Wir werden im Ausschuss auch prüfen, ob die geplanten altersabhängigen Übergangregelungen eine unangemessene Benachteiligung bedeuten. Der Vertrauensschutz der Ministerinnen und Minister in Hinblick auf die bisherige Regelung kann nicht aus gefühlten Gerechtigkeitserwägungen mit einer Handbewegung vom Tisch gewischt werden. Wenn sich Bedingungen für ein übernommenes Amt im Nachhinein ändern, kann auch das ungerecht sein und muss sorgfältig abgewogen werden.
Denn anders als unser erster Bundeskanzler Konrad Adenauer, der bei seinem Amtsantritt bereits 73 Jahre alt war und erst im Alter von 87 Jahren vorzeitig zurücktrat - wohlgemerkt aus politischen und nicht aus gesundheitlichen Gründen -, sollen Mitglieder der Landesregierung auf einen deutlich früheren Einstieg in den verdienten Ruhestand mit der entsprechenden Versorgung Anspruch haben.
Zu überlegen ist auch, ob es die Möglichkeit geben soll, zu einem früheren Zeitpunkt mit Abschlägen in den Ruhestand zu gehen. Diese Möglichkeit gibt es zum Beispiel in Hamburg und Bayern.
Der Ansatz, die bisherigen Regelaltersgrenzen für Ministerinnen und Minister zu überdenken, ist okay. In welcher Ausgestaltung tatsächlich Änderungsbedarf besteht, werden wir im Innen- und Rechtsausschuss im Detail prüfen und beurteilen. Ziel muss ein in sich stimmiges System sein, das sämtliche Besonderheiten der Alimentation unserer Ministerinnen und Minister berücksichtigt. Wir werden eine umfassende und ergebnisoffene Bera
tung durchführen und dabei die Besonderheiten des Ministeramtes berücksichtigen. Wir stimmen daher der Überweisung in den Innen-und Rechtsausschuss zu und freuen uns auf die Beratungen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Piratenfraktion ist sicherlich populär und erscheint vordergründig auch plausibel. Der Antrag zielt darauf ab, den Beginn der Altersvorsorgezahlungen an ehemalige Minister an die Regelungen anzupassen, die für Beamte gelten. Minister sind freilich keine Beamten. Sie haben auch keine unbefristete Beschäftigungsgarantie bis zum Erreichen der Pensionsgrenze wie die Beamten. Der letzte Fall, in dem eine Amtsinhaberin dieses schlagartig realisieren musste, betraf die ehemalige Ministerin Professor Dr. Waltraud Wende, die hier in diesem Plenarsaal eines Freitags noch mehrere Stunden lang frohgemut im Vertrauen auf eiserne Treueschwüre an ihrem Platz gesessen hat, bis ihr dann nachmittags Knall auf Fall der Rauswurf beschieden worden ist. So etwas passiert Beamten nie und nimmer.
Es ist also durchaus nicht ganz abwegig, bei Ministern andere Regelungen vorzusehen als bei Beamten. Im Zuge der Ausschussberatung sollte außerdem bedacht werden, dass die Bestimmungen zur Altersversorgung der Landesminister bereits in der vorigen Wahlperiode geändert worden sind - das ist schon erwähnt worden -, und zwar auch im Sinne einer Heraufsetzung der Altersgrenzen. Ich meine, solche Veränderungen sollte man vernünftigerweise nicht im Vierjahrestakt vornehmen. Einige weitere Argumente haben die Kollegen Herr Bernstein und Frau Raudies bereits genannt. Wir werden das Thema weiter eingehend im Innen- und Rechtsausschuss unseres Landtags beraten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Für die Kolleginnen und Kollegen des SSW erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die PIRATEN haben heute einen relativ schlanken Gesetzentwurf vorgelegt, der nur einen kleinen Teil der Versorgungsbestimmungen der Ministerinnen und Minister behandelt. Politisch ist das legitim, da man damit sicherlich etwas besser skandalisieren kann, allerdings sind halbe Gesetzentwürfe eben auch nur die halbe Wahrheit.
Grundsätzlich lässt sich im Übrigen sagen, dass man das Gehalt und auch die Versorgung von Personen in leitenden Funktionen auch vor dem Hintergrund der Attraktivität der jeweiligen Positionen sehen muss. Hier gibt es einen Punkt, der die Stellung als Ministerin oder Minister für manch einen doch eher unattraktiv macht. Wenn man nach der persönlichen Einschätzung, aber möglicherweise auch nach der Einschätzung von außen eine gute Leistung abliefert, bedeutet das in einem normalen Unternehmen, dass die Chancen, hier längerfristig beschäftigt zu sein, doch relativ hoch sind.
