Protokoll der Sitzung vom 22.01.2015

(Daniel Günther)

dazu beitragen? Diese Fragestellung allein ist allerdings schon eine hilflose. Deswegen sollten wir sie auch gar nicht zulassen, sondern eher tatsächlich überlegen, wie das Land selber Vorreiter, aber auch Impulsgeber für diese Debatte sein kann.

Eine Möglichkeit, die verschiedenen Anstrengungen zu sammeln und zu bündeln und damit auch verpflichtend zu machen, ist, eine eigene Klimaschutzgesetzgebung zu schreiben und damit erstmalig in Schleswig-Holstein zu beschließen. Genau das ist das Ziel der Landesregierung und der Plan, den ich jetzt hier in den Eckwerten grob skizzieren möchte, wobei der vom Landtag gewählte Weg die großartige Möglichkeit bietet, dass wir trotz vielleicht vorhandenen Streits in einzelnen Punkten die gute schleswig-holsteinische Tradition fortsetzen, nämlich in der Energiepolitik fraktions- und parteiübergreifend mehr oder weniger gemeinsam voranzugehen und zusammenzubleiben.

Klimaschutzgesetze oder ähnliche Gesetzesvorlagen gibt es bisher in neun Ländern, und zwar aller Couleurs. Das erste richtige Klimaschutzgesetz kam aus Baden-Württemberg noch unter CDU-Führung. In allen Gesetzen ist die Handhabung etwas unterschiedlich. Sie sehen auf Seite 22 ff. des Berichts eine, wie ich finde, sehr interessante tabellarische Zusammenstellung darüber, welche gesetzlichen Mechanismen und Konsequenzen in den anderen Ländern jeweils gewählt wurden.

Gegen ein Klimaschutzgesetz ausgesprochen hat sich bisher die Bundesregierung. Das kann ich an dieser Stelle nur bedauern. Wenn man diesen globalen Aspekt ernst nimmt und zugrunde legt, dann wäre es natürlich allemal angezeigt, dass mindestens die nationale Ebene die Vorreiterrolle für sich beanspruchen und dort vorangehen würde.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt PIRATEN)

Das sage ich auch vor dem Hintergrund dessen, was Agora Energiewende als Energiewende-Paradox beschrieben hat. Sie wissen, dass mit einem Ausbau der Erneuerbaren ein steigender Anteil von CO2 in die Atmosphäre verbunden ist, vor allem durch die Braunkohleverstromung. Ein gesetzlicher Mechanismus, vielleicht ein Kohleausstieg, jedenfalls eine Verpflichtung, auch den CO2-Ausstoß deutlich zu mindern, wäre eine geeignete Maßnahme.

Der Bericht geht nicht auf Informationen, Beratungen oder finanzielle Förderungen ein. Alle weichen Kriterien werden darin nicht im Detail aufgelistet. Ich will aber ausdrücklich sagen, dass wir alle Maßnahmen, die wir hier auf legislativer Ebene disku

tieren, flankieren müssen und auch flankieren werden. Das Land unternimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten erhebliche Anstrengungen beziehungsweise versucht auf Bundesebene, darauf Einfluss zu nehmen.

Des Weiteren werden die verschiedenen Regelungstatbestände aufgeführt, die wir bisher im Land Schleswig-Holstein haben, beginnend beim Dauergrünlanderhaltungsgesetz, und es wird auch auf die Regionalpläne zur Ausweisung der Windeignungsgebiete eingegangen. Sie sehen, wie schnell sich so ein Bericht überholen beziehungsweise ein Bericht in die aktuelle Debatte einschwingen kann. Ich gehe darauf jetzt nicht näher ein, da ja durch den Dringlichkeitsantrag morgen ausführlich Gelegenheit bestehen wird, sich darüber auszutauschen.

