der Bundesnachrichtendienst an Gesetze in Deutschland hält. Ich bin auch der Meinung, dass das das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag nicht kontrollieren kann.
Ein schönes Beispiel dafür ist das Abschnorcheln von Daten an dem großen Internetknotenpunkt in Frankfurt, dem DE-CIX, wo einfach alles Mögliche an Traffic rausgeleitet und nur sehr rudimentär überprüft wurde, ob das ausländischer oder deutscher Traffic ist.
Das geht technisch nämlich gar nicht. Wenn Sie so etwas machen, verstößt das ganz klar gegen deutsches Gesetz.
Ich bin der Meinung: Wir können nicht prüfen, ob sich der Bundesnachrichtendienst an deutsche Gesetze hält. An dieser Stelle widerspreche ich Ihnen.
Schauen wir uns einmal rechtsstaatliche Verfahren an. Ein schönes Beispiel ist Guantánamo Bay. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit in den USA überhaupt nichts mehr zu tun.
Ich unterstelle nicht, dass Herr Snowden sofort in Guantánamo Bay landen würde, aber ganz abwegig ist das auch nicht.
Herr Bernstein, zu Ihrem Beitrag möchte ich auch noch etwas sagen. Es gibt keine absolute Sicherheit. Wir können keine absolute Sicherheit herstellen. Das Leben ist kein Ponyhof.
Wir müssen uns überlegen, wie viel Sicherheit wir haben wollen und an welcher Stelle wir sagen: Die Freiheit ist uns wichtiger als Sicherheit. Da haben die PIRATEN eine etwas andere Bewertung als die CDU. Das erkenne ich an. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir die Schraube für Sicherheit nicht überdrehen dürfen, sonst reißt sie ab.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Bemerkung des Abgeordneten Lars Harms? - Das ist nicht der Fall.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es braucht sich keiner Sorgen zu machen, dass ich die drei Minuten brauche. Mir ist ganz wichtig zu sagen, dass das, was Sie als Letztes gesagt haben, Herr König, nämlich: „Es gibt keine absolute Sicherheit“, genau das Problem ist. Ihr Antrag suggeriert, dass es die gibt. Deswegen haben wir es anders formuliert. Deswegen haben wir Handlungsaufträge formuliert. In Ihrem Antrag steht drin, Deutschland solle den Aufenthaltsstatus gewähren - in absoluter Sicherheit. Die gibt es leider nicht. Das ist unser großes Problem.
Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich nun der Kollege Wolfgang Dudda von der Piratenfraktion gemeldet, dem ich jetzt das Wort erteile.
Keine Sorge, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Es dauert keine drei Minuten. Ich möchte eine kurze Anmerkung zu dem Beitrag von Herrn Kollegen Dolgner machen. Herr Kollege Dr. Dolgner, dass für Whistleblowing in Deutschland keine sprachliche Entsprechung vorliegt, mag damit zusammenhängen, dass wir uns in dieser Hinsicht kulturell in der Steinzeit befinden.
Wir sind sehr weit weg von allen anderen Staaten in Westeuropa, die Whistleblowern eine Anerkennung zukommen lassen. In Deutschland muss man ständig fürchten, dass man strafrechtlich für alle möglichen Dinge in Anspruch genommen wird. Das halte ich für einen unerträglichen Zustand, auch für unsere Demokratie. Niemand traut sich, Missstände aufzuzeigen, weil er immer befürchten muss, dass er verurteilt und angeprangert wird. Das Denunziantentum gilt bei uns immer noch als etwas sehr Schlechtes. Whistleblowing ist kein Denunziantentum, sondern es ist demokratische Verantwortung.
Wenn Herr Snowden das tut, läuft er Gefahr, dass ihm das wiederfährt, was Chelsea Manning - früher Bradley Manning - passiert ist. Jemand, der zeigte, dass im Irak willkürlich von amerikanischen Truppen gemordet worden ist - wir haben das Video gesehen -, hat kein rechtsstaatliches Verfahren bekommen, wie wir uns das alle vorstellen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Landesregierung hat keine Redezeit angemeldet. Ich schließe daher die Beratung.
Es ist beantragt, in der Sache abzustimmen. Ich schlage Ihnen vor, abweichend von der Geschäftsordnung den vorliegenden Änderungsantrag zu einem selbstständigen Antrag zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/2332, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Mitglieder der Piratenfraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Fraktionen von FDP, CDU, die Abgeordneten des SSW und die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Enthaltungen sehe ich keine. Damit ist der Antrag der PIRATEN gegen ihre eigenen Stimmen mit den Stimmen aller anderen Mitglieder des Landtages abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/2456, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten von SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Kollegen von FDP und CDU. Enthaltungen? - Das sind die Kollegen der Piratenfraktion. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vollzug des Jugendarrestes in SchleswigHolstein (Jugendarrestvollzugsgesetz - JA- VollzG)
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit dem ihm durch Plenarbeschluss vom 18. Juni 2013 überwiesenen Gesetzentwurf der Landesregierung über den Vollzug des Jugendarrests in Schleswig-Holstein, Drucksache 18/891, in mehreren Sitzungen befasst und eine schriftliche und eine mündliche Anhörung durchgeführt. Er schloss seine Beratungen in seiner Sitzung am 6. November 2014 ab.
Im Rahmen der Ausschussberatungen legten sowohl die Fraktion der CDU als auch die Regierungsfraktionen Änderungsanträge vor. Teile des Änderungsantrags der CDU und der Änderungsantrag von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW wurden mehrheitlich angenommen.
Mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimme der PIRATEN empfiehlt der Ausschuss auf der Grundlage dieser Vorabstimmungen dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Ihnen mit Drucksache 18/2342 vorliegenden Vorlage.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass im Rahmen der Erstellung der schriftlichen Vorlage für das Plenum Folgeänderungen, die sich aus den vorgesehenen Änderungen für das Inhaltsverzeichnis des Gesetzes ergeben, und eine sprachliche Berichtigung in § 30 Absatz 2 Nummer 2 in die Beschlussempfehlung aufgenommen wurden. Dabei wurde das Wort „hat“ aus dem Änderungsantrag in das Wort „haben“ geändert. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zu dem Bericht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst der Kollegin Barbara Ostmeier, in diesem Fall als Abgeordnete der CDU-Fraktion, das Wort.
Ich hatte zwei Möglichkeiten, entweder meine Rede jetzt nicht vorzulesen oder mich nicht zu melden. Ich möchte die Rede nicht in Gänze vortragen, aber mir ist wichtig, aus der Opposition heraus unsere Eckpunkte zu skizzieren.
Das Ergebnis, dass wir einen nahezu fraktionsübergreifende Befürwortung dieses Gesetzentwurfs haben, ist der Tatsache geschuldet, dass wir eine äußerst sachorientierte und an den Problemen der Jugendlichen orientierte Beratung im Ausschuss hatten.