Ich wünsche mir von der Regierung sehr - wenn ich mir etwas wünschen darf -: Nehmen Sie an dieser Stelle auch weiterhin, wie es bisher geschehen ist, die Kommunen und die Oppositionsfraktion, die in diesem Fall noch mit am Ball ist, mit. Ich wünsche mir, dass wir hier zu einem breiten gesellschaftlichen Konsens kommen. Denn das ist der Kernpunkt, wie wir überhaupt die Akzeptanz für die Energiewende erhalten können: wenn möglichst viele bei diesem Gesetz dabei sind.
Deshalb an dieser Stelle: Herzlichen Dank an die CDU, die diesen parlamentarischen Gesamtkomplex mit unterstützt.
Ich finde, Sie haben eben sehr deutlich gemacht, Herr Günther, dass es eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist. Ich bin sehr dankbar, dass Sie mit Ihren Anregungen konstruktiv im Gespräch geblieben sind und dass wir am Ende jetzt hier auch eine gemeinsame Lösung für ein Gesetz gefunden haben. - Danke von meiner Seite dafür.
Ich hatte eigentlich gerade Ihrem Parteikollegen erst einmal gedankt, aber im Übrigen danke ich allen Zuhörenden. Ich hätte noch Restzeit gehabt, aber die schenke ich dann gern dem Parlament.
Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Die Pause war so lang. Das bin ich bei Ihnen nicht gewohnt, Frau Abgeordnete.
Das Wort für die FDP-Fraktion hat jetzt der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Wolfgang Kubicki.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau von Kalben, ich glaube nicht, dass ich es nötiger habe, aber egal.
Dass der parlamentarische Gesetzgeber die Planungen einer ganzen Branche für mindestens zwei Jahre durch die Einführung einer dem Raumordnungsrecht bislang völlig unbekannten Regelung untersagen will, ist ein in der Bundesrepublik Deutschland bisher einmaliger Vorgang. Es ist in der Sache zwar richtig, dass wir einen geregelten Ausbau der Windenergie im Land brauchen, es ist aber zu bezweifeln, ob das von Ihnen gewählte Verfahren der Besonderheit des Vorhabens wirklich gerecht wird.
Fraglich ist bereits, ob die von Ihnen, Herr Ministerpräsident, behauptete Dringlichkeit, mit der Sie den Verzicht auf ein angemessenes parlamentarisches Verfahren begründen, tatsächlich gegeben ist. Sie haben einfach erklärt, es drohe nach dem Urteil des OVG Schleswig ein Wildwuchs im Land - das haben einige Redner heute schon wieder fälschlicherweise behauptet -, näher begründet haben Sie die Auffassung bisher nicht. Dass bei der Genehmigung fortan keine Vorgaben der Regionalplanung mehr zu berücksichtigen sind, hat das Gericht in dieser Form gerade nicht erklärt. Vielmehr hat es in seinen Urteilsgründen ausgeführt - ich zitiere -:
„Bei Feststellung der Unwirksamkeit der angefochtenen Teilfortschreibung des Regionalplans ersetzt dieser zwar nicht mehr die Ziffer 6.4.2 des Regionalplans … I, Fortschreibung 1998 … Diese Regelung, die ebenfalls eine Konzentrationswirkung bezweckt …, gilt dann fort....“
Das heißt, wir haben überhaupt gar keinen rechtsfreien Raum, in dem Wildwuchs möglich ist, weshalb die Dringlichkeit nicht begründet werden kann und wir ein angemessenes parlamentarisches Ver
Aus dem Urteil lässt sich also mitnichten ableiten, dass bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in Zukunft keine Vorgaben der Regionalplanung mehr zu berücksichtigen sind. Das ist übrigens eine Entscheidung, die auch in Sachsen vom OVG Sachsen im Jahr 2014 bestätigt worden ist.
Herr Abgeordneter Kubicki, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Matthiessen?
