Protokoll der Sitzung vom 22.03.2018

Denn ein rechtssicherer kommunaler Finanzausgleich wird unseren Kommunen mehr Planungssicherheit geben. - Danke schön.

(Beifall FDP, SPD und vereinzelt CDU - Zu- rufe SPD: Bravo!)

Herr Abgeordneter Habersaat, wenn wir die Stimmung wieder in die Sachlichkeit überführen könnten, wäre das ganz gut.

(Martin Habersaat [SPD]: Man kann sich doch freuen!)

- Herr Abgeordneter, nun ist gut. Wir haben verstanden, dass Sie sich freuen; das freut uns auch alle.

(Zurufe CDU)

- Herr Abgeordneter Arp, alles gut. - Ich halte es im Übrigen für angemessen, wenn wir bei der bewährten Ansprache mit „Sie“ bleiben. - Das Wort für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Jörg Nobis.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich werde die Stimmung bei der SPD jetzt wieder ein bisschen dämpfen.

(Dennys Bornhöft [FDP]: Das haben Sie schon geschafft! - Weitere Zurufe)

- Das schaffe ich. - Das Landesverfassungsgericht hat vor mittlerweile über einem Jahr zu Recht festgestellt, dass Landes- und kommunale Aufgaben gleichrangig sind. Es ist daher an der Zeit, eine der wichtigen finanzpolitischen Herausforderungen unserer Zeit jetzt anzugehen. Die auskömmliche Versorgung der Städte und Gemeinden mit Finanzmitteln muss sichergestellt werden, sodass sie ihren Aufgaben nachkommen können. Dazu gehören natürlich nicht nur die Aufgaben, die von den Kommunen mit wenig Ermessensspielraum erledigt werden müssen, sondern auch die Aufgaben, die sie freiwillig erledigen. Unser gemeinsames Ziel muss es doch sein, unsere Kommunen wieder in die Lage zu versetzen, über das Pflichtprogramm hinaus selbst über freiwillige Leistungen entscheiden zu können.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der zukünftigen Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft und vor Ort ganz konkret der Leistungsfähigkeit unserer Kommunen. Wir teilen daher den Bericht der Landesregierung im Wesentlichen und unterstützen das Vorhaben, den kommunalen Finanzausgleich neu zu strukturieren.

Meine Damen und Herren Sozialdemokraten, zu Ihrem Gesetzentwurf reden wir hier bereits zum zweiten Mal. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei zur Vereinbarung der Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden vom 11. Januar dieses Jahres - wir haben es schon gehört -:

„Die kommunalen Landesverbände akzeptieren im Gegenzug, dass damit eine Grundlage dafür geschaffen ist, auf der die Kommunen ihrer Aufgabe im kommunalen Straßenausbau nachkommen können.“

Diese Entwicklung ignorieren Sie. Die Sozialdemokratie ist einmal mehr ewiggestrig; das Problem ist nämlich bereits gelöst.

Ich beschäftige mich dennoch ganz kurz mit Ihrem Lösungsversuch, weil er Ihre typischen Lösungsstrategien aufzeigt. Der Kommune fehlt das Geld aus den vormals erhobenen Straßenausbaubeiträgen. So weit bekannt. Gar kein Problem - sagen Sie -, dafür gibt es ja jetzt einen Topf mit 40 Millionen €. Doch wer bekommt diese Gelder? Wer zuerst kommt, mahlt zuerst, entscheidet das Antragsdatum, entscheidet das Ausführdatum? Nichts davon steht in Ihrem Gesetzentwurf. Was mit der Kommune geschieht, die erst nach Ausschöpfung des Topfes zum Zuge käme, bleibt in Ihrem Gesetzentwurf völlig offen. Die 40 Millionen € sind dabei

(Annabell Krämer)

völlig aus der Luft gegriffen. Das wissen Sie auch. In der Praxis würde die betroffenen Kommunen einen Verlust an Rechts- und vor allem Planungssicherheit bedeuten.

Liebe SPD, in Ihrem Gesetzentwurf liest sich das wie folgt:

„Der Ausgleich erfolgt im Einzelfall auf Antrag in Höhe des tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Einnahmeausfalls.“

Man muss sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, was das heißt. Für die Grundlage der Berechnung dienen fiktive Gebührenbescheide, und Sie kreieren hier ein bürokratisches Wolkenkuckucksheim. Ein Bürokratiemonster habe ich das im November genannt, und ein Bürokratiemonster ist es geblieben. Eine gute Grundidee, die Kommunen zu entlasten, aber handwerklich komplett verhunzt und irgendwie bezeichnend für die SPD im Jahr eins unterhalb der 20 %.

Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Lars Harms.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst kann man für das Jahr 2018 grundlegend feststellen, dass es dem Land und den Kommunen finanziell gut geht. Vor allem geht es vielen Kommunen besser als noch vor einigen Jahren. Bis dahin war es in der Tat ein weiter Weg, und das hat auch viel mit der konjunkturellen Lage zu tun. Viele Jahre waren geprägt von Überschuldung und Reformbedarf.

Auch die letzte FAG-Reform hat in diesem Zusammenhang viel Positives auf den Weg gebracht - was natürlich nicht heißen muss, dass nun alle Kommunen im Land einen ausgeglichenen Haushalt zu verzeichnen haben - bei Weitem nicht -, es bedeutet jedoch, dass die Kommunen nun endlich die Chance haben, ihre Leistungen aufgabenbezogen vergütet zu bekommen. Dieses Prinzip hat sich durchaus bewährt und hat auch vor dem Verfassungsgericht Bestand gehabt.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vor dem Hintergrund ist die Arbeit, die wir als Küstenkoalition gemeinsam geleistet haben, keine schlechte Arbeit gewesen, und insofern war auch das Green-Bashing des Kollegen Koch nicht berechtigt.

Meine Damen und Herren, um sich die Umsetzung genauer anzusehen, macht es Sinn, das derzeitige FAG noch einmal in seiner tatsächlichen Wirkung zu evaluieren. Das steht im Übrigen auch im Gesetz. Wir haben schon vorher gesagt, dass dieses Gesetz nicht nur einmal, sondern regelmäßig überarbeitet werden muss. Das ist übrigens auch ein ganz neuer Kern in diesem Gesetz. Früher gab es das nicht. Deswegen wurde das 40 Jahre auch nicht gemacht. Die letzte Koalition hat den Mut bewiesen, das zu machen. Ich finde es auch in Ordnung, dass die neue Koalition jetzt weitermacht und das FAG mit neuen Ideen umbaut. Das ist ganz vernünftig. Da sollte man ideologische Scheuklappen ablegen.

Das Landesverfassungsgericht hat einen Teil dieses Auftrags in seinem Urteil vorgegeben. Dabei ging es insbesondere um die frühkindliche Bildung, sprich der Neuordnung der Kita-Finanzierung, es ging auch um den Schul- und Straßenbau, aber es geht für mich zum Beispiel auch um Frauenhäuser, die auch über das FAG finanziert werden. Für uns geht es in der kommenden Zeit sicherlich auch darum zu gucken, was man im Bereich der kulturellen Bildung auf kommunaler Ebene leisten kann. Da denken wir natürlich speziell an die Bibliotheken in diesem Land. Die Neuausarbeitung des FAG gibt uns die Chance, bestimmte Dinge, von denen wir jetzt sagen, die können wir noch nicht regeln, da sind wir noch unsicher, in Angriff zu nehmen. Dass man heute ankündigt, 2021 ein neues Gesetz haben zu wollen, gibt die Möglichkeit, viele neue Dinge hineinzuformulieren. Es ist auch kein Geheimnis, dass wir als SSW uns insbesondere eine besondere Unterstützung für die Bibliotheken im Land vorstellen können. Klar, hier ist die kostenlose Entleihe das Stichwort. Darüber diskutieren wir gerade auch. Ich glaube, solche Dinge - ob man das nun macht oder nicht, sei dahingestellt - wie Kultur, wie all das, was in den Kommunen ganz nah am Menschen stattfindet, müssen wir versuchen, bei einer Reform des FAG mitzudenken.

(Beifall SSW)

Meine Damen und Herren, es geht in dem Bericht, der als Evaluation gegeben werden muss, auch darum, anhand der Zahlen zu gucken, ob Dinge verändert oder auch neue hinzugefügt werden müssen und wie man das dann finanziell bewerkstelligen

(Jörg Nobis)

kann. Die Grundvoraussetzungen für eine solche mehrjährige Debatte könnten nicht besser sein, weil wir zum Glück jetzt Luft und Geld haben und weil es diese Einigung mit den Kommunen gibt. Ich bin zuversichtlich, dass wir bis 2021 auch ein auf den Evaluationsdaten aufgebautes Finanzausgleichsgesetz bekommen können, das sich allerdings - davon bin ich fest überzeugt - in der Berechnungsstruktur nicht groß vom heutigen FAG unterscheiden wird. Die Struktur wird mit Sicherheit bleiben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man alles wieder umstößt, ich kann mir nur vorstellen, dass man Dinge wieder hinzufügt.