In der Substanz selbst schlagen wir mit diesen Eckpunkten - wir würden sie in das vorzulegende Klimaschutzgesetz einpflegen - vor, dass das Land Schleswig-Holstein sich selbst verpflichtet, bis 2050 eine Minderung des CO2-Ausstoßes um 95 % vorzunehmen. Damit sind wir an der obersten Grenze dessen, was auf Bundesebene diskutiert wird.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelt SPD und SSW)

Wir wollen dies vor allem erreichen - Sie wissen, wie gut wir eigentlich beim Ausbau der Erneuerbaren sind; das ist in der Substanz sozusagen der harte Kern dessen, was wir anstreben -, indem wir die Wärmewende anpacken. Im Wärmebereich besteht das Ziel, dass wir 22 % erneuerbare Energien bis 2025 haben. Das wäre etwa doppelt so viel wie beim Bund. Wir sind etwas besser als der Bund. Das ist eine erhebliche Kraftanstrengung, aber eine, die wir leisten können. Das ist in dem Szenariorahmen im Bericht dargestellt.

Das wollen wir tun, indem wir einen Systemwechsel einleiten, der schon mehrfach mit den Fachsprechern diskutiert wurde, nämlich nicht mehr die Einzelbefeuerungsanlagen und das einzelne Haus anschauen, sondern systemisch denken, über Netze, Fernwärme- oder Nahwärmenetze, und die verschiedenen Quellen der erneuerbaren Energien in großvolumige Netzkapazitäten einspeisen. So macht es Skandinavien. So hat es uns Dänemark vorgemacht. Dänemark hat im Wärmebereich jetzt schon einen Anteil an erneuerbaren Energien von 50 %, und das bei gleichen oder schlechteren klimatischen Bedingungen. Dänemark will in den nächsten Jahrzehnten auf 70,75 % kommen. Sie ha

(Minister Dr. Robert Habeck)

ben einen Vorsprung. Aber wir sollten zumindest versuchen, uns nicht völlig abhängen zu lassen, und den Umstieg in diesem Sinne jetzt voranbringen.

Die Wärmeversorgung ist in erster Linie kommunale Angelegenheit. Deswegen ist das Gesetz an dieser Stelle kompliziert. Wir können die Kommunen nur ermutigen, diesen Weg zu gehen, und wollen ihnen Instrumentarien an die Hand geben, diesen Weg zu beschreiten. So schlagen wir in diesen Eckpunkten etwa Ermächtigungen für die Kommunen vor, Wärmenetze und Wärmekartierungen aufzulegen, sowie die Möglichkeit, Daten von Dritten einzuholen. Wir überlegen, ob wir die Amtsordnung ändern können, damit sich auch die kleinen Gemeinden über die Ämter Hilfe im Klimaschutz besorgen können. Wir wollen die Ermächtigung aussprechen, weitere CO2-Einsparungen verbindlich vorzugeben.

Selbstverständlich - das ist der erste Teil des Berichts; aber ich möchte es hier an das Ende stellen hat die Landesregierung selbst eine Art Vorbildrolle zu erfüllen. Das wollen wir auch tun. Unsere Zielzahl ist eine Minderung des CO2-Ausstoßes um 40 % bis 2020, die vor allem durch Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand erreicht werden soll. Aber damit endet es nicht, sondern wir wollen uns die ganze IT-Versorgung anschauen und die Beschaffung auf Nachhaltigkeit umstellen. Wir wollen bei der Überwindung der Immobilität in einer gewissen Vorreiterrolle vorankommen und so auch unseren Beitrag leisten, dass Schleswig-Holstein sein Ziel, bis 2050 möglichst CO2-frei zu wirtschaften, erreichen kann. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und vereinzelt PIRATEN)

Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 1 Minute und 30 Sekunden überzogen. Diese Zeit steht jetzt allen anderen Fraktionen zur Verfügung.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der SPDAbgeordnete Olaf Schulze.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! 2014 war das wärmste Jahr in Schleswig-Holstein seit der Wetteraufzeichnung. Dafür gab es von Mitte Dezember 2014 bis Mitte Januar 2015 mehr als vier Wochen keinen Tag ohne Regen. Das monatli

che Niederschlagssoll wurde im Januar mit 60 l/m2 im Landesmittel schon zur Monatshälfte erreicht.

