Protokoll der Sitzung vom 14.11.2014

Ich glaube, es war eine gute Beratung im Ausschuss.

Mir ist bewusst, dass es durchaus kritische Stimmen gegen den Jugendarrest gibt. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der Kürze der freiheitsentziehenden Maßnahmen und der bekanntermaßen hohen Rückfallquoten nicht verwunderlich. Dennoch - das ist unsere Position - hat die Beratung für mich bestätigt, dass der Jugendarrest nach wie vor ein wichtiges Mittel ist.

Ich möchte kurz skizzieren, was uns bewogen hat, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ja, es ist richtig, dass die CDU-Fraktion in ihrem Änderungsantrag durch die Aufnahme des Erziehungsansatzes eine schärfere Annäherung an § 90 Absatz 2 JGG angeregt hatte. Es ist auch richtig, dass wir eine starke eigene Beteiligung der Jugendlichen am Arresterfolg vorsehen wollten. Es ist auch richtig, dass uns der Gesetzentwurf an einigen Stellen zu abstrakt und zu wenig praktikabel erschien.

Dennoch werden wir dem vorliegenden Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben - nicht nur, aber auch, weil eine Reihe von Vorschlägen der CDU eingeflossen sind. Darunter sind insbesondere solche, die aus der Praxis gekommen sind und die den Bedürfnissen der Arrestanstalt entsprechen. Es ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern für uns von elementarer Bedeutung, dass die hervorragende Arbeit in Moltsfelde auf einem guten Fundament weitergeführt werden kann und weiter unterstützt wird. Das war ein Anliegen der Anstalt. Das war uns wichtig. Mit diesem Gesetzentwurf legen wir, so glaube ich, dafür eine gute Grundlage.

Ein weiterer positiver Ansatz ist für uns die Aufnahme des Täter-Opfer-Ausgleichs. Die unmittelbare Erfahrung der Unrechtsfolgen für das Opfer, die ansonsten häufig nicht wahrgenommen oder

verdrängt werden, fördert die Einsicht und das Verantwortungsbewusstsein bei den Jugendlichen, im günstigsten Fall vielleicht sogar die Verantwortungsübernahme beim jugendlichen Täter. Darüber hinaus bietet er die Möglichkeit einer Wiedergutmachung gegenüber dem Opfer. Wenn dies gelingt, dann ist das auch aus Opfersicht sehr zu begrüßen.

Ob dieser Gesetzentwurf seinem Anspruch gerecht wird, dass die pädagogische Arbeit über die Zeit des Arrests hinaus Wirkung entfaltet, in der Folgezeit verstetigt und vertieft werden kann, wird sich erst zeigen müssen. Von daher begrüßen wir die kriminologische Evaluation. Die wissenschaftliche Begleitung ermöglicht die Überprüfung der Arbeit im Jugendarrest. Dies ist übrigens ein Wunsch aus der Jugendarrestanstalt selbst. Dies wird belegen, ob es tatsächlich gelingt, den jugendlichen Arrestantinnen und Arrestanten einen Weg in ein straffreies Leben zu ebnen und die Rückfallquote sinken zu lassen.

Diejenigen, die in den Jugendarrest gehen, haben in der Regel schon eine kriminelle Karriere hinter sich. Das Greifen nach Sanktionsmechanismen ist ein Zeichen dafür, dass die Prävention nicht gut genug war. Die Mediziner sagen: Vorsorge ist besser als heilen. Das ist auch unsere Meinung. Daher ist es uns besonders wichtig, dass die Kontakte aus der Arrestanstalt auch danach weiter gepflegt werden. Genau hier sehe ich weiteren Handlungsbedarf. Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, insbesondere die Vernetzung von Jugendhilfe und Bewährungshilfe, ist durchaus verbesserungsfähig.

Jugendkriminalität ist und bleibt eine Herausforderung. Hier dürfen wir mit unseren Anstrengungen nicht nachlassen. Es war mir wichtig, Ihnen dies kurz mitzuteilen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Thomas Rother das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei einer so großen Einmütigkeit kann man den Wortbeitrag tatsächlich etwas kürzer halten. Das, was wir im letzten Jahr zum Jugendarrestvollzugsgesetz geleistet haben, ist vielleicht eine gute

Übung für das allgemeine Strafvollzugsgesetz, das uns in Kürze hier begegnen wird.

Grundsätzlich sollten haft- und arrestvermeidende Maßnahmen immer vorrangiger als Sanktionsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden. Auch wenn es leider so ist, dass manche Kommunen manche erzieherischen Maßnahmen aus Kostengründen leider nicht so intensiv verfolgen, wie es wünschenswert wäre, so sind diese Maßnahmen aus unserer Sicht in der Regel sinnvoller als einzusitzen. Wie das sicherzustellen und zu finanzieren ist, darüber muss mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen natürlich weiter gesprochen werden. Wir haben dies im Zusammenhang mit dem Täter-Opfer-Ausgleich durch zwei Stellen, die wir finanziert haben, geregelt. Ich denke aber, das ist an dieser Stelle noch nicht das Ende des Dialogs.

