Protokoll der Sitzung vom 16.07.2015

Die vertrauliche und vorrangig dem Schutz der Betroffenen verpflichtete fachgerechte Bearbeitung der Beschwerden kostet Zeit, ist aber alternativlos. Genau darum ist die personelle Verstärkung des Landesjugendamtes ebenso Teil des vorliegenden Maßnahmenkonzeptes, das Frau Ministerin Alheit

schnell auf den Weg gebracht hat, wie die Einrichtung einer Ombudsstelle, die auch die Angehörigen einbindet. Die vorgestellten Maßnahmen gehören zu einem Konzept, dem die grundlegende Prüfung der rechtlichen Grundlagen vorausgeht, also eine vollständige und gründliche Analyse der Situation, die in unbürokratische Lösungen münden soll. Schöne Positionspapiere helfen den Jugendlichen überhaupt nicht; es hilft übrigens auch nicht die Skandalisierung.

Ziel muss es bleiben, Kinder und Jugendliche in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen und dort positive Lebensbedingungen zu schaffen. Das trägerfreundliche Bundeskinderschutzgesetz schützt die Betreiber von Heimen unter dem Deckmantel des Gewerbeschutzes. Das im Grundgesetz verankerte Recht der freien Berufsausübung musste dafür herhalten, dass fachliche Belange in den Hintergrund traten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes vor drei Jahren haben Fachleute kritisiert, dass sich Kommunen und Verbände durchgesetzt hätten, einzig und allein, um Kosten zu sparen. Das Vorgehen kennen und fürchten wir aus den stationären Pflegeeinrichtungen, die sogenannte Satt-und-sauber-Pflege durchführen und damit bereits den gesetzlichen Standards genügen.

Kinder und Jugendliche sind aber keine Ware, die man mit einem Etikett versehen und von A nach B versenden kann. Genau das ist aber passiert. Die Entsendepraxis der Jugendhilfe hat zumindest in Dithmarschen zum Geschäftsmodell „Kinderheime im ländlichen Raum“ geführt. Es kann in Einzelfällen sinnvoll sein, mit dem Herkunftsmilieu der Jugendlichen gänzlich zu brechen, um ihnen einen Neuanfang zu ermöglichen. Doch die Konzentration der Einrichtungen in Dithmarschen hat mit der Abgabe von Verantwortung zu tun, mit der man wohl gut Geld verdienen kann. Die Gesellschaft hat es zugelassen, dass Kinder und Jugendliche behandelt wurden wie Giftmüll, der in abgelegenen Gegenden verklappt wird. Jetzt haben wir einen konkreten Fall in der Hand, der die Mängel verdeutlicht. Gerade darum bemühen wir uns nun um die gesetzliche Verankerung effektiver Kontrollstrukturen.

Hier kommt die Heimaufsicht ins Spiel. Es wurde höchste Zeit, dass wir die Heimaufsicht gestärkt haben, indem wir das Landesjugendamt personell verstärkt haben. Auch hier hat im Übrigen Ministerin Alheit schnell gehandelt. Schriftliche Dokumentationen in der Akte spiegeln nicht zwangsläufig die tatsächlichen Zustände wider. Deswegen ist es für uns wichtig, dass wir gesetzliche Grundlagen schaf

(Lars Harms)

fen, die mehr Kontakte zwischen Jugendämtern und Jugendlichen und auch eine persönliche Betreuung zulassen. Ich glaube, da sind wir auf dem richtigen Weg.

Deswegen ist es auch richtig, erst einmal einen Runden Tisch zu machen, um zu gucken, wie man dieses Ziel am besten erreichen kann. Das ist vernünftiger als sämtliche Skandalisierung, die wir bei der Opposition auch heute wieder wahrgenommen haben. Ich glaube, wir sind da auf einem vernünftigen Weg: ganz ruhig rangehen, ganz genau gucken und mit denjenigen, die damit zu tun haben, auch einmal diskutieren. Das zeichnet unsere Ministerin aus. Deswegen, glaube ich, sind wir alle hier auf dem richtigen Weg.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Wolfgang Baasch von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal darauf eingehen, warum wir einen Runden Tisch für notwendig und richtig halten. Aber zunächst möchte ich die Feststellung treffen, dass Kinder- und Jugendschutz umfassend ist, dass er festgeschrieben werden muss und dass seriöse Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen das ja auch machen. Kinder- und Jugendhilferechte, die Rechte der Kinder werden natürlich ebenso festgeschrieben wie auch klare Bekenntnisse zu Demokratie in der Heimerziehung, zur umfassenden Beteiligung von Kinder und Jugendlichen. Wer das nachlesen will, kann das zum Beispiel bei den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen der Wohlfahrtsverbände tun. Auch die Diakonie hat zusammen mit Kindern und Jugendlichen und mit Erzieherinnen und Erziehern, die in den Einrichtungen tätig sind, ein umfassendes Papier erarbeitet. Man kann nachlesen, welche Selbstverpflichtung und welche Aufgabenbeschreibung es gibt. Das ist, glaube ich, einer der Punkte, den man einfordern muss.

