Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Niemand mag Makler.“ - Das ist keine Berufsgruppenbeschimpfung meinerseits zur Einstimmung auf das heutige Thema, sondern die freimütige Bezeichnung und Selbsteinschätzung des Vizepräsidenten des Immobilienverbandes, Herrn Petersen, in den „Lübecker Nachrichten“ vom 20. August 2018.
Zunächst möchte ich Ihnen die Sorge nehmen. Weder ich noch meine Fraktion wollen die Maklerbranche zum Berufsverbot zwingen oder zum Sterben der Maklerbüros beitragen.
Neben der weitgehenden Intransparenz der für eine Vermittlungsgebühr erbrachten Leistung dürfte auch die Höhe so mancher Provision Ursache dafür sein, dass die Maklerbranche weniger als Dienstleister und stärker als belastender Kostenfaktor wahrgenommen wird. Dies gilt umso mehr im Bereich der Wohnungswirtschaft, wo Wohnungsuchende nicht nur durch explodierende Mieten und Immobilienpreise heimgesucht, sondern auch noch durch Zusatzkosten für Makler belastet werden. Manche Familien könnten sich damit eine Kinderzimmerausstattung oder eine Einbauküche leisten.
Vielerorts übersteigen Maklercourtagen inzwischen ein durchschnittliches deutsches Nettojahresgehalt. Das ist ein Missstand, den wir als SPD definitiv beseitigen wollen.
Menschen, die eine Wohnung mieten oder kaufen wollen, dürfen nicht mehr unter der Last von teilweise astronomischen Maklercourtagen leiden. Gerade junge Familien oder Haushalte mit wenig Eigenkapital haben in Deutschland kaum noch Chancen, selbst Wohneigentum zu erwerben, damit private Altersvorsorge zu bilden oder den Mietwohnungsmarkt zu entlasten. Bezahlbar Mieten und bezahlbar Kaufen darf doch nicht zum Privileg von Einkommensstarken in unserer Gesellschaft ausarten.
Bei bis zu 80 % durch Makler vermieteten Wohnobjekten bundesweit besteht aber inzwischen faktisch gar keine Wahlfreiheit mehr bei der Inanspruchnahme von Maklern. Hohe Maklerkosten halten sich weiter am Markt, weil Menschen ihrem Grundbedürfnis nach Wohnraum logischerweise nachkommen müssen und auf dem Wohnungsmarkt derzeit akute Versorgungsengpässe bestehen. Darüber diskutieren wir hier ja auch schon länger.
Wir kennen Besichtigungstermine auch in unserem Bundesland, in dem zum Teil bis zu hundert Interessenten und mehr Schlange stehen, um gemeinsam um das Haus oder die Wohnung buhlen und bangen zu müssen. Das ist doch kein Zustand.
Die Wohnungsnot - ich sage es erneut - ist in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Dagegen müssen wir endlich etwas tun. Das heutige Thema ist lediglich ein Baustein von vielen. Natürlich kommt jetzt das Stichwort - ich höre schon das Raunen - Grunderwerbsteuer. Ja, auch hier muss man durchaus einmal über eine Entlastung für den Ersterwerb einer Wohnimmobilie nachdenken.
Das ist aber ein Punkt - bevor Sie klatschen, lieber Kollege -, bei dem wir insbesondere Sie und die CDU gern daran erinnern, endlich einmal eines Ihrer Wahlversprechen tatsächlich umzusetzen. Im Haushaltsentwurf für 2019 steht davon leider gar nichts.
Im Mietwohnungsbereich ist der Gesetzgeber bereits tätig geworden. Das Bestellerprinzip hat Gott sei Dank die unselige Praxis beendet, dass bei Neuvermietungen Mieter durch kräftige Mieterhöhun
gen plus Maklerkosten belastet werden, denen sie sich selbst kaum entziehen konnten. Wir schlagen auch hier eine verbindliche Gebührenordnung für Makler vor, die sich an der für Notare orientieren kann und natürlich regionale Unterschiede berücksichtigen kann und muss. Sofern im Anhörungsverfahren von den Verbänden nachvollziehbare Aufwendungen und Leistungen vorgetragen werden, die eine Abweichung rechtfertigen, kann dies selbstverständlich bei der Gebührenhöhe berücksichtigt werden. Hierdurch wird die Maklergebühr transparent und die Qualität der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen auch im Sinne eines Verbraucherschutzes nachvollziehbar.
Dies unterscheidet unseren Vorschlag übrigens deutlich von der pauschalen Deckelung der Courtagen auf 2 %, welche die grüne Bundestagsfraktion frisch im Juli 2018 in den Bundestag eingebracht hat und fordert. Dies halten wir für wenig hilfreich. Natürlich wird unser Vorschlag zu einer Marktbereinigung im Maklergewerbe führen, indem die wie die Branche es selber bezeichnet - „schwarzen Schafe“
hinten runterfallen werden. Dies wird in vielen Zuschriften von Maklerbüros, die mich erreichet haben, auch gefordert, und zwar bis hin zu einer Berufsordnung, mit der unseriöse und unqualifizierte sogenannte Provisionsjäger - auch das ist nicht meine Bezeichnung - aussortiert werden können.