Dennoch ist der Arrestvollzug für manche Personen der erste Ort, an dem ihrem Leben Struktur gegeben wird, an dem sie Anregungen und Hilfe erhalten. Tagesabläufen und Hilfestellungen, die ihnen von Zuhause aus fremd sind oder denen sie sich bislang entziehen konnten, begegnen sie hier vielleicht zum ersten Mal in ihrem Leben. Daher ist es zu begrüßen, dass in dem Gesetz der erzieherische Gesichtspunkt und der Bildungsgesichtspunkt des Vollzugs in Abgrenzung zur Jugendstrafe deutlich hervortreten.

Es wurde bereits darauf hingewiesen: Zu begrüßen ist ebenfalls, dass sich die Fraktionen des Landtags hierbei weitgehend einig sind. Die Änderungsanträge wurden überwiegend einstimmig getragen. Das macht deutlich, dass wir nicht nur den Entwurf der Regierung schätzen, sondern auch die Anregungen aus der Vollzugspraxis. Wir nehmen Anhörungsergebnisse genauso wie die Änderungsvorschläge aus den einzelnen Fraktionen ernst.

Frau Ostmeier hatte bereits darauf hingewiesen: Zu den Gemeinsamkeiten bei den Änderungen zählen beispielsweise die Verdeutlichung der Pflicht der Jugendlichen zur Aufrechterhaltung des Kontakts mit Anlaufstellen und vermittelnden Personen, aber auch eine Begrenzung von einschränkenden Maßnahmen auf die Fälle, in denen in erheblicher Weise Erziehung, Sicherheit, Ordnung oder die Erreichung des Vollzugs gefährdet sind. Dies wurde hinzugefügt. Ferner zählen dazu eine Einschränkung der Überwachung des Schriftverkehrs oder eine Begrenzung der Dauer disziplinarischer Maßnahmen.

Abweichungen zu den Auffassungen der CDU hat es tatsächlich nur an zwei Stellen gegeben. Sie driften aus unserer Sicht in den Strafgedanken ab, und

wir möchten den Erziehungsgedanken betonen und erachten eine Orientierung an der Persönlichkeit des Jugendlichen für sinnvoller als die Orientierung an der Straftat.

Abweichungen zu den Auffassungen der PIRATEN gibt es an einigen Stellen in Sachen Datenschutz. Wir haben gemeinsam Anregungen des ULD in Sachen Kontrolle des Schriftverkehrs und von Telefongesprächen aufgenommen, um Eingriffe in die Grundrechte der Jugendlichen gering zu halten und nicht zur Regel werden zu lassen. Das ging den PIRATEN leider nicht weit genug.

Ich bin sicher, im Ergebnis haben wir ein sinnvolles Gesetz zur Entscheidung vor uns. Es wird nicht einfach weggesperrt, sondern erzieherische Maßnahmen und echte Lebenshilfen zeigen Jugendlichen einen Weg auf, wie es gelingen kann, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Dazu ist allerdings eine bessere personelle Ausstattung erforderlich. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, aber das regeln wir an anderer Stelle. Das ist ein gutes Gesetz, das ist ein gutes Verfahren, das ist eine gute Beratung. Es geht auch einmal anders im Parlament. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist auch von Frau Kollegin Ostmeier schon sehr viel Gutes über die Beratungen im Ausschuss gesagt worden. Ich kann mich dem aus vollem Herzen anschließen und erspare Ihnen deshalb weitere Ausführungen, bis auf den letzten Teil meiner Rede.

Es ist bemerkenswert, dass uns die Stellungnahmen, die wir im Ausschuss von Herrn Professor Ostendorf, von Herrn Professor Walkenhorst aus Köln und von verschiedenen anderen, auch von der Anstaltsleiterin, Frau Friese, bekommen haben, sehr geholfen haben. Es war deutlich zu erkennen, dass diese Stellungnahmen sowohl Lob als auch Kritik des Regierungsentwurfs als auch des Änderungsantrags der CDU aufwiesen. Wir haben in unserem Antrag, der jetzt zur Abstimmung vorliegt, das Beste aus beiden Entwürfen vereint.

(Thomas Rother)

Ich habe diese Offenheit und unaufgeregte Sachorientierung in der Beratung im Ausschuss als ausgesprochen angenehm und wohltuend empfunden. Das war angesichts des Themas und der damit in Fernseh-Talkshows gern verbundenen Reizworte wie „Warnschussarrest“ oder „Schuss vor den Bug“ durchaus nicht selbstverständlich. Diese ungewöhnlich gute Ausschussbefassung hat zwar eine Menge Zeit gefordert, schlägt sich aber in der Beschlussempfehlung nieder.