In der Politik ist das anders. Ministerinnen und Minister sind zuallererst abhängig vom jeweiligen Wahlergebnis. Die persönliche Arbeitsleistung oder auch die fachliche Kompetenz spielen hierbei also maximal eine mittelbare Rolle. Für jemanden, der nicht aus dem öffentlichen Dienst kommt, bedeutet das, dass er oder sie relativ schnell ohne eigene persönliche Einflussmöglichkeiten die Funktion wieder verlieren kann, und das, ohne ein Rückkehrrecht in den früheren Job zu haben.
Nun mag man mit Recht sagen, dass dies das persönliche Risiko sei, aber genau deshalb muss eine Funktion wie die eines Ministers oder einer Ministerin eben auch finanziell attraktiv gehalten werden, damit jemand dieses Risiko überhaupt eingeht. Das gilt sowohl für die aktiven Bezüge als auch für die Versorgung. Ich habe dies vorangestellt, weil ich darauf aufmerksam machen will, dass es nie isoliert nur um einen Punkt im Ministergesetz gehen kann, sondern immer auch viele andere Faktoren eine Rolle spielen. Gerade auch für Menschen, die aus der freien Wirtschaft kommen, müssen wir Regelungen haben, die es attraktiv machen, Ministerin oder Minister werden zu wollen. Deshalb macht es nach unserer Auffassung wenig Sinn, sich einzelne Punkte aus dem Ministergesetz herauszupicken, es
Betrachten wir aber nun die Vorschläge der PIRATEN im Einzelnen. Es soll die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erhöht werden, und für bestimmte Jahrgänge soll ein früherer Pensionstermin gelten. Man hält sich hierbei im Groben an die bisherige Gesetzessystematik, die dem Beamtenrecht entlehnt ist. Die Frage wäre allerdings, ob es nicht klüger wäre, sich gerade hier an den Regelungen aus dem normalen Rentensystem zu orientieren, die einen vorzeitigen Rentenbezug mit Abschlägen vorsehen. Wenn man sich schon an dieses Thema heranwagt, sollte man zumindest über diese Variante nachdenken, zumal sie auch auf Bundesebene gilt.
Schwieriger wird es allerdings, wenn es um die Anrechnung von anrechnungsfähigen Zeiten geht. Nach § 15 Absatz 2 des Landesministergesetzes, der laut PIRATEN-Gesetzentwurf nicht geändert werden soll, wird das Ruhegehalt aus einem Dienstoder Amtsverhältnis auf die Ministerpension angerechnet. Nach fünf Ministerjahren erhält man knapp 3.000 € Pension, mit der dann aber die beamtenrechtliche Versorgung wieder verrechnet wird. Ein Beamter A 10 erhält zum Beispiel mit 67 Jahren rund 2.500 € Pension. Am Ende bleiben dann 500 € zusätzliche Pension, wenn eine solche Person Minister gewesen ist.
Das ist nun wirklich nicht attraktiv, denn das erhält der besagte Beamte auch, wenn er es noch rechtzeitig auf einen A-11-Posten schafft. Dort bekommt er die 3.000 € nämlich auch. Für Beamte, die eine höhere Vergütung als A 11 haben, würde sich das Ministeramt dann in Bezug auf die Pension überhaupt nicht mehr lohnen, weil deren Pension ohnehin schon höher ist als die eben genannten 3.000 €. Dieser Effekt wird natürlich derzeit dadurch verhindert, dass die beamtenrechtlichen Dienstzeiten bei der Ministerpension angerechnet werden, und deshalb haben diese Anrechnungszeiten im bestehenden System durchaus ihre Berechtigung.
Im Übrigen hat aber auch die Berücksichtigung von anrechnungsfähigen Zeiten einen positiven Effekt in Bezug auf die Attraktivität des Ministerpostens für Menschen aus der freien Wirtschaft. Studienzeiten und Ähnliches würden beamtenrechtlich auch bei Pensionen von Ministerinnen und Ministern, die ehemals aus der freien Wirtschaft kommen, berücksichtigt werden. Somit erhöht sich die Pension und entspricht in der Wirkung dem, was hochqualifizierte Personen in der freien Wirtschaft als zusätzliche Alterssicherung durch ihre
Betriebe gewährt bekommen. Auch hier ist also kein Skandalisierungspotenzial zu sehen, zumal die Renten auch hier mit der Ministerpension verrechnet werden.
