Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir etwas für mehr Rechtssicherheit und Beschleunigung beim Planen von Infrastruktur in Schleswig-Holstein tun. Es geht darum, dass wir wie Sie dem Gesetzentwurf entnommen haben - aus dem Landesbetrieb Straßenbau die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ausgliedern und als ein zugeordnetes Amt direkt an das Ministerium angliedern.
Warum wollen wir das tun? Erstens. In bestimmten Verfahren entsteht immer wieder eine besondere Nähe zwischen dem eigentlich Planenden und demjenigen, der als unabhängige Behörde den Planfeststellungsbeschluss erlassen soll, weil es in Schleswig-Holstein dasselbe Amt war. Zu Recht haben Einwender immer wieder moniert, dass zwischen dem Vorhabenträger - so nennt man den Planenden an dieser Stelle - und demjenigen, der den Beschluss macht, nicht nur eine räumliche, sondern auch eine formale Distanz bestehen sollte. Deshalb wollen wir hier mehr Rechtssicherheit schaffen, indem wir den Vorhabenträger von denjenigen, die den Planfeststellungsbeschluss machen, eindeutig trennen.
Zweitens. Wir wollen für Beschleunigung sorgen. Das schaffen wir dadurch, dass wir das Nadelöhr beseitigen, das im Planfeststellungsrecht immer wieder besteht, und die Behörde, die Planfeststellungsbeschlüsse erlassen muss, ausreichend ausgestatten.
Deswegen haben wir uns vorgenommen - das werden Sie in den Haushaltsunterlagen sehen -, diese Behörde personell besser auszustatten, damit wir in
den Planungsverfahren beschleunigter unterwegs sein können. Denn wir haben uns nun einmal vorgenommen, die Infrastruktur schnell und sachgerecht ausbauen zu können.
Meine Damen und Herren, dies könnten wir freundlicherweise alles auf dem Verordnungsweg machen, wenn in Schleswig-Holstein im Straßen- und Wegegesetz in einem kleinen Passus, der eigentlich gar keinen eigenen Regelungsinhalt hat, sondern nur klarstellender Natur ist, nicht stünde, dass der Landesbetrieb Straßenbau auch die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist. Deshalb brauchen wir eine Gesetzesänderung, die in nichts anderem besteht, als diesen Halbsatz aus dem Straßen- und Wegegesetz des Landes zu streichen.
Ich würde mich freuen, wenn diese wegweisende gesetzgeberische Maßnahme auch als Beispiel dafür genommen werden könnte, dass wir als Regierende und Sie als Parlament selbst zur Beschleunigung beitragen.
Deshalb wünsche ich mir eine zügige Behandlung dieses Gesetzentwurfs und bitte Sie darum, das in den Ausschüssen möglichst zügig zu beraten, dass es schnell gehen kann. - Ich danke herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute haben wir eine unscheinbare Änderung des Straßen- und Wegegesetzes vor uns auf dem Tisch liegen. Es geht um die spannenden §§ 52 und 55 im Straßen- und Wegegesetz. Da könnte man zunächst denken, nichts ist langweiliger als diese Änderung, aber der Minister hat ja gerade erklärt, was hinter dieser Gesetzesänderung steckt: Wir wollen Planungsbeschleunigung vorantreiben.
Wenn wir einmal in die Historie des Landtags gucken, dann sehen wir, dass der SSW schon in der zweiten Sitzung den Antrag gestellt hat - nachdem er fünf Jahre in der Regierung war -, dass sich der
- Die neue Freiheit des SSW, endlich kann er sich für Planungsbeschleunigung einsetzen und ist nicht mehr in Zwängen einer Koalition.
Unser Minister wäre auch ohne Sie auf die Idee gekommen; nichtsdestotrotz hat er den Ball aufgegriffen und gesagt: Planfeststellungsverfahren müssen anders aufgestellt werden. Wir müssen unabhängiger von dem werden, der die Planung durchführt.
Mit dem Amt für Planfeststellung Verkehr siedeln wir das Thema Planfeststellung direkt beim Ministerium an. Das heißt, es wird politisch aufgewertet. Wir wollen damit eine schnellere, effizientere und insbesondere rechtssichere Planung in SchleswigHolstein erreichen und zeitgleich eine unabhängige Planung hinbekommen, sodass unsere Verfahren rechtssicher werden.