Abschließend noch einige Worte zum SPD-Gesetzentwurf. Natürlich war es grundsätzlich richtig, in Bezug auf die Straßenausbaubeiträge die Entscheidung freizugeben und somit zu flexibilisieren. Das bedeutet, dass die Kommunen nun mehrere Handlungsoptionen zur Auswahl haben. Das ist gut. Was es jedoch nicht bedeutet ist, dass sie jetzt auch die finanziellen Handlungsoptionen haben. Ja, es wird Geld für den kommunalen Straßenbau zu Verfügung gestellt. Das kann alles sein, insbesondere auch Kreisstraßenbau. Es wird aber kein Geld zur Verfügung gestellt, das bei den Kommunen, die Straßenausbaubeiträge erheben, die Einnahmeausfälle kompensiert, wenn sie das nicht mehr tun. Das ist so. Deshalb können wir den SPD-Gesetzentwurf immer noch entsprechend unterstützen.

(Beifall SSW und SPD - Beate Raudies [SPD]: Ganz genau!)

Wir werden also mehr Dinge diskutieren müssen. Wir müssen bei der Evaluation die Themen Kita-Finanzierung, Kultur, Straßenausbaubeiträge und Frauenhäuser - also viele Dinge - angehen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir das jetzt tun. Dafür brauchen wir eine Berichterstattung, damit wir Zahlen, Daten und Fakten haben. Es darf auf gar keinen Fall aber irgendwelche ideologischen Schranken geben, denn es muss darum gehen, das Leben für die Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen besser zu machen. Das ist unser aller Auftrag. - Vielen Dank.

(Beifall SSW und SPD)

Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Beate Raudies.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke, Lars Harms, dass Sie am Ende noch einmal darauf hingewiesen haben, dass das Gesetz schon den Evaluationsparagrafen enthält und dass allein das schon ein Grund dafür ist, den KFA weiterzuentwickeln. Natürlich ist die Überarbeitung aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts eine Pflichtaufgabe, die die neue Regierung erfüllen muss. Das hätte auch ohne Regierungswechsel durch die Regierung durchgeführt werden müssen.

(Tobias Koch [CDU]: Das wollen wir auch!)

Die Kür bei dieser Aufgabe sind aber die Versprechungen, die Sie in Ihren Koalitionsvertrag hineingeschrieben haben. Da steht etwas zum kommunalen Schulbau und zum kommunalen Straßenbau drin. Da werden Sie liefern müssen.

(Annabell Krämer [FDP]: Werden wir auch! - Weitere Zurufe CDU)

Ich freue mich schon, die Rede der Kollegin Krämer gedruckt vorliegen zu haben und dann immer nachlesen zu können.

Weil Sie mich vorhin so schön zitiert haben, Frau Kollegin, möchte ich noch etwas zur Abschaffung der Ausbaubeiträge sagen. Wir haben uns für eine landeseinheitliche Regelung eingesetzt, damit wir eben nicht den Wildwuchs im Land haben: mal hier, mal da. Wenn Sie letzte Woche den „Monitor“-Beitrag gesehen haben, wissen Sie, wie es mit dem Flächendeckenden aussieht. Was ist denn mit Ahrensburg? Was ist denn mit Quickborn?

(Zuruf Tobias Koch [CDU])

Wo ist denn da etwas passiert? Wenn Sie mir hier schon Beispiele vorrechnen, wo was kompensiert wird: Die Stadt Barmstedt hat Straßenausbaumaßnahmen für die nächsten zwei Jahre geplant und erwartet Einnahmen von 1,2 Millionen € aus dieser Maßnahme. Kompensation von Land und Bund: 77.000 € per anno. So viel dazu: Alle kommen damit hin!

Was Ihnen auch entfallen ist - da brauchen Sie nicht mit dem Kopf zu schütteln, Frau Krämer, da gucken Sie einmal in die Liste, dann kommt das dabei raus -, erst auf unseren Druck hin haben Sie überhaupt mit den Kommunen über diese 15 Millionen € verhandelt.

(Lachen CDU)

(Lars Harms)

Noch im Dezember 2017 haben Sie hier doch total abgestritten, dass die Neuregelung überhaupt konnexitätsanfällig ist,

(Peter Lehnert [CDU]: Ein Witz ist das!)