Protokoll der Sitzung vom 17.06.2015

- Ja, das schwingt aber immer wieder mit in Ihrem Duktus. Das geht auch nicht. Sie sind mit Ihren Anträgen teilweise näher an der Verfassungsgrenze, als wir es in den letzten Jahren gewesen sind. Ich habe damit kein Problem. Darüber kann man diskutieren, das ist eine investive Finanzpolitik, die Sie wollen. Die ist mir lieber als das, was die Union macht, aber auch Sie müssen dies dann einmal gegenüber dem Rechnungshof vertreten. Ich hätte Sie hier gern stärker als Bündnispartner.

Zur Schuldenbremse insgesamt: Es ist in der Tat so, dass wir wieder einmal eine gute Diskussion darüber führen können, was hier inhaltlich der sinnvollste Kurs ist. Die Schuldenbremse steht in der Verfassung, das haben viele Kollegen schon gesagt. Sie kann von uns gar nicht geändert werden, so breit ist unsere Mehrheit nicht. Aber im Rahmen der Schuldenbremse gab es hier im Haus immer wieder Konflikte über die Frage, wie stark man diese Schuldenbremse auslegen soll. Neben der Schuldenbremse ist vielleicht auch noch die Frage: Welche sinnvollen Zukunftsinvestitionen brauchen wir in unserem Land beispielsweise im Bildungsbereich und auch in anderen Bereichen? Diese Frage ist total zentral, und das Einzige, was die Union bei ihren Kürzungsvorschlägen macht - Sie reden immer von Prioritätensetzung -, ist, bei den Zinszahlungen zu kürzen. Sie senken sozusagen den Vorsorgetitel bei den Zinsen und behaupten dann, dass Sie politisch ganz andere Prioritäten setzen würden. Auch das hängt nicht miteinander zusammen, das ist unehrlich, und ich die Union, sich zumindest für einen der Wege zu entscheiden.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man kann sagen: Schuldenbremse und strukturell ausgeglichener Haushalt ab 2016 - das haben Sie auch einmal gefordert, Herr Kollege Koch. Aber man kann sich auch dafür entscheiden: Wir müssen mehr ausgeben. Aber beides geht halt nicht zusammen.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Rasmus Andresen)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Stegner?

Herr Kollege Andresen, mein Eindruck aus den Beiträgen zum Thema Schuldenbremse und Ausführungsgesetz ist so, dass der Unterschied nicht verstanden wird zwischen einer Verfassung, die mit einer Zweidrittelmehrheit agiert, und einer Regierungsmehrheit, die in der Lage sein muss, Akzente zu setzen, weil sich Gesetze im Rahmen der Verfassung zu bewegen haben und nicht umgekehrt. Wenn die Opposition fordert, man möge die Regierungsmehrheit über die Schuldenbremse in der Verfassung hinaus fesseln und knebeln, dann kann man das so formulieren, aber man muss sich dem ja nicht anschließen.

- Vielen Dank, diesen Eindruck teile ich. Ich habe auch den Eindruck, dass vonseiten der Union und der PIRATEN zum Teil ausgeblendet wird, dass es im ökonomischen Bereich sehr viele wissenschaftliche Positionen gibt, beispielsweise vom Institut für Weltwirtschaft, das nicht ganz so weit von hier entfernt liegt, die zu dieser Thematik eine andere Meinung haben.

(Christopher Vogt [FDP]: Die sind auch ge- gen den Mindestlohn, Herr Kollege!)

Auch das könnten der Kollege Koch, vor allem aber der Kollege Schmidt, der sich mit solchen Anträgen komplett aus dem progressiven Lager verabschiedet, gern berücksichtigen.

Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder eine -bemerkung des Herrn Abgeordneten Koch?

Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Kollege Andresen, Sie haben in den Beratungen des Finanzausschusses erklärt, dieser Nachtragshaushalt würde auf unveränderter rechtlicher Grundlage erfolgen, und Sie haben per Pressemitteilung kundgetan, die konjunkturellen Steuereinnahmen würden vollständig zur Reduzierung der Neuverschuldung eingesetzt. Mögen Sie erklären, ob Sie diese beiden Aussagen weiterhin aufrechterhalten?