Ganz ehrlich, so marginal diese Änderung im Straßen- und Wegegesetz ist - Paragrafen sind ein bisschen die Zahnräder, die unseren Alltag prägen. Sobald ein kleines Zahnrad geändert wird, sollte man genau gucken, was da entsteht.
Deswegen ist es in dieser Situation tatsächlich angebracht, das Ministerium dafür zu loben, an dieser Stelle das Gesetz zu ändern, was eigentlich gar nicht nötig wäre. Weil es irgendwann einmal ins Gesetz geschrieben wurde, müssen wir es entsprechend ändern.
Wir müssen die Landesregierung insbesondere loben, dass das Amt für Planfeststellung Verkehr jetzt angesiedelt wird, weil wir in den letzten Jahren gerade in Schleswig-Holstein Erfahrungen gemacht haben, was passiert, wenn Kommunikation bei Planfeststellungsverfahren nicht ganz so gut läuft. Dadurch dass ein Amt für Planfeststellung im Ministerium angesiedelt wird, hoffen wir, dass wir keinen zweiten Adlerhorst bekommen, der durch Kommunikationshemmnisse innerhalb der Regierung möglicherweise Planungen verzögert. Denn wir alle wissen: Verzögerungen oder Fehler in Planfeststellungsbeschlüssen werfen unsere Planungen gegebenenfalls um Jahre zurück.
Nachdem wir das Thema Planungsbeschleunigung auf Antrag des SSW im Wirtschaftsausschuss beraten und festgestellt haben, dass es viele bundesge
setzliche Regelungen gibt, die wir verbessern müssen, kann ich Ihnen sagen, dass das nicht der einzige Aufschlag ist, den wir machen, sondern dass es ein Rad ist, das wir in Schleswig-Holstein ändern können und werden. Da damals alle Fraktionen, auch die Oppositionsfraktionen, gesagt haben, wir müssten alles tun, um Planfeststellung zu beschleunigen, glaube ich, dass wir einen einstimmigen Beschluss hinkriegen, zumindest wenn man die Oppositionsfraktionen beim Wort nimmt.
Wir sollten den Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen und im Ausschuss so schnell wie möglich beraten, ohne Anhörung, um innerhalb kürzester Zeit zu der zweiten Lesung zu kommen, damit wir spätestens Anfang nächsten Jahres das Amt für Planfeststellung Verkehr haben. Ich hoffe, dass wir Planungen in Schleswig-Holstein damit erheblich beschleunigen können, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben aus der vergangenen Legislaturperiode das gemeinsame Ziel mitgenommen, dass Planung und Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen zwingend beschleunigt werden müssen. Die Jamaika-Koalition hat diesen Staffelstab übernommen, und auch wenn die Führung eine andere ist, bleibt das Ziel natürlich weiter vernünftig.
Der Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern des dänischen Folketings vor knapp zwei Wochen hat uns im Landeshaus wieder einmal vor Augen geführt, wie zäh und langsam sich fast alle Infrastrukturprojekte in Deutschland entwickeln. Bei einem Planungsverfahren gibt es vielfältige Gründe, dass diese in Deutschland so lange dauern. Eine Möglichkeit der Verkürzung, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode erörtert wurde, wäre zum Beispiel der Verzicht auf die sogenannten Gesehen-Vermerke. Diese verlängern auf Bundesebene die Planungsprozesse teilweise bis zu zwei Jahre. Es ist daher durchaus klug, auf die Möglichkei
Die Herauslösung der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde als eigenständiges Amt in den Räumen des Wirtschaftsministeriums scheint ein vernünftiger Schritt zu sein. Politische Vorstellungen können damit sicherlich ohne große Reibungsverluste umgesetzt werden, anders als wenn die Wege durch mehrere Ebenen einer Verwaltung gegangen werden müssen.
