Auch in der Anhörung im Ausschuss wurde dem SPD-Gesetzentwurf eine klare Absage erteilt. Aber all das scheint Ihnen reichlich egal zu sein. Und das ist ein Stück weit auch das Ärgerliche an dieser Sache; denn Ihre Kehrtwende kurz vor der Kommunalwahl ist dann doch deutlich durchsichtig. In Regierungszeiten selbst Erhebungspflichten einzuführen und in der Opposition die Beiträge faktisch abschaffen zu wollen, das ist wenig nachvollziehbar und kaum glaubwürdig.
Jetzt wird es wieder heißen, dass andere in diesem Haus doch die Abschaffung im Wahlprogramm gefordert hätten. Liebe SPD, nehmen Sie doch bitte die Rolle der realitätszugewandten Opposition ein, anstatt sich abermals auf eine CDU-Wahlprogramm-Prüfgruppe zu reduzieren.
Aber sei’s drum. Ich erinnere lieber an konstruktivere Zeiten: In der Küstenkoalition haben wir uns dazu entschieden, das Verteilungsproblem des kommunalen Finanzausgleichs anzupacken und zu einer grundlegenden Reform zu kommen,
einer Reform, die sozial gerechter war und ist, weil sie bei den Schlüsselzuweisungen endlich die sozialen Lasten berücksichtigt. Mit dieser Reform wurde ein verstaubtes, jahrzehntealtes Verteilungslabyrinth, in dem sich kaum noch jemand zurechtfand, aufgelöst.
Mit dem Ergebnis waren nicht alle glücklich. Denn wenn manche von einem Kuchen von begrenzter Größe mehr bekommen sollen, dann bekommen andere weniger. Die neuen Verteilungsmechanismen wurden zwar bekanntlich vom Landesverfassungsgericht bestätigt, doch infolge des Urteils muss die Ermittlung der Finanzausgleichsmasse noch einmal neu und enger am Bedarf ausgerichtet werden. Damit haben die klagenden Fraktionen und heutigen Koalitionspartner den Grundstein dafür gelegt, dass der KFA im Grundsatz neu betrachtet werden muss.
Ich bin überzeugt, dass wir gerade in dieser sehr ungewöhnlichen Konstellation von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eine gute Chance haben, das Thema „Kommunaler Finanzausgleich“ nachhaltig zu befrieden. Denn diese Konstellation hat eine entscheidende Stärke: Viele Konfliktlinien verlaufen innerhalb der Koalition selbst. Die eben angesprochenen Streitparteien von damals sitzen jetzt ständig an einem Tisch. Das ist tatsächlich mal eine der generellen Stärken dieses Jamaika-Bündnisses - es ist eine Stärke von Jamaika-Bündnissen generell -: Uns gelingt es, tiefere gesellschaftliche Interessenkonflikte wie etwa den kommunalen Finanzausgleich bereits koalitionsintern darzustellen. Das ist mühsam, keine Frage, aber es ist auch eine Möglichkeit zur Findung von Kompromissen mit breiterem öffentlichen Rückhalt.
Diese Stärke müssen und werden wir jetzt auch für den kommunalen Finanzausgleich nutzen. Der Fahrplan dafür ist im Bericht des Innenministeriums skizziert. Die wissenschaftliche Begleitung ist ein guter Weg, um größere Akzeptanz zu finden. Insofern: Auf geht’s!
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie mit mir auf der Zuschauertribüne des Landtags unsere ehemalige Kollegin Herlich Marie Todsen-Reese. Herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Raudies, „Gelder gibt es erst ab 2021“ - in was für einem Kokon lebt eigentlich die SPD? Haben Sie sich hier eingeschlossen? Ihnen entgeht das kommunale Spitzenergebnis? Wie der Kollege Koch sagte: 210 Millionen € gibt es die nächsten drei Jahre. Aber Sie sagen: ab 2021.
Nein, die gibt es ab 2018. Das ist fantastisch! Auch für die Eltern ist schon ein ganz großer Schluck in der Pulle vorhanden.
Lieber Kollege Tobias Koch, das war für mich die beste Rede, die du bis jetzt zu diesem Thema gehalten hast. Denn du sprichst nicht mehr von der Grundsteuererhöhung, Du forderst keine Grundsteuererhöhung mehr. Dafür danke ich dir ganz herzlich. Du hast auch zum ersten Mal gesagt, jetzt könnten alle Städte flächendeckend die Straßenausbaubeiträge abschaffen, und zwar zum jetzigen Zeitpunkt. Dafür danke ich dir als Liberale aus ganzem Herzen.
Du musst gar nicht im Wahlprogramm der CDU wühlen, nein, Du bist die Prüfkommission des FDP-Wahlprogramms. Denn lediglich wir haben eigentlich die vollständige Kompensation gefordert.
