Protokoll der Sitzung vom 08.10.2014

Herr Dr. Breyer, ich habe diesem hochintellektuellen Diskurs zwischen Ihnen und Herrn Dr. Dolgner Folge geleistet und frage mich jetzt wirklich: Wenn Sie der Auffassung sind, dass dieses Parlament künftig nicht mehr über Verfassungsänderungen entscheiden soll, sondern nur das Volk, warum befragen Sie nicht bereits jetzt das Volk, ob es mit dem, was Sie vorschlagen, einverstanden ist? Das können Sie doch machen.

(Vereinzelter Beifall FDP)

Sie brauchen dieses Parlament doch überhaupt nicht für die Umsetzung Ihrer Vorstel

lungen. Sie könnten selbst eine Volksinitiative mit dem Ziel starten, die Verfassung so zu ändern, wie Sie es wollen. Wenn Sie dafür die entsprechenden Mehrheiten bekommen, ist das in Ordnung. Warum soll dieses Parlament, das Sie künftig für unfähig halten, in diesen Fragen zu entscheiden, noch über Ihren Antrag entscheiden?

- Herr Kollege, mit gleichem Recht fordern wir, dass das Parlament das Volk dahin gehend befragt, wie die Menschen die Verfassung in der Frage der Ersatzschulfinanzierung und in vielen anderen Punkten ändern wollen. Ich glaube, dass die Bürgerinnen und Bürger sich noch nie gegen mehr Mitentscheidung ausgesprochen haben. Umgekehrt gibt es eine breite und große Unterstützung dafür, Volksentscheide endlich auf Bundesebene einzuführen. Auch dies fordern wir. Vor diesem Hintergrund werden sich die Bürgerinnen und Bürger nie dagegen wehren, dass man sie fragt. Umgekehrt, sie wünschen sich dies ausdrücklich.

(Zurufe SPD)

Wenn Sie dies wollen, dann sind wir gern einverstanden, in die Verfassung hineinzuschreiben, dass wir eine Volksabstimmung über die Verstetigung dieses Verfahrens durchführen. Leider habe ich im Innen- und Rechtsausschuss und auch im Sonderausschuss „Verfassungsreform“ dafür überhaupt keine Unterstützung vernommen. Wenn Sie die Bürgerinnen und Bürger außen vor lassen wollen und sie ausdrücklich nicht befragen, dann sind wir PIRATEN durchaus bereit, darüber nachzudenken, ob wir dies nicht über eine Volksinitiative erzwingen. Darüber müssen wir nachdenken. Das ist mit sehr hohen Hürden verbunden, und es ist sehr schwer machbar. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger würden sich dies anders wünschen, nämlich dass wir Politiker freiwillig sagen: Wir erkennen das berechtigte Interesse an, den Gesellschaftsvertrag nicht ohne die Gesellschaft abändern zu dürfen.

Herr Abgeordneter Dr. Breyer, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?

Herr Kollege Dr. Breyer, der Sie immer zu wissen glauben,

(Dr. Patrick Breyer)

wie das Volk generalistisch denkt: Erkennen Sie an, dass hier eine übergroße Mehrheit von Menschen sitzt, die - auch nach Artikel 20 Absatz 2 Grundgesetz - gewählt worden sind, die Ihren Vorschlag für nicht praktikabel halten? Ist das Volk in der repräsentativen Demokratie dadurch weniger repräsentiert? Ist das Ihre Auffassung?

Zweitens sage ich ganz konkret, weil Sie mich angesprochen haben: Über die Drucksache 18/196 haben wir im Innen- und Rechtsausschuss schon beraten. Sie ist völlig unabhängig von Ihnen eingereicht worden, nämlich vor der Verfassungsreform. Aufgrund genau dieser Drucksache hätten Sie jederzeit ein Bürgerbegehren einreichen können. Das hätten Sie vor zwei Jahren schon machen können. Das können die Bürger in diesem Land übrigens auch zukünftig machen. Bei direkter Demokratie geht es um die Gleichstellung mit der parlamentarischen Demokratie, nicht um eine Änderung von Rangreihenfolgen; jedenfalls gilt dies für die meisten hier im Haus. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die meisten hier im Haus sehr wohl vom Volk gewählt worden und nicht vom Himmel gefallen sind.

