Neben den Standards muss aber auch die Wirksamkeit von Heimaufsicht gestärkt werden. Das zeigt sich für mich am Fall Friesenhof ganz klar. Die Forderung nach einer Überarbeitung des SGB VIII für besser durchsetzbare Regelungen und verbesserte Handlungsmöglichkeiten der Heimaufsicht wird fachlich schon länger diskutiert. Da war Schleswig-Holstein - das ist eben auch schon gesagt worden - Mitinitiator. Dafür gibt es jetzt eine BundLänder-AG der JFMK, in der wir selbstverständlich intensiv mitarbeiten.
Letzter Punkt, der eben auch direkt angesprochen wurde, ist der Runde Tisch. Es ist völlig richtig und auch darauf ist mehrfach verwiesen worden -, dass es zum Thema Heimerziehung bereits auf Bundesebene Runde Tische gibt. Ich glaube aber, dass es wichtig ist, die Besonderheiten SchleswigHolsteins zu berücksichtigen und auch die Träger in der Jugendhilfelandschaft in Schleswig-Holstein daran zu beteiligen,
ganz abgesehen davon, dass selbst das SGB VIII ausdrücklich einen Landesrechtsvorbehalt vorsieht und ich dafür werben möchte, diese Möglichkeit, intensiv die Akteure einzubeziehen, auch wirklich wahrzunehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorliegenden Anträge richten den Fokus zu Recht auf das, worauf es uns vor allem ankommen muss,
nämlich den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen wirklich zu stärken. Das begrüße ich sehr; denn genau das sehe ich zu allererst auch als meine Aufgabe an angesichts der Vorgänge der letzten Wochen. - Danke schön.
Vielen Dank. - Das Wort zu einem Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Patrick Breyer.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe mich wegen des Redebeitrags des Kollegen Eichstädt zu Wort gemeldet.
Herr Eichstädt, Sie haben kritisiert, dass Richter Artikel schreiben und nicht vielleicht auch andere Wege gehen. Das ist eine kaum verhüllte Kritik an meiner ehemaligen Kollegin, die schon vor langer Zeit in einem Fachbeitrag auf die Probleme hingewiesen hat. Das, was sie getan hat, ist dieses: Sie ist mit diesem Problem an die Öffentlichkeit gegangen.
Dieser Artikel hat dem Ministerium vorgelegen und war dort bekannt. Dem Ministerium hat meine Anfrage zum Thema Heimkinder vorgelegen. Sie, Frau Ministerin, haben das gewusst. Die Kollegin in Dithmarschen hatte keine Anhaltspunkte für Missbrauch oder erniedrigende Behandlung. Sie im Ministerium aber haben diese gehabt.
Die Kollegin in Dithmarschen hatte auch keine Zuständigkeit, Herr Kollege Eichstädt, für Jugendliche, die aus anderen Bundesländern kommen, die mit Einwilligung der Sorgeberechtigten geschickt werden. In dieser Position hat man dann eben keine dienstliche Handhabe.
Die Gerichte kommen erst dann ins Spiel, wenn die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung beantragt wird. Da haben wir das Problem, dass das Ministerium offensichtlich bis heute nicht versteht, dass ein Heim wie der Friesenhof eine geschlossene Unterbringung war, weil sich die Jugendlichen nicht so frei bewegen konnten, wie es ihrem Alter entspricht. Auf meine Anfrage erklären Sie, Frau Ministerin, es gebe keine geschlossene Unterbringung. Doch, im Fall Friesenhof hat es sie in Schleswig-Holstein gegeben. Deswegen verwahre ich mich auch gegen Kritik an denjenigen, die sehr en
Herr Breyer, ich finde, Sie konnten den Unterschied zwischen unseren beiden Wahrnehmungen nicht besser deutlich machen. Würden Sie sich bitte daran erinnern, dass ich in dem Zusammenhang, den Sie eben zitiert haben, von einer Verantwortungsgemeinschaft und nicht von einer Zuständigkeitsgemeinschaft gesprochen habe? Ich habe viele einbezogen. Ich finde, das ist etwas anderes. Ich habe nicht infrage gestellt, dass sich die Richterin fachlich korrekt verhalten hat. Dennoch wollte ich darauf hinweisen, dass es darüber hinaus auch noch etwas anderes für uns alle gibt.
