Die 3+2-Regelung ist ein gutes Thema: Die Regelungen haben nicht in dem Umfang gegriffen, wie wir uns das alle vielleicht gewünscht hätten.
- Wenn Sie sich über dieses Thema unterhalten wollen - insbesondere mit mir -, dann müssen Sie wissen, warum nicht.
(Beifall SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Volker Schnurrbusch [AfD]: Das ist eine Zwischenfrage!)
Ich möchte an dieser Stelle einfach noch einmal darauf hinweisen, dass wir offensichtlich Möglichkeiten haben, deutschen Boden legal zu betreten, und dass das Asylrecht weiterhin kein rechtlicher Grundsatz dafür sein kann, dieses Land zu betreten, um hier zu arbeiten. - Danke.
- Sie können überhaupt nicht rechtmäßig hierher nach Deutschland kommen und Asyl beantragen. Das geht auf einem legalen Weg gar nicht, weil Sie mit einem Hubschrauber vom Himmel fallen
und dann sagen müssten: Ich bin vom Himmel gefallen und beantrage jetzt hier Asyl. - Denn bei jedem Übergang - also bei jedem Flüchtling, der zu uns nach Deutschland kommt - handelt es sich schon um einen illegalen Grenzübertritt;
- Herr Rossa, das ist so. Wir haben bisher keine legalen Einreisemöglichkeiten. Es gibt das Resettlement-Programm, das Relocation-Programm, aber Sie können mir doch nicht sagen, dass sich ein Flüchtling im Libanon jetzt meldet und sagt: Hey! Moin, Jungs! Ich möchte gern nach Artikel 16 GG Asyl beantragen, und ich flieg da jetzt mal rüber. Das funktioniert nicht.
(Volker Schnurrbusch [AfD]: Das ist ein Dreiminutenbeitrag! Oder was ist das? Ich habe das Gefühl, Sie reden 5 Minuten!)
- Zu viele Fakten. Okay. - Dass die 3+2-Regelung nicht funktioniert - wenn ich noch Ihre Frage beantworten darf -, liegt daran, dass einige Bundesländer gar nicht wollen, dass sie funktioniert. Fragen Sie mal in Bayern nach, wie restriktiv die damit umgehen.
Das heißt, man muss sich das Recht, das jetzt schon besteht, teilweise erklagen, oder es müssen Erlasse ergehen. Das hat zum Beispiel Innenminister Grote im letzten Sommer gemacht, nachdem er an die Ausländerbehörden ein Schreiben geschickt hatte was nicht geholfen hat -, er hat dann noch einmal per Erlass hinterhergeschickt: Leute, es gibt dieses Gesetz, haltet es bitte ein und berücksichtigt das bitte mal! - Das sind die Gründe, warum die 3+2Regelung nicht so funktioniert, wie wir uns das vorstellen.
Reden Sie mal mit der IHK, zum Beispiel in Flensburg oder hier in Kiel, darüber, wie sehr sie sich dafür einsetzt, dass diese Regelung greift. Es gibt genügend Leute, die sie in Anspruch nehmen wollen, aber Schwierigkeiten in der Umsetzung haben. Da müssen wir ran. Warum funktioniert es nicht? Nicht, weil nicht genügend Menschen da sind, die es machen wollen; nicht, weil es nicht genügend Betriebe gibt, die es machen wollen, sondern weil es an der Umsetzung hapert.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Volker Schnurrbusch [AfD]: Bayern hat andere Erfahrungen gemacht!)
Der Fraktionsführer der AfD hat eine Sitzungsunterbrechung und eine Einberufung des Ältestenrates wegen einer vermeintlichen unparlamentarischen Äußerung eines Abgeordneten beantragt. - Wird dem zugestimmt oder erhebt sich Widerspruch?
(Jörg Nobis [AfD]: Ich glaube, dass ich das kurz begründen kann. Das Recht hat sich gestern Herrn Arp auch herausgenommen. Ich habe den Zwischenruf vernommen - - - Birte Pauls [SPD]: Es hat Ihnen niemand das Wort erteilt! - Weitere Zurufe)
- Herr Nobis, ich möchte Ihnen bitte erst das Wort erteilen. Aber zunächst erteile ich der Abgeordneten Dr. Marret Bohn das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich würde höflich darum bitten, dass im Präsidium kurz geklärt wird, welche Konsequenzen üblicherweise zu ziehen sind, falls es denn einen Zwischenruf gegeben haben sollte, der nicht parlamentarisch ist. Falls das von Ihnen so beschlossen wird, dann wird das auch dieses Mal so gehandhabt. Dann hat sich mit großer Wahrscheinlichkeit der Wunsch nach einer außerordentlichen Ältestenratssitzung auch erledigt.
Ich habe konkret den Zwischenruf vom Kollegen Herrn Dr. Stegner während des Dreiminutenbeitrags meines Kollegen Herrn Schaffer vernommen: „Sagen Sie, haben Sie sie noch alle!“. Ich glaube, das ist ziemlich unparlamentarisch. Das verbitten wir uns.
Also, wenn das Präsidium diesen Zwischenruf vernommen hätte, hätte es sicherlich eine Mahnung beziehungsweise eine Rüge gegeben. Das war jetzt nicht der Fall.