Protokoll der Sitzung vom 22.03.2018

(Peter Lehnert [CDU]: Ein Witz ist das!)

oder dass Sie überhaupt in der Verpflichtung wären, etwas zu leisten.

(Zurufe CDU)

Tun sie doch nicht so! Das ist doch nur so gekommen, weil der Druck so groß geworden ist, dass Sie dagegen nicht ankamen. Die 40 Millionen € waren Zahlen der FDP, die Sie uns freundlicherweise in der letzten Legislatur vorgerechnet hatten. Die haben wir übernommen.

Ein letztes Wort noch einmal an die Kollegin Krämer, weil Sie hier noch einmal dargestellt haben, wie viel die Kommunen aus dem FAG bekommen: Das ist keine Wohltat, was die Kommunen über das FAG bekommen. Den Kommunen steht ein Anteil an Gemeinschaftssteuern zu. Den leiten wir ihnen über das FAG weiter. Es obliegt nicht unserer Entscheidung festzulegen, wie hoch dieser Anteil ist, das steht den Kommunen zu.

(Christopher Vogt [FDP]: Ist das eine neue Erkenntnis der SPD, oder was?)

Und der Kollege Koch bat mich, hier etwas anzuerkennen: Ich erkenne an, dass Jamaika gut darin ist, seine Wahlversprechen von anderen bezahlen zu lassen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD - Widerspruch CDU)

Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag hat Herr Abgeordneter Martin Habersaat.

(Zurufe CDU: Oh!)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Petersdotter hatte ja recht, das FAG ist ein Thema, das sich nicht sofort als Liebhaberthema anbietet. Aber gezwungenermaßen habe ich mich in der letzten Legislatur mit diesem Thema ein bisschen ausführlicher beschäftigen müssen. Deshalb reizt es mich, noch ein paar Worte zu sagen.

Einer der Hauptkritikpunkte hier im Plenum an diesem FAG war ja, die Kreise seien willkürlich zulasten der kreisfreien Städte benachteiligt worden. Im Urteil, beziehungsweise in der Pressemitteilung des Landesverfassungsgerichts zu dem Urteil, steht aus

drücklich, dass das nicht zutrifft. Die Kreise sind nicht mutwillig benachteiligt worden.

Ein anderer Kritikpunkt war der integrierte Soziallastenausgleich, das war das atmende System. Auch der ist ausdrücklich nicht vom Gericht in Zweifel gezogen worden.

Was vom Bericht kritisiert wurde, waren die Nivellierungssätze und Flächenfaktoren. Frau Krämer, wenn Sie sich dann - vielleicht haben Sie das auch schon getan - in die Geschichte des FAG einarbeiten, werden Sie feststellen, dass die beiden kritisierten Punkte auch schon in dem FAG davor enthalten waren. Die hatten wir mit der FAG-Reform überhaupt nicht angefasst.

(Beifall Beate Raudies [SPD])

Nun könnte man meinen, Sie hätten sich noch nicht intensiv damit befasst und zunächst einmal den Mund sehr voll genommen. Ich weiß nicht, ob das so ist. Vielleicht haben Sie sich damit befasst. Dann muss ich voller Respekt und Anerkennung sagen: Sie haben heute die Hürde für Ihre FAG-Reform verdammt hoch gelegt.

Ich will ein Beispiel nennen. Wenn Sie auf der einen Seite künftig objektiv gutachterlich bestimmen lassen wollen, was das Land für Ausgabennotwendigkeiten hat - nämlich für Polizei, Hochschulen und Straßenbau -, auf der anderen Seite objektiv gutachterlich feststellen wollen, was denn eine Kommune für Ausgabennotwendigkeiten hat als Schulträger, für kommunale Straßen, für Rathausverwaltung und so weiter und so fort -, was machen Sie dann überhaupt noch mit dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht? Das ist nur ein Beispiel.

Der große Unterschied zur letzten Koalition ist, dass Sie mehr finanzielle Spielräume haben. Insofern glaube ich, Sie werden manchen Konflikt damit verdecken können. Das haben Sie uns auch immer vorgeworfen, aber das ist ja Regierungspraxis

(Lachen CDU)

- das räume ich ja ein, Herr Koch -: Wenn Sie oben nur genug reintun, wird unten genug für alle herauskommen.

Aber Ihr Kritikpunkt war ja unter anderem, dass der arme Kreis Stormarn durch dieses FAG benachteiligt worden sei.

(Zurufe CDU: Oh!)

(Beate Raudies)

Nun hat das Gericht aber gesagt, man müsse künftig mehr den Flächenfaktor und dünn besiedelte Räume stärker berücksichtigen.

(Beifall SSW)

Was meinen Sie, was der Kreis Stormarn von so einer Regelung profitieren wird!

(Heiterkeit und Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung zum Teil a), Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 19/352. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf in der Drucksache 10/352 abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von

CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der SPD, und das sind die Abgeordneten des SSW. Damit ist der Gesetzentwurf in der Drucksache 19/352 mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, AfD gegen die Stimmen von SPD und SSW abgelehnt.

