten. Mit diesem Gesetzentwurf ist garantiert nicht Schluss, sondern das ist erst der Anfang für eine vernünftige Mitbestimmung.
Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Kai Dolgner von der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kubicki, ich weiß nicht, wie viel Personalräten Sie schon angehört haben, um die Arbeit entsprechend einschätzen oder nicht einschätzen zu können.
- Ich habe dem Personalrat ehrenamtlich angehört und habe dafür 4 € am Tag bekommen. Ich habe vorher mein Geld durchaus auch durch Arbeit verdient. Das ist doch wieder diese Vorhaltung, die Herr Stegner zu Recht angemahnt hat, dass man nämlich in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes sein Geld offensichtlich nicht durch Arbeit verdient, sondern durch irgendetwas anderes. Anders kann ich Ihren Zwischenruf leider nicht interpretieren.
Ich wollte Sie allerdings gerade eben loben. Im Gegensatz zu Herrn Neve haben Sie zumindest anerkannt, dass eine möglichst breite Mitbestimmung etwas Positives ist, nach Ihrer Auffassung könne man das nur nicht gewähren, weil das zu viel kosten würde.
- Nein, nein. Bei Herrn Neve war das so nach dem Motto: Wenn auch die Leitung glaubt, dass Mitbestimmung notwendig ist, dann wird sie gewährt. Man fragt also den Landrat, oder man fragt sich selbst als Amtsvorsteher, möglichst dann auch aus seiner Autorität heraus, und seine Mitarbeiter: „Braucht ihr mehr Mitbestimmung?“
Das ist aber eine Auffassung von Rechten, die wir nicht haben. Rechte haben alle, unabhängig davon, ob man eine gute oder eine schlechte Leitungsfunktion hat. Auch eine gute Leitung entbindet übrigens nicht davon, sich der Mitbestimmung stellen zu müssen. Eventuell habe ich das auch nur missverstanden. Wir können das nachher gern noch nachlesen.
Zum Thema der tatsächlichen finanziellen Einsparungen bin ich auf die Abrechnungen gespannt, um erkennen zu können, was das denn tatsächlich gebracht hat. Es geht nicht darum, dass man sich theoretisch ausrechnet, wie viele Stellen es tatsächlich bei dem jeweiligen Personalkörper unter dem Aspekt der geringeren Mitbestimmung respektive der geringeren Freistellungstage - die werden ja lange nicht alle genommen - und der verkleinerten Personalräte erbracht hat. Ich kann übrigens für die Kreise Rendsburg und Eckernförde sagen: Das war null. Da bin ich auf die Konnexitätsdebatte sehr gespannt.
Das ist aber auch nicht weiter verwunderlich; denn die Hauptarbeit ist ja nicht das wöchentliche Treffen eine bis eineinhalb Stunden, sondern das Beisein bei den Einstellungsgesprächen. Die Zahl der Einstellungsgespräche ist aber schlicht und ergreifend nicht von der Größe eines Personalrats abhängig, sondern man verteilt die Arbeit nur auf mehr Menschen, die dann ihre normale Arbeit besser machen können. Meine Arbeit an der Hochschule hat niemand gemacht, wenn ich in einem Personalgespräch war. Die hat auch niemand für mich gemacht, wenn ich in einem Bewerbungsgespräch war. Aber auf je mehr Schultern man das verteilen kann, desto weniger Arbeitsverdichtung hat man für die Leute, die sich engagieren.
Das entspricht im Übrigen auch dem Inhalt der Zuschriften, die ich gern zur Verfügung stelle. Daran erkennen Sie, was diejenigen an der Verkleinerung der Personalräte kritisieren. Die Verkleinerung der Personalräte hat nämlich nur dazu geführt, dass die gleiche Arbeit auf weniger Schultern verteilt worden ist. Als Ökonom, der Sie ja sind, Herr Kollege Kubicki, wissen Sie: Die Arbeitssituation ist schlicht und ergreifend genau gleich geblieben. Das kann also nicht zur finanziellen Verschiebung
geführt haben, außer dass einer, der jetzt vier Stunden in der Woche unterwegs ist, dann sechs Stunden in der Woche unterwegs sein muss. Dann multipliziert man das mit der Zahl der Mitglieder des Personalrats, und dann kommt man genau auf die gleiche Zahl an Arbeitsstunden, zumindest für den Teil der Mitbestimmungsarbeit.
Insofern höre ich die Theorie sehr wohl, allerdings sehen in der Praxis einige Dinge dann doch anders aus.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein liegt ein bewährtes und über die Landesgrenzen hinaus beachtetes und anerkanntes Modell der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Dienststellen und Personalräten vor. Die große Akzeptanz des Mitbestimmungsgesetzes zeigt sich auch daran, dass in der Vergangenheit die Grundzüge der Mitbestimmung, zum Beispiel die Allzuständigkeit der Personalräte, von keiner Landesregierung, gleich welcher Zusammensetzung, infrage gestellt worden sind.
Die Vorgängerregierung hat dennoch qualitative Einschnitte an der Mitbestimmung vorgenommen. Es ist gut, dass diese Fehler der letzten Legislaturperiode mit dem von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW vorgelegten Gesetzentwurf wieder korrigiert werden. Denn die vorgenommenen Änderungen des Mitbestimmungsgesetzes waren nicht zu Ende gedacht.
Mit der Allzuständigkeit haben wir den Personalräten viele Aufgaben, aber auch viel Verantwortung zugewiesen. Daher müssen Personalräte so aufgestellt sein, dass sie diese Aufgaben auch auf einem qualitativ hohen Niveau wahrnehmen können. Hier Abstriche zu machen, zum Beispiel bei der Größe von Personalräten, bei Fortbildungsmöglichkeiten für Personalratsmitglieder, heißt, am falschen Ende zu sparen. Aus meiner beruflichen Erfahrung füge ich an: Starke Kommunen, starke Verwaltungen bedingen auch starke Personalräte. Arbeitsfähige Personalräte sind keine Belastung, sondern ein Nutzen für jede Dienststelle.
Der große Vorteil der Allzuständigkeit der Personalräte liegt darin, dass wir in Schleswig-Holstein nicht um Kataloge von Mitbestimmungstatbeständen und deren Auslegung ringen müssen, wie es nach dem Personalvertretungsrecht in anderen Ländern der Fall ist. Die Folge solcher Konflikte und Mitbestimmungskataloge sind unnötige Reibungsverluste. In Schleswig-Holstein setzen wir stattdessen auf eine vertrauensvolle, gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe von Dienststellen und Personalräten. Das funktioniert auch nur mit gut aufgestellten Personalräten.
Der Gesetzentwurf von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW stellt den früheren Zustand wieder her. Es bleibt jedoch bei der Streichung des Sitzungsgeldes für Personalräte. Auch das ist nachvollziehbar, denn für eine derartige bundesweit einmalige Leistung ist auch jetzt kein Bedarf mehr ersichtlich, und die Betroffenen selbst haben mir gegenüber signalisiert, dass sie es für überflüssig halten.