Protokoll der Sitzung vom 22.01.2015

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde ein paar andere Aspekte ansprechen als mein Vorredner, aber wir wollen ein buntes Parlament sein. Von daher ist dies vielleicht ganz hilfreich. Zu dem von den PIRATEN eingebrachten Transparenzgesetz haben wir bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht, dass dieses nicht Grundlage für eine gemeinsame Lösung sein kann. Wir haben damals aber auch ausgeführt, dass wir eine Änderung des Abgeordnetengesetzes anstreben, nach dem Herkunft und Höhe von Einkommen aus Nebeneinkünften in Zukunft in angemessener Weise öffentlich und transparent werden.

Im Innen- und Rechtsausschuss haben die PIRATEN keine Diskussionsbereitschaft gezeigt und darauf bestanden, dass über ihren Gesetzentwurf abgestimmt wird. Das zeigt, dass es mit der Dialogbereitschaft, die die PIRATEN sonst wie eine Monstranz vor sich hertragen, nicht immer weit her ist.

(Beifall SPD - Zurufe)

- Herr Kollege Dudda, es gibt noch ein paar andere Punkte, auf die ich zurückkomme. Vielleicht ist es insofern ganz gut, dass Sie nach mir reden.

(Dr. Axel Bernstein)

Ihre Presseerklärung nach dieser Abstimmung, die Koalitionsfraktionen würden sich einer Verbesserung der Transparenzregelung widersetzen, gibt darüber hinaus noch Auskunft über Ihre spezielle Auffassung von Wahrheit.

Herr Abgeordneter Eichstädt, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine -bemerkung des Herrn Abgeordneten König?

Herr Eichstädt, da Sie gerade von Wahrheit sprechen; würden Sie dem Hohen Haus sagen, seit wann der Antrag im Innen- und Rechtsausschuss lag?

- Das ist schon länger her, ich habe das im Moment nicht parat. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir Ihnen ausdrücklich gesagt haben, dass wir einen Gesetzentwurf vorlegen werden und dass wir das von der Sache her tragen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir haben sehr intensiv darüber diskutiert!)

Das, was ich mit meiner Aussage von einem speziellen Verhältnis zur Wahrheit angesprochen habe, ist, dass Sie - obwohl wir dies ausdrücklich zu Protokoll gegeben haben - eine Presseerklärung abfassen, die genau das Gegenteil behauptet, die nämlich behauptet, dass wir dazu nicht bereit seien. Daher denke ich, die Frage, wie lange dieser Antrag im Ausschuss gelegen hat, spielt überhaupt keine Rolle. Außerdem waren auch Sie an der Frage beteiligt, wie lange dies im Ausschuss lag.

(Beifall SPD)

Sie haben weiterhin das Wort.

- Ja, ich schaue gerade, an welcher Stelle der Kollege mich aus der Kurve geworfen hat. - Wir werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen. Damit ist der Weg frei für gemeinsame Überlegungen zu mehr Transparenz bei Nebeneinkünften von Abgeordneten, und ich denke, das ist gut so.

Grundsatz ist, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten

steht, dass aber Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art grundsätzlich möglich sind. Tätigkeiten und Einkünfte sind aber anzuzeigen und zu veröffentlichen. Wir werden Vorschläge vorlegen, die sich an der jetzt im Bundestag eingeführten Regelung orientieren, dies hatten wir bereits an anderer Stelle, auch im Ausschuss, angekündigt. Danach wird die Herkunft von neben den Landtagsdiäten erzielten Einkünften, genauso wie deren Höhe, in einem System von etwa zehn Einkünftestufen angegeben.

Berufsgruppen, die zum Beispiel zu einem Mandantenschutz verpflichtet sind, wird dieser gewährleistet, und trotzdem wird sichergestellt, dass mögliche Interessenkonflikte transparent werden. Dies wollen wir mit allen Fraktionen diskutieren. Es ist unser Ziel, einen möglichst breiten Konsens zu erreichen. Das gilt natürlich auch für die PIRATEN, selbst wenn sie sich in diesem Fall zu einem solchen Dialog nicht gerade aufgedrängt haben.

Die Vorwürfe, die Sie hier in der letzten Landtagssitzung erhoben haben, sind weiterhin nicht ausgeräumt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist nicht gerade eine Aufforderung zu kollegialer Zusammenarbeit, wenn Sie ohne Beleg behaupten, Sie hätten eine Reihe von Missständen im Zusammenhang mit Interessenkonflikten feststellen müssen und Sie hätten Beispiele für betroffene Abgeordnete. Es wäre gut, wenn Sie dies in Ihrem Redebeitrag aus der Welt schaffen würden. Insofern sage ich noch einmal, es ist gut, dass Sie nach mir reden.

(Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU - Wolfgang Kubicki [FDP]: Oder be- nennen!)

Für uns gilt als Maßstab für eine Transparenzregelung nicht, dass alles offenzulegen ist, was offengelegt werden kann. Wenn wir Ihrem Vorschlag gefolgt wären, dann führte dies zu einer Form des politischen Voyeurismus, der der Sache nicht dient, sondern Abgeordnete unter einen Generalverdacht stellt. Der Maßstab ist für uns vielmehr, das offenzulegen, was erforderlich ist, um mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen. Ob dies mit einer Cent-genauen Offenlegung allein zu erreichen ist, beurteilen wir eher kritisch. Wir halten es für ausreichend und praktikabler, uns an dem Bundestagsmodell mit zehn Stufen zu orientieren.

Es macht bei der Beurteilung einer möglichen Interessenkollision keinen wesentlichen Unterschied, ob jemand im Jahr relevante Bezüge in Höhe von 21.544,42 € hat, oder ob er seine Einkünfte der Stufe vier mit Einkünften zwischen 15.000 und 30.000 € zuordnet. Abgesehen davon ist eine exakte

(Peter Eichstädt)

Angabe häufig gar nicht im Voraus möglich, was Probleme bei der von Ihnen ja auch geforderten Sanktion falscher Angaben aufwirft.

Meine Damen und Herren, die Chancen für eine Regelung auf breiter parlamentarischer Basis in diesem Haus stehen gut, denn sowohl CDU als auch FDP haben zumindest im Bundestag einer solchen Regelung zugestimmt. Die Ausführungen meines Vorredners machen, zumindest was die CDU angeht, auch Hoffnung, dass dies möglich sein wird. Ziel ist es aus unserer Sicht, dieses Gesetz so rechtzeitig auf den Weg zu bringen, dass mögliche Kandidaten für die nächste Landtagswahl wissen, welchen Verpflichtungen sie sich unterwerfen müssen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der PIRATEN befindet sich heute ohne Not im Plenum. Wir haben mehr Transparenz für die Nebentätigkeiten von Abgeordneten im Koalitionsvertrag beschlossen, und wir halten uns an den Koalitionsvertrag, wie wir es auch in vielen anderen Punkten tun. Dort steht auf Seite 54:

„Wir werden eine Regelung zur Ausweisung der Nebenverdienste von Abgeordneten schaffen, die sich an dem Modell des Bundestages orientiert, jedoch zusätzlich ergänzt wird um die Pflicht zur genauen Ausweisung der Höhe der Nebenverdienste.“

Das ist die Messlatte unserer Verhandlungen.

Auch im Ältestenrat gab es eine Verständigung darüber, dass wir eine gemeinsame parlamentarische Initiative dazu erarbeiten wollen. Zuletzt ist Ihnen im Ausschuss zugesagt worden, dass dazu eine Vorlage der Küstenkoalition kommen wird. Sie wollten das dann aber nicht abwarten. Ob Sie damit Ihrem parlamentarischen Anliegen, das wir im Grundsatz ausdrücklich teilen, gedient haben, müssen Sie vor Ihren Wählerinnen und Wählern sowie gegenüber der Öffentlichkeit vertreten.

Nach wie vor gilt auch das bereits zu Ihrem vorliegenden Gesetzentwurf Gesagte. Er zielt aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Wir haben aber an einigen Punkten noch Klärungs- und Änderungsbedarf. Das ändert nichts daran: Wir Grüne sprechen uns deutlich für mehr Transparenz aus, was die Tätigkeit und Einkünfte der Abgeordneten angeht, und leben diese Haltung bereits selbst vor.

Ihr Gesetzentwurf verfolgt den richtigen Ansatz für eine Ausweitung der Offenlegungspflichten. Aber er schießt - und da bin ich mit meinen Vorrednern d’accord - in vielen Punkten über das Ziel hinaus.

Zum Beispiel ist eine halbjährliche Anzeigepflicht ein unnötiger bürokratischer Popanz. Eine Pflicht zur Anzeige direkt nach der Konstitution des Parlaments und im Weiteren bei jeder Änderung schafft einen wesentlich besseren Ausgleich zwischen Transparenzinteressen und Bürokratieaufwand.