Herr Kubicki, wenn ich Sie richtig verstanden habe, sagen Sie, es würde Sinn machen, in die Teilfortschreibung der Regionalplanung I zurückzufallen, weil der II vor Gericht bestritten worden ist.
Erstens will ich etwas zu dem Sinngehalt anmerken: Die unterscheiden sich ja nur durch die Flächen, aber nicht durch die Ausgestaltung, das heißt also, es wäre doch ein bisschen absurd, das aufrechtzuerhalten.
Zweitens muss Ihnen doch klar sein, Herr Kubicki, dass dieser Teilregionalplan I eine ausschließende Wirkung für alle Flächen hat, die dort definiert sind, das heißt also auch auf die neu definierten und gefundenen Flächen der Teilfortschreibung II. Wie können Sie sagen, das wäre ein Zustand, der für das Land einen Windausbau irgendwie weiterhin ermöglicht? Ich kann das gedanklich nicht nachvollziehen.
- Herr Kollege Matthiessen, dass Sie das gedanklich nicht nachvollziehen können, beweist Ihre Frage. Ich habe mitnichten behauptet, dass irgendetwas sinnvoll sei, ich habe nur erklärt, dass die Behauptung des Ministerpräsidenten, wir brauchten jetzt dringend in dieser Tagung eine Regelung, die in erster und zweiter Lesung in derselben Tagung verabschiedet werden muss, unsinnig ist, weil wir keinen rechtsfreien Raum haben.
Es gibt rechtlich keine Möglichkeit eines Wildwuchses, und das ist der entscheidende Hinweis. Wir haben ausreichend Zeit, eine ordentliche Anhörung durchzuführen und in der nächsten Tagung möglicherweise eine sinnvolle Regelung zu treffen.
Wenn der Ministerpräsident gleichwohl die Rechtsauffassung vertritt, dass nach der Ablehnung der Nichtzulassungsbeschwerde, von der wir gar nicht wissen, wann sie kommt, eine ungesteuerte Genehmigung von Windkraftanlagen nach baurechtlichen Maßstäben droht, würden wir erwarten, dass dies ausführlich begründet würde. Schließlich hängt die Verhältnismäßigkeit des gesamten Gesetzes nicht zuletzt auch an der Frage der Fortgeltung früherer Regionalpläne. Ich sage das hier ausdrücklich: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hat Verfassungsrang. Wenn ein Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem juristisch Neuland betreten wird, durch Regierungsfraktionen entgegen den üblichen parlamentarischen Gepflogenheiten eilig durch das Parlament gewinkt werden soll, dann muss die Landesregierung auch erklären, weshalb das Parlament auf eine sorgfältige Prüfung und Abwägung verzichten soll. Die Erklärungen des Oppositionsführers reichen uns hierfür nicht aus.
Es gilt im Übrigen auch dann, wenn die eigentliche Intention des Vorhabens gar nicht im präventiven Verbot, sondern in der Rettung der Windkraftanlagen liegen sollte, die nach dem Wegfall der für rechtswidrig erklärten Teilfortschreibung derzeit nicht mehr genehmigungsfähig wären. Denn auch der Ausnahmetatbestand bedarf hinsichtlich seines Anwendungsbereichs einer eingehenden Prüfung, insbesondere vor dem Hintergrund, ob Ausnahmen zur Umgehung des Urteils des OVG führen könnten.
Angesichts der zahlreichen offenen Rechtsfragen brauchen wir eine parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf, die der Sache gerecht wird. Diese Forderung ist kein Ausdruck politisch motivierter Verhinderungspolitik, sondern resultiert aus dem Bedürfnis effektiver parlamentarischer Kontrolle. Dass der Oppositionsführer auch ohne inhaltliche Mitarbeit vollstes Vertrauen
in die Regierung und deren Gesetzgebungsfähigkeit hat, ist in Anbetracht des verfassungsrechtlichen Auftrags der Opposition als Kontrollorgan der Landesregierung schon für sich genommen bemerkenswert. Ich finde es ohnehin sehr toll, dass der Oppositionsführer erklärt, dass nicht alle verfassungsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden könnten und dass sicherlich nachgebessert werden müsse, dennoch trage die CDU das Landesplanungsgesetz mit, da es besser sei, als nichts zu machen. Selbst wenn das in der Sache richtig wäre, Herr Kollege Günther, wäre es vielleicht sinnvoll, in einer ordentlichen parlamentarischen Erörterung dieses Gesetzentwurfs die Bedenken, die Sie ja auch noch haben, auszuräumen und dann zuzustimmen.