Was also auf den ersten Blick wie eine massive Besserstellung von Ministerinnen und Ministern aussieht, hat in Wirklichkeit weit weniger Skandalisierungspotenzial, als es die PIRATEN meinen. Wir können gern das Ministergesetz überarbeiten in seiner Gesamtheit. Allerdings reicht es dann nicht, nur einzelne Posten herauszupicken, um so wieder nur Vorurteile bedienen zu wollen. Das ist billiger Populismus und keine sachgerechte Politik.
Mir ist gesagt worden, die Landesregierung redet nicht. Frau Ministerin Heinold, wollen Sie reden? Gut, dann hatten wir jetzt die erste Lesung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/2621. Wer damit einverstanden ist, diesen Gesetzentwurf dem Innenund Rechtsausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieses einstimmig so beschlossen.
(Dr. Heiner Garg [FDP]: Soll kein Sonder- ausschuss dafür gegründet werden? - Martin Habersaat [SPD]: Das beantragt nicht einmal die CDU!)
- Die verschiedenen Sachkompetenzen können dort dann gern noch einmal zur Sprache gebracht und auch eingebracht werden.
Ich darf Ihnen geschäftsleitend zunächst einmal, bevor wir fortfahren, mitteilen, dass nach Verständigung der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer folgende Änderungen der Tagesordnung vereinbart worden sind: Erstens, die Debatten zu den angenommenen Dringlichkeitsanträgen sollen am Freitag nach Tagesordnungspunkt 17, also voraussichtlich vormittags, erfolgen. Es soll dann zuerst über den Dringlichkeitsantrag zu Tagesordnungspunkt 25 C, der sich mit dem Problem der Ausweisung von Windkrafteignungsflächen beschäftigt, beraten werden. Danach wird es um die Frage Zwischenlager und Castoren gehen, also die Tagesordnungspunkte 25 A und 25 B.
Drittens ist zum Tagesordnungspunkt 36, Bericht zum Digitalfunk, vereinbart worden, dass dieser ohne Aussprache in den Ausschuss überwiesen werden soll.
Und viertens wurde vereinbart, dass der Tagesordnungspunkt 37, das ist der Vierte Gleichstellungsbericht, von der Tagesordnung abgesetzt werden soll.
- Ach so, der soll also praktisch in die Februartagung verschoben werden. Wunderbar. So, dann haben wir das auch bekanntgegeben.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 18 auf:
Das Wort zur Begründung wird offenbar nicht gewünscht, dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Kollegen Patrick Breyer von der Fraktion der PIRATEN das Wort.
Bevor Herr Dr. Breyer ans Mikrofon kommt, kann ich mit Ihnen gemeinsam Mitglieder der Jungen Union Kiel auf der Tribüne begrüßen. - Herzlich willkommen im Landeshaus in Ihrer Landeshauptstadt!
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beantragen die regelmäßige Vorlage eines Berichts über alle Finanzhilfen und Zuwendungen des Landes, eines Subventionsberichts. Er soll die jeweilige Rechtsgrundlage auflisten, die Herkunft der Mittel sowie die Rechtsform und den Sitz der Empfänger, aber auch die Förderprogramme bewerten.
Hintergrund ist, dass wir PIRATEN die Subventionspraxis in Schleswig-Holstein auf den Prüfstand stellen wollen. Deshalb wollen wir Transparenz über Subventionen schaffen. Motiviert hierzu ha
ben uns letztendlich die erdrückende Schuldenlast und auch die zerfallende Infrastruktur des Landes, auf die wir in der folgenden Debatte noch zu sprechen kommen werden.
Es ist bekannt, dass Subventionen allzu oft nur Mitnahmeeffekte bei ohnehin geplanten Projekten erzeugen, dass sie einen Subventionswettbewerb und eine Standortkonkurrenz von verschiedenen Ländern untereinander erzeugen, dass oft unnötigerweise auch Großkonzerne oder gerade strukturstarke Regionen gefördert werden, die es am wenigsten nötig haben. Deshalb müssen wir uns fragen: Können wir uns eigentlich die Subventionen, die jedes Jahr in Millionenhöhe gezahlt werden, noch leisten? Oder müssen wir unsere Landesausgaben auf vorrangige Ziele konzentrieren?
Für den Bereich der einzelbetrieblichen Förderung gilt nach meiner Überzeugung, dass die Wirtschaft zuallererst eine gute Infrastruktur braucht. Mit befahrbaren Straßen ist ihr besser gedient als mit der Subvention an einzelne Unternehmen. Es kann deshalb nicht sein, dass Politiker Subventionsschecks an Hotels, Spaßbäder oder Großkonzerne verteilen, während unsere Straßen verkommen. Ich bin sicher, wenn man die Wirtschaft selber fragen würde, würde sie auch Subventionen in unsere Infrastruktur vorziehen, weil die allen Unternehmen zugutekommen.