Lieber Herr Kollege Dr. Breyer, was machen wir denn, wenn weiterhin unabhängige Gerichte in Schleswig-Holstein Jugendarrest verhängen? Was sollen wir denn dann mit denen machen, wenn Sie hier sagen, wir sollen das abschaffen?
- Lieber Burkhard Peters, Sie sind aufgestanden, bevor ich meinen letzten Satz sagen konnte. Darin habe ich die Antwort schon vorweggenommen. Natürlich sind wir bundesrechtlich dazu gezwungen, ein Jugendarrestvollzugsgesetz überhaupt auf den Weg zu bringen. Aber die Aufgabe war eben vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse zu lösen:
Wenn wir es schon machen müssen, dann müssen wir den Jugendarrest möglichst so ausgestalten, dass er nach Möglichkeit nicht wie ein Arrest, sondern eher wie eine ambulante Maßnahme gestaltet wird, die möglichst wenig in das Lebensumfeld des betreffenden Jugendlichen eingreift. Das ist in diesem Gesetzentwurf nicht gelungen. Warum das so ist, erläutere ich sogleich.
Sicherlich ist auch in diesem Gesetzentwurf das Bemühen um einen aufgeklärten und progressiven Vollzug erkennbar. Das will ich gar nicht bestreiten. Wir wissen auch, dass das Land Alternativen zum Beispiel zur Jugendstrafe mit modernen Mitteln fördert. Das ist ausdrücklich anzuerkennen.
Wenn es aber in diesem Gesetzentwurf um den Kern des Gewaltverhältnisses zwischen Arrestanten und der Anstalt geht, dann ziehen Sie wirklich das volle Register, das volle Arsenal von Grundrechtseingriffen, die wir eigentlich nur aus dem Strafvollzug - im Volksmund „Gefängnis“ kennen. Herr Kollege Rother, da können Besuche videoüberwacht werden, da können Telefongespräche mitgehört werden, da kann Post geöffnet werden, da werden Durchsuchungen weitreichend autorisiert. Das geht bis hin zum Einsatz von Hiebwaffen in einem bloßen kurzen Arrest.
Insoweit kritisieren nicht nur wir das, sondern unter anderem auch der Richterverband, Professor Walkenhorst von der Universität Köln oder auch die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen. Alle diese Institutionen oder Personen haben das Ausmaß dieser Grundrechtseingriffe kritisiert. Sie werden in ihrem Ausmaß eben auch nicht der Erkenntnis gerecht, dass wir den Arrest möglichst so gestalten müssten, wie wenn wir die Jugendlichen in ihrem Umfeld belassen würden. Das gelingt diesem Gesetzentwurf nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch etwas allgemeiner Folgendes sagen: Beim Jugendstrafrecht sehen wir exemplarisch die große Bedeutung von sozialer Präventionsarbeit gerade für die Sicherheit der Menschen. Deshalb fordern wir PIRATEN auch eine Kriminalpräventionsstrategie des Landes durch umfassende Förderung von Präventionsmaßnahmen und Projekten, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist. Denn nur so kann den eigentlichen Ursachen von Kriminalität entgegengewirkt werden.
Es wäre falsch, wenn wir bei den sozialen Maßnahmen weiterhin den Rotstift ansetzen würden und wenn am Ende vielleicht nur noch für Polizei und
Gefängnis Geld vorhanden wäre. Der richtige Weg besteht darin, auf wissenschaftlich erwiesene Wirksamkeit zu setzen.
Weil wir dafür natürlich auch die öffentliche Unterstützung brauchen das Problem sehe ich durchaus -, wollen wir PIRATEN ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins, um zur sachlichen Information der Öffentlichkeit über Kriminalität beizutragen, über ihre Ursachen und über Reaktionsmöglichkeiten, die funktionieren oder auch nicht.
Kriminalität ist eine zu wichtige Herausforderung an unsere Gesellschaft, als dass wir nach Bauchgefühl oder gar auf „Bild“-Zeitungs- oder Stammtischniveau darüber diskutieren dürfen. Aufklärung und Vorbeugung schaffen Sicherheit, nicht Überwachung und Wegsperren. - Vielen Dank.
Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Herr Abgeordnete Lars Harms, dem ich dafür danke, dass er ein wenig Zeit dadurch eingespart hat, dass er schon am Rednerpult steht.
Das neue Jugendarrestvollzugsgesetz ist zweifelsohne ein großer Schritt in Richtung moderner Ausgestaltung des Jugendarrests. Maßgebend ist dabei das Ziel, den Jugendarrest nicht wie einen kleinen Strafvollzug zu behandeln. Mit diesem Gesetz soll etwas Eigenständiges hervorgebracht werden.
