sem Gesetz einen Beitrag zu leisten zu einem modernen und effektiven Landesstrafvollzug. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 5 Minuten überschritten. Ich sehe aber keinen weiteren Beratungsbedarf bei den Fraktionen. Deshalb schließe ich die Beratung.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/891, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW sowie die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN. Damit ist der Gesetzentwurf, Drucksache 18/891, mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, CDU und FDP gegen die Stimmen der PIRATEN in der Fassung Drucksache 18/2342 angenommen.
Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/2335
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Abgeordnete Birte Pauls für die SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Fachkräftemangel in der Pflege ist kein Zukunftsszenario, sondern heute schon bittere Realität. Aufgrund der demographischen Entwicklung wird sich dieser noch verschärfen. Schon im
Jahr 2020 fehlen uns 200.000 und im Jahr 2030 sogar 500.000 zusätzliche Pflegekräfte. Gleichzeitig verlassen zu viele Pflegekräfte angesichts der Rahmenbedingungen den Beruf.
Deshalb müssen wir auf Landes- und auf Bundesebene alle Anstrengungen unternehmen, um den Beruf wieder attraktiver zu gestalten und dabei Sicherheit und die gute Qualität in der Pflege zu gewährleisten.
Die beruflich Pflegenden müssen und sollen ihren Beruf psychisch und physisch auch dauerhaft ausüben können und wollen. Die Pflege braucht keine Sonntagsreden, sondern aktives politisches Handeln, und das tun wir.
Gemeinsam mit dem SSW und den Grünen haben wir bereits viele Punkte auf den Weg gebracht. Dazu gehören zum Beispiel 600 zusätzliche kostenfreie Ausbildungsplätze in der Altenpflegeausbildung, ein wissenschaftliches Pflegestudium an der Universität Lübeck, die Reduzierung von Bürokratie und Dokumentation, die Stärkung der Professionalisierung durch die Einrichtung einer Pflegekammer samt Berufsordnung und das Anstoßen einer Fachkräfteinitiative.
Das reicht uns aber nicht. Der nächste Schritt zu einer höheren Arbeitszufriedenheit und zu einer höheren Qualität in der Pflege ist für uns eine angemessene Personalausstattung in den Einrichtungen und Krankenhäusern und natürlich eine neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Eine bedarfsgerechte Personalausstattung bedeutet für die Pflegenden, angemessen Zeit für die Pflegebedürftigen zu haben.
Nichts frustriert die beruflich Pflegenden mehr, als dass sie dauerhaft in die Situation versetzt werden, ihren beruflichen Qualifikationen, ihrem Wissen und ihren berufsethischen Ansprüchen nicht gerecht werden zu können. Die Schere zwischen Theorie und Praxis klafft viel zu weit auseinander.
Außerdem kann es nicht sein, und es darf nicht sein, dass Pflegende ständig auf Freizeit verzichten müssen, aus dem wohlverdienten Urlaub geholt werden oder dauerhaft viele Überstunden machen, weil die Personaldecke so dünn ist, dass plötzliche oder auch geplante Ausfallzeiten anders kaum noch zu kompensieren sind. Aber auch das ist heute bittere Realität.
Das geht nicht nur im wahrsten Sinne des Wortes auf den Rücken der Pflegenden, sondern auch zulasten der Pflegequalität. Verschiedene Studien zeigen einen direkten Zusammenhang zwischen Personalbesetzung und Sicherheit des Patienten auf. Deshalb brauchen wir eine einheitliche und verbindliche Personalbemessung, und zwar nicht analog zum Landesbasisfallwert, sondern einheitlich in ganz Deutschland.
Die Pflegeleistung in Schleswig Holstein ist genauso viel wert und muss genauso berechnet werden wie zum Beispiel in Bayern. Aus Patientensicht wäre alles andere auch überhaupt nicht nachzuvollziehen. Sehen wir einmal von der Wertschätzung der beruflich Pflegenden ganz ab.
Das wollen wir über eine gesetzliche Mindestanforderung regeln, die die Anzahl der beruflich Pflegenden im Verhältnis zu der Anzahl der zu Pflegenden bestimmt, also über den sogenannten Personalschlüssel. Dabei sind die individuellen krankheitsoder pflegebedingten Anforderungen in der Kranken- und Altenpflege nach neuesten Gesichtspunkten zu berücksichtigen. Ganz wichtig ist mir dabei, dass diese Kriterien mit der Pflegefachwelt und nicht nur aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht entwickelt werden. Meine Damen und Herren, das wäre zum Beispiel eine prädestinierte Aufgabe für eine Pflegekammer, wenn wir sie denn schon hätten.
