Das ist ein Signal, das aus der Politik zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht verkehrt ist. Nach meiner Überzeugung ist die Absenkung des Renteneintrittsalters nach unten zur jetzigen Zeit das vollkommen falsche Signal.
Es gibt aber auch andere Signale, die Sie mit so einem Gesetzentwurf aussenden. Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass Führungspositionen in der Politik - sowohl in der Regierung als auch im Parlament - signifikant schlechter entlohnt werden als vergleichbare Führungspositionen in der Wirtschaft. Wir dürfen gerade auch mit Blick auf den Schleswig-Holsteinischen Landtag nicht aus den Augen verlieren, dass dies auch - und in unserem Falle erst recht - mit Blick auf die Altersversorgung gilt.
Deswegen ist das Signal, das von Ihrem Gesetzentwurf ausgeht, ein bisschen eindimensional. Er ignoriert beispielsweise auch Schieflagen, die wir gegenwärtig haben, wenn wir uns die Altersversorgung von Staatssekretären im Vergleich zu der von Landesministern näher ansehen. Es ist schon ein bisschen skurril, dass es von der Höhe der Alimentierung her attraktiver ist, Staatssekretär zu werden als Landesminister. Das kann nicht richtig sein. Daher gibt es an der Stelle durchaus Diskussionsbedarf.
Wir sollten es uns aber nicht so leicht machen, von vornherein zu sagen: Wenn wir an dieser Stelle die Kabinettsmitglieder und im Zweifelfall das Parlament schlechterstellen, tun wir etwas, was gut ankommt. Wir sollten vielmehr im Blick behalten, dass wir an Regelungen arbeiten, die Bestand haben und dafür sorgen, dass die Funktionen, die im Lande wahrgenommen werden, auch im Vergleich zu anderen Stellen angemessen entlohnt werden, und nicht der Versuchung erliegen, um eines kurzen Applauses willen die Arbeit in der Landespolitik unattraktiver zu machen.
Ich bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. Wenn mir ein letzter Satz zum Verfahren als kritische Anmerkung erlaubt ist: Ich finde es zielführender, wenn wir solche Themen nach der Ausschussberatung erörtern und unsere Statements hier nicht zum jetzigen Zeitpunkt abgeben, zu dem der
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dudda hat mir meine Einleitungsworte in den Mund gelegt: Alle doof außer Mutti. - Damit hat er uns gemeint, aber das gebe ich jetzt einmal zurück. Das war ein typischer Beitrag: „Alle hier im Haus doof außer die PIRATEN. Wir sind es wieder einmal, die zeigen, wo es langgeht.“ - Wie immer mit großen Worten.
„Angesichts der demografischen Entwicklung und der Pensionslasten des Landes darf sich auch die politische Leitungsebene... den bundesweiten Veränderungen der Alterssicherungssysteme nicht verschließen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir den Hinweis: Ganz untätig war der Schleswig-Holsteinische Landtag in den letzten Jahren in dieser Sache nicht.
Die Regelaltersgrenze in § 11 Landesministergesetz wurde zuletzt mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 zum 1. Januar 2011 verändert. Dabei wurde die Regelaltersgrenze für den Bezug von Ruhegehalt vom 55. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Außerdem wurden Übergangsvorschriften eingeführt.
„Auch für das Ministeramt ist ein steter Abgleich der versorgungsrechtlichen Bestimmungen in Ansehung der demografischen Entwicklung und mit Blick auf die Entwicklungen in der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung angezeigt.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hat schon einmal geklappt, ohne dass die PIRATEN im Landtag waren und lange bevor das Thema in anderen Bundesländern überhaupt auf der Tagesordnung stand.
Aber nichts ist ja so gut, dass man es nicht eventuell verbessern kann. Ich hatte gehofft, dass das die Intention Ihres Gesetzentwurfs ist und nicht das
Heischen nach medialer Aufmerksamkeit. Allein die Ausführungen des Kollegen Schmidt haben mich da doch zum Zweifeln gebracht.
Meine Damen und Herren der Piratenfraktion, nun werden Sie sicher darauf hinweisen, dass sich die Altersgrenzen der schleswig-holsteinischen Minister immer noch von denen unterscheiden, die für die meisten in unserem Land gelten, und das stimmt. Aber haben Sie auch einmal darauf geguckt, wie hoch das Ruhegehalt ist, das ein Minister nach fünf Jahren Amtszeit erhält? Er oder sie bekommt 25 % der Amtsbezüge. Ein Rentner, ein Beamter, der in Ruhestand geht, fängt mit anderen Bezügen an. Zur Vermeidung einer Doppelalimentation gibt es zahlreiche Anrechnungsvorschriften.
Meine Damen und Herren, auch der Kollege Bernstein hat es gesagt: Auf den ersten Blick scheint die Logik des Gesetzentwurfs der PIRATEN bestechend. Minister sind so etwas Ähnliches wie Beamte, deswegen kann man die beamtenrechtlichen Vorschriften adaptieren. Aber ist das wirklich so? Wie immer lohnt bei vermeintlich einfachen Lösungen ein Blick aufs Detail.
Ministerpräsident und Minister stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Das regelt unsere Landesverfassung. Beamte im statusrechtlichen Sinn sind sie aber nicht. Auch ich wollte auf das Beispiel hinweisen, das der Kollege Bernstein gebracht hat. Staatssekretäre können als Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Wir müssen genau schauen, ob wir mit einer Anhebung der Altersgrenze zu einer Schlechterstellung der Minister im Vergleich zu den ihnen unterstellten Staatssekretären kommen würden.
- Herr Garg, wenn Sie das sagen. - Zudem würde die Altersgrenze innerhalb von knapp vier Jahren um zwölf Jahre angehoben werden. Das ist doch eine ganze Menge.