Sie haben scheinbar die Redebeiträge im Finanzausschuss verwechselt. Ich habe das so nicht im Finanzausschuss gesagt. Es ist aber ein bisschen mühselig, sich jetzt darüber zu unterhalten. Ich kann Ihnen aber sagen, was mit den Steuermehreinnahmen, die gesetzlich gebunden sind, passiert ist: Wir haben ungefähr 1,4 Milliarden € mehr Steuereinnahmen, als Sie 2012 in dem letzten Haushalt hatten, den Sie zu verantworten hatten, zur Verfügung. Davon geht über die Hälfte allein für Tarifsteigerungen und Pensionen heraus. Der andere große Posten, und hier liegen wir bei - ich glaube - zwei Dritteln der Steigerungen insgesamt, geht für Steigerungen im Bereich des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes heraus.

Wenn Sie gleichzeitig sagen, das seien alles unsinnige Ausgaben, die wir mit dem Finanzausgleichsgesetz getätigt haben, dann frage ich Sie: Wo wollen Sie kürzen? Wollen Sie beim kommunalen Finanzausgleich kürzen? Stehen Sie nicht mehr zu den Tarifabschlüssen und den bestehenden Pensionsansprüchen? Große Steigerungen sind auch beim Asylbewerberleistungsgesetz vorgenommen worden. Auch hier kann man fragen: Wollen Sie hier Kürzungen vornehmen? - Wir wollen das nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt SPD)

Gestatten Sie eine Nachfrage?

Das war alles interessant, was Sie ausgeführt haben, Herr Kollege Andresen, das hatte nur überhaupt nichts mit

meiner Frage zu tun. Insofern frage ich noch einmal präziser: Wie kommt es, dass von 108 Millionen € an konjunkturellen Steuermehreinnahmen mit diesem Nachtragshaushalt nur 84 Millionen € zur Reduzierung der Neuverschuldung eingesetzt werden?

- Das ist doch erklärt worden. Das hängt mit den Effekten zusammen und damit, dass weniger Einnahmen aus dem Erdölförderzins kommen, die jetzt aus dem Länderfinanzausgleich kommen. Das ist eine finanztechnische Debatte, die dazu führt, dass es diesen Unterschied in der von Ihnen genannten Summe gibt. Sie waren im Ausschuss doch dabei.

Wollten Sie noch eine Nachfrage stellen? - Gut. Bevor Herr Dr. Breyer darum bittet, können Sie gern noch eine Nachfrage stellen, sofern Herr Abgeordneter Andresen damit einverstanden ist.

Ich wusste nicht, dass man drei Nachfragen stellen darf, aber wenn das gestattet ist, dann kann er das gern tun.

Wenn Sie das gestatten, Herr Abgeordneter, dann ist das möglich.

Ich glaube, das langweilt andere Kollegen mehr als mich.

Herr Dr. Breyer wartet noch.

ich will nach einem Blick auf Herrn Dr. Tietze damit beginnen, dass es das erste Mal ist, dass er die Taste für das Mikrofon sofort gefunden hat, nämlich um es abzustellen. Danke schön. - Herr Kollege Andresen, das, was Sie gerade beschrieben haben, geht auf Ihre eigene Änderung des Ausführungsgesetzes zurück. Mit Ihrer eigenen Änderung sorgen Sie doch erst dafür, dass die Mindereinnahmen beim Erdölförderzins mit den konjunkturellen Steuermehreinnahmen verrechnet werden und dass deshalb die konjunkturellen Steuermehrein

nahmen nicht vollständig zur Reduzierung der Neuverschuldung eingesetzt werden, wie es sonst bis heute Rechtslage ist. Erst mit Ihrer Rechtsänderung schaffen Sie doch diesen Zustand.

Ja, weil es über den Länderfinanzausgleich finanztechnische Gründe dafür gibt, dies zu tun. Das ist keine politische Entscheidung gewesen, sondern das ist etwas, was die Finanzministerin mit ihrem Fachreferat so entschieden hat. Entschuldigung, wir schließen uns dem an. Das ist Finanztechnik und keine große politische Entscheidung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Bevor Sie vielleicht genehmigen, dass Herr Dr. Breyer noch etwas sagt, möchte ich dem Herrn Abgeordneten Koch erklären, dass das Präsidium entscheidet, wann welche Mikrofone freigegeben werden. - Jetzt hat Herr Abgeordneter Dr. Breyer das Wort.

