Alle diese Ehrenamtlichen fragen nicht nach Bezahlung. Sie wissen, dass die Gesellschaft nicht jede gute Tat entlohnen kann. Auch deshalb verdienen sie gerade unsere volle Unterstützung und unsere aufrichtige Anerkennung.
Meine Damen und Herren, ein Baustein dieser Unterstützung muss sein, dass freiwillig ehrenamtlich Tätige für ihre Aufwendungen Ersatz bekommen, dass sie nicht noch zusätzliches Geld in ihr freiwilliges Engagement einzahlen müssen. In der Realität ist das aber sehr oft der Fall. Besonders für junge Ehrenamtliche ist das schlimm, denn sie haben bekanntlich oft nicht viel Geld.
Vor zwei, drei Wochen - es wurde schon erwähnt ging der Fall einer jungen Frau, Vanessa, durch die Presse. Der Antrag versackte wohl irgendwo und kam erst nach Ende der Maßnahme dort an, wo er ankommen sollte. Das Ergebnis war: Kein Geld! Die Förderrichtlinie besagt bisher, dass der Antrag vor Maßnahmebeginn eingegangen sein muss. Dass die SPD-Fraktion diese Regelung jetzt ändern will, hört sich zunächst einmal gut an, löst aber das Problem nicht vollständig. Es gibt eben viele andere Probleme in diesem Zusammenhang.
Darauf hat Tobias Loose schon hingewiesen: Was war eigentlich der Sinn der Regelung, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen ist? Der Sinn war doch wohl, dass man, wenn der Antrag nicht bewilligt wird, sagen kann: Okay, dann lasse ich es sein mit der Maßnahme. - Daher wäre die Regelung sinnvollerweise so zu ergänzen, dass man sowohl vor als auch nach der Maßnahme diesen Antrag stellen kann.
Wir brauchen das Ehrenamt ganz besonders in der Jugendarbeit, zum Beispiel in Jugendklubs. Dort finden junge Leute einen Treffpunkt, um unter sich zu sein, Billard zu spielen, Musik zu hören oder einfach einmal von zu Hause weg zu sein. Auch im Sport leisten ehrenamtliche Jugendgruppenleiter einen wichtigen Beitrag. Bei der Integration von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen leisten junge Ehrenamtliche ebenfalls großartige Arbeit. Das muss unbedingt weiter unterstützt werden.
Wir müssen Wege finden, das Ehrenamt noch attraktiver zu machen. Dazu gehört natürlich eine Überprüfung der angesprochenen Förderrichtlinie. Aber das ist doch nur ein kleiner Baustein! Meine Damen und Herren, wir müssen viel breiter denken. Deshalb werden wir über den Antrag der SPD im Ausschuss weiter beraten.
Schon heute ist gesellschaftliches Engagement ein wichtiges Kriterium bei Bewerbungen und der Vergabe von Stipendien. Wenn bei uns, in der Grünen Landtagsfraktion, sich eine Referentin oder ein Referent bewirbt und darlegt, dass er sich seit vielen Jahren unentgeltlich engagiert, dann hat er bei uns schon einen ganz dicken Stein im Brett.
Vielleicht können wir auch ein Bonussystem für die Vergabe von Studienplätzen entwickeln. Ein langfristiges Ehrenamt könnte zum Beispiel als Wartesemester angerechnet werden; auch das ist eine sinnvolle Maßnahme.
- Wenn es das schon gibt, so lasse ich mich gern belehren. - Es sind die vielen kleinen Schritte und Maßnahmen, die es den Menschen erleichtern, sich zu engagieren. Wertschätzung, die richtigen politischen Rahmenbedingungen, eine Haftpflichtversicherung - gelegentlich ist das sehr wichtig -, von Zeit zu Zeit eine Anerkennung durch den Träger: Wenn das alles gewährleistet ist, dann werden wir als Gesellschaft auch in Zukunft vom Ehrenamt profitieren können. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit ist ein wichtiger Schritt, um Freiwillige für ein beherztes Engagement im Dienst junger Menschen zu stärken. Mit diesem Engagement stehen und fallen oft komplette Freizeitbereiche für Kinder und Jugendliche in unserem Land.
Engagierte, die ihre Energie und ihre Freizeit in unterschiedlichste Aktivitäten und Angebote investieren, verdienen nicht nur unsere uneingeschränkte Anerkennung, sondern auch bestmögliche und unbürokratische Unterstützung.
