Protokoll der Sitzung vom 17.09.2015

(Angelika Beer)

Damit erhalten wir insbesondere den Landwirten die Möglichkeit, im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen bestimmte Lebensräume und Naturgüter besser zu schützen, denn es gibt den Landwirten die Möglichkeit an die Hand, bestimmte Lebensräume auf ihrem Land zu erhalten oder zu schaffen und Eigentum zu sichern. Diesen partnerschaftlichen Weg wollen wir weiter nutzen. Mit diesem Instrument des Naturschutzes werden wir den unterschiedlichen Anforderungen an den Naturschutz auf der einen Seite und der Landwirtschaft auf der anderen Seite gerecht.

Die Gewässerbewirtschaftung bleibt Teil der Wasser- und Bodenverbände, und wir werden sie nicht aus ihren naturschutzfachlichen Verpflichtungen entlassen. Dort haben wir die Expertise, und sie sind die fachlich geeigneten Institutionen, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Somit bleibt eine professionelle Wasserwirtschaft, die sowohl die Entwässerung sicherstellt, als auch Hochwasserschutz berücksichtigt, weiter gewährleistet.

Bereits im Vorfeld hat der Entwurf des Landesnaturschutzgesetzes für Unruhe gesorgt. Darüber ist hier reichlich gesprochen worden. Einigen geht der Entwurf zu weit, anderen geht er nicht weit genug. Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren, und die Verbände werden die Möglichkeit erhalten, ihre Stellungnahmen abzugeben. Ich freue mich auf diese Beratungen.

Ich glaube, man soll all dies ein bisschen ruhiger nehmen. Ich habe es erlebt: Am Sonntag war - wie in jedem Jahr - Oldtimer-Treffen in Medelby. Es steht derzeit keine Bundestagswahl oder eine andere Wahl bevor, denn dort gab es nicht so viel politische Präsenz wie sonst. Ich glaube, ich war der einzige Landtagsabgeordnete dort. Dieses Thema war Gegenstand vieler Diskussionen, es waren ja auch unheimlich viele Landwirte aus der Gegend dort. Sie haben ganz klar kritische Anmerkungen, und es gibt Punkte, die diese Landwirte gern geändert hätten, aber diese Änderungen liegen gar nicht auf einem so hohen Niveau, wie es hier angesprochen wird. Für die Landwirte bedeutet dies nicht den Untergang des Abendlandes, sondern sie sagen ganz konkret: Mensch, Flemming, hier gibt es einen Punkt. Könnten wir hier nicht vielleicht einmal ein bisschen verändern? - Diese Punkte wollen wir in der Diskussion sehr ernst nehmen. Vielleicht gibt es Stellschrauben, an die wir ranmüssen, das ist sicher so. Ich denke, wir sollten uns dies in aller Ruhe und ohne große Emotionen anhören. - Jo tak.

(Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einem Dreiminutenbeitrag hat Herr Abgeordneter Hauke Göttsch das Wort.

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Habeck hat es gesagt: Die Debatte über das Landesnaturschutzgesetz hat viele Menschen bewegt. Alle Interessenverbände waren hier. Man muss sagen: Herr Minister Habeck ist ein Mensch und ein Minister, der zuhören kann. Er hat von den Verbänden alles aufgenommen und mit den Vertretern diskutiert, aber nur zuhören reicht nicht, man muss es auch verstehen und Sachen mitnehmen.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Es nützt nichts, wenn ich mir alles anhöre und mich danach oben auf den Kipper stelle und den Landwirten, den Jägern, den Fischern und den Waldbesitzern als Agrarphilosoph die Welt erkläre, wie sie ist, und sage, ich habe am Ende recht.

Dann spricht der Ministerpräsident und gibt den Verbänden und allen Menschen die Hoffnung, dass darüber geredet wird. Nach einer guten Stunde kommen alle aus dem Gespräch, und es hat sich gar nichts geändert. Die Koalition kommt mit Verordnungen und Gesetzen. Herr Ministerpräsident, ich würde mich darüber freuen, wenn Sie sich dafür einsetzen würden, dass dies vielleicht nicht so ausufert. Vielleicht gibt es noch geringe Chancen, darauf freue ich mich, da lege ich Hoffnungen hinein.

