Protokoll der Sitzung vom 27.04.2018

Der AfD-Antrag vereinfacht an dieser Stelle, wenn Sie das Angleichen bestehender Verordnungen für Landschaftsschutzgebiete fordern. Denn die Kreisebene ist hier besonders gefragt; sie ist in die Diskussion einzubinden, da am Ende die Genehmigungskompetenz der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte unterliegt. Die Kompetenzebene dürfen Sie nicht vernachlässigen. Seriös wäre es, wenn Sie sich zunächst einen detaillierten Überblick über den Sachstand verschaffen und dann über Entscheidungen verhandeln würden.

Klärung bedarf es unter anderem bei der von Ihnen angeführten Notwendigkeit der Versorgungssicherheit durch Rohstoffimporte, den Lieferverflechtungen über die Landesgrenzen hinaus und den bestehenden Kapazitätsreserven. Zum letztgenannten Punkt ist bereits ein Gutachten von der Landesregierung in Auftrag gegeben worden. Aus diesen Erkenntnissen ließe sich abschätzen, ob die Aufrechterhaltung des Status Quo der langfristigen Versorgungssicherheit ohne Lieferengpässe möglich ist, oder ob die Suche nach neuen Fördergebieten erforderlich ist.

Aus diesen dargestellten Gründen lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Wir beantragen Abstimmung in der Sache. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Bernd Voß das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu diesem Thema hier in Vertretung der erkrankten Kollegin Marlies Fritzen sprechen, kann heute also nicht in Sand und Kies spielen.

(Heiterkeit)

Die Rohstoffgewinnung verursacht massive Eingriffe in Natur und Landschaft. Deshalb ist es wichtig und richtig, diese sowohl landesplanerisch als auch hinsichtlich der Vorgaben für den Abbau selbst zu regeln. Das Allgemeinwohlinteresse am Schutz der Umwelt muss gegen die Erfordernisse

(Thomas Hölck)

der Rohstoffgewinnung abgewogen werden. Tatsächlich gibt es derzeit im Land gut 200 Gewinnungsstellen zum Abbau von Sand und Kies. Schwerpunkte liegen in den Kreisen Segeberg, Schleswig-Flensburg, Rendsburg-Eckernförde, Lauenburg und Ostholstein.

Die Sand- und Kiesförderung ist in den letzten Jahren gestiegen. Das haben wir heute bereits mehrfach gehört. Aktuell werden 17 Millionen t Sand und Kies durch etwa 120 Betreiber hier im Land abgebaut. Die durchschnittliche Restabbauzeit der genehmigten Abbauflächen beträgt derzeit 8 Jahre. Es ist klar, irgendwann müssen wieder neue Genehmigungen erteilt werde. Das natürliche Rohstoffpotenzial in Schleswig-Holstein gilt nach unseren Recherchen auch auf absehbare Zeit als nicht erschöpft, trotz der ganzen Restriktionen, die da sind.

Der Antrag der AfD, der uns hier vorgelegt wird, handelt zwar von Sand und Kies, verwechselt aber im Grunde munter Äpfel mit Birnen. Die Landesregierung soll nach dem Willen der AfD die Genehmigung von Sand- und Kiesabbau in Landschaftsschutzgebieten vereinfachen. Dumm nur, dass sie dafür überhaupt keine Zuständigkeit hat. Wie immer hilft hier ein Blick ins Gesetz. Dort ist ganz konkret in § 15 Landesnaturschutzgesetz geregelt, dass die Unteren Naturschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten zuständig sind.

(Jörg Nobis [AfD]: Das müssen wir ändern!)

Die Kreise und kreisfreien Städte sind es auch, die die entsprechenden Schutzregelungen sowie gegebenenfalls Ausnahmen davon festlegen. Kurz und gut: Das Land ist der falsche Adressat.

Auch wenn der AfD-Antrag nun den Zusatz „neu“ hat, hat er diesen Fehler wieder einmal durchgetragen. Gänzlich paradox wird der Antrag mit seiner weiteren Forderung, nach der der Charakter der Schutzgebiete trotz vereinfachter Genehmigungen für den Rohstoffabbau nachhaltig zu bewahren sei. Ich empfehle den Kollegen wirklich, sich einmal in so einem Kiesabbaugebiet, die ihren Ursprung in der Eiszeit haben, umzuschauen, bevor sie hier so einen Quatsch und Unsinn schreiben.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf Volker Schnurrbusch [AfD])

Der Kiesabbau verändert im Gegenteil den Charakter der Landschaften nachhaltig - und das über Jahrzehnte - vielleicht korrekter gesagt: sogar bis zur nächsten Eiszeit. Eine oftmals geforderte sogenann

te Renaturierung ist in vielen Fällen gar nicht möglich und häufig insbesondere nach langer Stilllegung der Gruben auch nicht mehr zielführend.

