Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste! Es ist fast alles schon gesagt worden. Auch wir schließen uns natürlich dem Tenor dieses Antrags an. Alle, die hier schon länger sitzen, wissen: Bereits seit dem Jahr 2003 gibt es Vorstöße in diese Richtung. Acht Jahre später kam der neue Antrag aller Fraktionen des Landtages zum Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen. Jetzt, hier und heute, rund 15 Jahre nach dem ersten Verbotsantrag und sieben Jahre nach dem zweiten, müssen wir wieder denselben Antrag hier besprechen. Das ist frustrierend, weil sich auf Bundesebene einfach nichts tut. Wir haben es eben schon gehört.
Der Bundesrat hat bereits mehrfach festgestellt, dass für bestimmte Tiere eine artgerechte Haltung in Zirkussen nicht möglich ist, und fordert die Bundesregierung seitdem auf, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die das Halten bestimmter wild lebender Tiere in Zirkusbetrieben verbietet. Dass das möglich ist, zeigen die Beispiele anderer Länder, wie etwa Polen, Holland oder Dänemark.
Dass ein Zirkusbetrieb auch ohne Wildtiere funktionieren kann, zeigt der Traditionszirkus Roncalli schon seit rund 25 Jahren. Hier sind allenfalls Pferde oder Hunde als tierische Attraktionen im Programm. Auch andere große Zirkusse wie Flic Flac oder Cirque du Soleil verzichten auf Wildtiere in ihren Shows.
Die Haltung von Wildtieren schädigt nicht nur die dort lebenden Tiere, sondern kann auch zur Gefahr für Menschen werden. Herr Kollege Bornhöft hat gerade darauf hingewiesen. Immer wieder brechen Tiere aus, wie etwa ein junges Känguru im Juni rheinischen Kerken oder Zebras und Lamas in Düren, die den Verkehr in der Innenstadt gefährdeten. Auch Unfälle während der Vorführung oder hinter den Kulissen, bei denen Menschen durch plötzlich ausbrechende Tiere verletzt werden, kommen immer wieder vor.
Alternativen gibt es ja, wenn man danach sucht. Ein Zirkus ohne Wildtiere ist sehr wohl möglich; ein Mitmachzirkus für Kinder etwa hat für unsere Jüngsten den gleichen Effekt.
rakter und geht meiner Ansicht nach nicht genügend auf den Bestandsschutz ein. Die Tiere, die heute in Zirkussen vorhanden sind, sollen - so der Tenor auf Bundesebene - auf jeden Fall bis zu ihrem Lebensende dort verbleiben dürfen. Es ist ein gewisses Entgegenkommen gegenüber den Betreibern zu sehen. Der Antragstext beschränkt sich auf bestimmte Tierarten. Wir meinen, dass aber auch die nicht genannten Steppenzebras, die Strauße oder die Kängurus den gleichen Schutz genießen sollten wie die im Antrag genannten Tierarten. Ansonsten unterstützen wir den Antrag und erwarten, dass sich auf Bundesebene endlich etwas tut. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Viele Menschen neigen dazu, den Zirkus zu verklären. Zirkus ist dramatisch und spannend und irgendwie auch fantastisch. Er wirkt manchmal aus der Zeit gefallen und manchmal wie eine kleine Welt, in der alles schillert und glitzert und hinter jedem lauten Knall die nächste Überraschung wartet. Kinder wie Erwachsene staunen und fiebern mit, und so manch einer träumt sich wohl auch einmal mitten in die Manege.
Aber wir kommen nicht darum herum zu sehen, dass der Zirkus mit all seinen Fabelhaftigkeiten auch seine Schattenseiten hat, vor allem dann, wenn er Wildtiere mit sich führt. Dann müssen wir uns fragen: Was ist es wert, dass Menschen unterhalten werden?
Man kann sagen, dass wir uns hier pro Legislaturperiode mindestens einmal mit dem Thema Wildtiere im Zirkus beschäftigen. Meist sind wir da nicht weit auseinander, und auch heute hat man sehen und hören können, dass eine große Einigkeit in der Debatte vorherrscht. Sogar zu einem gemeinsamen Antrag haben es die demokratischen Parteien geschafft. Alles andere würde mich bei diesem Thema auch sehr wundern.
Die ablehnende Haltung des SSW hat sich über die Jahre nicht verändert. Wenn ich Ihnen sage, dass eine artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkussen
nicht möglich ist, dann haben Sie das von mir oder meinen Kolleginnen und Kollegen bestimmt schon öfter gehört.
Der Deutsche Tierschutzbund setzt sich gefühlt seit eh und je für ein uneingeschränktes Verbot von Wildtieren in Zirkussen ein. Es gab schon mehrere Bundesratsbeschlüsse, wir im Landtag waren uns einig, und auch die kommunale Ebene in Schleswig-Holstein versucht das ihre, indem beispielsweise die Stadt Kiel 2015 hat prüfen lassen, ob sie ein Platzverbot für Zirkusse mit Wildtieren verhängen kann. Die Stadt Flensburg diskutiert aktuell wieder, wie sie es verhindern kann, dass Zirkusbetriebe, die Wildtiere mitführen, ihr Geschäft in der Stadt machen.
Nun kann man angesichts des zyklischen Misserfolgs in dem Versuch, Wildtierhaltung in Zirkussen zu verbieten, resignieren, oder man kann sich fraktionsübergreifend einig sein, dass es sich lohnt, an diesem Thema dranzubleiben. Ich bin froh, dass wir uns wieder einmal einig sind, den zweiten Weg zu beschreiten.