Dasselbe gilt natürlich für den Pflegebedürftigkeitsbegriff. Die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs festgelegt. Der erste Schritt zur besseren Betreuung von Demenzerkrankten ist bereits getan. Wir möchten, dass der zweite Schritt zeitnah erfolgt und nicht erst an das Ende der Legislaturperiode gesetzt wird. Denn gute Pflege benötigt Zeit. Wir wollen eine gute Pflege organisieren, die sich am individuellen Bedarf des Pflegebedürftigen ausrichtet und nicht nach Minuten abgerechnet wird.
Zum Antrag der CDU ist zu sagen, dass wir eine weitere Aufweichung der Pflegeausbildung, so wie es der CDU-Antrag vorsieht, ablehnen. „Pflege light“ ist mit uns nicht zu machen.
Außerdem wurden auf Landes- und Bundesebene schon viele Möglichkeiten für Quereinsteiger geschaffen. Aktuell wird auch eine Reform der Pflegeausbildung angedacht. Bei diesen Schritten kann man alles Mögliche neu mitdiskutieren. Jetzt aber isoliert für das Land in ein neues Konzept einzusteigen, lehnen wir ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass wir uns demografiebedingt in Deutschland intensiver um die Pflege kümmern müssen. Das ist ein sehr wichtiges Thema, mit dem wir aufstehen und ins Bett gehen. Das gilt aber nicht nur für die Pflegekammer, sondern auch für viele andere Felder. Das müssen wir gemeinsam mit dem Bund, mit den anderen Ländern und mit den Kommunen auf allen Ebenen diskutieren.
Experten rechnen mit einer steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen. 2030 rechnen wir mit einem Anstieg auf 3 Millionen bis 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen. Für das Jahr 2050 werden an die 4,5 Millionen Menschen prognostiziert, die auf spezielle Hilfe angewiesen sind. Einfach gesagt: Es werden doppelt so viele sein wie heute.
Doch schon jetzt haben wir es mit einem latenten Fachkräftemangel in der Pflegebranche zu tun. Deshalb ist es so wichtig, möglichst viele Anreize zu bieten, eine qualifizierte Ausbildung in der Pflege zu absolvieren. Dass das auch anders geht, erkläre ich Ihnen gern.
Ein für die Auszubildenden kostenfreier Schulbesuch in der Altenpflege erscheint angesichts dieser Tatsache als eine Selbstverständlichkeit. Das haben wir offenbar erreicht. Auf die Ausbildungskampagne warten wir immer noch. Mal sehen, wann diese kommt. Sowohl ambulante Pflegedienste als auch stationäre Pflegedienste suchen viel zu häufig händeringend nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, finden diese aber nicht.
Deswegen sprechen wir uns dafür aus, dass das Land zusammen mit den beteiligten Akteuren in der Altenpflege und mit der Agentur für Arbeit eine
Das ist eine Qualifizierungsmaßnahme für die erfahrenen und langjährig in der Altenpflege beschäftigten Hilfskräfte. Das ist eine Maßnahme im Schulverbund, um den Abschluss als Altenpflegehelferin kurzfristig zu erlangen. Das ist außerdem eine Maßnahme, um eine darauf aufbauende um zwölf Monate verkürzte Ausbildung zur examinierten Altenpflegefachkraft zu absolvieren.
Diese Qualitätsmaßnahme ist dabei noch nicht einmal neu. Diese Art der Nachqualifizierung gab es bereits 2012 unter der Beteiligung der Altenpflegeschulen Neumünster, Kiel und Tornesch.
Das Projekt „Entwicklung und Durchführung von Qualifizierungslehrgängen zur Vorbereitung auf die Externenprüfung in der Altenpflegehilfe“ ging auf eine persönliche Vereinbarung des damals zuständigen Ministers Heiner Garg und dem Direkter der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit zurück.
Allein in Neumünster - als Beispiel - beteiligten sich 19 Personen kontinuierlich an dieser Qualifizierungsmaßnahme in der Altenpflege. Bis auf drei Teilnehmerinnen bestanden alle die erforderlichen Prüfungen. Alle Beteiligten zogen ein insgesamt positives Fazit aus diesem Modellprojekt, wobei sich insbesondere viele ältere Pflegende entschlossen, diese Ausbildung und Qualifizierung zu absolvieren.
Wir erwarten von der Landesregierung ein Konzept, das einerseits hilft, den Fachkräftemangel zu verhindern, und andererseits Personen motiviert, einen qualifizierten Abschluss anzustreben.