Ich habe doch noch gar nicht gesagt -

Ach so, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine -bemerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Zunächst einmal stimme ich Ihnen ausdrücklich zu, was die Zinsspielräume und den Antrag der CDU-Fraktion angeht. Nichtsdestotrotz wundert mich, wo Sie Ihre Meinung hernehmen, das Institut für Weltwirtschaft habe eine andere Meinung bezüglich der Schuldenbremse. Ich habe im Policy Brief des IfW aus dem letzten Jahr gerade gelesen, dass dort sogar umgekehrt gesagt wird, die Schuldenbremse definiere eine Obergrenze und man sollte zusätzliche Risikopuffer einziehen. Von daher verstehe ich nicht, wie Sie dem

(Rasmus Andresen)

Institut hier etwas anderes in den Mund legen wollen.

- Wir reden hier nicht über eine Aufweichung der Schuldenbremse, auch wenn uns dies von einigen Seiten immer vorgeworfen wird, sondern wir reden darüber, ob wir innerhalb der Schuldenbremse den Spielraum erweitern. Es gibt Unterschiede. Die Regelungen vom Bund zur Ausführung der Schuldenbremse sind nicht so straff wie das, was hier im Land beschlossen wurde, und über diese Frage reden wir, nämlich über das Gap zwischen den Bundesregeln, die mit dem Modell von Wolfgang Schäuble mit einer etwas breiteren Regelung auf der einen Seite stehen, und dem, was wir als Landesregelung auf der anderen Seite haben.

Woher ich das nehme, dass das Institut für Weltwirtschaft uns hier etwas anderes empfiehlt, kann ich Ihnen sagen. Das könnte Ihnen aber auch der Kollege Schmidt verraten. Es gab vor eineinhalb oder zwei Jahren zwei Gutachten, die das Finanzministerium zu genau dieser Frage in Auftrag gegeben hat. Diese haben wir als finanzpolitische Sprecher, als Regierungsfraktionen und als Oppositionsfraktionen, in einem Gespräch mit den Gutachtern und dem Finanzministerium beraten, und ich meine, dass auch der Bundesrechnungshof dabei war. Daher nehme ich die Information, die ich hier wiederholt genannt habe.

Gestatten Sie noch eine Zwischenbemerkung oder eine -frage des Herrn Abgeordneten Dr. Breyer?

Das ist natürlich bekannt, Herr Kollege Andresen, das ist nämlich die Diskussion um die Berechnungsweise. Darum geht es aber gar nicht. Die Beispiele, die der Kollege Koch genannt hat und die auch im Nachtragshaushalt drin stehen, sind doch Einzelmanipulationen an verschiedenen Schrauben. Es geht gar nicht darum, die komplette Berechnungsmethode auf ein anderes Modell umzustellen. Vielmehr wird immer wieder an dem Ausführungsgesetz geschraubt, um die Verschuldungsspielräume zu erweitern. Das ist durchaus ein anderer Punkt. Insoweit hat meines Wissens auch das IfW nie gesagt,

dass diese einzelnen Änderungen systematisch zu begrüßen seien.

- Aus meiner Sicht ist das Finanztechnik und keine Manipulation. Diesen Begriff verwenden einzig und allein Sie. Sie könnten die Zeit, die Sie benötigen, um sich mit diesen Einzelfragen auseinanderzusetzen, besser einmal dafür verwenden, eigene Vorschläge einzubringen. Die PIRATEN sagen auf der einen Seite, überall fehle das Geld, sie sagen aber auf der anderen Seite, die Schuldenbremse müsse schneller eingehalten werden. Sie legen aber keinen einzigen Vorschlag auf den Tisch, obwohl ihr Fraktionsvorsitzender das in der letzten Debatte versprochen hat. Ein solches Verhalten ist billig und reicht für die Finanzpolitik, wie ich glaube, nicht aus.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Allerdings möchte die Frau Finanzministerin gern noch eine Ergänzung vortragen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn ich glaube, dass es für Außenstehende ein wenig schwierig ist, hier zu folgen, will ich es doch noch einmal versuchen, meinen Standpunkt darzulegen.

Die Frage, wie hoch wir die Ausgabegrenze über das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse setzen, ist eine rein politische Frage. Ich hatte versucht, dies in meinem ersten Redebeitrag deutlich zu machen. Es ist eine politische Frage, weil wir sagen, wie hoch der Ausgaberahmen ist. In diese politische Frage spielt viel Technik rein, und das ist das, was auch Herr Andresen sagte.