Kinder- und Jugendschutz ist unteilbar. Er ist festgeschrieben. Die angemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist im Bundeskinderschutzgesetz vorgesehen. Darauf zu achten, dass das auch umgesetzt wird, ist unser aller Aufgabe.

Beschwerden von Kindern und Jugendlichen aus Heimen muss man immer ernst nehmen. Es gibt keinen Grund, irgendeine dieser Beschwerden unter den Tisch fallen zu lassen: Alle Beschwerden sind ernst zu nehmen. Ohne diese Aussage einzuschränken, muss man gleichwohl festhalten, dass es in diesen Einrichtungen zum Teil Kinder und Jugendliche gibt, die besonders auffällig sind, die besondere pädagogische Konzepte brauchen, die auch besondere pädagogische und menschliche Unterstützung brauchen, um ihren „Weg ins Leben“ zu finden. Deswegen, glaube ich, ist es auch richtig, dass wir mit den Beschwerden sorgsam umgehen. Deswegen ist es auch gut, dass wir mit den Unterlagen und Akten, die im Rahmen der Akteneinsicht zur Verfügung stehen, sehr vertraulich umgehen.

Zum Runden Tisch. Der Runde Tisch soll nicht bei der Ministerin beziehungsweise der Landesregierung angesiedelt sein, sondern unserer Meinung nach im Sozialausschuss, um dort die Konzepte, die in Schleswig-Holstein schon vielfach vorhanden sind, zusammenzufassen und auch mit Experten beraten zu können. Es wäre natürlich auch Quatsch zu sagen: Das gibt es schon überall in der Bundesrepublik. Warum machen wir das noch einmal? Es gibt besondere Situationen in Schleswig-Holstein.

Es ist vielfach gesagt worden, dass Schleswig-Holstein ein sogenanntes Aufnehmerland für Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern ist, und zwar in ganz besonderer Anzahl. Daher glaube ich, es ist richtig, dieser besonderen Aufgabe der Betreuung von Kindern, die nicht aus SchleswigHolstein stammen und in der Jugendhilfe erzogen werden beziehungsweise unterkommen, entsprechend Rechnung zu tragen.

Ein zweiter Punkt ist ebenfalls wichtig: Hier wird einfach gesagt, man macht eine Ombudsstelle, wobei dann die Telefonnummer bekannt sein muss.

Herr Kollege, entschuldigen Sie bitte, aber Sie müssen zum Schluss kommen. Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich komme sofort zum Schluss, Frau Präsidentin.

Ich glaube, eine Ombudsstelle muss gerade von Kindern und Jugendlichen in diesem Alter nicht nur per Telefon erreichbar sein, sondern über das Netz. Sie muss viel niedrigschwelliger erreichbar sein. Auch an solchen Konzepten wollen wir am Runden

(Lars Harms)

Tisch arbeiten. Ich glaube, es ist richtig, einen solchen Runden Tisch am Sozialausschuss anzusiedeln.

Zum Abstimmungsverhalten: Ich glaube, es ist richtig, dass wir dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen zustimmen. Wir sollten da alle mitmachen. Die anderen Anträge sollten dann an den Sozialausschuss überwiesen werden. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die SPD-Fraktion erhält der Kollege Dr. Ralf Stegner das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte noch zwei Anmerkungen machen: Frau Kollegin Klahn hat mich angesprochen und sich darauf bezogen, dass ich gesagt habe, es sei viel zu leicht, eine Konzession zu bekommen, und zu schwer, sie zu verlieren. Sie fragen: Warum handeln Sie nicht? Ich sage: Der Schleswig-Holsteinische Landtag entscheidet nicht über Bundesgesetze, Frau Kollegin Klahn. Das tut immer noch der Deutsche Bundestag, dem ich nicht angehöre. Wenn die FDP inzwischen in dieser Frage ein Verbündeter ist, dann ich finde ich das ganz prima. In der Vergangenheit war es immer dann, wenn es darum ging, in Eigentumsrechte einzugreifen, mit Ihrer Partei eher schwierig. Sie sind als FDP zwar nicht mehr im Deutschen Bundestag, aber wenn Sie, wenn Sie wieder dort vertreten sind, mitmachen, ist das ist ein gutes Signal. Das ist das eine, was ich gern sagen wollte.