- Sie hätte zum Beispiel mit dem Heim selbst reden können, sie hätte mit den Lehrern reden können, sie hätte den Kontakt zu allen denjenigen suchen können, die mit dieser Einrichtung und mit den Menschen in dem Heim zu tun haben. Das wäre ein Weg gewesen. Vielleicht hat sie es auch getan. Ich habe es aber nicht gehört; ich habe nur diesen Artikel gelesen. Ich merke noch einmal an: Ich kann mir im Rahmen einer Verantwortungsgemeinschaft eben auch vieles vorstellen, was darüber hinausgeht.
- Herr Kollege Eichstädt, wenn Sie nicht einmal wissen, was die Kollegin getan hat, sondern nur den Artikel gelesen haben, dann unterlassen Sie doch bitte auch solche Bemerkungen.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.
Der Kollege Baasch hatte beantragt, dass in der Sache abgestimmt werden soll. Dazu weise ich Sie geschäftsleitend darauf hin, dass beide Anträge dementsprechend zu eigenständigen Anträgen erklärt werden sollen. - Ich sehe an Ihrer Geste, Herr Kollege Dudda und Frau Kollegin Rathje-Hoffmann, dass Sie damit einverstanden sind. - Frau Midyatli zur Geschäftsordnung!
Wir würden gerne den Antrag der Koalitionsfraktionen erst in der Sache abstimmen wollen und wollen die Anträge der Opposition in den Ausschuss überweisen.
Noch einmal von vorne: Es soll in der Sache abgestimmt werden. Dazu müssen beide Anträge zu selbstständigen Anträgen erklärt werden. Wenn niemand widerspricht, dann können wir dieses so machen.
Ich lasse zunächst abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen der PIRATEN und der CDU, der jetzt ein selbstständiger Antrag ist, Drucksache 18/3212 (neu). Wer diesem Antrag seine Zustimmung -
Meine Damen und Herren, wir haben soeben festgestellt - jedenfalls habe ich das Ihren Äußerungen und Gesten entnommen -, dass wir in der Sache abstimmen.
Frau Präsidentin, die Bitte des Kollegen Baasch war, dass wir über einen Antrag in der Sache abstimmen. Das ist der Antrag der Koalitionsfraktionen. Was die anderen Anträge angeht, beantragen wir Überweisung. Das geht auch, wenn die Anträge zu eigenständigen Anträgen erklärt worden sind. Das haben Sie ganz richtig gesagt. Es geht jetzt
mehr um die Reihenfolge, in der abgestimmt wird. Denn wenn Sie über den Antrag der Oppositionsfraktionen in der Sache abstimmen lassen, dann kann man die Überweisung ja nicht mehr beschließen. Deswegen bitte ich, was die Reihenfolge angeht, darum, dass zunächst über die Überweisung der Änderungsanträge abgestimmt wird und dann in der Sache über den Antrag der Koalitionsfraktionen.
Vielen Dank, Herr Stegner, für diese Klarstellung. Dann lassen wir zunächst darüber abstimmen, ob der Antrag der PIRATEN - - Herr Garg, bitte.
Es tut mir leid, Frau Präsidentin, aber ich bitte Sie, zunächst zu prüfen, ob der von dem Kollegen Stegner vorgeschlagene Weg überhaupt möglich ist. Meiner Auffassung nach ist der Antrag der Fraktionen von CDU und PIRATEN der weitergehende Antrag. Auch dazu ist beantragt worden, in der Sache abzustimmen. Meiner Auffassung nach muss deshalb zunächst über diesen Antrag in der Sache abgestimmt werden.
Der weitergehende Antrag ist der Überweisungsantrag, und zwar unabhängig von der inhaltlichen Frage der Überweisungslage, in der Tat. Wir haben jetzt beide Anträge mit Ihrer aller Einverständnis zu selbstständigen Anträgen erklärt. Der weitergehende Antrag ist, den Antrag Drucksache 18/3212 (neu) der Fraktionen von CDU und PIRATEN an den Ausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? - Das sind die Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, der PIRATEN und der FDP. Wer enthält sich? - Niemand. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW an den Sozialausschuss überwiesen worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/3185. Dieser Antrag soll in der Sache abgestimmt werden. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von
Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die übrigen Mitglieder der Piratenfraktion, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und der Stimme des Abgeordneten Breyer angenommen worden.