Jemand, der erklärt, es gebe Bedenken, das sei aber völlig egal, hat seine Funktion als Kontrollorgan der Regierung und als Teil des Gesetzgebungsorgans - wie ich finde - völlig verfehlt,
zumal die Union ausgerechnet den Teil des Gesetzentwurfs streichen wollte, der jedenfalls aus rechtlicher Sicht durchaus noch nachvollziehbar war. Wenn die Union ihren Änderungsantrag jetzt wieder zurückzieht, um doch ins Boot der Regierungskoalition zu steigen, gleichzeitig aber erklärt, es müsse noch handwerklich nachgebessert werden, zeugt das nur noch von einer unglaublichen Überforderungssituation. Es wäre vielleicht schön, Sie würden Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Herausgabe der Selektoren der Bundesregierung an den NSA-Untersuchungsausschuss und die Parlamentarische Kontrollkommission zurückstellen und da in gleicher Weise voranschreiten, wie Sie das hier gerade machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit anderen Worten: Ein ordentliches parlamentarisches Verfahren ist unerlässlich. Dazu gehört eine Ausschussbefassung mit einem Anhörungsverfahren. Werden hier die rechtlichen Bedenken ausgeräumt - wovon ich ausgehe, dass es möglich sein kann -, können auch wir einer Änderung des Landesplanungsgesetzes zustimmen. Ohne ernsthafte sachliche Parlamentsbefassung können und werden wir das nicht. Herzlichen Dank.
Das Wort für die Fraktion der PIRATEN hat der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Torge Schmidt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke zunächst erst einmal der Landesregierung für die Entwicklung des von der Koalition eingebrachten Gesetzentwurfs. Gemeinsam mit Hamburg wollen wir natürlich Norddeutschland und Schleswig-Holstein zum Zentrum für Windenergie machen. Schleswig-Holstein ist hierfür natürlich der Motor, die treibende Kraft.
Im Moment läuft es allerdings nicht ganz rund im Maschinenraum. Das von Umweltminister Habeck ausgerufene Ziel eines geregelten, umsichtig geplanten Windenergieausbaus auf 300 % des Eigenbedarfs ist durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts infrage gestellt. Dieses Problem müssen wir nun nicht hektisch, aber zeitnah gemeinsam beheben.
Was wir jetzt brauchen, ist eine neue, abgesicherte und verlässliche Landesplanung. Die Aufstellung neuer Regionalpläne aber braucht Zeit, Zeit in der zu gewährende Baugenehmigungen dem Ergebnis des Planungsverfahrens vorgreifen und es konterkarieren können. Wir stehen deshalb klar hinter dem Ziel, bis zur Fertigstellung der neuen und dann hoffentlich rechtmäßigen Regionalpläne Wildwuchs zu verhindern. Bei diesem Ziel sind wir uns also einig.
Mit dem gewählten Verfahren sind wir aber weniger zufrieden. Dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf entwickelt oder - genauer gesagt - entwickeln lässt und diesen dann über die Fraktionen in den Landtag spielt, ist ausgesprochen bedenklich. Ja, es ist Usus und wird nicht nur in Schleswig-Holstein so praktiziert. Auf Bundesebene wird sogar gelegentlich das Vorbefassungsrecht des Bundesrats ausgehebelt. Hier bei uns wird jedenfalls die Anhörung der kommunalen und sonstigen Verbände umgangen.