Protokoll der Sitzung vom 16.07.2015

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Was denn? Was gibt es denn besseres?)

Und Sie stehen dann da und sagen: Herr Eichstädt, liebe Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, das haben Sie aber gut gemacht.

(Beifall SPD, Dr. Andreas Tietze [BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN] und Jette Waldinger- Thiering [SSW])

Okay, vielen Dank.

Das Wort für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich glaube, in

den vorigen Beiträgen ist schon klar geworden, dass sich der Antrag der Piratenfraktion in der Sache weniger auf den jetzt bestehenden Heimkinderfonds bezieht als vielmehr auf die Frage einer Entschädigung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie. Da möchte ich auch nach den Diskussionen hier noch einmal ganz klar sagen: Die Landesregierung steht voll hinter dem gemeinsamen Beschluss der 91. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister. Wir erkennen an, dass auch Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und in der Psychiatrie in den Jahren 1949 bis 1990 Leid und Unrecht erfahren haben, Leid und Unrecht, das dem vergleichbar ist, was Heimkinder erfahren haben und zu dessen Entschädigung der Heimkinderfonds auf den Weg gebracht wurde.

Der Heimkinderfonds umfasst diese Gruppe von Betroffenen aber eben nicht. In der Tat geht es um die Frage, in welcher Form ein Ausgleich erlittenen Leids und Unrechts sowie die Abmilderung von Folgeschäden erfolgen kann. Dies wird zwischen Bund und Ländern intensiv beraten. Das haben wir jetzt schon mehrfach in Beiträgen gehört.

Im Mai dieses Jahres haben der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien der Länder die ASMK deshalb auch gebeten, dazu gemeinsam mit den zuständigen Fachministerien von Bund und Ländern einen Vorschlag zu erarbeiten.

Dies Vorhaben stellt sich - das möchte ich an der Stelle ein bisschen aufgliedern - als nicht so trivial dar. Es geht hier nicht nur darum, mit dem entsprechenden politischen Willen den Heimkinderfonds entsprechend zu erweitern und aufzustocken. Es geht unter anderem darum, nach den Erfahrungen, die wir mit dem Heimkinderfonds gemacht haben, zu schauen, dass es ein Verfahren gibt, das den Betroffenen noch besser gerecht wird, ein Verfahren, das nicht mit Bürokratie und Nachweispflichten völlig überfrachtet ist. Es geht zum Beispiel um die Frage, ob eine Pauschalierungsleistung der angemessenere Weg ist oder die individuelle Feststellung von Leid und Unrechtsbedarf. Wir haben es mit einer sehr breit gefächerten Gruppe von Betroffenen zu tun, und es geht auch darum, eine valide Datengrundlage zu gewinnen, um die Größe der betroffenen Gruppe und die erforderliche Unterstützungssumme bestimmen zu können. Dies ist nach Auffassung der eingesetzten Arbeitsgruppe derzeit eben nicht der Fall, und deswegen ist eine sozialwissenschaftliche Studie vom Bund auf den Weg

(Peter Eichstädt)

gebracht worden, zu der nach dem Sommer ein erster Zwischenbericht vorliegen wird.

Meine Damen und Herren, es ist zu klären, welches darüber hinaus die Formen sind, wie wir das aufarbeiten und daran erinnern können, was junge Menschen in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien widerfahren ist. Herr Eichstädt hat darauf hingewiesen. Das ist für viele Betroffene ein ganz wichtiger Punkt, wenn es um Anerkennung und Wiedergutmachung geht. Auch diese Frage wird derzeit in einer zwölfköpfigen Bund-Länger-Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Kirchen beraten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist völlig klar: Für die Frage, was heute eine angemessene Entschädigung für die Betroffenen und eine würdige Form des Erinnerns und der gesellschaftlichen Anerkennung von Leid sein kann, brauchen wir bald eine Lösung. Das können wir nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Und - das ist ganz entscheidend - wir brauchen eine gemeinsame Lösung, einen tragbaren Konsens zwischen Bund und Ländern. Daran wird intensiv gearbeitet.

Ich habe genau wie Sie die Erwartung, dass schon nach der Sommerpause dazu relevante Schritte geklärt sein werden. Ich werde selbstverständlich in geeigneter Weise darüber berichten, und dann werden wir die gemeinsamen Schritte gehen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratungen.

Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Ich schlage vor, abweichend von der Geschäftsordnung die vorliegenden Änderungsanträge zu selbstständigen Anträgen zu erklären. - Widerspruch sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren. - Zur Geschäftsordnung!

Wir möchten beide Oppositionsanträge überweisen.

(Zurufe)

Es ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/3173 (neu), an den Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist der Antrag überwiesen.

Ich lasse jetzt über die Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU, Drucksache 18/3218, abstimmen. Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Sozialausschuss überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind wiederum die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die anderen Fraktionen. Damit ist auch dieser Antrag an den Sozialausschuss überwiesen.

Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/3226, in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung der Ermächtigung zum Abruf von Vorratsdaten

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/3193 (neu)

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Abgeordneten der Fraktion der PIRATEN, Dr. Patrick Breyer, das Wort.

Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Wir haben im Schleswig-Holsteinischen Landtag immer wieder mit großer Mehrheit abgelehnt, dass ohne jeden Anlass Informationen über unsere Kommunikation und Bewegungen gesammelt und gespeichert werden - und das völlig zu Recht, denn bei dem Instrument der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um einen Dammbruch. Wenn die gesamte Bevölkerung überwacht wird, weil es irgendwann einmal nützlich sein könnte, gibt es in

(Ministerin Kristin Alheit)

unserer Gesellschaft keine privaten Räume mehr, weil alles irgendwann einmal nützlich sein kann. Deswegen darf die Vorratsdatenspeicherung nicht kommen.

(Beifall PIRATEN)

Die CDU und die CSU sind immer für dieses Instrument gewesen, jetzt hat sich aber auch auf dem SPD-Konvent die Parteiführung durchgesetzt und die Vorratsdatenspeicherung durchgeprügelt, obwohl elf Landesverbände sie in ihren Beschlüssen vorher abgelehnt hatten. Wie kam es dazu? Die Teilnehmer des Konvents berichten, dass viele Delegierte unter Druck gestanden hätten, dass Einzelgespräche mit der Parteiführung geführt worden seien, in denen ihre persönliche Zukunft diskutiert worden sei. Teilweise seien daraus Meinungsänderungen hervorgegangen, teilweise sei Gegnern gedroht worden: Du wirst in der Partei nichts mehr.

(Zurufe SPD)

Es soll sogar über die Gefahr geringerer Zuschüsse an ungehorsame Landesverbände diskutiert worden sein. Vor dem Hintergrund kann ich verstehen, dass eine Delegierte nach dieser Veranstaltung schrieb: Ich möchte nicht Teil einer SPD sein, die so etwas zulässt.

In Anbetracht dieser Methoden ist es fast schon harmlos, dass Herr Dr. Stegner, der im Landtag immer gegen eine Vorratsdatenspeicherung stimmt, die Delegierten im Konvent aufforderte, den Heiko nicht hängen zu lassen und der Widereinführung dieses Instruments zuzustimmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen uns wegen dieses Verhaltens darauf einrichten, dass die Vorratsdatenspeicherung nach der Sommerpause kommt und wir sie als Land politisch nicht verhindern können. Was wir aber verhindern können, ist, dass die Daten, die ohne jeden Anlass über jeden von uns erfasst werden solle, weitergegeben und genutzt werden. Das sollten wir tatsächlich verhindern.

(Beifall PIRATEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie die Gesetze jetzt im Gesetzbuch stehen, besteht die Gefahr, dass der darin enthaltene Verweis auf die alte verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung so ausgelegt wird, dass er auch zum Zugriff auf die jetzt wieder neu einzuführenden Datensammlungen ermächtigt. Wir müssen die Gesetze ändern, um das zu verhindern. Denn wenn wir die anlasslose Datensammlung nicht wollen, müssen wir natürlich

auch die Nutzung dieser Daten ablehnen. Sonst machen wir uns komplett unglaubwürdig.

(Beifall PIRATEN)

Weder die Polizei noch der Verfassungsschutz verlieren dadurch irgendetwas an Erkenntnismöglichkeiten, die sie heute schon haben oder hätten. Wir schützen die Bürger wenigstens teilweise vor Nachteilen durch diese Massenüberwachungswaffe der Vorratsdatenspeicherung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Dr. Wolfgang Schäuble hat als Bundesinnenminister damals gesagt: Den Rechtsstaat macht aus, dass Unschuldige wieder freikommen. Wir sagen: Den Rechtsstaat macht aus, dass Unschuldige ein Recht auf Privatsphäre haben.

Wir werden alles in unserer Macht Stehende tun, um dieses Recht zu verteidigen. Darauf können Sie sich verlassen.

(Beifall PIRATEN)

Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Axel Bernstein.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir hier im Haus unterschiedliche Auffassungen zum Thema der Höchstspeicherfristen haben, ist weder neu noch überraschend. So ist zu befürchten, dass den guten Argumenten der Union auch heute nicht gefolgt werden wird. Der Hinweis des Kollegen Breyer ist aber durchaus bemerkenswert, dass lautstarke Gegner der Vorratsdatenspeicherung im Landtag auf ihren Parteiveranstaltungen dafür sprechen und bei der Debatte jetzt lieber zur Currywurst gehen. Ich kann das individuell nachvollziehen.

Aus unserer Sicht ist der Entwurf, den Justizminister Maas vorgelegt hat, eine gute Grundlage, um Höchstspeicherfristen mit Augenmaß einzuführen. Das sehen im Übrigen nicht nur wir so, sondern offensichtlich auch der maßgebliche Teil der Sozialdemokratie und - was wichtiger ist - vor allem die Fachleute auf Bundesebene und Landesebene in der Landespolizei Schleswig-Holstein.

Nachvollziehbar ist aus Sicht der PIRATEN, dass sie jetzt den nächsten Schritt gehen in der Erwartung, dass richtigerweise Höchstspeicherfristen auf Bundesebene eingeführt werden, und uns die Nutzung auf Landesebene verwehren wollen.

(Dr. Patrick Breyer)