Abschließend zur Regionalplanung. Diese wird derzeit - wie Sie wissen - neu aufgestellt. Sie wird wie bisher Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung festlegen und dabei darauf achten, dass die konkurrierenden Ansprüche von Landschaftsnutzung berücksichtigt werden. Die sind heute bereits mehrfach aufgeführt worden.

So wichtig die Rohstoffgewinnung für uns alle ist, die wir schon lange nicht mehr in Zelten und Holzhütten leben und befestigte Straßen und Schienen nutzen, um unsere Ziele zu erreichen, so wichtig und am Ende existenziell ist der Schutz von Boden, Wasser, Natur und den Arten. Ich denke, so ein einseitiger Blick hilft nicht. Wir brauchen hier ein bisschen mehr Weitblick. Darauf wird die neue Regionalplanung mit Sicherheit Rücksicht nehmen.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Nobis?

Herr Voß, Ihre Partei sagt doch immer: Es wird wärmer. Wir haben den Klimawandel, aber Sie reden von der nächsten Eiszeit. Wie passt das zusammen?

(Bernd Heinemann [SPD]: Golfstrom! - Lars Harms [SSW]: Kommen Sie mal nach Hu- sum, da ist es immer eiskalt! - Weitere Zuru- fe)

- Na, da haben Sie ja einen Punkt entdeckt. Ich kann nicht verstehen, dass Sie davon ausgehen, dass man Kiesgruben sozusagen schonend errichten kann. Sie wissen ganz genau, wie das die Landschaft auf Jahrzehnte verändert. Das kann man so nicht einfach beiseite diskutieren. Das ist der Punkt.

(Zurufe SPD)

Dass Sie gern den Klimawandel infrage stellen, haben wir hier schon mehrfach ertragen müssen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dennys Bornhöft [FDP])

Bevor wir auf der Rednerliste fortfahren, begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam auf der Besuchertribü

(Bernd Voß)

ne Schülerinnen und Schüler des Herder-Gymnasiums Rendsburg und Vertreterinnen und Vertreter der Paritätischen Freiwilligendienste. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Kay Richert das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Sie haben mit der Sicherstellung von Sand und Kies ein tatsächliches Problem angesprochen. Auch wenn das Umweltministerium vor Kurzem in einer Anfrage gesagt hat, dass die Abbaumengen den Bedarf durchaus zufriedenstellen können, kann man aufgrund der Zahlen, die der Herr Kollege Arp hier schon genannt hat, durchaus anderer Meinung sein. Wenn wir in Betracht ziehen, dass ein Kilometer Landesstraße - das wurde ja schon gesagt - 40.000 t Sand und Kies und ein Kilometer Autobahn sogar 216.000 t verbrauchen, da wir ja noch einiges an solchen Projekten vor der Brust haben, können wir mal sehen, wie weit wir mit 17 Millionen t im Jahr kommen werden.

Da wir die Abbaumengen hier nicht selbst schaffen können, sind wir auf Importe angewiesen, und Importe machen das Ganze etwas diffizil, denn der Preis ist etwa doppelt so hoch wie für einheimische Rohstoffe. Die Kapazitäten werden jetzt schon knapp, hauptsächlich aufgrund von Transportkapazitäten. Die Umweltauswirkungen sind dadurch, dass man das Ganze irgendwo in Schottland oder auch in Norwegen abbaut und hierher transportiert auch nicht gerade gering. Das Ganze passiert nämlich mit dem Schiff. Das ist, obwohl die Schiffe ja sehr viel CO2 und andere Dinge ausstoßen, immer noch die günstigere Alternative. Denn die andere Alternative sind Transporte per Lkw - und da haben wir dann eine sehr schlechte Umweltbilanz.

