Der Unterschied zu heute liegt lediglich darin, dass der Gesetzentwurf seinerzeit von den Grünen eingebracht wurde und die FDP, die damals noch in der Regierungsverantwortung war, den Gesetzentwurf schon deshalb nicht gut fand.
(Beifall PIRATEN, Abgeordnete Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Lars Harms [SSW] - Zuruf Abgeordneter Dr. Heiner Garg [FDP])
In der Diskussion war damals wie heute trotzdem erkennbar, dass es in der Sache bereits einen fraktionsübergreifenden Konsens gab; denn das Gastschulabkommen aus dem Jahr 2010 regelt die Beiträge der Städte und Gemeinden, wenn ihre Kinder eine Schule in Hamburg besuchen. Für den umgekehrten Fall gab es aber noch keine Regelungsgrundlagen. Dass Schülerinnen und Schüler aus Hamburg grundsätzlich zwar im Gastschulabkommen gegengerechnet werden, hat die schwarz-gelbe Landesregierung bisher aber ausschließlich dem Landeshaushalt zugutekommen lassen, und die betroffenen Gemeinden stehen ohne Ausgleich da. Das ist ungerecht und muss geändert werden. Das wurde auch im letzten Jahr schon so erkannt.
Das einzige Problem dabei ist, bisher wurde einfach nicht gehandelt. Für die CDU drohte eine teure Tasse Tee. Die FDP beurteilte die Verhandlungen des Ministers schon damals als ausreichend und gut für das Land. Fest stand am Ende dennoch, dass es einen Handlungsbedarf gab.
Nun mag man dem damaligen Bildungsminister vorwerfen, im Vorfeld der Debatte, als es um den Schullastenausgleich ging, nicht sorgfältig oder schnell genug gearbeitet zu haben. Als das Problem festgestellt wurde, hatte er aber einen sinnvollen Vorschlag gemacht. Er sagte: Ich habe im November erklärt, dass ich es für sinnvoll halte, diese Problematik im Rahmen der Haushaltsaufstellung und Haushaltsgesetzgebung für den Haushalt 2013/2014 zu lösen. Vor dem Hintergrund dieses sinnhaften Vorschlags verwundert die FDP mit der Vorlage eines wortgleichen Gesetzentwurfs wie Drucksache 17/1964. Copy und Paste in Reinkultur!
Das ist gar nicht immer falsch. Das können Sie sich gern von uns abgucken. Wir haben gar nichts dagegen. Das Rad muss nämlich nicht jedes Mal neu erfunden werden.
Auch dass die FDP-Fraktion das Thema vorziehen und losgelöst von den Haushaltsberatungen regeln will, ist aus populistischen Gründen durchaus nachvollziehbar. Sie wollen eine Regierung vorfüh
ren, die erst wenige Monate im Amt ist, in einer Sache, die Sie selbst in der Regierungsverantwortung verbaselt haben.
Dieses Land braucht keine populistischen Showanträge. Wir brauchen eine große, fraktionsübergreifende, ja gesamtgesellschaftliche Koalition für Bildung. Wir erreichen für die Bildung in SchleswigHolstein nichts, wenn wir uns sogar in den Fragen, in denen eigentlich Konsens herrscht, auseinanderbewegen.
Ja, das Problem ist zu regeln, ja, die Lösung sollte sehr zeitnah erfolgen, und ja, das Ergebnis muss finanziell belastbar sein. Darum legt die FDP auch noch einen Entschließungsantrag zur Finanzierung vor. Aber heute sehe ich überhaupt keinen Grund dafür, haushaltsrelevante Entscheidungen den anstehenden Haushaltsberatungen vorzuziehen.
Verehrte Kollegen, wir haben die betroffenen Gemeinden im Hamburger Umland schon viel zu lange alleingelassen. Zumindest das sollte uns allen klar sein.
Wir alle wissen - der Kollege Habersaat hat das bereits lautstark angekündigt -, dass die Bildungsministerin den Faden aufnehmen und einen Abschluss über die Verhandlungen herbeiführen will. Frau Ministerin Wende hat uns dies in einem persönlichen Gespräch in der PIRATEN-Fraktion ebenfalls in Aussicht gestellt. Ich gehe davon aus, dass sie die Mittel für diese Maßnahme in den Haushaltsentwurf eingestellt hat.
Wie schon mehrfach gesagt: In dieser Sache gibt es eigentlich gar keinen politischen Dissens. Wir haben es nicht nötig, uns rein zur Selbstdarstellung zu inszenieren. Schön wäre es, wenn von diesem Landtag das Signal ausginge, dass wir alle die Entlastung der Gemeinden wollen und dass wir die Landesregierung dabei unterstützen, einen Ausgleich herbeizuführen.
Ich kann für die PIRATEN sagen, dass wir in dieser Frage einen gerechten Ausgleich wollen. Eigentlich wollen wir noch mehr, nämlich eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung, die eine wirklich freie Schulwahl ermöglicht.
Über die finanziellen Modalitäten können wir im Zuge der Haushaltsberatungen gut und sachlich diskutieren. Ich folge gern dem Vorschlag von Herrn Klug aus dem letzten Jahr. Er war nämlich gar nicht dumm.