Das Ehrenamt fungiert nicht nur als praktische Beschäftigungs- und Lernmöglichkeit, sondern dient den vielen jungen Menschen, die davon profitieren, auch ein Stück weit als Vorbild. Sie lernen Wege kennen, sich für andere einzusetzen, und sind oft bestrebt, ähnliche Funktionen wie ihre Betreuer zu übernehmen. Viele möchten das Engagement, das ihnen selbst zuteilwurde, zurückgeben.
Neben einer bereichernden Freizeitbeschäftigung bietet die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch die Möglichkeit, sich selbst im Bereich der Sozialkompetenz fort- und weiterzubilden. Nicht selten liegt eine ehrenamtliche Tätigkeit in jungen Jahren den Grundstein für die spätere Berufswahl; vielleicht trifft das auch auf den einen oder anderen hier im Plenum zu, was politische Jugendarbeit angeht. Interessen werden entwickelt und vertieft.
Dies gibt jungen Menschen einen neuen Blick und erweitert ihren gesellschaftlichen Horizont. Sie machen oft prägende Erfahrungen, die ihnen helfen, im späteren Leben souverän und professionell mit fordernden Situationen umzugehen.
Auch wer sich im fortgeschrittenen Alter in die Jugendarbeit einbringen möchte, muss so unkompliziert wie möglich die Chance dazu bekommen. Jeder Einzelne, der mit anpackt, ist ein Gewinn für die heranwachsende Generation. Engagierte, die bereits selbst mehr Lebenserfahrung vorzuweisen haben, können auch dort fundiert unterstützen und vermitteln, wo das Elternhaus von Kindern und Jugendlichen teilweise weniger Halt bietet.
Wir müssen auf jeden Fall verhindern, ist, dass sich junge Menschen aus Sorge davor, auf ihren Kosten sitzen zu bleiben, gegebenenfalls gegen eine ehrenamtliche Fortbildung und Tätigkeit entscheiden.
Der Berichterstattung war zu entnehmen, dass es zu Verzögerungen und Lücken bei der Zusammenarbeit der Maßnahmenträger sowie den öffentlichen Verwaltungen kommen kann. Dies ging in diesem Fall leider zu finanziellen Lasten der Ehrenamtlichen. Politik und Gesellschaft dürfen dringend benötigtes Potenzial, dringend benötigte Zeit und auch dringend benötigte Motivation, die Menschen bereit sind einzubringen, nicht verschwenden. Wir sollten daher dankbar sein für all diejenigen, die sich in die Jugendarbeit einbringen, die eine Juleica anstreben. Diesen Dank möchte ich für die FDPFraktion an alle Verbände und auch an die Einzelpersonen, die sich für Jugendarbeit engagieren, aussprechen.
Dazu gehört natürlich der Landesjugendring, der diese Woche an die jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen herangetreten ist und Änderungsvorschläge zu diesem Thema eingebracht hat. Insbesondere den Aspekt zur Vereinfachung ehrenamtlicher Tätigkeit für Selbstständige fand ich sehr interessant. Gern würde ich im Sozialausschuss weiter darüber beraten, wie wir möglichst schnell dafür Sorge tragen können, dass junge Menschen eine höhere Gewissheit haben, ihre Unkosten wirklich erstattet zu bekommen. Wir müssen die Menschen, die mit ihrem gesellschaftli
chen Engagement unser aller Hochachtung am meisten verdienen, möglichst frei von Unkosten halten. Eine unkomplizierte Erstattung anfallender Aufwendungen ist deshalb das Mindeste, mit dem wir diese Hochachtung beweisen können.
Wir reden hier darüber aufgrund einer Berichterstattung über einen Einzelfall; davon ist zumindest auszugehen. Tobias Loose, einen kleinen Widerspruch möchte ich geben, was Einzelfälle betrifft: Einzelfälle zeigen uns häufig, wo unser Recht, wo unser Verwaltungshandeln an Grenzen stößt. Dies gibt uns aber wiederum die Möglichkeit, zu zeigen, dass wir ganz nah am Menschen, an der Bürgerin und am Bürger, Politik machen. Deswegen freue ich mich eigentlich immer über solche Einzelfälle, die plakativ darstellen, wie Recht und Gesetz teilweise vor Ort ankommen.
Vielleicht finden wir in den Beratungen im Sozialausschuss über den zugrunde liegenden Fall hinaus weitere Punkte, über die wir im Zusammenhang mit dem Ehrenamt sprechen können, das heißt, ob es weitere Stellschrauben gibt, um dem Ehrenamt stärker unter die Arme greifen zu können.