Das Problem ist erkannt und wird angegangen. Das ist Ihnen auch bekannt, denn, gucke ich mir den Titel an, den Sie hier haben - „Versorgung mit Sand und Kies sicherstellen“ -, erinnert mich das sehr stark an die Berichterstattung, die wir im März in den überregionalen Zeitungen hatten. Da stellt das Wirtschaftsministerium nämlich genau das fest und sagt: Dieses Problem scheint uns da zu sein. Wir werden das jetzt gutachterlich behandeln und dann bei der zukünftigen Planung berücksichtigen.

(Beifall Jörg Hansen [FDP] und Oliver Kum- bartzky [FDP])

Das, muss ich natürlich sagen, ist wieder ein Antrag aus der Kiste: „Wir beantragen einfach mal das, was die Regierung schon macht, sonnen uns nachher in dem Glanz und sagen: Jetzt haben wir die Regierung vor uns hergetrieben, und siehste wohl, so klappt’s!“ - Das ist aber ziemlich durchsichtig. Das brauchen wir übrigens weder von Ihrer noch von Ihrer Seite.

(Volker Schnurrbusch [AfD]: Ne, ne, das ist zwei Mal geschoben worden!)

Die Zuständigkeiten sind nicht gegeben. Sie haben ja auch schon zutreffend gesagt: Sie wissen das. Da frage ich mich natürlich, warum Sie den Antrag hier stellen, wenn Sie das wissen. Die Definition von Landschaftsschutzgebiet ist bundesgesetzlich geregelt. Das können wir hier nicht regeln, und die Ausweisung der Gebiete, ist den Kreisen zugewiesen. Auch das können wir hier also nicht verändern. Das ist übrigens mit Bedacht den Kreisen zugewiesen, um die Besonderheiten dieser Gebiete würdigen zu können und das regional zu tun. Das ist richtig so.

(Zuruf Jörg Nobis [AfD])

Natürlich kann man darüber streiten, inwieweit die Definition eines Landschaftsschutzgebietes auch Kulturgebiete umfasst. Das sind immerhin Gebiete, die vom Menschen irgendwann mal umgepflügt wurden; die sollen jetzt so erhalten bleiben. Ob das so richtig ist, lasse ich dahingestellt. Das ist aber, wie gesagt, eine bundesgesetzliche Sache.

Wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil ganz offensichtlich die Zuständigkeit nicht gegeben ist. Des tatsächlichen Problems nehmen wir uns natürlich trotzdem an.

(Beifall FDP und Andrea Tschacher [CDU])

Für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Flemming Meyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! In Schleswig-Holstein werden jährlich rund 17 Millionen t Sand und Kies abgebaut. Damit ist die Versorgung der schleswig-holsteinischen Bauwirtschaft mit dem Rohstoff Kies gesichert. - Diese zwei Aussagen konnten wir neulich der Presse entnehmen.

(Vizepräsidentin Annabell Krämer)

Richtig ist, dass der derzeitige konjunkturelle Boom sich entsprechend auf den Sand- und Kiesabbau auswirkt. Der Baustoffverband macht auf diese Problematik bereits seit Längerem aufmerksam und hat dies auch auf seinem Parlamentarischen Abend im Januar noch mal deutlich dargestellt. Dort wurde dann unter anderem auch auf die vielfältigen konkurrierenden Nutzungsansprüche hingewiesen. Insbesondere wurden dabei die naturschutzfachlichen Schutzgebietsausweisungen in den Fokus gerückt. Für den SSW möchte ich sagen, dass wir dieses Thema durchaus ernst nehmen. Die Frage ist aber, welche Schlüsse daraus gezogen werden.

Damit sind wir beim Antrag der AfD. Für sie stellt sich die Sache ganz einfach dar: Sand und Kies werden knapp, also lasst uns zusätzlich in Landschaftsschutzgebiete gehen und dort den Rohstoffabbau zulassen. Dabei soll dann auch der Charakter der Schutzgebiete berücksichtigt werden und nachhaltig bewahrt bleiben. Zudem sind entsprechend Landschaftsschutzgebietsverordnungen anzugleichen. - So lautet der Antrag in Kurzform. Aus der Begründung geht noch hervor, dass eine Renaturierung einen ökologischen Mehrwert darstellen soll. Dazu kann ich nur sagen: So geht es nicht!

(Volker Schnurrbusch [AfD]: Da gibt es ge- nug Beispiele!)

Die AfD macht es sich mit ihrem Antrag wirklich zu einfach, indem sie wirtschaftliche Interessen vor naturschutzfachliche Interessen stellt.