Deshalb freuen wir Freien Demokraten uns auf die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs. Denn wir haben schließlich im Koalitionsvertrag dieses Ziel verankern können - die Abschaffung und Kompensation -, damit diese Straßenausbaubeiträge flächendeckend in Schleswig-Holstein
endlich der Vergangenheit angehören. Mit genau diesem Ziel sind wir Liberalen in den Wahlkampf eingetreten, und das erreichen wir jetzt. Darüber freue ich mich.
Deshalb ganz herzlichen Dank an unsere Koalitionspartner, dass sie jetzt die Umsetzung unseres Zieles mittragen, und zwar auch mit dieser Kompensation. Denn mit der Einigung im Rahmen des kommunalen Gipfeltreffens vom 11. Januar 2018 bekommen die Kommunen bis zur Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs 30 Millionen € an Bundesmitteln - Tobi, du hast es gesagt -, und zur Überbrückung noch zusätzlich jährlich 15 Millionen € an Landesmitteln, damit sie der Verpflichtung zur Sanierung besser nachkommen können. Damit sind in vielen Kommunen - wir haben es gehört - bereits die Nettobeitragseinnahmen entweder komplett gedeckt oder doch annähernd. Denn was wir alle hier bei dieser Rechnung auch vergessen, die wir aufmachen, ist, dass ja auch bei den Gemeinden erhebliche Kosten entfallen, sobald die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden - seien es Anwaltskosten, seien es Gerichtskosten, seien es Erhebungskosten. Machen Sie die Rechnung doch einmal auf!
Viele Bürgermeister sperren sich dagegen, Ihnen die Zahlen zu geben. Ich kann davon ein Lied singen. Es ist nämlich so: Wenn man solide rechnet, dann haben viele Gemeinden schon jetzt - Sie werden es sehen - eine Kompensation oder sogar eine Überkompensation.
Wissen Sie eigentlich, was mich irritiert, liebe Kollegen der SPD? Die kommunalen Landesverbände als Vertreter der Kommunen haben doch diese Zwischenlösung akzeptiert. Was machen Sie hier noch für einen Popanz auf?
war die Abschaffung. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich erneut, weil es so schön ist, die Kollegin Raudies aus dem November 2016:
„Ein Verzicht auf die Erhebung von Anliegerbeiträgen ist nach unserer Auffassung ungerecht und im Ergebnis nicht finanzierbar... Zudem würden die Bürgerinnen und Bürger an den Kosten beteiligt, unabhängig davon, ob sie … überhaupt selbst Grundstückseigentümer sind.“
Ich möchte einmal wohlwollend annehmen, dass Sie jetzt vielleicht erkannt haben, dass diese Beiträge ein unkalkulierbares finanzielles Risiko insbesondere für junge Familien und Senioren sind. Dann honorieren Sie doch jetzt den Bestandteil unseres Koalitionsvertrags und freuen sich mit uns!
Der heutige Bericht der Landesregierung zeigt, dass wir hier auf einem richtigen Weg sind. Wir machen einen umfassenden Reformprozess. Die Kommunen sind dauerhaft in der Lage, neben den Pflichtaufgaben zukünftig auch wieder freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zu erledigen, wie es Artikel 54 Absatz 1 unserer Landesverfassung fordert.
Jeder fünfte Euro, den die Kommunen einnehmen, stammt heute schließlich aus dem kommunalen Finanzausgleich. Wir müssen sicherstellen, dass nicht nur pflichtige Aufgaben hiervon erfüllt werden, sondern die Gemeinden auch in der Lage sind, zum Beispiel ihre Museen, Freibäder und Erwachsenenbildung zu erhalten.
Ich danke Innenminister Grote für den heutigen Sachstandsbericht. Die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs wird flächendeckend den unterschiedlichen Belastungen der Regionen Rechnung tragen, wie es Artikel 57 Absatz 1 unserer Landesverfassung verlangt. Soziale und flächeninduzierte Kosten werden zukünftig gleichberechtigt Berücksichtigung finden, und wir werden uns an den tatsächlichen Bedarfen und nicht mehr lediglich an den Ausgaben orientieren. Wir nutzen die Neuordnung zu einer grundlegenden Reform. Wir werden eine umfassende Aufgabenkritik vornehmen. Wir werden klären, welche Aufgaben auf welcher Ebene am besten zu erledigen sind.
Es gibt Doppelzuständigkeiten; hier werden wir klare Verantwortlichkeiten definieren und denen die Grundlage entziehen.
Wir müssen Anreize für die Kommunen aufrechterhalten. Aufgaben sollen möglichst effektiv und effizient erledigt werden. Alle rechtlichen, politischen und finanzwirtschaftlichen Anforderungen unter einen Hut zu bringen - da gebe ich Ihnen recht -, ist keine einfache Aufgabe. Deshalb nutzen wir die Zeit, die uns das Landesverfassungsgericht gegeben hat. Wir werden zusammen mit Kommunen und Wissenschaft ein tragfähiges und langfristiges Ausgleichssystem entwickeln.
Denn ein rechtssicherer kommunaler Finanzausgleich wird unseren Kommunen mehr Planungssicherheit geben. - Danke schön.