Das Gesetz hat in der Tat einen langen Weg hinter sich gebracht. Dabei wurden neben der umfassenden Anhörung auch Fachtagungen und Informationsgespräche sowohl mit Rechtswissenschaftlern als auch mit Erziehungswissenschaftlern abgehalten. So wurde versucht, eine vom Vollzug selbstständige Ausgestaltung überhaupt erst möglich zu machen.
So gesehen, Herr Kollege Breyer, haben wir uns schon in die Richtung bewegt, in die auch Sie gehen wollten. Vielleicht können Sie dem Gesetz ja doch noch zustimmen oder sich zumindest der Stimme enthalten. Es ist nämlich ein moderneres und nachhaltigeres Gesetz geworden, als es am Anfang formuliert worden war. Dieses Gesetz entspricht eindeutig auch den Anforderungen des
Bundesverfassungsgerichts. Dies was unser Ziel, und schon beim ersten Lesen soll deutlich werden, dass wir dieses Ziel erreicht haben.
Das Gesetz trägt neben der eindeutig kriminologischen eben auch eine erziehungswissenschaftliche Handschrift. Genau diese Handschrift zieht sich glücklicherweise durch das gesamte Gesetz. Als Gesetzgeber ist es unsere zentrale Aufgabe, diese Heranwachsenden, um die es sich hier handelt, wieder in unsere Gesellschaft zu integrieren. Der Weg zur Führung eines eigenverantwortlichen Alltags ohne weitere Straftaten darf nicht versperrt werden, sondern hier müssen wir als Gesetzgeber viele Möglichkeiten anbieten, zum Beispiel ambulante Möglichkeiten, so etwas wie Jugendarrest, aber eben auch alles, was irgendwie unterhalb des Strafvollzugs liegt. Denn zweifelsohne werden die meisten der jungen Leute auch nach dem Arrest noch Unterstützung und Betreuung brauchen, wie dies auch im ambulanten Bereich der Fall ist.
Zum Beispiel kann man auch die Form von Nachgesprächen oder Sozialauflagen nutzen. Der Jugendarrest ist ja keine alleinstehende Maßnahme dies müssen wir uns immer vergegenwärtigen -, sondern die Vernetzung des Jugendarrestes mit anderen Institutionen im Umfeld des jungen Menschen, ist deshalb entscheidend. Das kann die Schule sein, das kann die Ausbildungsstätte sein, das können das Jugend- oder das Sozialamt sein, das kann aber auch die Drogenberatungsstelle sein.
Eine solche Zusammenarbeit wird explizit in § 7 entsprechend berücksichtigt. Dies ist deshalb so bedeutsam, weil eine isolierte Tätigkeit des Jugendarrestes das eigentliche Ziel kaum erreichen würde, nämlich dass diese jungen Leute straffrei leben können.
Ein abgestimmtes Auftreten der verschiedenen Einrichtungen kann einen straffreien sowie integrierten Alltag des Jugendlichen möglich machen. Dass dieses ein aufwendiges Verfahren ist, brauche ich an dieser Stelle wohl nicht weiter zu erläutern.
Nichtdestotrotz geht es in diesem Fall um Nachhaltigkeit, was im konkreten Fall die Verhinderung eines erneuten Arrestes bedeutet. Das ist ein ehrgeiziges, aber eben auch ein erstrebenswertes Ziel, an dem wir mit Hilfe dieses Gesetzes auch in Zukunft festhalten wollen.
All die Paragrafen und Gesetzesartikel dürfen jedoch nicht verdecken, um was es oder - besser gesagt - um wen es bei diesem Gesetz eigentlich geht. Es geht um junge Menschen im Alter zwischen 14 und 21 Jahren. Bis dahin kann das Jugendrecht
nämlich nach einer individuellen Überprüfung angewandt werden. Diese Lebensspanne ist in der Tat eine ganz entscheidende Zeit.
Die richtigen Maßnahmen können den jeweiligen Kriminalitätsverlauf des zukünftigen Erwachsenenlebens deutlich verändern. Diese jungen Erwachsenen können sich aber auch verändern. Bei einigen geht das ganz schnell, bei anderen wird dies mehr Zeit in Anspruch nehmen. Nochmals wird deutlich, dass der Arrest nicht isoliert betrachtet oder ausgeführt werden sollte.
Der Austausch zwischen den verschiedenen Ämtern und Trägern muss strukturiert angegangen werden. Es muss sozusagen eine Form von Durchgangsmanagement sein. Dabei ist es vor allem der junge Mensch, der merken muss, dass die verschiedenen Adressaten zusammen agieren und dass er es mit einem Kontinuum zu tun hat. Nur so kann man dem Vollzugsziel tatsächlich ein Stück näherkommen. Das vorgelegte Jugendarrestvollzugsgesetz bietet eine entsprechende Grundlage dafür.