Nun zu der Motivation der Landwirte: Herr Minister Habeck, Sie haben es angesprochen. Im Moment ist die Motivation bei den Landwirten am Boden. Das liegt an den Milchpreisen und an den Schweinefleischpreisen, dafür können Sie nichts. Die Landwirte lesen aber morgens die Zeitung und hören abends, was die Medien berichten. Dabei können die Medien noch nicht einmal etwas dafür. Sie berichten darüber, aber Sie geben die Meldungen gerade im Zusammenhang mit dem Naturschutzgesetz heraus, die die Landwirte schlechtmachen und besagen, die Landwirte machten alles nicht ordentlich und sie gingen nicht ordentlich mit der Natur um. Das sage ich zur Motivation. Ich sage, Sie sollten mehr Verständnis aufbringen. Aber was kommt dabei heraus? - Größtes Misstrauen, und das zeigt dieses Gesetz.

(Vereinzelter Beifall CDU und FDP)

Ein Beispiel noch zu befriedeten Bezirken: Am besten sollte Schleswig-Holstein oder ganz

(Angelika Beer)

Deutschland - ganz jagdfrei werden, dieses Gefühl haben zumindest die Jäger. Rein rechtlich ist das wahrscheinlich gar nicht durchzusetzen, aber Sie haben etwas gemacht, und Sie geben ein bisschen nach. Das ist eine gute Sache, am Ende ist das in Ordnung.

Zum Vorkaufsrecht kann ich Ihnen sagen: Sie selbst haben einmal gesagt, es habe jährlich zwei bis drei Fälle gegeben. Warum macht man ein Vorkaufsrecht für zwei oder drei Fälle? - Das ist ein bürokratisches Monster. Wirklich, es lohnt sich nicht. Frau Redmann, als Vorsitzende der Stiftung Naturschutz frage ich Sie: Erzählen Sie mir doch einmal, wie Sie damit später umgehen wollen, wenn es das Vorkaufsrecht gibt, denn es gibt viele Möglichkeiten, so etwas mit guten Anwälten, wie Herr Kubicki einer ist, zu umgehen.

(Zuruf Sandra Redmann [SPD])

Das Betretungsrecht ist hier angesprochen worden. Es sind viele Emotionen aufgekommen. Herr Minister Habeck, Sie sagen, es habe nur einen Symbolcharakter. Dazu fällt mir nichts mehr ein.

Dabei sollten Sie es belassen, Herr Abgeordneter. Ihre Redezeit ist um. Sie ist wirklich um.

Die Redezeit ist um, ich hätte noch einiges zu sagen. - Frau Fritzen, zur emotionalen Ebene, die Sie angesprochen haben: Ich habe sie eben angesprochen, aber Sie haben sie die ganzen Monate über angesprochen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Frau Abgeordnete Marlies Fritzen das Wort. - Herr Abgeordneter, vielleicht nehmen Sie Ihre Aufzeichnungen noch mit?

(Hauke Göttsch [CDU]: Oh, die sollte sie doch lesen!)

So weit kommt es noch! - Ich darf an die Sozialpflichtigkeit des Eigentums erinnern, das 1949 in das Grundgesetz aufgenommen wurde und bis heute gilt.

Herr Kumbartzky, zum Vorkaufsrecht. Der Kollege Göttsch hat es gerade gesagt, und da Sie eben die Aufklärung nicht zulassen wollten, sich aber über das, bei dem Sie gar nicht wissen, worüber Sie reden, empören wollten, sage ich: Es wurde früher drei- bis fünfmal ausgeübt. Das hat sogar der Präsident des Bauernverbandes auf der Pressekonferenz gesagt, die der Bauernverband dazu gemacht hat. Er hat dies zugestanden und gesagt, dass dies eigentlich irrelevant sei. Jetzt wird es sogar noch eingeschränkt. Wir führen es wieder ein, aber wir schränken es ein.

(Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP])

- Herr Kumbartzky, manchmal hilft Zuhören. - Es wird nicht mehr auf jeder Fläche ausgeübt, weil dies ein sehr großer bürokratischer Aufwand wäre. Vielmehr gilt es nur für Flächen, die ökologisch besonders wertvoll sind, etwa im Zusammenhang mit der Wasserrahmenrichtlinie, wenn wir zum Beispiel Flächen zum Vernässen brauchen und ein Landwirt diese Flächen loswerden möchte. Dann macht es Sinn, dass diese Flächen in die öffentliche Hand kommen, damit ein vernünftiges Management erfolgen kann.

