Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich das Wort der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort, wenn Sie es wünschen.
(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Vorfreude ist die schönste Freude! - Dr. Heiner Garg [FDP]: Das zeigt, dass Sie die Antwort nicht gelesen haben!)
Entschuldigung, ich habe mich ablenken lassen, weil ich gegebenenfalls die Rede eben hätte halten müssen. Da ich kannte, was ihm aufgeschrieben war, musste ich mich mit ihm ganz kurz darüber austauschen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns, glaube ich, in der Sache einig. Wir wollen den Zielen der UN-Konvention gemeinsam näherkommen. Deren Auftrag ist es, Teilhabe zu ermöglichen, Teilhabe am politischen, Teilhabe am gesellschaftlichen, am wirtschaftlichen und auch am kulturellen Leben. Es geht um Chancengleichheit auch und vor allem in der Arbeitswelt, es geht um einen selbstbestimmten Platz in der barrierefreien Gesellschaft. Es geht auch darum, dass sich Gesellschaft an ganz vielen Stellen weiterentwickeln muss, damit Inklusion auch wirklich gelingt.
Das geht aber nicht per Beschluss, und das geht auch nicht von jetzt auf gleich. Das erfordert viele Gespräche. Das erfordert ganz viele kleine Schritte. Das ist kein einfacher und kein schneller Prozess. Auch weil wir viele einbinden wollen, die es angeht, die anders als wir alle hier eben nicht das Privileg haben, zum Politikmachen von anderen Aufgaben freigestellt zu sein. Es ist nicht so, dass es ein leichter Prozess wäre, die ganz verschiedenen Vorstellungen, die verschiedenen Erwartungen, die Anforderungen an einen Tisch und zur Abstimmung zu bringen und abzustimmen.
Ich bin sehr froh und sehr dankbar, dass es uns gelungen ist, den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Herrn Professor Hase, für die Moderation dieses schwierigen Prozesses zu gewinnen. Leider kann er heute nicht bei uns sein; er ist in Wiesbaden auf einer Koordinierungsveranstaltung der Landesbeauftragten. Ich möchte ihm aber ganz herzlich für sein Engagement an dieser Stelle danken.
Wir haben uns auf den Weg gemacht. Wir sind dabei, einen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung zu erarbeiten und die Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Dieser Landesaktionsplan wird von dem einfachen und ganz klaren Ziel ausgehen, Inklusion in allen Bereichen politischen Handelns als selbstverständlich zu begreifen und als dauerhaft zu erfüllende Verpflichtung zu berücksichtigen. Der Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird entsprechend dem Vorgehen des Bundes und auch dem Vorgehen von anderen Ländern mit dem Verantwortungsbereich des Landes im engeren Sinne beginnen. Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans sind eine große Querschnittaufgabe, das heißt, sie liegen in der Verantwortung
jedes einzelnen Ressorts, jedes Ressort wird im Rahmen der eigenen Zuständigkeit über die Notwendigkeiten, den Umfang von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention entscheiden.
Die Ressorts sind derzeit dabei, eigene Ressortpläne zu erstellen, zum Teil auf der Grundlage bereits vorhandener Inklusionskonzepte, zum Teil müssen sie auch neu erarbeitet werden. Mein Haus wird diese Ressortpläne im Frühjahr 2016 zu einem ersten Entwurf des Landesaktionsplans zusammenfassen. Im Anschluss daran wird es - wie auch schon im Sozialausschuss besprochen - Öffentlichkeitsarbeit geben, und es wird der Öffentlichkeit in einem breiten Prozess vorgestellt.
Ich freue mich, dass die Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung auf so intensives Interesse stößt - bei den Menschen, die es direkt angeht, bei den verschiedenen Akteuren, bei den Verbänden, aber eben auch hier im Haus.
Wir brauchen dieses Interesse, wir brauchen Rückenwind für die gemeinsame Erarbeitung des Aktionsplans, und wir brauchen dafür auch einige personelle Kapazität. Mir ist dabei wichtig, dass so viel wie möglich von der vorhandenen Kapazität in meinem Haus auch tatsächlich in die Erarbeitung und Entwicklung des Aktionsplans fließen kann. Wie bereits gemeinsam im März 2014 im Sozialausschuss dargelegt und gemeinsam erörtert, wird der Aktionsplan nach unseren Planungen Ende 2016 fertig sein. Ich freue mich auch, dem Haus bereits jetzt in der Juni-Tagung den aufgeforderten schriftlichen Bericht zum aktuellen Zwischenstand geben zu können. - Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wenn man eine halbe Stunde im Stau vor der Rader Hochbrücke steht, ist das Medienecho riesig wenn psychisch Kranke ein halbes Jahr auf Beratung warten müssen, kräht kein Hahn danach.“ Dieses Zitat stammt vom Paritätischen aus dem Jahr 2013. Es beschreibt exakt, wo wir hier im Lande stehen.
