Protokoll der Sitzung vom 21.02.2018

Ich rufe die Änderungsanträge der Fraktion der SPD, die laufenden Nummern 67 und 68, auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? - Das sind alle anderen Abgeordneten. Damit sind die Änderungsanträge abgelehnt.

Wer dem Einzelplan 16 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Abgeordneten der FDP-Fraktion und der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD und AfD. Damit ist der Einzelplan 16 angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Feststellung eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2018.

Änderungsanträge zum Haushaltsgesetz liegen nicht vor.

Nach den Abstimmungen über die Einzelpläne kommen wir nun zur Feststellung des Haushaltsplanes und zur Schlussabstimmung.

Ich stelle für das Haushaltsjahr 2018 fest: Das Haushaltsvolumen in § 1 beträgt 14.901.453.900 €. Die Verpflichtungsermächtigungen in § 1 betragen 1.554.250.000 €. Die Kreditermächtigung in § 2 beträgt 2.725.940.700 €.

Bevor wir zur Schlussabstimmung über den Gesamthaushalt kommen, frage ich, wer dem Entwurf eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2018 in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will. Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Abgeordneten der Fraktionen von FDP und CDU. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Abgeordneten der Fraktionen von SPD und AfD. Das Haushaltsgesetz 2018 ist damit angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung insgesamt.

Wer dem Haushaltsgesetz 2018, dem Gesamtplan und den Einzelplänen in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der angenommenen Änderungsanträge Drucksache 19/529 Buchstabe b) und Drucksache 19/537 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW, die Abgeordneten der Fraktion der FDP und die Abgeordneten der Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? - Die Abgeordneten der Fraktionen von SPD und AfD. Damit ist der Haushalt 2018 beschlossen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Ich darf Ihnen mitteilen, dass Frau Ministerin Heinold sich jetzt verabschiedet. - Wir wünschen ihr gute Besserung.

(Zurufe)

Wir wünschen Frau Abgeordneter Heinold gute Besserung.

(Beifall)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

(Präsident Klaus Schlie)

Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichts

Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Drucksache 19/493

Der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts hat dem Landtag mit der Drucksache 19/493 einen Wahlvorschlag vorgelegt. Der Landtag hat einen Vizepräsidenten in geheimer Wahl und ohne Aussprache zu wählen. Für die Wahl ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 49 Stimmen, erforderlich.

Zum Wahlablauf gebe ich Ihnen nun folgende Hinweise:

Wir beschließen über den Wahlvorschlag des Ausschusses, Drucksache 19/493. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen. Ich weise darauf hin, dass Stimmenthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben. Den Stimmzettel erhalten Sie beim Saaldienstmitarbeiter zu meiner Linken.

Ich bitte Sie, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, damit keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Es ist bitte nur der in der Wahlkabine bereitliegende Stift zur Stimmabgabe zu benutzen.

Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, bitte ich eine der Schriftführerinnen oder einen der Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. - Das ist der Fall.

Meine Damen und Herren, der Wahlakt ist damit eröffnet. Ich bitte die Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Namensaufruf)

Meine Damen und Herren, bevor ich die Wahlhandlung beende, frage ich Sie, ob noch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Saal ist, die beziehungsweise der noch nicht gewählt hat. - Das ist nicht der Fall. Der Wahlakt ist damit beendet.

Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmzettel für etwa zehn Minuten.

(Unterbrechung: 16:10 bis 16:17 Uhr)

Ich eröffne die Sitzung wieder. Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt: Abgegebene Stimmen 70, gültige Stimmen 69, ungültige Stimmen 1, Jastimmen 64, Neinstimmen 4, Enthaltungen 1. Damit ist der Wahlvorschlag mit der vorliegenden Zweidrittelmehrheit angenommen worden. Der in der Drucksache 19/493 vorgeschlagene Professor Dr. Brüning ist damit gewählt. Herr Professor Dr. Brüning hat bereits im Vorwege seine Zustimmung zur Übernahme des Amtes erklärt. Somit erübrigt sich die Frage, ob er die Wahl annimmt. Ich beglückwünsche ihn zur Wahl. Wenn er hier wäre, würde ich das persönlich tun.

(Zuruf SPD: Er ist im Urlaub!)

- Er ist im Urlaub. Ich wusste das nicht, danke. Ich beglückwünsche ihn im Namen des Hauses trotzdem zur Wahl und werde ihm die Glückwünsche übermitteln. Ich wünsche ihm viel Erfolg bei der Arbeit.