Zu den Preisen: Vielleicht haben Sie Juristen in der Fraktion. Lassen Sie sich einmal erklären, wie ein Vorkaufsrecht funktioniert. Das Land würde in ausgehandelte Verträge einsteigen.

(Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP])

- Dann erzählen Sie nicht so einen Unsinn, wenn Sie mir zustimmen, dass dies ausgehandelte Verträge sind, in denen ausgehandelte Preise festgesetzt werden. Zu diesen Preisen, die ein Landwirt mit einem potenziellen Käufer vereinbart hat, steigt das Land ein und treibt die Preise nicht. Erzählen Sie hier nicht so einen Unsinn.

(Zuruf FDP)

- Ich finde es unverschämt, sich hier so hinzustellen. Sie können gern anderer Meinung sein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Sie behaupten hier aber laufend Dinge, die nicht stimmen, um damit Stimmung zu machen. Das funktioniert nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu 150 m Küstenschutzstreifen: Sie sind angeblich im Tourismus zuhause. Ich habe mir sagen lassen, dass die Leute hierher kommen, weil sie die Natur hier intakt vorfinden, nicht wegen verbauter

(Hauke Göttsch)

Strände. Sehen Sie sich den Klimawandel mit einem ansteigenden Meeresspiegel an. Sie werden dann sehr schnell auch ein ökonomisches Verständnis dafür haben, dass der Küstenschutzstreifen, wie es im Übrigen das Bundesrecht vorsieht, 150 m und nicht 100 m breit sein soll.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Zu den befriedeten Bezirken: Auch hier hilft eine Nachfrage bei kundigen Juristen: Erstens ist dies eine Umsetzung eines EU-Urteils, an dem wir nicht vorbeikommen, ob wir dies nun gut finden oder nicht. Zweitens kann man diese ethischen Bedenken in Satzungen schreiben. Ich gucke gerade zu Frau Ostmeier, die mir zuhört. Vielleicht kann sie es Ihnen erklären, sie ist auch Juristin. Damit steht dies sozusagen fest.

Ein letzter Satz zum Biotopverbund, zu dem Sie sagen, diese Fläche dürfe überhaupt nicht mehr bewirtschaftet werden: Wir sind bei fast 14 %. Unser Ziel ist es, 15 % zu schaffen. Sie können sich vielleicht ausrechnen, wie groß der Wandel sein wird.

Wenn Sie sich diverse Kleine Anfragen auch des Kollegen Heiner Rickers anschauen, dann sehen Sie, dass auf den allermeisten Flächen weiterhin landwirtschaftlich gearbeitet wird. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Sandra Redmann.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Keine Sorge, ich will jetzt nicht schimpfen. Ich möchte nur die Antwort nicht schuldig bleiben.

Ich wurde gefragt, wie ich den Gesetzentwurf beurteile. Ich dachte, das sei aus meiner Rede schon hervorgegangen. Ich finde, er ist eine sehr gute Grundlage für die weitere Diskussion im parlamentarischen Verfahren. Lassen Sie mich, um noch genauer zu werden, auch sagen: Ich finde, in einigen Punkten könnte es durchaus ein bisschen schärfer werden. In anderen Punkten wiederum sollte man, finde ich, noch einmal miteinander ins Gespräch kommen. Ich habe keine Sorge, dass wir das in einem guten Verfahren hinbekommen.

Das Zweite ist: Wenn ich eine Anhörung nicht ernst nehmen möchte - eigentlich tun wir das als SPD-Landtagsfraktion -, dann sollte man keine machen. Also ist für mich ganz klar: Natürlich werden wir erst einmal die Anhörung abwarten.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wenn es in einem parlamentarischen Verfahren keine Änderungen mehr geben kann, was machen wir dann überhaupt? Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich mich gern selber zitieren, und zwar aus meiner Rede: Sicherlich wird es Änderungen geben. Das gehört sich auch so in einem parlamentarischen Verfahren. Das finde ich tatsächlich. Das sind unsere Aufgabe und unser Job. Ich werde doch nicht alles hinnehmen - das ist nicht böse gemeint -, was der Minister uns vorlegt, sondern wir alle wollen uns doch daran beteiligen und es miteinander besprechen.

(Barbara Ostmeier [CDU]: Deswegen ruhen alle Hoffnungen auf Ihnen!)

- Ja, das tun sie ganz oft, das gefällt mir ja. Es ist auch in Ordnung.