Es ist wichtig, nochmals darauf hinzuweisen, dass wir hier einen Dreiklang beziehungsweise eher einen Zweiklang haben, nämlich die ambulanten Maßnahmen und die Arrestmaßnahmen, und erst im dritten Fall kommt es ja zum Strafvollzug. Die beiden ersten Maßnahmen, also die ambulanten Maßnahmen und der Jugendarrestvollzug, müssen so gestaltet sein, dass möglichst viele involviert sind, dass man es hinbekommt, dass Jugendliche in Zukunft tatsächlich von Straftaten abgehalten werden, dass sie ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben ohne Straftaten führen können. Das muss das eigentliche Ziel sein. Dieses Ziel wird mit diesem Jugendarrestvollzugsgesetz sehr gut erreicht werden können. - Vielen Dank.
Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa, Anke Spoorendonk.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie heißt es doch so schön? Was lange währt, wird endlich gut. Ich finde, dass wir mit dem zu beschließenden Gesetzentwurf alle zufrieden sein können. Darum möchte
ich mich vorweg für die breite Unterstützung bei diesem Gesetzentwurf bedanken. Es ist sehr erfreulich, dass eine so große Mehrheit dieses Hauses diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Da der Abgeordnete Patrick Breyer hier eine etwas andere Auffassung zum Ausdruck brachte, möchte ich noch einmal auf ein paar grundsätzliche Aspekte des Gesetzes eingehen. Lieber Herr Abgeordneter Breyer, ich muss aber auch sagen: Teilweise hatte ich das Gefühl, Ihnen liege ein anderer Gesetzentwurf vor als das, was sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses diskutiert wurde.
Wenn man sich die fünf Schwerpunkte unseres Gesetzentwurfs anguckt, die sich praktisch wie Korsettstangen im Gesetz wiederfinden, so ist als Erstes festzustellen - der Herr Abgeordnete Harms sprach es schon an -: Der Jugendarrest ist kein kleiner Strafvollzug. Das heißt, wir räumen mit dieser irrigen, aber immer wieder vorgetragenen Vorstellung mit unserem Gesetz auf. Nach dem Jugendgerichtsgesetz fällt der Jugendarrest in die Kategorie der Zuchtmittel. Man kann darüber diskutieren, ob dieser Begriff noch zeitgemäß ist. Aber so steht es da. Wie dem auch sei, es handelt sich dabei jedenfalls gerade nicht um formelle Kriminalstrafen, um richtiges Gefängnis. Alles das bringt das Gesetz zum Ausdruck, auch was die Begrifflichkeiten angeht. Wir werden den Jugendarrest weiterhin strikt von anderen Formen des Freiheitsentzuges trennen.
Da bin ich dann bei dem zweiten wichtigen Punkt. Der Jugendarrest versteht sich als Durchgangsmanagement. Das ist ein etwas abstrakter Begriff. Aber ich werde gleich noch einmal darauf eingehen. Im Zentrum unserer Aufmerksamkeit steht die pädagogische Ausrichtung. Das Gesetz greift vieles auf, was in unserer Jugendarrestanstalt bereits gelebte Praxis ist. Unsere Jugendarrestanstalt Moltsfelde - auch das möchte ich noch einmal hervorheben - ist bundesweit für ihre pädagogische Ausrichtung anerkannt. Gemeinsam mit der Anstalt haben wir neue Akzente gesetzt. Sie wissen, der Jugendarrest dauert maximal vier Wochen. Das ist - das sagten die Rednerinnen und Redner zu diesem Thema bereits - für wirkliche pädagogische Prozesse eine ausgesprochen kurze Zeit.
- Lieber Kollege Breyer, ich kenne ja Ihre Meinung. Aber ich erläutere noch einmal, worum es hier geht. Sie müssten es eigentlich wissen. Die Arbeit im Jugendarrest muss auf das Leben nach dem Jugendarrest ausgerichtet sein. Zu klären ist etwa,
ob Betreuungsbedarf besteht, ob Bezugspersonen vorhanden sind und inwiefern wir mit anderen Maßnahmen den Jugendlichen helfen können. Das ist genau das, was wir mit dem Schlagwort „Durchgangsmanagement“ meinen. Der Fokus liegt damit auf nachhaltigen Veränderungen in der Lebenswirklichkeit der jungen Menschen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der pädagogischen Ausrichtung ist der Täter-Opfer-Ausgleich. Wir möchten den Jugendarrest auch dafür nutzen, die jungen Menschen für die Gefühle der von ihnen Geschädigten zu sensibilisieren und nach Möglichkeit einen Ausgleich beider Seiten zu vermitteln. In Klammern möchte ich hinzufügen, dass ich mich in den letzten Monaten sehr intensiv gerade mit dem Täter-Opfer-Ausgleich befasst habe. Wir wollen das Empathische stärken. Wir brauchen das gerade den Jugendlichen gegenüber, weil viele sich gar nicht vorstellen können, was sie ihren Opfern angetan haben. Das ist etwas, was mit diesem Gesetz weiter gestärkt wird.