Ich freue mich über diesen Antrag und beantrage die Verweisung in den Sozialausschuss. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Vieles ist schon zum Ehrenamt gesagt worden. Deswegen werde ich mich an dieser Stelle ein klein wenig kürzer fassen; denn auch wir stehen uneingeschränkt zum Ehrenamt. Das bürgerliche Engagement ist eine der wesentlichen Säulen des Funktionierens unserer Gesellschaft. Das Ehrenamt stellt auch in SchleswigHolstein das Fundament für die Gewährleistung sozialer und karitativer Aufgabenerfüllung dar. Es ist eine Tätigkeit, die im Wortsinne aller Ehren wert ist.
Eine Besonderheit stellt hierbei das jugendliche Ehrenamt dar; denn gerade in Zeiten, in denen die Ju
gendkultur zunehmend durch soziale Medien und virtuellen Konsum gekennzeichnet zu sein scheint, stellen junge Menschen, die sich ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen engagieren, einen erfrischenden Gegenpol dar. Junge Menschen, die sich unentgeltlich in den Dienst für andere Menschen und für die Gesellschaft begeben, sind in diesem Sinne nicht minder aller Ehren wert.
Mit der Ausübung eines solchen Ehrenamtes gehen aber an anderer Stelle Kosten einher, nämlich dann, wenn diese Menschen von der Erwerbstätigkeit freizustellen sind. Die bisherige Regelung sieht vor, dass die Erstattung eines Verdienstausfalls im Zuge der Freistellung vor Beginn einer Maßnahme zu beantragen ist. Eine rückwirkende Geltendmachung ist damit ausgeschlossen; Frau Ünsal hat es eindrucksvoll dargestellt.
Hier, meine Damen und Herren, drängt sich das Beheben bürokratischer Hindernisse geradezu auf, und das erscheint auch nicht allzu kompliziert. Der dazu bestehende Text der Landesverordnung ließe sich sehr schnell durch Weglassen einer zeitlichen Vorgabe so gestalten, dass dem Antrag der SPD-Fraktion hier Genüge getan wäre.
Wir regen zudem an, eine Frist anzufügen, innerhalb derer eine Antragstellung rückwirkend zu erfolgen hat. Eine solche Frist würde Kumulationen von Anträgen verhindern und so Handlungs- und Planungssicherheit bei den zuständigen Ämtern erzeugen.
In dem Vortrag von Frau Ünsal kamen weitere Aspekte hinzu, die wir sehr begrüßen. Das ist wirklich eine ganze Menge, worüber man noch reden kann, und das sollten wir im Ausschuss tun; denn diese und auch die weiteren fachlichen Erwägungen sind im Innen- und Rechtsausschuss durchaus beratungsfähig.
Der Antrag selbst greift dabei leider kürzer, als es die Rede dann tatsächlich getan hat. Auch die weiteren Aspekte - Herr Peters, ich bin Ihnen sehr dankbar für den einen oder anderen Hinweis - sind wirklich sehr gut; aber sie passen halt nicht in das Thema der Freistellungsverordnung.
Insgesamt aber sollten wir das Thema jugendliches Ehrenamt intensiver verfolgen; denn hier im Plenum sind viele gute Hinweise gekommen. Deshalb bin ich der SPD für diesen Antrag außerordentlich dankbar. Wir unterstützen diesen gern. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit regelt das Verfahren zur Freistellung, Sonderurlaub und Verdienstausfall in der Jugendarbeit. Ein eindeutiger Pluspunkt der Verordnung ist, dass das Verfahren im Netz zu recherchieren ist. Sogar der entsprechende Antrag für die Verdienstausfallbescheinigung ist als Download verfügbar. Weitere Infos gibt es in einem entsprechenden Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit. Auch das ist online verfügbar.
Trotzdem scheint es irgendwo zu haken, wie die aufmerksame Zeitungslektüre der Antragsteller ergeben hat. Eine junge Kielerin bleibt auf ihrem Verdienstausfall im Zuge der Jugendleitercard-Ausbildung sitzen, obwohl sie einen Ausgleich ihres Verdienstausfalls beantragt hatte. Sie nahm an einer Fortbildung der Sportjugend teil, um selbstständig Gruppen im Jugendzentrum leiten zu können. Das kann man nämlich nur mit der Jugendleitercard. Ihr Antrag sei aber gar nicht im Jugendamt angekommen. Trotz erfolgreicher Ausbildung gibt es darum keinen Anspruch auf die Erstattung des Verdienstausfalls.