Wäre die Sozialministerin mit dem gleichen Stellenwert, den der Straßenverkehr bei uns hat, der Leistung, die Wirtschaftsminister Meyer bei der Rader Hochbrücke gebracht hat, gefolgt, sähe es wesentlich besser aus.
Ich stelle mir vor, wie es wohl wäre, wenn den Autofahrern das widerfahren würde, was den Menschen mit Behinderung hierzulande gerade widerfährt. Ich frage mich, was hier los wäre, wenn nach eineinhalb Jahren, nach einer vollmundigen Ankündigung, sich in geeigneter Weise um die Rader Hochbrücke kümmern zu wollen, Verkehrsminister Meyer auf zehn Fragen einer Oppositionsfraktion Folgendes antworten würde: „Die Landesregierung weiß um die Probleme wegen der Hochbrücke. Sie kümmert sich darum. Dazu sind alle Ministerien aufgefordert, ihre Sicht der Dinge bis September mitzuteilen. Vorher machen wir nichts.“
Genauso verhält es sich mit den Aktivitäten des Sozialministeriums bei dem im November 2013 hier beschlossenen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung. Im Grunde genommen ist der Zustand sogar noch schlimmer, denn es gibt ja einen Bericht der Inklusionskonferenz seit 2011, quasi einen Bauplan, in dem alles enthalten ist, was man braucht. Das ganze Wissen ist vorhanden, und - um im Bild des Brückenbaus zu bleiben - die Statik ist schon da, nämlich die fünf Punkte Bildung, Arbeit, Wissen und Beschäftigung, Wohnen, Gesundheit, kulturelles Leben, Teilhabe, Erholung, Freizeit und Sport. Er enthält auch den Vorschlag zur Einrichtung einer Stabsstelle in der Staatskanzlei, was wahrscheinlich besser gewesen wäre als das, was jetzt geschehen ist.
Frau Ministerin, Sie sprachen eben von vielen kleinen, sorgfältigen Schritten. Das hätte man auch 2013 wissen können, als Ihre Staatssekretärin in Ihrer Vertretung in Henstedt-Ulzburg am 6. November - 14 Tage vor dem Beschluss hier - gesagt hat, dass wir spätestens in sechs Monaten sichtbare, konkrete Schritte würden sehen können. Das wäre im Frühjahr 2014 gewesen. Die Berichtspflicht Ihres Ministeriums, die Sie eben erwähnt haben, läuft am 15. September aus. Es gibt da offensichtlich eine kleine zeitliche Differenz. Erst danach beginnen Sie damit, die Erkenntnisse auszuwerten und das dem bekannten Bedarf und der finanziellen Machbarkeit anzupassen. Erst Ende 2016 wird es einen Aktionsplan geben.
relle Änderungen werden erheblich sein und finanzielle Folgen haben, sodass es schwierig werden wird, Ende 2016 so etwas zu beschließen.
Da stellt sich nicht nur mir die Frage: Warum machen Sie den Menschen draußen im Lande Hoffnungen, die Sie brutal enttäuschen? Wir erinnern uns, dass Sie im Zusammenhang mit der Pflegekammer gesagt haben: Wir wollen nicht die Schnellsten, wir wollen die Besten sein. Auch da hat es etwa zwei Jahre gedauert, bis wir etwas Brauchbares sehen konnten.
Wäre ich ein Mensch mit Behinderung und finanziell so ausgestattet, wie es mir als Abgeordnetem jetzt geht, würde ich ernsthaft darüber nachdenken, den Klageweg zu beschreiten, um meine Rechte nach der UN-Behindertenkonvention einzuklagen. Würde das geschehen, hätten wir eine ähnliche Lage, wie wir sie vorhin beim Landesplanungsgesetz diskutiert haben. Das darf aus zwei Gründen nicht passieren: Es wäre ein sozialpolitischer Offenbarungseid und ein Armutszeugnis für unsere Demokratie und kein Ruhmesblatt für das Ministerium und, wenn wir als Opposition nicht aufpassen, auch keines für diesen Landtag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, der Bericht, den Sie gerade vorgelegt haben, erinnert mich ein bisschen an einen alten Abgeordnetenwitz: Treffen sich zwei Politiker. Fragt der eine den anderen: „Was hat die Ministerin gerade zum Aktionsplan gesagt?“ Sagt der andere: „Nichts.“ Sagt er: „Weiß ich. Ich wollte nur wissen, wie sie es ausgedrückt hat.“
(Beifall CDU, FDP und PIRATEN - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Im Witzeerzählen können Sie noch besser werden, Frau Kollegin!)
Meine Damen und Herren, ich bin seit zehn Jahren Abgeordnete dieses Parlaments, und so etwas ist bisher noch nicht vorgekommen. Da stellt ein Kollege eine Große Anfrage, um nach vier Wochen die Antwort zu erhalten, dass er keine Antwort auf seine Große Anfrage bekommt.