Drittens. Der Jugendarrest ist Teil eines Netzwerks. Auch das ist in der heutigen Debatte noch einmal angesprochen worden. Die jungen Menschen, die für kurze Zeit im Jugendarrest untergebracht werden, sind in der Regel vorher von der Jugendhilfe oder von anderen Trägern betreut worden. Sie werden danach häufig weiter Betreuung brauchen. Der enge Kontakt mit diesen Einrichtungen ist daher von großer Bedeutung; denn nur so können die notwendigen Informationen ausgetauscht und das weitere Vorgehen sinnvoll abgestimmt werden. Diese Vernetzung ist uns wichtig. Genau darauf zielt das Gesetz auch ab.
Viertens. Wir wollen auch, dass die Eltern stärker eingebunden werden. Wir wollen nämlich, dass sich die Eltern stärker als früher ihres verfassungsrechtlichen Elternrechts und ihrer Verpflichtung den Jugendlichen gegenüber bewusst werden. Wir brauchen also die Eltern als Partner. Wir wissen, dass der familiäre Hintergrund oft ein wesentlicher Faktor ist, wenn junge Menschen auf die schiefe Bahn geraten. Ich mache mir da keine Illusionen. Wenn sich aber Gelegenheiten ergeben, auch mit den Eltern ins Gespräch zu kommen, dann wollen wir dies unbedingt nutzen.
Fünftens. Auf Konflikte soll pädagogisch reagiert werden. Da bin ich denn bei einem Punkt aus den Ausführungen des Abgeordneten Patrick Breyer. Wir wissen, dass es auch im Jugendarrest Konflikte gibt. Hier ist es uns wichtig, dass statt einer disziplinierenden Reaktion die pädagogische Aufarbeitung im Mittelpunkt steht. Auch ansonsten haben
wir die Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen auf das unbedingt Erforderliche beschränkt. Wenn Sie sagen, es steht ja alles im Gesetz, dann kann ich nur sagen: Es muss ja im Gesetz auch Regelungen für diese - ich sage einmal - Extremfälle geben. Für uns ist aber wichtig, dass wir diese Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen auf das unbedingt Erforderliche beschränken. So haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass in dem Fall - das ist ein Extremfall -, in dem eine pädagogisch sinnvolle Durchführung des Jugendarrests aufgrund eines emotionalen Ausnahmezustands eines jungen Menschen nicht möglich ist, durch eine kurzzeitige Unterbrechung der Vollstreckung Dampf aus dem Kessel gelassen werden kann. Der junge Mensch wird also nicht vor den Augen und Ohren aller anderen in eine Beruhigungszelle gesperrt. Wir wissen, nach einer Woche kann die Vollstreckung fortgesetzt werden. Die Erfahrung zeigt, dass dies denn auch regelmäßig völlig störungsfrei geschieht.
Meine Damen und Herren, die von mir genannten Eckpunkte machen ganz deutlich: Wir sperren junge Täter im Jugendarrest nicht sinnlos weg. Wir fördern deren Einsicht in ihre Taten und deren Folgen. Wir setzen erzieherische Impulse, und wir geben ihnen bestmögliche Hilfen, um ihnen die Richtung für einen gefestigten Lebensweg aufzuzeigen. Mit diesem Gesetz werden wir daher eine gute und verantwortungsbewusste Grundlage für den Vollzug des Jugendarrests schaffen. Wir werden das Gesetz auch evaluieren. Ich werde gerne die Anregung des Abgeordneten Ekkehard Klug aufgreifen; denn natürlich ist es etwas, was mich auch interessiert und was uns immer wieder beschäftigt. Wir werden das also nicht einfach so wegwischen. Wir müssen uns immer wieder mit der Frage der Rückfallquote beschäftigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke Ihnen allen für Ihre Anregungen und für Ihr Mitwirken beim Zustandekommen dieses Gesetzentwurfs. Dass wir demnächst ein Landesstrafvollzugsgesetz erarbeiten wollen, ist Ihnen bekannt. Dazu werden wir rechtzeitig auf den Innen- und Rechtsausschuss zugehen.
- Rechtzeitig heißt, dass ich zu gegebener Zeit - ich schaue die Frau Vorsitzende an - über die Eckpunkte eines solchen Gesetzes berichten werde. Mir ist es zum Beispiel sehr wichtig, dass wir einen familienfreundlichen Vollzug in den Mittelpunkt stellen. Wichtig ist mir außerdem, die sozialtherapeutische Behandlung zu stärken. Ziel ist es, mit die