Auch eine Erheblichkeitsschwelle oder eine Minimalschwelle, insbesondere bei unregelmäßigen sporadischen Einkünften, sollten wir einziehen. Auch da gilt es, Transparenz und Bürokratie in ein vernünftiges Verhältnis zu setzen.

Wenn bei Beteiligungen kein wirtschaftlicher Einfluss ausgeübt wird, ist zumindest die Frage zu stellen, ob Abgeordneten nicht insoweit auch ein Rest Privatsphäre zugestanden werden muss. Das Gleiche gilt für die Beteiligungen, die Rückschlüsse über die Höhe der Beteiligungen von Partnerinnen und Partnern in Gesellschaften offenlegen. Diese müssen nach Ihrem Vorschlag zwangsläufig ebenfalls ertragen, die Hosen runterzulassen. Das kann nicht sein.

An diesen Stellen ist ihr Gesetzentwurf also noch unausgegoren, genauso wie bei der Offenlegung aller Sachverhalte auch für die zwei Jahre vor der Mitgliedschaft im Landtag. Für diesen Zeitraum in gleichem Umfang eine Offenbarungspflicht zu fordern wie für die Zeit der Mitgliedschaft im Landtag schießt über das Ziel hinaus. Es soll erkennbar sein, wo die Mitglieder des Landtags vorher gearbeitet haben, um eventuell strukturelle Einflussmöglichkeiten zu erkennen. Eine vollumfängliche Angabepflicht aller Einkünfte auch für die Zeit vor dem Landtag ist allerdings völlig unverhältnismäßig.

Das sind nur einige der Gründe, aus denen wir Ihren Gesetzentwurf inhaltlich nicht mittragen können und ihn heute ablehnen müssen. Wir werden unseren Gesetzentwurf einreichen, wenn er fertig

(Peter Eichstädt)

ist, und wir laden Sie ein, sich dann konstruktiv an den Beratungen zu beteiligen. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und FDP)

Für die FDP hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Ekkehard Klug.

Der Gesetzentwurf der PIRATEN ist nach Auffassung der FDP-Fraktion weder notwendig noch sinnvoll. Er stellt für jene Abgeordnete, die nicht aus dem öffentlichen Dienst kommen und die neben dem Mandat weiterhin eine berufliche Tätigkeit ausüben oder eine wirtschaftliche Betätigung wahrnehmen, sogar eine unerträgliche Zumutung dar. Eine solche Gesetzesinitiative richtet sich gegen das Ziel, dass im Parlament möglichst viele unterschiedliche Berufsgruppen vertreten sein sollten. Eine solche Vielfalt wünschen wir uns aber. Deshalb lehnen wir die Gesetzesvorlage ab.

(Beifall FDP)

Für die Piratenfraktion hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Wolfgang Dudda.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde meine Rede ebenso wie der Kollege der Grünen mit einem Eingangszitat beginnen:

„Wir werden eine Regelung zur Ausweisung der Nebenverdienste von Abgeordneten schaffen, die sich an dem Modell des Bundestages orientiert, jedoch zusätzlich ergänzt wird um die Pflicht zur genauen Ausweisung in der Höhe der Nebenverdienste.“

Nichts anderes wollen auch wir. Über die Einzelheiten kann man in der Tat trefflich streiten. Ich gebe unumwunden zu: Einige Dinge an unserem eigenen Entwurf gefallen auch mir nicht. Aber ich bin

demokratisch überstimmt worden und muss mich dem anpassen. Das ist ein völlig normaler Vorgang.

Aber wir haben am 5. März 2013 einen Entwurf eingereicht. Das ist fast zwei Jahre her. Wir haben immer wieder gehört, von Ihnen aus der Koalition würde etwas kommen. Sie machten sich Gedanken. Darauf haben wir uns eingelassen. Am 19. November 2014 jedoch haben wir gesagt: „Da kommt nichts mehr.“ Wir haben in Ihre Ankündigung einfach kein Vertrauen mehr gehabt.

Vor diesem Hintergrund haben wir aus politischen Gründen, wohl wissend, dass wir mit unserem Entwurf heute scheitern würden, das Thema heute auf die Agenda gesetzt, auch weil viele unserer Wählerinnen und Wähler vom Mai 2012 an dieser Stelle exakt die Stellschrauben sehen, um Demokratiemüdigkeit und Wahlmüdigkeit zu begegnen.