Felder standen unter Wasser, und die Deiche im Binnenland drohten zu brechen. Wetterextreme werden immer häufiger, nicht nur in SchleswigHolstein. Während es für den Tourismus in Schleswig-Holstein von Vorteil sein mag, einen schönen, warmen und trockenen Sommer zu haben, sind Stürme und Hochwasser für Schleswig-Holstein eine Gefahr. Das Schützen vor extremen Wettersituationen wird auch für das Land immer teurer, wie die Schutzmaßnahmen im Deichbau belegen.

Aber nicht nur Schleswig-Holstein ist betroffen. In ganz Europa, in der Welt insgesamt gibt es Klimaveränderungen. Der Klimawandel ist in vollem Gang. Nun kommt es darauf an, endlich schnell und konsequent zu handeln. Deshalb möchte ich mich bei der Landesregierung für den Bericht zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz herzlich bedanken.

(Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf CDU)

- Ich gehe davon aus, dass Sie, Herr Kollege, sich auch bedanken.

Meine Damen und Herren, auf der einen Seite ist es unerlässlich, dass sich die Regierungen beim Weltklimagipfel in diesem Jahr einigen und konkrete Maßnahmen verabreden, die dann auch eingehalten werden. Wir brauchen ein Bekenntnis zum 2-GradZiel, das heißt, den Temperaturanstieg auf 2 °C zu begrenzen. Notwendig ist nach Ansicht der Klimaexperten des Weltklimarates der Abbau der Treibhausgasemissionen um 40 % bis 70 % bis 2050.

Auf der anderen Seite brauchen wir auch ein Bekenntnis in Schleswig-Holstein und hierfür auch konkrete Maßnahmen. Es reicht nicht allein, Klimaschutz global zu denken, nein, Klimaschutz fängt vor der eigenen Haustür an oder - noch genauer bereits im eigenen Haus.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Dafür ist es richtig, dass die Landesregierung noch in diesem Jahr ein Energiewende- und Klimaschutzgesetz einbringt. Aus dem Bericht geht hervor, dass sich die Landesregierung bei dem Gesetz selbst in die Pflicht nimmt. Der Bericht gibt aber auch einen guten Überblick über die Aktivitäten der Landesregierung, die jetzt schon erfolgen. Flankierend gibt es den jährlichen Energiewende- und Klimaschutzbericht oder die regelmäßigen Sitzungen des Energiewendebeirats.

(Minister Dr. Robert Habeck)

Sechs Bundesländer haben bereits Energiewendeund/oder Klimaschutzgesetze, zwei weitere Länder beraten zurzeit Entwürfe und eines bereitet ein Gesetz vor. Da ist es nur richtig, dass wir uns in Schleswig-Holstein auch auf den Weg machen, vor allem, weil wir Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind. Zielsetzung, die wir schon öffentlich genannt haben, wie die Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2050 von 80 % bis 95 % - der Minister hat es gerade angesprochen, wir würden gern 95 % hineinnehmen - oder aber, dass wir bis 2025 mindestens 300 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien decken wollen, sollten in einem Energiewende- und Klimaschutzgesetz auch rechtlich verbindlich festgelegt werden.

Aber neben der Festschreibung von Zielen bei der Vermeidung von Treibhausgasemissionen bei der Strom- und Wärmeerzeugung und der Förderung der Kommunen bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten erwarten wir Sozialdemokraten auch Ziele beim Umweltschutz.