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Ausnahmegenehmigungen von der Euro-6-Norm für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 19/460

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort für die Fraktion der AfD hat Herr Abgeordneter Volker Schnurrbusch.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Die Euro6-Norm für Dieselfahrzeuge ist eine vernünftige und angesichts der aktuellen Debatte auch notwendige und richtige Regelung. Bei Rettungsfahrzeugen sieht das allerdings ganz anders aus. Bei einer üblichen Einsatzfahrt, die in der Regel keine Langstrecken umfasst, erreichen weder Motor noch das komplexe Abgasreinigungssystem die notwendigen Temperaturen, um überhaupt eine Abgasreinigung herbeizuführen. Dieser Umstand macht der Industrie immer noch Kopfzerbrechen. Selbst der bei Feuerwehrfahrzeugen führende deutsche Hersteller produziert und optimiert weiterhin Euro-5-Feuerwehrfahrgestelle, weil Euro 6 eben nicht für jedes Fahrzeug geeignet ist. Nach Angaben dieses

(Präsident Klaus Schlie)

Herstellers schleppen Euro-6-Fahrzeuge der Rettungsdienste ein Mehrgewicht zwischen 150 und 200 kg mit sich herum, kosten im Schnitt 12.000 € mehr und verursachen einen höheren Wartungsaufwand.

Das Mehrgewicht erfordert entweder eine Auflastung, was dann für Feuerwehrleute einen kostenpflichtigen Lkw-Führerschein notwendig macht, oder - um eine Auflastung zu verhindern - eine reduzierte Mitnahme an Rettungsmitteln oder Personal. Aufgrund von Euro 6, dessen Reinigungswirkung in einem Feuerwehrfahrzeug meist nicht zum Tragen kommt, könnten zum Beispiel zwei voll ausgerüstete Feuerwehrleute nicht mitgenommen werden. Darüber, was dann konkret zu einem Einsatzort nicht mitgenommen werden kann, müssen die Wehren jedes Mal vor Ort entscheiden.

Dieses Problem mit Euro 6 wurde in anderen Bundesländern bereits erkannt. Niedersachsen und Rheinland-Pfalz haben bereits eine zeitlich unbegrenzte Ausnahmegenehmigung für Euro-5-Rettungsfahrzeuge erteilt. Andere Bundesländer haben eine Ausnahmegenehmigung bis zum Jahresende 2020 verlängert. Selbst das grüne Musterländle Baden-Württemberg hat sich vor eineinhalb Jahren für eine Verlängerung bis Ende 2020 entschieden.

Unser Antrag bringt das Thema hier in SchleswigHolstein auf die Tagesordnung. Auch die SPDFraktion sieht hier offenbar diese Notwendigkeit. Allerdings, werter Herr Kollege Vogel, geht es bei der Verlängerung der Ausnahmegenehmigungen nicht darum, dass Fahrzeuge außer Dienst gestellt werden müssen, wie es in Ihrer Antragsbegründung hieß, sondern dass neue Fahrzeuge nur noch mit Euro-6-Norm zugelassen werden können. Bei Euro6-Rettungsfahrzeugen findet aufgrund der Kurzstrecken bis zum Einsatzort quasi keine Reinigung statt. Das hat auch der Fachausschuss Technik der deutschen Feuerwehren bereits festgestellt.

Ich fasse zusammen: Es benötigt einen höheren Wartungsaufwand, der von den Technikwarten der jeweiligen Feuerwehr zu leisten ist, es führt zu einer geringeren Nutzlast und zu einem höheren Kaufpreis. Es bringt gleichzeitig null für die Sauberhaltung der Luft. Zusätzlich erfordert eine Euro6-Filteranlage einen Regenerationsprozess, der aufgrund der Einsatzreichweite nur durch zusätzliche Fahrleistung erfolgen kann. Das gilt im Übrigen auch für den Pumpenstandbetrieb. Ein hoffentlich nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag eines hiesigen Wehrführers lautet deshalb, ich zitiere:

„Dann fahren wir eben noch nach dem Einsatz ein paar Runden durchs Dorf, um die Euro-6-Filteranlage zu regenerieren.“

Es werden in dem Fall also mehr Abgase produziert, nur um diese Norm einzuhalten. Das kann es ja nicht sein.

Ich bin davon überzeugt, dass unsere Industrie irgendwann auch Euro-6-Fahrzeuge für die Rettungsdienste bereitstellen wird, die allen Anforderungen der Wehren zu einem akzeptablen Preis genügen. Bis dahin benötigen aber viele Feuerwehren im Land neue Fahrzeuge. Dafür brauchen wir auch hier in Schleswig-Holstein eine Ausnahmegenehmigung, die die Kommunen, das Land und die Feuerwehrkassen finanziell entlasten würden.

Daher beantragen wir die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und an den Innenausschuss zur weiteren Beratung. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Lukas Kilian das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Zunächst möchte ich einmal feststellen, dass dies der zweite Antrag der AfD-Fraktion zum Thema Abgase/Abgasnorm ist. Einmal haben wir uns über den Dieselskandal unterhalten. Damals waren einige Annahmen in dem Antrag falsch. Auch dieses Mal komme ich nicht darum herum, auf Fehler hinzuweisen. Sie sagen, es bringe nichts, wenn man Euro-6-Fahrzeuge habe, da man dann Bewegungsfahrten von bis zu 70 km Strecke machen müsste, damit die Abgasreinigung funktioniere.