- Herr Kollege Kai Dolgner, Sie dürfen gern stehen bleiben, während ich antworte. - Ich denke, ich habe in meiner Rede deutlich gemacht, dass die Regelungen über Volksentscheide in der Landesverfassung insgesamt in verschiedener Hinsicht defizitär sind. Wenn die freiwillige Bereitschaft, daran etwas zu ändern, nicht vorhanden ist, werden wir überlegen müssen, ob es in Schleswig-Holstein genügend Unterstützung gibt, um dies den Bürgerinnen und Bürgern selbst zur Entscheidung vorzulegen. Ich finde es schade, dass dies notwendig ist. Ich fände es besser, wenn wir selbst dazu bereit wären. Ich glaube, die große Teilnahme an den Verfassungsreferenden zum Beispiel in Bayern zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger ein sehr starkes Interesse daran haben.

Zu Ihrer zweiten Bemerkung vom Verhältnis zur repräsentativen Demokratie: Wir sind Volksvertreter, so steht es in der Verfassung. Wir vertreten die Bürgerinnen und Bürger. Aber, wie meine Kollegin Angelika Beer gesagt hat: Die Macht geht vom Volk selbst aus. Das heißt, wenn der Souverän selbst eine Entscheidung an sich zieht, gibt es keinen Raum dafür, dass die Vertreter abweichend entscheiden.

Hier komme ich zu dem Punkt, den die Kollegen von der CDU-Fraktion gegen die Erleichterung von Volksentscheiden eingewandt haben: Wenn wir 69 uns anmaßen, für alle Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner zu entscheiden, dann sind die Qualität und die Legitimität eines Volksentscheides doch mindestens genauso gut wie das, was wir hier als 69 Vertreter entscheiden können. Wenn 15 % der Bürger mitstimmen, dann sind das immer noch Hunderttausende. Im Übrigen zeigen Untersuchungen, dass die Repräsentativität durchaus gewahrt ist, wenn 15 % abstimmen. Das heißt, dass auch dies immer schon dem Mehrheitswillen entspricht. Das finde ich gut. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie noch einmal auf: Alle Macht dem Volk, lassen Sie die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden.

Herr Abgeordneter Dr. Breyer, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?

Jetzt haben wir genug diskutiert, daher gestatte ich diese nicht. - Danke schön.

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen zu Dreiminutenbeiträgen mehr vor. Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Torsten Albig zu einer persönlichen Erklärung.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute über die Änderung der Landesverfassung abzustimmen. Das ist eine gute neue Landesverfassung. Wir haben drei Varianten abzustimmen, weil wir drei Varianten von Präambeln haben. Vielleicht werde ich am Ende der Abstimmung meine Hand dreimal für Ja gehoben haben. Ich werde dies allerdings mit sehr unterschiedlich großer Freude tun.

Ich habe in unserer ersten sehr emotionalen, aber wie ich fand - auch sehr inhaltsstarken Lesung im Juli sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, was meine Position ist: Ich wünsche mir eine Landesverfassung mit Gottesbezug; keine Verfassung im Namen Gottes, sondern eine Verfassung in Verantwortung vor Gott. Das bringt für mich die Vorlage der CDU-Fraktion am besten zum Ausdruck, die

(Dr. Patrick Breyer)

das aufnimmt, was wir seit 1949 in unserem Grundgesetz finden; der - wie ich finde - besten Verfassung, die unser Land je gesehen hat.

(Beifall CDU und Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich halte es persönlich für wichtig, dass wir uns die Grenzen unseres Handelns bewusst machen. Anfang September hat Professor Di Fabio in dem schon erwähnten Vortrag im Landeshaus sehr faszinierend vorgetragen und sich dazu geäußert. Ist dies ein theologischer Begriff? - Nein, er hat deutlich gemacht: Der Gottesbezug in der Verfassung ist kein theologischer Begriff. Er ist eine staatsrechtliche Formel, mit der wir als Verfassungsgeber unsere Bescheidenheit und unsere Demut ausdrücken. Wir drücken damit unser Verständnis von dem, was wir tun, aus.

