Protokoll der Sitzung vom 17.06.2015

(Vereinzelter Beifall SSW und SPD)

Im vorliegenden Nachtragshaushalt der rot-grünblauen Koalition werden vornehmlich Ausgaben für Flüchtlinge getätigt sowie die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst nachvollzogen. Dies sind notwendige unabwendbare Ausgaben. In Bezug auf die Flüchtlinge übernehmen wir zu einem großen Teil Ausgaben, die eigentlich durch den Bund geleistet werden müssten. Die Flüchtlingsfrage ist nämlich eine nationale Aufgabe, bei der Länder und Kommunen nicht alleingelassen werden dürfen. Deshalb ist die Zusage, die ursprünglich geplanten Mittel für die Flüchtlingsfinanzierung durch den Bund von 2016 auf 2015 vorzuziehen, erst einmal okay, aber das ist nur eine Notlösung. Wichtiger ist es, diese Aufgabe dauerhaft durchzufinanzieren. Hier gibt es noch keine konkreten Zusagen des Bundes. Die müssen aber kommen.

Betrachtet man unseren Nachtragshaushalt, so müssen wir die vorstehenden Aufgaben zum allergrößten Teil erst einmal selbst finanzieren. Das tun wir in diesem Jahr mit den Mitteln, die wir haben, ohne

das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse in diesem Fall zu ändern. Somit ist der Nachtragshaushalt, den wir heute vorlegen, solide durchfinanziert.

In Zukunft werden wir uns aber die Frage stellen müssen, ob wir gleichzeitig den Haushalt weiter konsolidieren, die Zukunftsaufgaben des Landes angehen und Aufgaben des Bundes in Bezug auf die Flüchtlinge übernehmen können. Alle drei Aufgaben für sich sind für das Land unabdingbar. In Bezug auf die Flüchtlinge teile ich die Auffassung des Ministerpräsidenten, dass dies auch eine Frage der Haltung ist. Auch hier werden wir also weiterhin unseren Beitrag leisten, egal ob wir Unterstützung erhalten oder nicht.

Deshalb geht es jetzt darum, Szenarien zu entwickeln, wie man diese Aufgaben bewältigen kann. Da ist es politisch schon notwendig, Diskussionen anzustoßen. Die eine Diskussion ist, ob wir im Fall der Fälle, nämlich wenn der Bund seine Unterstützung ganz oder teilweise versagt, anderweitig eine Finanzierung sicherstellen können. Dabei geht es nicht, wie fälschlich immer berichtet, um eine Aufweichung der Schuldenbremse. Die Schuldenbremse steht in der Landesverfassung, und niemand hier im Hohen Hause will die Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse ändern. Die Schuldenbremse steht nicht zur Debatte.

Es geht vielmehr darum, durch die Änderung des Ausführungsgesetzes zur Schuldenbremse den finanzpolitischen Spielraum zurückzugewinnen, der uns durch die bisherige Verweigerungshaltung des Bundes bei der Flüchtlingsfinanzierung genommen wurde. Hier muss es erlaubt sein, Sonderregelungen in Schleswig-Holstein infrage zu stellen. Ohne die mangelnde Bereitschaft zur Finanzierung vonseiten des Bundes müsste man diese Diskussion nicht führen. Würde der Bund seine Aufgaben finanzieren, gäbe es dank der vorausschauenden Finanzpolitik der Küstenkoalition genügend finanzpolitischen Spielraum für die dringendsten Zukunftsaufgaben dieses Landes.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Auch hier denken wir im Übrigen nicht nur über die Frage der Kreditaufnahmemöglichkeiten nach, sondern versuchen auch, pragmatische Lösungen zu finden, die Zinsausgaben einsparen können. Deshalb ist es denkbar, die bestehenden Sondervermögen zu nutzen, um besondere Investitionen im Bereich der Flüchtlinge zu finanzieren. Wir haben die Zusage gegeben, dass diese Sondervermögen ab 2018 aus unserem geplanten Investitionsprogramm

(Lars Harms)

wieder aufgefüllt werden, sodass sich die Hochschulen keine Sorgen machen müssen, dass sie ihre Investitionen nicht gewuppt kriegen. Diese Art der Finanzierung führt dazu, dass Geld, das derzeit zu niedrigen Zinsen auf Konten liegt, erst einmal genutzt wird und man nicht teure Kredite aufnehmen muss. Auch das ist finanzpolitische Solidität.

