Protokoll der Sitzung vom 13.06.2018

All das wären schwerwiegende Veränderungen unseres Zivilrechts. Sie müssen am Ende aber nicht falsch sein. Mehr Europa kann schließlich auch beinhalten, dass die Mitgliedstaaten ihr nationales Recht überdenken. Aber im Ausgangspunkt sollten Überlegungen auf europäischer Ebene inhaltlich und systematisch in unsere Rechtsordnung passen. Die Diskussion dazu läuft, auf politischer wie fachlicher Ebene. Natürlich werden dabei auch unsere Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage einfließen.

Als Justiz-, Europa- und Verbraucherschutzministerin will ich zum Schluss noch einmal festhalten: Sollte sich herausstellen, dass diese Regelungen in der Praxis zu hohe Hürden für die Durchsetzung

der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher setzen, werde ich mich für eine Nachjustierung des Gesetzes einsetzen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, vereinzelt SPD und AfD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDPFraktion und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfD-Fraktion deutlich abgelehnt.

Ich unterbreche die Tagung bis morgen früh um 10 Uhr und wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:09 Uhr

(Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst

Anhang Reden zu Protokoll

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 19/571

Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses Drucksache 19/753

b) Keine Tagesmaut auf den Inseln und Halligen

Antrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/311

Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses Drucksache 19/755

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg möchte ich betonen, dass ich für meine CDU-Fraktion spreche, bevor die Kollegen der SPD-Fraktion wieder mit irgendwelchen Zwischenfragen kommen.

Wir befassen uns nochmals mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Der Gesetzentwurf der SPD soll vor allem die Reedereien verpflichten, die Tageskurabgabe der Tourismusgemeinden auf den Inseln und Halligen über den Fährpreis einzuziehen.

Inhaltlich gilt: Im Westen nichts Neues!

Nach wie vor wünschen die Tourismusgemeinden die Gesetzesänderung als Hebel für die Verpflichtung der Reedereien. Nach wie vor lehnen die Reedereien dies ab, und das aus sehr nachvollziehbaren Gründen. Nach wie vor gilt unter dem Eindruck der mündlichen Anhörung von Ende Februar, dass die Kommunikation zwischen allen Akteuren deutlich verbessert werden muss. Die Gesprächsangebote sind da. Eine Lösung vor Ort ist einer Gesetzesänderung immer vorzuziehen.

Meine Damen und Herren, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat sich der Innen- und Rechtsausschuss heute Morgen in einer Sondersitzung mit diesem Thema beschäftigt. Die Anhörung der kommunalen Landesverbände, die lediglich schriftlich

erfolgt ist, hat keine neuen Erkenntnisse gebracht. Es hat auch keine weitere Aussprache stattgefunden. Man kann also feststellen: Alles ist gesagt.

Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich anlässlich der Schiffstaufe der neuen Fähre der Wyker Dampfschifffahrtsreederei (WDR) in Wyk auf Föhr viele meiner ehemaligen Kollegen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, getroffen habe. Sie haben alle erkannt, dass sie jetzt selbst am Zug sind. Ziel sollte eine freiwillige Regelung zwischen den Gemeinden und den Reedereien sein. Das sollten wir allen Akteuren auch zutrauen. Damit ist klar, dass die CDU-Fraktion die Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion ablehnt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Präsident! Ich habe es schon in der ersten Lesung gesagt: Es geht nicht um eine neue Abgabe. Es geht um die Einziehung der Tageskurabgabe von den Tagesgästen dort, wo eine kommunale Satzung die Erhebung einer Tageskurabgabe vorsieht. Abgabepflichtig sind häufig beide Gruppen: Übernachtungs- und Tagesgäste. Wenn eine Kurabgabe nur von den Übernachtungsgästen - die sich nicht wehren können, sondern die Abgabe auf ihrer Hotelrechnung finden -, nicht aber von Tagestouristen auch tatsächlich kassiert wird, ist das nicht nur ungerecht, sondern müsste auch befürchten lassen, dass eine Abgabesatzung beklagt wird.

Wir haben mit unserem Gesetzentwurf die Forderung der Insel- und Halligkonferenz aufgegriffen, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, die Erhebung der Kurabgabe von Tagesgästen denjenigen Verkehrsträgern aufzuerlegen, die geschäftsmäßig Tagesgäste zu den Inseln und Halligen befördern. Es geht um eine Möglichkeit. Die schriftliche Anhörung zum SSW-Antrag Drucksache 19/311 im Wirtschaftsausschuss und Gespräche mit den Tourismusfachleuten an der Westküste bestärken uns. Die Nordsee-Tourismus-Service GmbH, der Tourismusverband Schleswig-Holstein, der Kreis Nordfriesland - in dem die Tourismusintensität mit jährlich 74 Übernachtungen je Einwohner überdurchschnittlich hoch ist - und natürlich die Insel- und Halligkonferenz selbst sind dafür. Lesen Sie die schriftlichen Stellungnahmen zum SSW-Antrag.