Es ist etwas völlig anderes, ob ich auf ein Koppel schreibe: Gott mit uns. Das tue ich in dem Verständnis, dass ich dies missbrauchen will. Wenn wir es tun, dann tun wir als Verfassungsgeber dies in einem Verständnis von Demut. Das ist eine Formel, in der wir mitgeben und beschreiben würden: Wir sind fehlbar, unser Wissen ist endlich. Wir treffen damit gerade keine religiöse oder weltanschauliche Festlegung. Niemand in Schleswig-Holstein wäre künftig verpflichtet, deshalb an Gott zu glauben. Wir sagen nur, es besteht die Möglichkeit, dass da noch etwas ist, was jenseits unseres menschlichen Erkenntnisvermögens liegt; jenseits unserer Vernunft.

Sollte sich im Hohen Haus hierzu keine Zweidrittelmehrheit finden, so ist das demokratische Realität. Demokratie heißt, Kompromisse zu finden. Ich finde, der Vorschlag der fünf Abgeordneten ist ein guter und geeigneter Kompromiss. Er öffnet die Zugänge zu einer solchen Verfassung. Er gibt auch mir, für den es aus meinem Wertekorsett heraus wichtig ist, dass es so eine Beschreibung gibt, die Möglichkeit mitzugehen. Er gibt auch mir einen identitätsstiftenden Anker und nimmt ihn mir nicht, ohne dass er andere zwingt, das genauso zu sehen. Das Wort „auch“, das dort aufgenommen ist, gibt uns allen die Möglichkeit, diesen Weg zu gehen.

Viele Bürgerinnen und Bürger sehen dies so wie ich. Ich bitte Sie herzlich: Nehmen Sie uns nicht diese Möglichkeit, diese identitätsstiftende Wirkung in unseren Alltag aufzunehmen, indem Sie dies nicht mittragen können. Es ist wichtig, dass wir alle mitgenommen werden können. Dieser Änderungsantrag gibt diese Möglichkeit, und ich finde ihn unterstützenswert.

Sollte keiner der beiden Anträge die notwendige Mehrheit gefunden haben, bleibe ich dabei, dass ich mir als Bürger kaum vorstellen kann, dass sich eine Landesverfassung, die sich eine Präambel gibt, was sie nicht muss, in ihr die Begrenztheit unserer Möglichkeiten nicht zum Ausdruck bringt. Als Bürger bleibe ich dabei. Als Ministerpräsident kann ich mir hingegen nicht vorstellen, einer Verfassung nicht zuzustimmen, die von diesem Hohen Hause erarbeitet wurde; eine Verfassung, die das Fundament unserer Rechtsordnung ist, die den Menschen in diesem Land Freiheit und Sicherheit garantiert. Ich war und bin nach wie vor sehr dafür, dass wir unsere Landesverfassung modern und immer aktuell halten und dass wir sie an gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. Die Rahmenbedingungen für politisches Handeln ändern sich in den Jahrzehnten. Manche Vorgaben unserer jetzigen Verfassung sind nicht so, wie wir sie uns vorstellen, und sie hindern uns vielleicht daran, unser Land so zu gestalten, wie wir es für die Bürgerinnen und Bürger am besten halten.

Ich glaube, wir sind uns alle einig - und das freut mich sehr -: Wir brauchen diese Änderung. Mein Dank, auch mein Dank als Ministerpräsident, gilt all denen, die daran mitgewirkt haben. Das war eine gute Arbeit an einer zeitgemäßen Verfassung. Ich werde mich dem nicht verschließen und dem gern zustimmen, auch wenn ich mich sehr freuen würde, wenn ich heute nur einmal die Hand heben müsste. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, PIRATEN und SSW)

Das Wort für die Landesregierung hat Herr Innenminister Stefan Studt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag beschließt heute endgültig über die Reform der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, die dieses Parlament vor eineinhalb Jahren auf den Weg gebracht hat. Dem Dank, den der Herr Ministerpräsident eben schon zum Ausdruck gebracht hat, schließe auch ich mich im Namen der Kolleginnen und Kollegen der Landesregierung ganz ausdrücklich an; denn die Diskussion hier hat gezeigt, dass es wirklich sehr intensive Debatten und Diskussionen gegeben hat. Ich denke,

(Torsten Albig)

dass das, was uns nun zur Beschlussfassung vorliegt, etwas ist, auf das wir alle gemeinsam stolz sein können.

