Der dritte Punkt: Die Frage, wer hier geschwafelt hat, würde ich gerade in dieser Debatte nicht stellen wollen. Wir haben uns bemüht, sehr sachlich zu debattieren, Frau Kollegin Bohn hat es gesagt. Ich habe am Ende von einem breiten Einvernehmen gesprochen. Wenn Sie meinen, es bedürfe Ihrer Initiative, um sich zum Hort einer Interessenswaltung
der Obdachlosen zu machen, ist das nicht nur falsch, sondern sogar anmaßend. Sie sagen, das Problem sei, dass es keine belastbaren Zahlen gebe. Das Problem liegt darin, dass es so schwer ist, belastbare Zahlen zu finden.
Das ist hinreichend dargestellt worden. Wer mit der Diakonie und anderen spricht, wird bestätigt bekommen, dass man noch nicht einmal alle erreicht. Deswegen habe ich von diesem Punkt gesprochen und gesagt, es ist wichtig, mit den Menschen ins Gespräch zu kommen, mit ihnen Wärme zu haben nicht nur mit einem Schlafplatz, sondern auch Wärme der Nähe und der Menschlichkeit. Das ist eines der Probleme. Wenn Sie das noch nicht erkannt haben, sollten Sie bei diesem Thema erst einmal ein Stück bescheidener auftreten.
Sehr geehrter Herr Kollege Schaffer, ich muss auf Ihren Dreiminutenbeitrag eingehen. Sie haben gesagt, lehnten wir Ihren Antrag ab, machten wir dies auf dem Rücken der Obdachlosen. Ich möchte Ihnen kurz zeigen, dass zu diesem Tagesordnungspunkt drei Anträge vorliegen. Es ist gute parlamentarische Gepflogenheit, dass man zu einem Thema unterschiedliche Sichtweisen vorträgt. Wenn Sie sagen, dass wir Ihren Antrag nur ablehnten, um die Auseinandersetzung auf dem Rücken der Obdachlosen auszutragen, obwohl wir selbst einen Antrag eingereicht haben, dann ist das ein sehr komisches demokratisches Verständnis, das Sie haben. Das weise ich entschieden zurück!
Nur eine ganz kurze Anmerkung, sehr geehrter Herr Präsident: Der Bruch des Grundgesetzes in dieser Flüchtlingsproblematik wurde vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages festgestellt.
Ich habe hier niemanden gegeneinander ausgespielt. Noch einmal: Es waren die nicht genutzten Wohnungscontainer.
Noch ein Punkt, den ich in die Debatte einwerfen möchte: Es gibt in Schleswig-Holstein sogar Satzungen zur Erhebung von Gebühren für Obdachlosenunterkünfte - ich glaube sogar, in allen Gemeinden. Das war mir gar nicht bewusst. Ich hatte gedacht, als Obdachloser könnte ich mich dort abends melden, übernachten und morgens wieder hinausgehen.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Mitglieder der AfD-Fraktion: Stehen Sie doch wenigstens zu dem, was Sie gesagt haben! Stehen Sie wenigstens dazu, dass Sie sich hier hingestellt und Ihren Antrag zunächst einmal damit begründet haben, dass für Geflüchtete in Deutschland Recht und Gesetz gebrochen werde und Obdachlose bei uns keine Rolle spielten. - Das ist so billig, das ist so peinlich, das ist so unverfroren, meine sehr geehrte Dame und meine Herren!
Sie spielen hier die Schwächsten unserer Gesellschaft gegeneinander aus. Wenn Sie dann von Kolleginnen und Kollegen darauf hingewiesen werden, stehen Sie noch nicht einmal dazu!
Stehen Sie wenigstens dazu, was Sie hier - verbal jedenfalls - angerichtet haben. Das entlarvt aber in Wahrheit Ihren Antrag. Sie, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, interessieren sich für Obdachlose überhaupt nicht.
Liebe Kollegin Marret Bohn, ich glaube, dass es richtig ist, dass man sich mit solchen Beiträgen der Kollegen auseinandersetzt, damit die Menschen draußen genau wissen: Sie kümmern sich nicht um den sozialen Zusammenhalt, sondern sie wollen mit solchen Initiativen und vor allem mit solchen Wortbeiträgen die gesellschaftliche Spaltung erreichen. Das muss deutlich werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich will sehr deutlich sagen: Es hätte auch Ihnen gut zu Gesicht gestanden, wenn es Ihnen wirklich um die Sache geht, sich vielleicht ein bisschen vertieft mit der Materie zu befassen. Die Aussage, seit Jahren oder Jahrzehnten werde für Obdachlose in Schleswig-Holstein nichts getan, ist eine schallende Ohrfeige für diejenigen, die sich um Obdachlose kümmern, zum Beispiel die Diakonie, aber auch unsere Kommunen hier im Land.