Wenn wir uns in Europa umschauen, sehen wir: Andere Länder schaffen es ja auch. Mit Ausnahme von Elefanten, Seelöwen und Zebras sind in Dänemark beispielsweise schon seit über 50 Jahren Wildtiere in Zirkussen verboten.
Seit diesem Jahr gilt das für alle Wildtiere. Einzige Ausnahme sind die drei Elefantendamen Lara, Jenny und Djungla, in Gefangenschaft aufgewachsen; die dürfen noch drei bis fünf Jahre im Zirkus arbeiten, bevor sie nach und nach in den wohlverdienten Ruhestand entlassen werden. Bis dahin sollen ihre Lebensumstände signifikant verbessert werden.
Beim SSW wünschen wir uns, dass sich Zirkus wandelt, wie es seit seiner Entstehung immer gewesen ist: vom einstigen Pferdetheater über die Pantomime zur akrobatischen Zirkuskunst. Alles, was der Zirkus in uns auslöst, geht auch ohne Wildtiere.
wir fiebern mehr mit der Akrobatin auf dem Trapez als mit einem balltricksenden Seelöwen, und mit Angst erfüllt uns viel mehr ein Clown als die Löwen. - Jo tak.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Jan Philipp Albrecht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Tiere wild lebender Arten in Zirkussen verbringen einen großen Teil ihres Daseins in einfachen Gehegen und in Transportwagen, die ihre Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten deutlich einschränken. Die Bedürfnisse nicht domestizierter Tiere an die Haltungsbedingungen stehen den Erfordernissen an Flexibilität und Mobilität von Zirkusbetrieben entgegen.
Bei Wildtieren handelt es sich in der Regel um Tiere, die in Freiheit einen großen Teil ihrer Zeit mit Nahrungssuche verbringen. Das nimmt ihnen im Zirkus der Mensch ab. Auch das Sozial- und Territorialverhalten geht beim fehlenden Sozialpartner und unter beengten Haltungsbedingungen verloren. In der Folge verlängern sich Ruhepausen, was zu physiologischer Apathie, Fehlverhalten mit Neurosen und Stereotypien führt.
Deshalb wurde schon 2003 die Aufforderung des Bundesrats an die Bundesregierung, ein grundsätzliches Verbot der Haltung wild lebender Tierarten im Zirkus zu erlassen, von der schleswig-holsteinischen Landesregierung unterstützt. Deshalb haben wir die Initiative im Bundesrat 2016 für ein Haltungsverbot von abschließend aufgezählten Tierarten unterstützt. Damit sollten die verfassungsrechtlichen Anforderungen für den Eingriff in die Berufsausübungs- und Berufswahlfreiheit der Zirkusbetreiber und Artisten eingehalten werden, da nur für jene abschließend aufgezählte Tierarten ein Verbot erfolgen soll, bei denen die Haltung im Rahmen von Zirkusbetrieben nachweislich nicht artgerecht möglich ist. Für Affen, Elefanten, Großbären,
Giraffen, Nashörner und Flusspferde, auch für Seelöwen und Raubkatzen ist dies schlicht nicht möglich. Die Vorgaben der Zirkusregisterverordnung, mit der die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei der Haltung von Tieren in Zirkusbetrieben besser durchgesetzt werden sollen, reichen hier nicht aus.
Meine Damen und Herren, nach der gültigen Rechtslage ergeben sich die Haltungsanforderungen für Zirkustiere aus dem Tierschutzgesetz. Daneben werden in den vom Bundesumweltministerium herausgegebenen Zirkusleitlinien detaillierte Empfehlungen für einzelne Tierarten gegeben. Auch die Leitlinien „Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ wurden überarbeitet. Das alles kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Haltung bestimmter Wildtiere auch dann nicht artgerecht erfolgen kann. Wenn das Hausschwein durch die Gruppenhaltung nach der TierschutzNutztierhaltungsverordnung mehr artgerechte Tierhaltung erfahren hat, dann gehören diese wild lebenden Arten nicht in kleine Käfige.
Für Zirkusbetriebe und ihre Artisten ist dies allerdings auch keine unakzeptable Härte, wenn wir mit einer abgeschlossenen Liste arbeiten und sie darüber hinaus auch weiterhin im Rahmen der generellen Tierschutzbedingungen artistische Beiträge mit Tieren darstellen können. Es gibt auch dann ein breites Spektrum an Zirkusnummern, auf die sich die Besucherinnen und Besucher solcher Vorstellungen umso mehr freuen können, weil sie wissen und wollen, dass die Tiere auch abseits der Manege ein zufriedenes und artgerechtes Leben haben. Und sie erwarten von uns, dass wir die nötige Fürsorge dafür wahrnehmen.
Deshalb ist es gut, dass der Antrag der Regierungsfraktionen einen Auftrag an die Landesregierung vorsieht. Ich bin zuversichtlich, dass es im Rahmen des Bundesrats und zusammen mit dem Bundesumweltministerium eine entsprechende Lösung geben wird. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig so
Bezahlbares Mieten und Kaufen von Wohnungen und Häusern sicherstellen - Gebührenordnung für Immobilienmakler bei der Vermittlung von Wohnimmobilien einführen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Niemand mag Makler.“ - Das ist keine Berufsgruppenbeschimpfung meinerseits zur Einstimmung auf das heutige Thema, sondern die freimütige Bezeichnung und Selbsteinschätzung des Vizepräsidenten des Immobilienverbandes, Herrn Petersen, in den „Lübecker Nachrichten“ vom 20. August 2018.