So geht verantwortungsvolle Finanzpolitik. Aber selbst das kritisieren CDU und FDP. Hier gilt deshalb auch: Wenn die CDU finanzpolitisch schon auf dem platten Reifen fährt, dann fährt die FDP nur auf Felgen. Meine Damen und Herren, das Land ist bei uns in guten Händen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die CDU hat noch eine Restredezeit von 4 Minuten. Diese nimmt jetzt der Herr Abgeordnete Tobias Koch in Anspruch.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie mögen die Unterfinanzierung der Hochschulen und die zunehmende Überlastung der Polizei als nicht wesentlich erachten, wie es die Finanzministerin erachtete; wir sehen darin die drängendsten Probleme unseres Landes. Deswegen haben wir in diesem Änderungsantrag unseren Alternativvorschlag aus dem Mai 2015 ganz bewusst auf zwei Vorschläge konzentriert - um es mit Ihren Worten zu sagen: Konzentration auf die Aufgaben -, nämlich mehr Geld für die Hochschulen und zusätzliche Stellen für die Polizei.

Wenn Sie jetzt versuchen, diesen Kompromissvorschlag, mit dem wir versuchen, Brücken zu bauen, dadurch herabzuwürdigen, dass Sie sagen: „Jetzt rückt die Union selbst von ihren Vorschlägen aus dem Mai ab“, müssen Sie dringend an Ihrer Diskussionskultur arbeiten.

(Beifall CDU)

Sie haben dank unserer Änderungsanträge heute noch einmal die Möglichkeit, über mehr Geld für die Hochschulen und mehr Stellen für die Polizei abzustimmen. Sie kündigen immer an, das erfolge 2016 bei den Hochschulen - nicht in diesem Jahr, aber im Jahr 2016. Auch dazu geben wir Ihnen Gelegenheit. Unser Änderungsantrag enthält den Vorschlag einer Verpflichtungsermächtigung für 2016. Wir werden einzeln darüber abstimmen lassen.

Dann können Sie beweisen, ob sie zumindest für 2016 zu Ihren eigenen Ankündigungen stehen.

(Beifall CDU)

Das eigentlich Erschreckende ist ja, dass Sie all diese Probleme nicht lösen und trotzdem schon ganz tief in die Trickkiste greifen müssen, um Ihren Haushalt noch rechtmäßig gestalten zu können. Die Diskussion um das Aufweichen des Regelwerks für die Schuldenbremse ist keine abstrakte Diskussion, die sich irgendwie im politischen Raum bewegt. Das ist gelebte Praxis. Das setzen Sie doch bereits um.

Sie haben die Wachstumsrate für den Trendsteuerpfad bereits angepasst. Sie haben bereits Zuschläge auf den Trendsteuerpfad vorgenommen. Sie haben den Kommunalanteil herausgerechnet. Sie rechnen jetzt die Mindereinnahmen beim Erdölförderzins gegen. Das ist im Übrigen auch der Grund, aus dem von 108 Millionen € konjunkturellen Steuermehreinnahmen am Ende nur 84 Millionen € für die Reduzierung der Neuverschuldung übrig bleiben. Es ist nämlich nicht richtig, was der Kollege Andresen und auch die Kollegin von Kalben hier ausgeführt haben, dass die konjunkturellen Steuermehreinnahmen vollständig zur Reduzierung der Neuverschuldung eingesetzt werden. Das ist nachweislich falsch. Sie ändern jetzt das Ausführungsgesetz, um genau dies nicht tun zu müssen.

(Beifall CDU und Dr. Patrick Breyer [PIRA- TEN])

In der Summe führen all diese von Ihnen bereits vorgenommenen Änderungen am Ausführungsgesetz zu einem zusätzlichen Ausgabespielraum von 144 Millionen € in diesem Jahr. Der Abstand zur Verfassungsgrenze liegt bei nur 137 Millionen €. Mit anderen Worten: Ohne diese ganzen Rechentricks wäre dieser Haushalt schon verfassungswidrig gewesen. Es bestätigt sich alles, was wir in den letzten Jahren prophezeit haben. Sie haben gerade einmal drei Jahre gebraucht, um diesen Haushalt auf Basis des alten Regelwerks in die Verfassungswidrigkeit zu führen.