Den Gesetzentwurf der FDP können wir gern in den Ausschuss überweisen. Den Entschließungsantrag lehne ich aus den oben genannten Gründen ab. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank meinem Vorredner. Ich habe auch gedacht, die FDP diskutiert in einer Haushaltsdebatte und nicht über eine Initiative zum Schulgesetz.
Wir stehen zu unserer Aussage im Koalitionsvertrag und werden dafür sorgen, dass die Gemeinden im Hamburger Umland ab dem kommenden Jahr einen Ausgleich für Schüler aus Hamburg bekommen. Die bisherige Situation dieser Gemeinden ist ohne Zweifel untragbar und muss schleunigst geändert werden. Wir wollen im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung dafür sorgen, dass die Kommunen am Hamburger Rand vom Land bekommen, was ihnen zusteht. Sollte es der FDP also wirklich um das Wohl der Gemeinden um Hamburg gehen, kann sie ganz beruhigt sein.
Zwar ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, für deren Schulkosten wir eine Regelung finden müssen, seit 2010 nahezu unverändert, doch die im Gesetzentwurf der FDP genannte Summe von 360.000 € entspricht nicht den tatsächlichen Erstattungsbeiträgen,
die durch Schleswig-Holstein zu tragen sind. Denn wir alle wissen, dass ab dem 1. Januar 2012 neue Bestimmungen zum Schullastenausgleich gelten. Die Abrechnung erfolgt seither auf der Grundlage der tatsächlichen Ausgaben des jeweiligen Schulträgers und nicht länger auf der Basis statistisch ermittelter Richtwerte.
Eines ist damit klar: Ausschlaggebend für verlässliche Berechnungen ist die jährliche Schulstatistik. Erst mit ihr können die betroffenen Gemeinden ihre einzelnen Schulkostenbeiträge für die Hamburger Schülerinnen und Schüler ermitteln. Eine steigende Tendenz durch die angewandte Vollkostenrechnung gegenüber bisherigen Richtwerten ist nicht auszuschließen. Doch auch hier kann ich die Damen und Herren von der FDP beruhigen: Wir sind uns dieser Unsicherheit bewusst. Wir werden die Finanzierung hinbekommen.
Frau Kollegin, weil Sie den Betrag von 360.000 € bestritten haben - können Sie mir sagen, über wie viele Schüler wir im laufenden Jahr reden?
Der Ausgangspunkt ist, dass es sich um eine Vollkostenrechnung und nicht um eine Zuschussrechnung handelt. Dadurch ergibt sich sicherlich auch ein etwas höherer Betrag.
- Grausam ist etwas anderes, Herr Kubicki. - Aus Sicht des SSW darf bei diesem Thema nicht vergessen werden, dass es in erster Linie um die Schülerinnen und Schüler in der betroffenen Region geht. Mitunter entsteht der Eindruck, dass es sich hier nur um Geld dreht. Im Sinne der Kinder wollen wir eine gemeinsame Bildungsplanung mit Hamburg erarbeiten, um die wirklich freie Schulwahl entlang dieser Ländergrenze möglich zu machen. Dies gilt sowohl für öffentliche und freie allgemeinbildende Schulen wie auch für berufliche Schulen. Wir arbeiten hier an einer Lösung, die ausdrücklich nicht zu einem höheren Verwaltungsaufwand für Land und Kommunen führen darf. Auch dieser Hinweis ist in diesem Zusammenhang wichtig.
nanzierungsvorschlägen ab, brauchen wir natürlich eine Lösung des genannten Problems. Aus diesem Grund sollten die Vorlagen in den Bildungs- und den Finanzausschuss überwiesen und im Rahmen der Haushaltsberatung diskutiert werden. Allerdings scheint uns ein Verrechnungsverfahren - im Vergleich zum Weg über eine Erstattungspflicht weniger kosten- und zeitaufwendig. Ich bin mir jedenfalls sehr sicher: Am Ende wird eine Lösung stehen, mit der die Hamburger Umlandgemeinden weit besser leben können als bisher. Damit tun wir wieder einmal mehr für die Menschen als die alte Regierung.
Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Als Erste hat Frau Abgeordnete Heike Franzen von der CDU-Fraktion das Wort.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ein bisschen verwirrt über die Aussagen aus den regierungstragenden Fraktionen und würde gern wissen, was denn nun tatsächlich Sache ist. Wollen Sie einen Ausgleich aus dem Haushalt heraus zahlen, oder soll es einen Vollkostenausgleich geben? Ich erinnere an die Diskussion, die wir in der letzten Legislaturperiode über das Gastschulabkommen mit Hamburg hatten. Hamburg hat sehr hohe Anforderungen an uns gestellt, und zwar im Rahmen von 30 Millionen €, die wir ausgleichen sollten. Wenn das zulasten der Kommunen um den Hamburger Rand gehen soll, wünsche ich viel Vergnügen bei der Diskussion.
Ich würde gern wissen: Was wollen Sie tatsächlich? Wollen Sie den Vollkostenausgleich? Sollen die Kommunen tatsächlich den vollen Schülerkostensatz, den Hamburg erhebt, nach Hamburg zahlen, der übrigens erheblich teurer ist als der Schülerkostensatz, der in Schleswig-Holstein erhoben wird, oder wollen Sie einen Ausgleich aus dem Haushalt an die Kommunen zahlen, so wie die FDP-Fraktion es beantragt hat? Darauf hätte ich gern eine Antwort.