Stattdessen soll er sich gefälligst bis Juni gedulden; da gibt es einen Zwischenbericht. Der Berichtsantrag soll deutlich machen, was die Landesregierung hier will.
Die Große Anfrage ist allerdings deutlich umfassender als das, was mit dem Zwischenbericht beantragt worden ist. Da geht es um die Prozesse zum Aktionsplan für Menschen mit Behinderung, Fragen, deren Antworten übrigens nicht nur den Kollegen Dudda oder mich interessieren, sondern insbesondere die Betroffenen im Land. Es sollten die einzelnen Schritte der Umsetzung des Landtagsbeschlusses aus dem Jahr - ich wiederhole - 2013 dargestellt werden. Die Fragen gingen darum, wie bestimmte Themen wie Arbeit und Beschäftigung oder inklusive Bildung und Erziehung oder Teilhabe am politischen, öffentlichen Leben und vieles mehr in die Erstellung eines Aktionsplans einfließen.
Es ging auch um individuelle Rechtspositionen, die sich aus der UN-Konvention ergeben könnten und die auf der Landesebene umgesetzt werden müssen, und die Frage, ob die Landesregierung Kenntnisse hat, ob es solche Rechtspositionen gibt. Es geht darum, Menschen mit Behinderung besser in Gesetzgebungsverfahren einzubinden, und die Frage, ob die Landesregierung hier bereits konkrete Vorhaben erarbeitet hat. Und der Kollege Dudda wollte wissen, welche Gesetze und Rechtsvorschriften es seit 2013 gibt, die Menschen mit Behinderung betreffen, und ob die Menschen mit Behinderung und deren Vertreter daran beteiligt waren. Es wurde unter anderem auch nachgefragt, ob über den Aktionsplan für Menschen mit Behinderung im Landtag berichtet werden soll. Nicht einmal auf diese simple Frage gibt es eine Antwort in der Großen Anfrage des Kollegen Dudda. Stattdessen verweist die Landesregierung auf den Bericht im Juni. Selbst heute war dem Bericht der Ministerin darüber nichts zu entnehmen.
Das ist für mich Arbeitsverweigerung der Landesregierung. So kann man mit parlamentarischen Rechten von Abgeordneten nicht umgehen.
Eines ist für mich ganz klar: Der beantragte Bericht kann die Große Anfrage nicht ersetzen. Ich würde es als ein schönes Zeichen empfinden, wenn die Landesregierung hier zu einem Ansichtenwechsel kommen und die Anfrage im Sinne des Abgeordneten und der Betroffenen beantworten würde.
Meine Damen und Herren, aus diesem Verhalten kann man zwei Schlussfolgerungen ziehen: Entweder arbeitet die Landesregierung nicht an einem entsprechenden Plan für Menschen mit Behinderung, was den Zeitplan bis 2016 erklären könnte, oder sie arbeitet an einem solchen Aktionsplan, ist aber nicht bereit, die Erstellung des Aktionsplans so transparent zu gestalten, wie es beschlossen worden ist. Das würde erklären, warum die Anfrage nicht beantwortet wurde. Beide Schlussfolgerungen sind ein Armutszeugnis der Landesregierung und ein ganz schlechtes Zeichen für die Menschen mit Behinderung in unserem Land.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns bei der Abstimmung über den Aktionsplan damals enthalten, weil wir genau das befürchtet haben, was jetzt eingetreten ist. Wir wollten gern einen pragmatischeren Weg gehen. Wir wollten das Gesamtkonzept für Menschen mit Behinderung zugrunde gelegt haben und zusätzlich einen Fonds für Barrierefreiheit einrichten. Wenn Sie damals unseren Haushaltsanträgen gefolgt wären, dann hätten in der Zwischenzeit über 3 Millionen € zur Verfügung gestanden, um Barrierefreiheit vor Ort realisieren zu können.
Jetzt haben wir die Situation, dass im November 2013 ein Beschluss gefasst worden ist und ein Aktionsplan 2016 vorgelegt werden soll, das heißt, wir werden in diesem Land drei Jahre Stillstand haben bei der Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung. Das ist nicht hinzunehmen. Übrigens warten auch die Kommunen dringend auf ein Zeichen darauf, wie es mit der Barrierefreiheit beispielsweise im ÖPNV weitergehen soll. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.
Da hilft es auch nicht, wenn die Koalitionsfraktionen einen Antrag zum Bundesteilhabegesetz stellen, um deutlich zu machen, dass sie doch noch irgendetwas tun, aber ihre eigene Unfähigkeit mit diesem Bericht darstellen. Hier ist für die Landesregierung noch einiges an Hausaufgaben zu machen. Das ist kein gutes Bild, das Sie hier abgeben. Herzlichen Dank.