Die Schwierigkeiten der Befangenheit beim LBV der Minister hat sie eben dargelegt -, gleichzeitig Vorhabenträger und Planfeststellungsbehörde zu sein, sind in einer Behörde unter einem Dach so nicht zu entwirren. Wer sich am Schreibtisch gegenübersitzt, wird dem Kollegen gegenüber sicherlich eher Milde walten lassen, als wenn man in den Ämtern räumlich getrennt ist. Andererseits könnten in der Teamarbeit vielfach sicherlich auch Probleme gelöst werden, die sonst zwischen den Behörden immer hin- und hergegangen sind. Jeder weiß: Der kritische Blick von außen hilft meistens.
Bei dem externen Koordinator, auf den noch keiner eingegangen ist, den man in diesem Zusammenhang aber auch nennen sollte, für die feste Fehmarnbelt-Querung bin ich durchaus kritischer. Ein Koordinator erweckt immer den Eindruck, dass man mit ihm oder ihr alles viel schneller realisieren könnte. An einer schnell überzogenen Erwartungshaltung wird so jemand immer scheitern. Aber auch hier gilt: Wunder werden durch so einen Koordinator nicht entstehen, doch alles, was zu einer Beschleunigung von Lösungen bei der hochkomplizierten festen Fehmarnbelt-Querung beiträgt, ist der Sache von Nutzen.
Wir stimmen der Überweisung und dem Verfahren zu, in dieser Tagung die zweite Lesung durchzuführen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Minister hat die Gründe für die Gesetzesänderung dargestellt. Darauf möchte ich nicht mehr großartig
eingehen und mich stattdessen kurzfassen. Das Thema der Planungsbeschleunigung findet in diesem Haus unter allen Fraktionen eine große Zustimmung. Deshalb habe ich im Vorfeld der Debatte schon einmal mit den Fraktionen über das Verfahren gesprochen. Ich finde, wir als Parlament können zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, wenn wir dieses Gesetz in der vorliegenden Form bereits in dieser Tagung auf den Weg bringen. Das ist im Prinzip ganz einfach. Wenn wir uns einig sind, würde ich gern mit Ihrer Zustimmung morgen in der Mittagspause eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses anberaumen, dann können wir am Freitag mit Ihrer Zustimmung - dazu brauchen wir eine Zweidrittelmehrheit - dieses Gesetz auf den Weg bringen.
Damit hätten wir die Voraussetzung dafür geschaffen, dass wir auch ein Signal setzen, dass wir in dieser Sache an einem Strang ziehen - und diesmal ziehen wir tatsächlich auch in dieselbe Richtung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist ja nicht ganz so selbstverständlich.
Ich möchte auch noch einmal daran erinnern, dass das Modell, das der Minister vorschlägt, in diesem Land ein Erfolgsmodell ist. Ich erinnere daran, dass Minister Dr. Habeck in der letzten Legislaturperiode genau dieses Modell beim Stromleitungsbau erfolgreich eingesetzt hat. Was war sozusagen das Geheimnis dieses Erfolgs? - Im Grunde ist die Antwort simpel. Herr Minister, Sie haben es selbst gesagt: Als verantwortlicher Minister, als Teil der Politik, ist man näher bei den Menschen und an den Verfahren dran. Herr Habeck hat sich einmal als „Draußenminister“ bezeichnet. Das heißt, man kümmert sich persönlich, man sitzt als Politik nicht irgendwo fern in einer Amtsstube, sondern man ist lösungsorientiert und fragt: Freunde, woran hakt es denn hier eigentlich? Finden wir nicht eine Lösung, damit wir dieses Thema einvernehmlich voranbringen?
Ich darf an der Stelle sagen: Gerade als jemand, der von der Westküste kommt, der in Nordfriesland lebt, hätte ich mir sehr gewünscht, dass dieses Verfahren bei der B 5 schon längt Praxis geworden wäre. Es hat genau an diesem Feintuning, an diesen Abstimmungen gefehlt. Gefühlt haben Menschen dort etwas versprochen bekommen, dann ist das nicht eingehalten worden, dann waren sie sauer. Was macht man in so einem Fall? - Man geht vor Gericht. Am Ende dauert es - wie wir alle schmerzlich erfahren haben - Jahre, bis das Planungsvorha