Wir kommen dann nicht zur Abstimmung über den Bericht der Landesregierung, Teil b), weil kein Antrag gestellt worden ist, sondern ich erkläre, dass damit der Tagesordnungspunkt erledigt ist.

Ich schließe die heutige Sitzung und unterbreche die Tagung bis morgen früh 10 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 17:49 Uhr

(Martin Habersaat)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Bewerbung immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe „deutsch-dänisches Grenzland“ unterstützen

Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/569 (neu)

Herr Präsident! Dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes (IKE) von 2003 ist die Bundesrepublik Deutschland 2012 beigetreten. Mit dem IKE-Übereinkommen wird den vielfältigen gelebten Traditionen der Zivilgesellschaft internationale Aufmerksamkeit geschenkt. Die UNESCO stellt damit von menschlichem Wissen und Können getragene kulturelle Ausdrucksformen in den Mittelpunkt internationaler Kooperationen. Überlieferte Traditionen und Alltagskulturen sollen als Teil des Erbes der Menschheit erhalten und gefördert werden.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag begrüßt und unterstützt die Bewerbung „Zusammenleben von Minderheiten und Mehrheiten im deutsch-dänischen Grenzland“ für das Immaterielle UNESCOWeltkulturerbe durch den Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN) und Sydslesvigsk Forening (SSF).

Die deutsch-dänische Grenzregion ist ein Modell erfolgreicher Minderheitenpolitik, die von den Bonn-/Kopenhagener Erklärungen ausging, sich von einem Miteinander zu einem Füreinander entwickelte und beispielhaft einen Raum kultureller Vielfalt schafft. Die deutschen und dänischen Minderheiten im Grenzland und ihre Angehörigen prägen die Identität der Region und sind Brückenbauer einer grenzüberschreitenden Kooperation in vielen Bereichen.

Die Anerkennung als immaterielles Weltkulturerbe wäre - auch mit Blick auf das 100-jährige Jubiläum der 1920 erfolgten friedlichen Grenzziehung und der Entstehung der dänischen Minderheit in Deutschland und der deutschen Minderheit in Dänemark - ein Auftrag für die weitere Ausgestaltung der Zusammenarbeit in der deutsch-dänischen Grenzregion.

Ich freue mich sehr darüber, dass inzwischen die Fraktionen von SSW und SPD dem Antrag beige

treten sind und wir deshalb heute mit der in diesem Hause in diesem Thema breitestmöglichen Zustimmung unseren Vorschlag gemeinsam auf den Weg bringen können. Einmal mehr unterstreichen wir damit die große Gemeinsamkeit in diesem Hause bei der Unterstützung unserer Minderheiten.

Herr Präsident! Die deutsch-dänische Zusammenarbeit ist ein Musterbeispiel dafür, wie Probleme grenzübergreifend gelöst werden können. Der Schutz lebendiger Kulturformen durch die UNESCO war ursprünglich eine Antwort auf den materiellen Kulturerbebegriff, der sich vor allem an repräsentativen Bauwerken in Europa festmachte. Erst später wurde das Konzept eines Immateriellen Kulturerbes auf die zahlreichen ethnischen Kulturen Europas bezogen. Deutschland hat das Übereinkommen mit der UNESCO 2013 unterzeichnet. Unser Land ist bisher durch zwei so verschiedene Dinge wie die Genossenschaftsidee und den Orgelbau vertreten.

Das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist hingegen mit derzeit 68 Projekten wesentlich länger. Wir finden darin so sympathische Dinge wie das Singen deutscher Arbeiterlieder, das Niederdeutsche Theater und das Biikebrennen. Aber auch der für uns hier vielleicht eher seltsam anmutende rheinische Karneval und der Rattenfänger von Hameln wurden aufgenommen.

Die Idee, das Zusammenleben im deutsch-dänischen Grenzland auf die Liste der UNESCO als Immaterielles Weltkulturerbe zu setzen, ist bereits 2016 entstanden und auf den Weg gebracht worden. Ethnische Konflikte flammen weltweit immer wieder auf. In Europa sind heute dank der europäischen Integrationsleistung die meisten dieser Konfrontationen friedlich überwunden, aber einige sind nach wie vor virulent, und manche melden sich auch wieder zurück - man denke nur an Katalonien. Gerade vor dem Hintergrund der weltweiten Konflikte ist es nach unserer Überzeugung sehr sinnvoll, das, was wir im deutsch-dänischen Grenzbereich erreicht haben und was auch längst politisch vollkommen unstrittig geworden ist, als Kulturerbe weltweit zur Diskussion zu stellen.

Das deutsch-dänische Grenzland ist ein besonderes und positives Beispiel, wie ein lang andauernder Grenzkonflikt friedlich beigelegt werden konnte

und wie zugleich die Minderheiten auf beiden Seiten der Grenze weder vertrieben noch assimiliert wurden, sondern ihre Eigenständigkeit bewahren können. Wir haben das Glück, dass unser Grenzland gestärkt aus dem ehemaligen Konflikt hervorgegangen ist. Die Minderheiten unseres Grenzlandes haben darüber hinaus und vereint Brücken gebaut und Wege geebnet. Sie haben das Leben im Grenzland geprägt.