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Garg? - Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort für eine Zwischenfrage.
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Kollegin, es drängt mich einfach klarzustellen - weil Sie in Ihrer Argu
mentation zutreffend die Verbindung zwischen Ministern und Staatssekretären gezogen haben -, dass Staatsekretäre - ich bitte ehemalige Staatssekretäre, so sie anwesend sind, um Vergebung - schon heute deutlich bessergestellt sind als Minister. Das sollte man in der Beratung über einen recht populären Gesetzentwurf mit berücksichtigen.
Sehr geehrter Herr Dr. Garg, ich danke Ihnen für diesen Hinweis, wenn Sie mir das jetzt aus Ihrer persönlichen Erfahrung bestätigen. Ich hatte nicht die Zeit, das im Einzelnen nachzurechnen und nachzufragen.
- Ich werde mir das jetzt von Herrn Stegner vorrechnen lassen. Das Argument stützt das Argument von Herrn Bernstein und mein Argument, dass man auch auf solche Aspekte achten muss.
Meine Damen und Herren, in der Kürze der Zeit war es nicht möglich, die Regelungen anderer Bundesländer, die die PIRATEN in ihrer Gesetzesbegründung anführen, genau zu prüfen. Zu den Regelungen beim Bund nur ein kurzer Hinweis: Der Bundestag hat die Pensionsregelungen für Bundesminister im Jahr 2008 geändert. Die Regelaltersgrenze wurde an die für Beamte geltende von 67 Jahren angeglichen. Allerdings können Bundesminister das Ruhegehalt bereits ab Vollendung des 60. Lebensjahrs in Anspruch nehmen, dann allerdings mit Versorgungsabschlägen. Insofern sind die Regelungen des Bundes und des Landes SchleswigHolstein nur bedingt miteinander vergleichbar. Wir sollten genau prüfen, wie die aktuellen Regelungen bundesweit aussehen. Das Gleiche gilt für die schlankerhand vorgeschlagene Streichung der Anrechnungsmöglichkeiten für ruhegehaltsfähige Dienstzeiten.
Der Innen- und Rechtsausschuss ist das richtige Gremium, um das in aller Breite und Ausführlichkeit zu besprechen. Ich freue mich auf die Beratungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Kollegin Ines Strehlau.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hauptanliegen des Gesetzentwurfs der PIRATEN ist, dass Landesministerinnen und -minister nicht mit 62, sondern mit 67 Jahren ihre Pension beziehen können. Nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch für Beamtinnen und Beamte ist die Rente mit 67 Jahren bereits Realität. Der Gesetzentwurf betrifft zwar einen sehr überschaubaren Personenkreis, dennoch ist es legitim, die Regelung für Ministerinnen und Minister, die derzeit schon mit 62 Jahren Ruhegehalt beziehen können, auf den Prüfstand zu stellen. Eine mögliche Kostenersparnis und die Nachvollziehbarkeit der Regelung unterstützen das Anliegen einer einheitlichen Regelung der Altersgrenzen.
Es ist unsere Aufgabe als Politiker, gesellschaftliche Veränderungen im Blick zu behalten und im Bedarfsfall Regelungen angemessen anzugleichen. Einige Bundesländer und auch der Bund haben bereits Anpassungen in ihren Ministergesetzen vorgenommen.
Damit das Ministeramt attraktiv bleibt, bedarf es weiterhin auch einer guten Absicherung. Eine angemessene Bezahlung und ein angemessenes Ruhegehalt der Ministerinnen und Minister dient wie in allen Ämtern - nicht zuletzt auch dem Korruptionsschutz. Vor allem aber stehen wir zu unseren Ministerinnen und Ministern und finden, dass ihre gute Arbeit auch gut bezahlt werden muss.
Das gilt nicht nur für diese, das gilt auch für andere Ministerinnen und Minister. Das Ministeramt ist mit besonderen Anforderungen, Belastungen und sehr viel Verantwortung verbunden. Wenn wir in das bestehende Versorgungssystem eingreifen, müssen wir alle wesentlichen Belange sorgfältig gegeneinander abwägen. Das Altersversorgungssystem ist komplex. Es sind viele Faktoren zu berücksichtigen und noch viele Fragen zum Piratenvorschlag zu klären: Die Ministerinnen und Minister haben vor ihrem Amt in anderen Berufen gearbeitet und Renten- oder Pensionsansprüche erworben. Die PIRATEN wollen, dass ruhegehaltsfähige
Zeiten, die im Beamtenverhältnis vor dem Ministeramt erworben wurden, nicht mehr angerechnet werden. Zu klären ist, was dann mit diesen Zeiten passieren soll. Stehen Beamte danach schlechter da? Schaffen wir nicht eine Ungleichbehandlung mit den Menschen, die sich Rentenansprüche außerhalb des öffentlichen Dienstes erarbeitet haben?
Wir als Parlament haben außerdem die Absicht, Karenzzeiten nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt bis zur Aufnahme einer neuen Tätigkeit einzuführen, die bestimmte Tätigkeiten in vorher als Ministerin oder Minister bearbeiteten Bereichen einem Genehmigungsvorbehalt unterwerfen. Das ist meines Erachtens auch beim Ruhegehalt in die Abwägung mit einzubeziehen.
Wir werden im Ausschuss auch prüfen, ob die geplanten altersabhängigen Übergangregelungen eine unangemessene Benachteiligung bedeuten. Der Vertrauensschutz der Ministerinnen und Minister in Hinblick auf die bisherige Regelung kann nicht aus gefühlten Gerechtigkeitserwägungen mit einer Handbewegung vom Tisch gewischt werden. Wenn sich Bedingungen für ein übernommenes Amt im Nachhinein ändern, kann auch das ungerecht sein und muss sorgfältig abgewogen werden.