Ginge es Ihnen wirklich um obdachlose Menschen und um deren Schicksal, wüssten Sie, dass es zunächst einmal eine kommunale Aufgabe ist, der die Kommunen mit großer Kraft und großer Anstrengung nachkommen, eine kommunale Aufgabe, bei der das Land unterstützt. Die Kollegin Bohn hat die Fakten genannt: Das Land unterstützt die Kommunen mit einer freiwilligen Leistung von knapp 600.000 €. Im Übrigen braucht es keine Appelle und keine Sofortprogramme von Rechtsaußen. Ich verweise auf den Koalitionsvertrag, in dem wir uns dankenswerterweise bereits im Juni darauf verständigt haben, diese Unterstützung zu verstärken.
Dass mein Haus den Bund dabei unterstützt, dass es eine einheitliche Statistik geben soll, finde ich gut. Das finde ich richtig. Ich werde das, was ich dazu
beitragen kann, selbstverständlich auch ganz persönlich dazu leisten. Es ist richtig, dass wir verlässlichere Vergleichsdaten brauchen. Der Kollege Kalinka hat darauf hingewiesen. Aber was wir wirklich brauchen, ist die gezielte Hilfe vor Ort und sind nicht irgendwelche Statistiken, die Sie hier so hoch aufgehängt haben.
Die wichtigste finanzielle Leistung des Sozialrechts zur Abwendung drohender Wohnungslosigkeit ist die Übernahme von Mietschulden durch das Sozialamt oder durch die Jobcenter, Mietschulden etwa infolge von Einkommensarmut oder von kritischen Lebensereignissen. Das sind die wichtigsten Auslöser für Wohnungslosigkeit. Wirtschaftliche Hilfen zur Absicherung von Mietkosten, Beratung und Unterstützung sowie persönliche Hilfen bilden dabei eine wirksame Form der Prävention. Sich hier hinzustellen und so zu tun, als hätte man dieses Thema endlich entdeckt, weil alle anderen politischen Kräfte in den letzten 60 Jahren versagt hätten, ist schlichtweg unsinnig, Herr Nobis, das will ich an dieser Stelle einmal ganz deutlich sagen.
Lesen Sie doch endlich einmal, was in den Gesetzestexten steht, lesen Sie doch endlich einmal, was es für Möglichkeiten der Unterstützung gibt! Dass es nach wie vor ein Riesenproblem ist, bestreitet hier niemand. Aber Sie versuchen doch hier, mit Ihrer perfiden Art und Weise so zu tun, als gäbe es keine Hilfe und Unterstützung. Das ist schlicht und ergreifend falsch, und das entlarvt Sie auch zumindest als wenig wissend.
Wirtschaftliche Hilfen zur Absicherung von Mietkosten, Beratung und Unterstützung - das sind bereits existierende Instrumente. Selbstverständlich lehnt sich das Land mit Verweis auf die kommunale Zuständigkeit nicht zurück. Das Land engagiert sich seit über 30 Jahren in der ambulanten Wohnungslosenhilfe. Es fördert als freiwillige Leistung die Beratungsstellen der Wohnungslosenhilfe der Freien Wohlfahrt mit dem bereits erwähnten Betrag in Höhe von 592.000 € jährlich. Die über Jahre unverändert hohe Inanspruchnahme des bestehenden Beratungsangebots unterstreicht dessen Notwendigkeit. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir als Jamaika-Koalition uns darauf verständigt haben, diese Unterstützung entsprechend zu verstärken. Dies ist eine konkrete, wirksame Hilfe für die Betroffenen und beugt darüber hinaus erheblichen sozialen Folgekosten vor.
Ich sage das noch einmal in aller Deutlichkeit - üblicherweise, Sie kennen mich, vermeide ich solche
scharfen Töne -: Wer hier versucht zu zeigen, er wolle Sozialpolitik betreiben und in Wahrheit diese Gesellschaft spalten will, dem sage ich: Ich werde das nicht zulassen! Wir helfen denen, die unsere Hilfe brauchen.
Herr Abgeordneter Nobis, Sie haben leider nicht mehr die Möglichkeit zu einem Kurzbeitrag. Ich hatte Ihnen vorhin fälschlicherweise sogar die Möglichkeit eingeräumt, einen zweiten Kurzbeitrag zu halten. Das entspricht nicht unserer Geschäftsordnung.
Wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, kommen wir jetzt zur Abstimmung. Von Herrn Nobis ist die Ausschussüberweisung der drei Anträge beantragt worden. Darüber stimmen wir zuerst ab. Es ist also beantragt worden, den Antrag, Drucksache 19/300, sowie die Alternativanträge, Drucksachen 19/341 und 19/343, dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der AfD-Fraktion. - Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Abgeordneten. Damit ist dieser Überweisungsantrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/341, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen der SPD und der AfD sowie die Abgeordneten des SSW. Wer ist dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Ich lasse dann über den Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/300, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der AfD. - Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.
Ich lasse schließlich über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, Drucksache 19/343, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Fraktionen von FDP, CDU und AfD. Wer ist dagegen?
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz, das Wort.