Wenn Sie Schuldenbremse immer nur auf das Ziel reduzieren, ab 2020 keine neuen Schulden zu machen, Frau Ministerin, leugnen Sie den Kern der Schuldenbremse. Der Kern der Schuldenbremse ist ein strukturell ausgeglichener Haushalt ab 2020. Strukturell heißt: bei wirtschaftlicher Normallage. Das setzt voraus, dass wir zwischen konjunkturellen Steuereinnahmen und strukturellen Steuereinnahmen unterscheiden und das definieren. Genau das höhlen Sie aus, indem Sie am Ausführungsge

(Lars Harms)

setz, genau an diesem Regelwerk immer weiter herumschrauben. Am Ende bleibt von der Schuldenbremse und dem damaligen Konsens nicht mehr übrig Wenn Sie den letzten Euro konjunkturelle Steuereinnahmen auch für strukturell erklärt haben, ist die Schuldenbremse obsolet.

(Beifall CDU)

Wir geben Ihnen heute auch dazu Gelegenheit abzustimmen. Dankenswerterweise können Sie zu dem Antrag der CDU und der PIRATEN Ihre Zustimmung zur Schuldenbremse formulieren und das öffentliche Abrücken von irgendwelchen Aufweichungsversuchen dokumentieren, indem Sie diesem Antrag zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Wir kommen jetzt zu den Dreiminutenbeiträgen. Zunächst hat der Herr Abgeordnete Dr. Patrick Breyer von der Piratenfraktion das Wort.

Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich kurz das ergänzen, was der Kollege Koch schon angesprochen hat. Es ist als erster Punkt festzuhalten: Es stimmt nicht, dass dieser Nachtragshaushalt ohne zusätzliche Schulden auskäme. Richtig ist vielleicht, dass die Schulden nominell nicht höher ausfallen sollen, als sie ursprünglich geplant waren. Aber wenn Sie irgendwelche Ausgabereste, die eigentlich nicht gebraucht worden wären, anderweitig in Anspruch nehmen, sind es mehr Schulden, als ohne diesen Nachtragshaushalt aufgenommen worden wären. Dazu muss man stehen.

Der zweite Punkt ist - wie auch Kollege Koch schon gesagt hat -: Es wird Ihnen nicht gelingen, die Schuldenbremse nur auf die Verfassung zu reduzieren. Die Schuldenbremse besteht aus der Verfassung und dem Gesetz zu seiner Ausführung, das erst erklärt, wie sie zu berechnen ist. Wenn Sie, Frau Ministerin, anfangen, den Berechnungsmodus jeweils nach Konjunkturlage anzupassen, läuft die Schuldenbremse im Endeffekt leer, weil die Verschuldung immer weiter ansteigt. Deswegen haben wir diesen Antrag eingebracht, der sich gegen eine Manipulation des Berechnungsmechanismus je nach Konjunkturlage oder sonstiger Ausgabelage wendet.

Ganz egal, ob Schuldenbremse oder nicht: Wir haben doch in der Sache schon längst die Erfahrung

gemacht, dass sich die vor Einführung der Schuldenbremse über Jahrzehnte verfolgte Politik, erforderliche Investitionen oder andere Ausgaben mit immer höheren Krediten zu finanzieren, einfach als Irrweg und finanzielle Sackgasse erwiesen hat, die bis heute und in Zukunft die finanzielle Stabilität des Landes dauerhaft gefährdet. Das ist doch die Erfahrung aus der Schuldenspirale der letzten Jahrzehnte gewesen. Gerade wegen dieser überhohen Zinslast haben wir doch keinen ausreichenden Raum für die Erfüllung wichtiger Landesaufgaben. Gerade deswegen ist es der falsche Weg, wenn zu wenig Geld da ist, die Zinslast über den bisher geltenden Rahmen hinaus zu erhöhen. Wenn Sie das auch so sehen, dann stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall PIRATEN - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Was für ein Unsinn!)