Deshalb haben wir für Ihre Verweigerungshaltung nach wie vor kein Verständnis. Wir haben auch

kein Verständnis dafür, dass Sie eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss abgelehnt haben und wir Ihnen die „Anhörung light“ im Innen- und Rechtsausschuss regelrecht abtrotzen mussten.

Es war bisher guter parlamentarischer Brauch, zu Gesetzentwürfen auch die Betroffenen anzuhören. Dass die Jamaika-Koalition dies verweigert hat, zeigt eine gehörige Portion Arroganz. Das ist nicht nur unglaublich schlechter parlamentarischer Stil, sondern zeigt auch den Mangel an Bereitschaft zum Dialog. Ich kann es mir nur so erklären, dass CDU, FDP und Grüne sehr wohl wissen, dass unser Gesetzentwurf bei den Touristikern an der Westküste gut angekommen ist.

Aber wovor haben Sie denn solch eine Heidenangst? Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände hat zur heutigen Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses ihre Befürwortung für unseren Gesetzentwurf noch einmal bekräftigt, genauso wie schon zum SSW-Antrag. Kommen konnten sie nicht. Kein Wunder bei der unangemessen kurzen Frist, die Jamaika für diese Anhörung setzte!

Es geht um die abgabenrechtliche Gleichbehandlung von Übernachtungs- und Tagesgästen, und es geht um die Gleichbehandlung gegenüber Niedersachsen. Das ist übrigens der zentrale Punkt in der Stellungnahme der kommunalen Landesverbände. In Niedersachsen sieht das Kommunalabgabengesetz vor, dass Reedereien und Betreiber von Fluglinien, die geschäftsmäßig Passagiere in die jeweilige Tourismusgemeinde befördern, per gemeindlicher Satzung verpflichtet werden können, die Kurabgabe über den Fahrpreis einzuziehen. Diese Möglichkeit wollen wir auch in Schleswig-Holstein schaffen.

Keine Kommune wird dabei gezwungen, so zu verfahren. Sie darf selbstverständlich selbst entscheiden. Wir trauen den Tourismusgemeinden zu, sich mit den einzubindenden Verkehrsträgern zu verständigen. Wir trauen ihnen zu, den Service für die Gäste durch weiteren Zusatznutzen in Verbindung mit der Kurkarte zu verbessern. Wir trauen ihnen auch die Klärung der Frage zu, wie Fahrgäste, die geschäftlich auf die Inseln und Halligen reisen oder dort wohnen, von der Tageskurabgabe befreit werden. Wir trauen ihnen die gegenseitige Anerkennung der Kurkarten zu.

Die Inseln Föhr und Amrum haben ihre Kurabgabesatzungen zum 1. Januar 2017 bereits angeglichen und erkennen die jeweiligen Kurkarten der Nachbarinsel an. Das ist kommunale Gestaltung.

Geben Sie Ihre Verweigerungshaltung auf! Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht anscheinend nicht mehr um die Sache, sondern nur noch ums Prinzip. Beschneidet Jamaika die Rechte der Opposition, indem es eine Anhörung über den Gesetzesentwurf verweigert? Oder will die Opposition - hier ist nur die SPD zu nennen, alle anderen haben sich im Wirtschaftsausschuss dem Votum des Jamaika-Bündnisses angeschlossen -, will die SPD mit dem Kopf durch die Wand?

Es sollte für uns weiter die Regel der Vernunft gelten. Zum Thema sind viele Argumente ausgetauscht, ausführlich sind alle angehört worden, schriftlich und auch in einer fast zweistündigen mündlichen Anhörung.

Nach wie vor heißt der erste Schritt in diesem Prozess: die verbesserte Kommunikation unter den Akteurinnen und Akteuren. Alle beteiligten Personen und Institutionen müssen miteinander ins Gespräch kommen und ein Konzept zur Umsetzung des Vorhabens entwickeln.

Kurios in diesem Fall ist außerdem, dass die Beteiligten über das letztliche Ziel keinen Dissens haben.

Dennoch gibt es gute Argumente auf der Seite der Reedereien, weshalb sie einer sofortigen Umsetzung des Planes, die Tageskurabgabe mit der Fahrkarte gleich mit zu kassieren, nicht zustimmen mögen. Es sind noch nicht alle Möglichkeiten ausdiskutiert worden, wie zu dem - ich wiederhole - von allen anerkannten Ziel zu kommen ist.