Zweitens: Sowohl aus dem, was Frau Kollegin Rathje-Hoffmann als auch Sie, Frau Klahn, gesagt haben, höre ich immer dann, wenn Sie von Kopien von Akten reden, Unterstellungen gegenüber der Ministerin. Ich will Ihnen eines ehrlich sagen: Was hätten Sie eigentlich gesagt, wenn die Frau Ministerin nicht die Staatsanwaltschaft eingeschaltet hätte, um der Sache nachzugehen? Was wäre gewesen, wenn Sie am Ende Unterschiede festgestellt hätten und dann behauptet hätten, dies wäre vielleicht von der Hausspitze geändert worden? Was hätten Sie dann gesagt? - Das wäre doch dabei herausgekommen. Insofern ist doch die beste Form der Aufklärung, wenn dem unabhängig nachgegangen wird, wenn Sie die Kopien haben, und wenn dem nachgegangen werden kann, was die Staatsanwaltschaft

festgestellt hat. Oder unterstellen Sie uns, dass wir Einfluss auf die Staatsanwaltschaft nehmen? - Das werden Sie hoffentlich nicht tun.

Insofern: Ein bisschen weniger Unterstellung, ein bisschen mehr Hingucken, wie die Fakten sind. Lesen Sie die Akten. Das sollte vertraulich bleiben, darauf hat der Kollege Baasch hingewiesen. Alles andere klärt in aller Ruhe der Untersuchungsausschuss, da sind wir gänzlich ohne Sorge. Machen Sie das, und reden Sie ernsthaft mit uns über das Thema, dann sind wir richtig davor. Das ist die richtige Reihenfolge, nicht umgekehrt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Nun hat der Kollege Peter Eichstädt von der SPDFraktion zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir brauchen diesen Runden Tisch. Wir brauchen ihn in Schleswig-Holstein, das hat auch diese Debatte gezeigt. Ich möchte versuchen, einen noch etwas anderen Akzent zu setzen als die Aspekte, die bisher in der Debatte eine Rolle gespielt haben.

Heimerziehung ist nicht das, was wir über den Friesenhof erfahren. Heimerziehung in Schleswig-Holstein ist etwas völlig anderes und funktioniert in 90 % aller Fälle so, dass den Kindern und Jugendlichen in der Betreuung über Tag und Nacht wirklich geholfen werden kann. Aber es gibt die besonderen Kinder, die scheinbar von der Welt verlassen sind, die durch Schicksal, Unverständnis, Enttäuschung keinem Erwachsenen mehr trauen und die gedemütigt, missbraucht und benutzt wurden, die sich Zuwendung, aber auch Geld durch Preisgabe ihres Körpers beschaffen, die Drogenstraftaten begangen haben, die die Schule verweigern. Früher kamen sie in die sogenannte Fürsorgeerziehung, oft waren das geschlossene Heime. Da weitere Verwahrlosung droht, endete damals oft das Gutachten und sorgte dafür, dass sie hinter Gitter kamen; auch in Fürsorgeheime in Schleswig-Holstein. Die Mädchen kamen nach Selent, die Jungen nach Schleswig in den Paulihof.

Meine Damen und Herren, wir wollen keine geschlossene Unterbringung mehr. Wir wollen kein Einsperren von Kindern und Jugendlichen mehr,

(Wolfgang Baasch)

wie es in Schleswig-Holstein im Rahmen der Fürsorgeerziehung bis 1991 noch üblich war. Aber es stellt sich die Frage: Was dann? Was machen wir mit diesen besonderen Kindern und Jugendlichen, die wir mit normalen pädagogischen Angeboten und Maßnahmen nicht mehr erreichen? Es hat viele Versuche gegeben. Leider sind nicht alle Projekte gelungen.

Ich weiß nicht, ob im Friesenhof wirklich alles richtig gemacht wurde. Höchstwahrscheinlich ist das nicht der Fall. Ich wehre mich aber gegen eine plumpe, absolute Kritik, ohne den gesamten Kontext zu kennen. Ich bin sicher, dass dort nicht nur Menschen gearbeitet haben, die diese Mädchen quälen wollten. Sie wollten ihnen helfen und waren offensichtlich selbst hilflos und überfordert.