Für einen weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Herr Abgeordnete Rasmus Andresen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sehen das anders, Herr Breyer. Das kann ich schon einmal vorwegnehmen. Mich stört in der Debatte von einigen Seiten ein bisschen die Unehrlichkeit. Wenn man zitiert, dass jetzt angeblich so viele neue Aufgaben aufgebaut werden und einmal schaut, dass wir über einen Nachtragshaushalt reden, der sich - anders als Oppositionsanträge - auf zwei Punkte konzentriert, nämlich auf den Flüchtlingsbereich und die UKSHLösung nach der Keimkrise im Winter, muss man doch die Fragen stellen dürfen: Wo werden dort zusätzliche Aufgaben aufgebaut, die Sie scheinbar anders machen würden? Das ist mir aus den Debattenbeiträgen der Opposition nicht deutlich geworden. Da sind Sie eine Antwort schuldig geblieben - vor allem, wenn man im gleichen Atemzug zugegeben weitere wichtige Aufgaben wie zum Beispiel bei der Polizei nennt und mit Änderungsanträgen über das hinausgeht, was wir als Regierungskoalition hier beantragen. Das passt nicht zusammen.

(Beifall Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wenn man sich dann einmal die Diskussion um die Schuldenbremse anguckt, muss man zur Kenntnis nehmen, lieber Herr Kollege Koch - Sie sind darauf

(Tobias Koch)

nicht eingegangen -, dass Sie inzwischen Haushaltsanträge im Volumen - nimmt man alle Ihre Forderungen aus allen Ihren Arbeitskreisen zusammen - von 150 Millionen € jährlich hier einbringen - 150 Millionen € jährlich! Dann reden Sie gleichzeitig davon, wir machten eine überzogene Ausgabepolitik. Das ist unehrlich und gehört sich so nicht.

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Abgeordneter Andresen, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Garg?

Bitte schön.

Lieber Kollege Andresen, ich lege genauso wie beim Kollegen Stegner auch bei Ihnen größten Wert darauf, dass Sie nicht pauschal die Opposition ansprechen. Ich lege zum Beispiel größten Wert darauf, dass ich Ihnen mit dem Vorlegen des Nachtragshaushalts nicht vorgeworfen habe, wahllos Aufgaben auszudehnen, sondern wir haben den Nachtragshaushalt in der Tat genutzt, um unsere politische Schwerpunktsetzung noch einmal zu dokumentieren. Ich denke, das ist legitim, und ich bitte Sie herzlich darum, bei der Verallgemeinerung Ihrer Vorwürfe nicht die Opposition zu nennen. Das ist - jedenfalls was uns betrifft - so nicht zu treffend.

Dass Sie mit der CDU nicht in einem Boot sitzen wollen, kann ich gut nachvollziehen. Das würde mir auch so gehen. Zu Ihnen wäre ich sowieso noch gekommen. Sie haben mit Ihren Anträgen - nicht unbedingt zu diesem Nachtragshaushalt - insgesamt in den letzten Jahren bewiesen, dass Sie kein Problem damit haben, wenn man bei der Schuldenbremse näher an die Verfassungsgrenze heranrückt, denn Sie haben Anträge gestellt, die ausgabetechnisch teilweise über dem liegen, was wir beschlos

sen haben. Das ist richtig, Herr Kollege Garg. Gerade deshalb können aber auch Sie nicht davon sprechen, dass wir viel mehr Aufgaben aufbauen würden.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Das habe ich auch nicht!)

- Ja, das schwingt aber immer wieder mit in Ihrem Duktus. Das geht auch nicht. Sie sind mit Ihren Anträgen teilweise näher an der Verfassungsgrenze, als wir es in den letzten Jahren gewesen sind. Ich habe damit kein Problem. Darüber kann man diskutieren, das ist eine investive Finanzpolitik, die Sie wollen. Die ist mir lieber als das, was die Union macht, aber auch Sie müssen dies dann einmal gegenüber dem Rechnungshof vertreten. Ich hätte Sie hier gern stärker als Bündnispartner.