Frau Ministerin Anke Spoorendonk, ich weiß dies wohl. Der jetzt vorliegende Gesetzestext wird sowohl von der Regierungskoalition als auch von CDU und FDP zur Annahme empfohlen. Das halte ich gerade bei diesem Thema für außerordentlich bemerkenswert.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ob die Anwendung des Gesetzes Rückfälligkeit verhindern und den Jugendlichen helfen wird, eine Lebensperspektive ohne weitere Straftaten zu entwickeln, wird die weitere Praxis zeigen. Ich bin angesichts des jetzt vorliegenden Gesetzes nach wie vor guter Hoffnung. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es bei einigen kurzen Anmerkungen bewenden lassen. Ein Landesgesetz zu dieser Thematik ist erforderlich, weil die Regelungskompetenz seit der Föderalismusreform auf Länderebene liegt. Auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts legt die Verabschiedung von Landesgesetzen zum Jugendarrestvollzug nahe.

Schleswig-Holstein ist mit dieser Gesetzesinitiative nach Nordrhein-Westfalen das zweite Bundesland, das dazu eine Regelung auf den Weg bringt. Ich denke, das ist erwähnenswert. Im Zentrum des Gesetzentwurfs liegen pädagogische Zielsetzungen des Jugendarrests. Die angemessene Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs ist bereits von anderen Kollegen erwähnt worden. Ich denke, all dies sind Pluspunkte, die man anführen darf.

Zum Schluss möchte ich noch einen Aspekt aufgreifen. Der Kollege Thomas Rother hat in der ersten Lesung angeregt, dass man auch in SchleswigHolstein einmal eine kriminologische Studie zur Wirksamkeit des Jugendarrests durchführen sollte. Es gibt einige allerdings ältere Studien aus anderen Bundesländern, die zu dem Ergebnis kommen, dass eine Rückfallquote von 60 bis 70 % zu beklagen ist. Das ist natürlich unbefriedigend. Von daher stellt sich die Frage, ob man durch eine verstärkte pädagogische Ausgestaltung des Jugendarrests bessere Ergebnisse herbeiführen könnte. Diesen Vorschlag, den der Kollege Rother unterbreitet hat, sollte man nicht in Vergessenheit geraten lassen. Ich rege also an, dass die Landesregierung sich auch hierüber Gedanken macht. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, SSW und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der PIRATEN hat Herr Abgeordneter Dr. Patrick Breyer das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In diesem Chor der Einmütigkeit kommt mir nun die Aufgabe zu, eine andere Stimme zu singen. Wenn wir uns fragen, ob dieses Gesetz zum Vollzug des Jugendarrests gut ist, stellt sich natürlich zuerst die Frage: Ist Jugendarrest als solcher gut, und macht er Sinn?

Keine Frage: Jugendkriminalität ist ein ernstes gesellschaftliches Problem und eine Herausforderung in unserer Gesellschaft. Gerade deswegen aber dürfen wir uns nicht von Rachedurst leiten lassen, sondern von der Frage: Welches ist das wirksamste Mittel dagegen? Sicherlich, Opfer von Straftaten werden oft eine harte Strafe verlangen. Aber ich glaube, auch die Opfer wären noch mehr daran interessiert, dass diese Straftat erst gar nicht begangen worden wäre.

Deswegen müssen wir unser Augenmerk darauf lenken: Was gewährleistet die Sicherheit am besten? Insoweit, muss ich sagen, ist der Jugendarrest ein kaum geeignetes Mittel. 70 % derjenigen, gegen die Jugendarrest vollstreckt worden ist, werden wieder straffällig. Selbst bei Jugendstrafe ohne Bewährung sind es nur wenig mehr, während bei Jugendstrafe mit Bewährung weniger, nämlich nur 60 %, wieder straffällig werden. Bei ambulanten Sanktionen, wie zum Beispiel sozialem Training

(Burkhard Peters)

oder Täter-Opfer-Ausgleich, werden sogar nur 32 % rückfällig. Das heißt, nicht zu strafen erhöht in diesem Bereich unsere Sicherheit.

Im Übrigen ist der Jugendarrest auch außerordentlich teuer. Wenn wir uns überlegen, wie viel Geld für jeden Arrestplatz anfällt, muss man ehrlich sagen: Dieses Geld wäre in sozialer Prävention und in unsere Sicherheit sehr viel besser investiert.

Kein Geringerer als die Jugendstrafrechtsreformkommission hat ausdrücklich festgehalten - ich zitiere -:

„dass die Alltagstheorie von der Abschreckung durch den kurzen Freiheitsentzug nicht der Wirklichkeit entspricht.“

Ein weiteres Zitat aus dem Kommissionsbericht zum Thema Jugendarrest:

„Sie misst ihm keine positive pädagogische Wirkung zu.“

Sie fordert eine Abschaffung des kürzeren Freiheitsarrestes.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor diesem Hintergrund war doch unsere Aufgabenstellung bei dem Jugendarrestvollzugsgesetz, den Jugendarrest möglichst so wie eine ambulante Maßnahme zu gestalten und die Jugendlichen möglichst wenig aus ihrem Lebensumfeld herauszureißen. Daran gemessen ist der Gesetzentwurf nicht gelungen.

Herr Abgeordneter Dr. Breyer, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Peters?

Gern.