(Beifall SPD und Eka von Kalben [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN])

Aus unserer Sicht sind gerade Moore und Wälder als Kohlenstoffsenken bedeutend für den Klimaschutz. Ihr Schutz sollte in das Gesetz aufgenommen werden. Das wird im Kyoto-Protokoll schon genannt. Gerade wir in Schleswig-Holstein sollten auch hier konkrete Ziele benennen. Ich freue mich auf eine vertiefte Diskussion im Ausschuss und glaube, dass wir die Diskussion auch noch führen werden, wenn wir den konkreten Gesetzentwurf vorliegen haben. Insofern beantrage ich, den Bericht dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen, sodass wir die Maßnahmen vertiefend diskutieren können. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP])

Das Wort für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Heiner Rickers.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir haben dem Berichtsantrag im Jahr 2013 zugestimmt, dass Sie, Herr Minister, uns einen Bericht zum Klimaschutz- und Energiewendegesetz vorlegen sollen. Diesem Berichtsantrag haben wir na

türlich zugestimmt. Ich will Ihnen auch begründen, warum.

Aus Ihrem jetzt vorgelegten Bericht aus dem Dezember 2014 geht für uns klar hervor, dass das, was Sie uns geschildert haben, nach wie vor sehr vage bleibt und leider viel Verantwortung auf die Kommunen abgeschoben wird. Wir haben festgestellt, mit welchen Instrumentarien wir heute in der Landespolitik in der Lage sind, Klima- und Umweltschutz zu verbessern und mit welchen Instrumentarien wir auch die Energiewende fördern können. Das ist alles richtig, lehnt sich aber ganz oft an die Ziele an, die wir auch auf Bundesebene verfolgen. Da hätte ich Ihnen - auch Ihnen, Herr Schulze - aus heutiger Sicht empfohlen, auch einmal das Aktionsprogramm der jetzigen Bundesregierung zu genau diesem Thema intensiv zu studieren.

(Olaf Schulze [SPD]: Eine sehr gute Bun- desumweltministerin!)

Denn auf Bundesebene - das hätten wir nicht erwartet - sind sie wesentlich weiter als wir hier auf Landesebene, wo wir seit zweieinhalb Jahren versuchen, das zu diskutieren.

(Beifall CDU und Oliver Kumbartzky [FDP])

Sie haben zu Recht auch in Anlehnung an die Bundesumweltministerin bekannt gegeben, dass Sie natürlich das 40-%-Ziel der CO2-Einsparung bis 2020 befürworten. Daran führt kein Weg vorbei. Auch dem stimmen wir natürlich uneingeschränkt zu. CO2-neutral wollen wir in Schleswig-Holstein bis 2015 werden. In der Bundesregierung gibt es ähnliche Sichtweisen. Auch das ist in Ordnung. Sie legen einen Sanierungsplan für Landesliegenschaften vor, einen Leitfaden für nachhaltiges Bauen. Den gibt es auf Bundesebene schon. Sie legen vor, wie wir besonders in Landesliegenschaften Erneuerbare installieren und wie wir das fördern wollen.

Konkret werden Sie dabei leider nicht. Das ist auch der Kritikpunkt, der Sie heute aus unserer Sicht treffen muss. Sie geben keine Rahmenbedingungen vor. Sie empfehlen den Kommunen, sie dürften mit einer Ermächtigung Satzungen erstellen, auch auf Amtsebene, wie dann in öffentlichen Gebäuden dort damit umgegangen werden soll. Konkret erklären Sie aber nicht, wie es geht.

Ich will ein Beispiel nennen. Ich bin nach wie vor in der Kommunalpolitik verankert. Wir planen seit etlichen Jahren, in einem großen öffentlichen Gebäude auch tatsächlich einmal so etwas wie eine Kraft-Wärme-Kopplung zu installieren. Die Förde

(Olaf Schulze)

rung ist schwierig - das können Sie natürlich auf die Bundesebene schieben. Aber selbst die Informationspolitik der Landesregierung oder irgendeine Empfehlung oder Beratung aus öffentlicher Hand ist leider nicht zu bekommen. Daran scheitern wir. Sie können die Stirn runzeln, aber da scheitern wir. Da kommen wir nicht weiter. Das kann aus unserer Sicht nicht der richtige Weg sein.

Herr Abgeordneter Rickers, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Matthiessen?

Ja, sehr gern.