Was auf den ersten Blick wie eine schnelle, effiziente Lösung aussieht, führt bei den Beteiligten zu äußerst schlechter Stimmung. Streit zu schlichten, indem der Landtag sich ohne Not auf eine Seite schlägt, ist schlechter Stil. Im Übrigen stellt sich ohnehin die Frage, ob ein so individuelles Ansinnen in einem allgemeingültigen Gesetz abgebildet werden muss.

Wir werben nochmal bei allen Beteiligten intensiv dafür, im Dialog zu bleiben, gegenseitige Kompetenz zu nutzen und an einem Strang zu ziehen!

Herr Präsident! Täglich grüßt das Murmeltier. Ende Februar gab es auf Antrag des SSW eine ausführli

(Regina Poersch)

che schriftliche und mündliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss zu genau dieser Thematik. Wir haben Experten und wir haben Kommunen und Beförderungsunternehmen gehört. Da wurden wir Zeugen eines peinlichen Eklats: Die eine Seite behauptete, alles sei besprochen. Die andere Seite konnte sich nicht an Gespräche erinnern. Einig wurden wir uns alle dann, dass es nun Gespräche geben soll, um eine konsensuale Lösung zu finden.

Jetzt versucht die SPD genau dieselbe Thematik als Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes nochmal zu bespielen. Die erste Lesung im März hat doch deutlich die Sinnlosigkeit dieses Gesetzentwurfs gezeigt. Es hat schon damals niemand verstanden, warum Sie das Ergebnis der FebruarAnhörung ausblenden. Eine erneute Anhörung zu ein und demselben Thema in so kurzem Abstand hätte erkennbar keinerlei Mehrwert. Oder glauben Sie, dass die Betroffenen ihre Meinung nach drei Monaten fundamental geändert haben? Wollen Sie jetzt so lange Anhörungen durchführen, bis die Anzuhörenden Ihren Ideen aus lauter Verzweiflung zustimmen?

Die Gemeinden sind für die Bewirtschaftung ihrer touristischen Infrastruktur auf die Einnahmen aus der Kurabgabe angewiesen. Das bestreitet niemand. Viele Gäste sind auch bereit, für schöne Promenaden und Flaniermeilen, für saubere Toiletten, für eine freundliche Touristeninformation zu bezahlen. Das bestreitet auch niemand. Hier liegt gar nicht der Dissens. Der Dissens liegt bei der Art der Erhebung der Abgabe, denn die ist grundsätzlich erst einmal Sache der Kommunen. Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf ermöglichen, Reedereien und Fluglinien zur Erhebung der Kurabgabe zu zwingen.

Vor dem Hintergrund, dass Kommunen und Beförderungsunternehmen noch nicht einmal miteinander gesprochen haben, steht das in keinem Verhältnis. Um das zu erkennen, muss man nicht mal bei der FDP sein.

Sie behaupten, das sei doch „alles freiwillig“, eine „Kann-Regelung“ und „niemand wird verpflichtet“‘. Zuerst habe ich gedacht, Sie hätten Ihren eigenen Entwurf nicht gelesen oder wenigstens nicht verstanden. Heute hoffe ich, dass dem so ist, denn die Alternative wäre wirklich starker Tobak. Natürlich ist es „freiwillig“, eine „Kann-Regelung“: Die Kommunen dürfen sich aussuchen, ob sie die Beförderungsunternehmen zur Erhebung zwingen oder nicht. Die Freiwilligkeit betrifft ausschließlich die Kommunen. Die Reedereien und Fluglinien haben nach Ihren Vorstellungen zu parieren.

Hier davon zu sprechen, dass „niemand verpflichtet“ wird, klingt höhnisch. Wir von der FDP sind für ein solches Gesetz ohne jede Notwendigkeit nicht zu haben. Bevor die Legalkeule ausgepackt wird, sollen die Beteiligten versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Das ist das Subsidiaritätsprinzip. Das ist das Ergebnis der Anhörung aus dem Februar, und das gilt auch heute noch. Anstatt sich mit redundanten Diskussionen in Dauerschleife aufzuhalten, wollen wir lieber echte Probleme lösen und unser Land dynamisch voranbringen. Da gibt es genug zu tun, Sie haben uns genügend offene Baustellen hinterlassen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier reitet die Sozialdemokratie heute ein totes Pferd durch den Plenarsaal. Seit der ersten Debatte über die Thematik der Insel-Maut hat sich auch durch die Ausschussberatungen - nichts substantiell Neues ergeben. Für die mannigfaltigen Detailprobleme bei der Überantwortung des Eintreibens der Tourismustaxe auf die Fuhrunternehmen also insbesondere die Reedereien - haben Sie keine Lösungen angeboten. Die Leidtragenden dieses SPD-Antrags wären sowohl diese Unternehmen als möglicherweise auch die Orte, die zukünftig auch für Handwerker, Handelsvertreter und andere erst mal nur nach Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich wären.