Meine Damen und Herren, Eltern und Erzieher greifen bei Jugendlichen, die uns Grenzen aufzeigen, nach jedem Strohhalm. Sie wollen alles, aber auch alles versuchen, um diese Kinder zu retten, die oft scheinbar gar nicht gerettet werden wollen. Ja, Kontaktsperre klingt hart, aber Kontakt zu vorhandenem Milieu, zu Zuhältern, zu Dealern und zu kriminellen Peer-Groups unterbinden? - Körperkontrolle ist natürlich schwierig. Jugendliche, die Kontakt zur Drogenszene haben, auf Drogen und manchmal auch auf Waffen und manchmal auch auf Handys untersuchen? - Klar, dabei sind Regeln einzuhalten. Das ist möglicherweise im Friesenhof nicht geschehen, und das geht überhaupt nicht. Es sind nicht alle Erzieher geeignet, eine solche Arbeit zu machen. Es gibt ganz wenige Pädagogen, die das Geschick, die Geduld und die Kraft haben, diese Jugendlichen zu ertragen.

Wie sieht eigentlich die Verantwortungsgemeinschaft aus, die wir für diese Kinder brauchen? - Die Heimaufsicht, das örtliche und das entsendende Jugendamt, die Pastoren und die Gemeinden, die Schulen, die Eltern, die Politik und die Richter, die Artikel schreiben und vielleicht andere Wege nicht gehen, und auch die verantwortungsvolle Presse, die nicht eine Story, sondern eine Geschichte über diese Jugendlichen schreibt, gehören dazu.

Ich wünsche mir sehr, dass wir einen Runden Tisch haben, der ganz wesentlich von Praktikern geprägt wird, die uns über diese Kinder erzählen und Wege aufzeigen können, was wir gemeinsam tun können. - Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Aufarbeitung der Vorgänge zum Friesenhof und die Abläufe in meinem Ministerium sind jetzt seit fast zwei Monaten ein ganz beherrschendes Thema in der Landespolitik, und ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich für die ganz überwiegend sehr sachliche Debatte heute bedanken. Dabei wird deutlich, dass es im Kern um einen zentralen Punkt geht, nämlich um den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Alles andere folgt danach und daraus.

Ich habe von dem Moment an, an dem es erste kritische Fragen zu dem Vorgehen meines Hauses gab, deutlich gemacht, dass wir alles hinterfragen und uns genau ansehen werden, und das auch, bevor Sachverhalte zutage getreten sind, die die Einschaltung der Staatsanwaltschaft erforderlich gemacht haben. Seitdem gilt dies natürlich erst recht, und zwar ganz gleich, ob individuelles Fehlverhalten oder strukturelle Schwächen in den Arbeitsprozessen der Grund sind, denn ich werde in meinem Haus kein Handeln dulden, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen schwächt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das ist meine Aufgabe, das werde ich für die Zukunft sicherstellen. Dennoch können, müssen und werden wir konkrete Maßnahmen zu Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen auf den Weg bringen und umsetzen, und zwar unabhängig vom Abschluss justizieller Verfahren und unabhängig vom Abschluss eines angekündigten Untersuchungsausschusses.

Ich begrüße daher die Anträge der Koalitionsfraktionen zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in stationären Jugendhilfeeinrichtungen. Lassen Sie mich auf einige Aspekte der Anträge eingehen. Mit dem Maßnahmenpaket meines Hauses, mit dem Vorhaben, eine unabhängige Ombudsstelle und mit dem Überarbeiten landesrechtlicher Regelung, sind Maßnahmen angespro

(Peter Eichstädt)

chen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen stärken.

Denn bei allem, was am Ende über Fehler oder Versäumnisse im Landesjugendamt und im Ministerium und über die konkreten Auswirkungen festzustellen sein wird, muss der Schutz vor allem dort gestärkt werden, wo Kinder und Jugendliche tagtäglich sind. Da müssen wir die Standards setzen, da müssen wir ran, nicht zuletzt beim Thema Fachkräfte - das wurde auch schon gesagt -, um für das Kindeswohl förderliche Bedingungen sicherzustellen.

Mit dem Entwurf zur Neuregelung der Kinderund Jugendeinrichtungsverordnung gehen wir erste Schritte für solche Bedingungen und für solche Standards. Das gab und gibt es bisher nicht. Daran arbeiten wir zusammen mit dem Landesjugendhilfeausschuss schon seit Längerem. Diesen Prozess werden wir gemeinsam beschleunigt vorantreiben. Ich lade hierzu ausdrücklich alle Fraktionen ein, ihre Kompetenz einzubringen.

Neben den Standards muss aber auch die Wirksamkeit von Heimaufsicht gestärkt werden. Das zeigt sich für mich am Fall Friesenhof ganz klar. Die Forderung nach einer Überarbeitung des SGB VIII für besser durchsetzbare Regelungen und verbesserte Handlungsmöglichkeiten der Heimaufsicht wird fachlich schon länger diskutiert. Da war Schleswig-Holstein - das ist eben auch schon gesagt worden - Mitinitiator. Dafür gibt es jetzt eine BundLänder-AG der JFMK, in der wir selbstverständlich intensiv mitarbeiten.