Die rechtliche Wirksamkeit einer Verfassung hängt auf Dauer davon ab, dass sie von denen akzeptiert wird, die heute und jetzt unter ihrer Geltung leben. Die heute vom Landtag zu beschließende Verfassungsreform aktualisiert sozusagen die Wirksamkeit der Landesverfassung, weil sie Dinge zum ersten Mal einer verfassungsrechtlichen Regelung zuführt, die vielen Menschen wichtig sind.

Dazu gehört zum Beispiel das Staatsziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung, das künftig Ermessens- und Auslegungskriterium für das staatliche Handeln werden wird. Dazu gehört auch, dass die Finanzierung der Schulen der nationalen dänischen Minderheit Verfassungsrang erhalten wird ebenso wie der Schutz und die Förderung des Unterrichts von Friesisch und Niederdeutsch in öffentlichen Schulen.

Auch die Anpassung bestehender Regelungen an die Bedarfe der Gegenwart ist Bestandteil der Reform. Die Absenkung der Quoren für Volksbegehren und für Volksentscheide stärkt die unmittelbare Demokratie als wichtige Ergänzung zum Leitbild der repräsentativen parlamentarischen Demokratie.

Die erstmalig aufgenommene Präambel dokumentiert die Hintergründe der Verfassungsgebung, die Vielfalt der Beweggründe und der Zwecke, denen die Ordnung des Gemeinwesens dienen soll.

Es wird Sie bei meiner Vita nicht wundern, dass ich die Aufnahme einer staatsrechtlichen Formulierung, die an die einleitenden Worte des Grundgesetzes in Verantwortung vor Gott und den Menschen angelehnt ist, für wichtig halte. Die Aufnahme einer solchen Formel ist in der Tat keine theologische Frage, sondern eine staatsrechtliche. Ihre verfassungsrechtlichen Zwecke sind in ständiger Auslegung schon der Grundgesetzpräambel vielfältig.

Meine Damen und Herren, bei allen Änderungen einer Verfassung wissen wir aber auch: Unser Alltag wird nicht nur durch das Verfassungsrecht mit Leben erfüllt, nicht einmal allein durch Gesetze und Verordnungen. Hinzu treten zum Beispiel Normen der Sozialmoral und schlicht und einfach Anstandsund Fairnessregeln, ohne die ein Zusammenhalt in unserer Gesellschaft nicht funktioniert.

Wir stellen uns also dieser Herausforderung gemeinsam, die Verfassung künftig in einer veränderten Form mit Leben zu erfüllen. Dies ist aber nicht nur Aufgabe der Abgeordneten und auch nicht nur

Aufgabe der Abgeordneten und der Regierung allein, sondern es ist die Aufgabe von uns allen, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sind. Herzlichen Dank.

(Beifall)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Bevor wir zur Abstimmung über die Verfassungsänderungen kommen, lasse ich über den Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN zur Stärkung der verfassungsmäßigen Rechte des Landtags und des Volkes, Drucksache 18/196, abstimmen. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW sowie die Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der FDP. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen über die Änderungen der Landesverfassung. Bevor ich über die Gesetzentwürfe abstimmen lasse, rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucksache 18/2365, auf, der sich auf alle vorliegenden Gesetzentwürfe bezieht. Wer dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Fraktion der PIRATEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich lasse dann über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, Drucksache 18/2116, abstimmen und weise vorab darauf hin, dass die Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein nach Artikel 40 Absatz 2 der Landesverfassung nur mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder, also von 46 Abgeordneten, möglich ist. Wir werden, meine Damen und Herren, auszählen. Drei Abgeordnete sind als krank entschuldigt, sodass wir 66 anwesende Abgeordnete haben. 46 Stimmen wären für eine Verfassungsänderung notwendig. Ich bitte Sie, da wir auszählen müssen, die Hand ein wenig länger als sonst oben zu lassen.

(Minister Stefan Studt)