Sowohl aus den eingegangenen Schreiben von Maklern als auch aus den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich, dass viele Maklerbüros nicht ausschließlich Einnahmen aus der Vermittlung von Wohnimmobilien erzielen. Ich erwarte, dass dies unter dem Aspekt der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes auch dazu dienen kann, die Branche aus dem unsäglichen Image herauszuholen, welches sie nach Aussagen auch von Verbandsvertretern hat.
Ich habe in den vergangenen Tagen eine Vielzahl von Zuschriften von Bürgern, natürlich auch von Maklern, aus dem gesamten Bundesgebiet erhalten. Mit vielen konnte ich bereits sprechen, mit weiteren stehen Gespräche oder der intensive fachliche Austausch noch an. Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen für ihre Zuschriften. Wir machen die Erfahrung, dass der entfesselte Markt allein eben doch nicht alles regelt und bezahlbares Mieten und Kaufen zunehmend unter die Räder kommen. Hier brauchen wir Lösungen. Ich bitte um Zustimmung
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns heute mit einem Antrag der SPDFraktion zu beschäftigen, der allem Anschein nach weitgehend auf einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Deutschen Bundestag mit der Drucksache 19/3554 basiert. Allerdings ist bei der Umformulierung die fachliche Qualität des Antrags doch stark unter die Räder gekommen.
Die Frage der Maklergebühr bei Anmietungen - das ist in Ihrem Antrag ausdrücklich erwähnt - ist bereits seit dem 1. Juni 2015 gesetzlich neu geregelt. Das Bestellerprinzip ist ausdrücklich vorgesehen. Auch ist die Höhe der Maklergebühr gesetzlich auf höchstens zwei Nettokaltmieten begrenzt. Hier den Eindruck zu erwecken, die SPD nehme sich dieser Frage mit ihrem Antrag jetzt endlich an, ist somit irreführend und schlicht falsch. Übrigens könnte Ihnen Ihre eigene Bundesjustizministerin, Frau Barley, dies sicher erklären und die Zufriedenheit mit dieser Regelung zum Ausdruck bringen, was sie in Medien wiederholt öffentlich getan hat.
Herr Kollege Lehnert, ist Ihnen eigentlich bewusst, dass wir ungeachtet des Bestellerprinzips, das wir richtig finden - Frau Ünsal hat darauf hingewiesen -, das Problem haben, dass, wenn sich 50 Leute um eine Wohnung bewerben, die beiden, die sagen, sie hätten den Makler nicht beauftragt, sondern es sei jemand anders gewesen, bestimmt nicht die sind, die die Wohnung kriegen? Insofern haben wir trotzdem immer noch reale Probleme. Darauf hat Frau Ünsal hingewiesen. Deshalb bedarf
- Ich nehme die Einzelfälle, die Sie mir schildern, gern auf. Ich habe nur Ihre Bundesjustizministerin zitiert, die mit dieser Regelung sehr zufrieden ist. Insofern wäre es gut, wenn Sie ihr das bei den Gelegenheiten, wenn Sie in Berlin sind und auf sie treffen, mitteilen. Ich tue das gern. Wir sind jetzt demnächst in Berlin. Wenn ich sie sehe, sage ich ihr das. Vielleicht können Sie das in den Vorstandsgremien der SPD auch transportieren.
Laut Artikel der „Lübecker Nachrichten“ vom 22. August 2018 will die Nord-SPD mit ihrem Antrag vor allen Dingen den Druck auf die eigene Bundespartei erhöhen. So habe ich das in den „Lübecker Nachrichten“ gelesen. Dies sollten Sie allerdings lieber über fachlich fundierte Anträge auf den jeweiligen Parteitagen der SPD erledigen; dann können wir uns damit gegebenenfalls wieder beschäftigen.
Besonders überrascht war ich von der neuen Erkenntnis der SPD, dass man die Eigentumsquote in Schleswig-Holstein erhöhen sollte. Das ist ein Thema, das die FDP und wir seit vielen Jahren - auch zur Bekämpfung der Altersarmut - immer wieder vorgetragen haben. Dieser Ansatz ist vonseiten der SPD völlig überraschend, da die vorherige Landesregierung unter Ministerpräsident Albig die dafür dringend erforderliche Ausweisung zusätzlicher Bauflächen insbesondere in vielen Gemeinden des Hamburger Umlandes - wir haben hierzu ausführliche Debatten geführt - durch die Landesplanung verhindert hat.
Deshalb bin ich auch sehr froh über die Ankündigung unseres Innenministeriums und der JamaikaKoalition, dass im Rahmen der Fortentwicklung des Landesentwicklungsplans hier endlich wieder mehr Wohnbauflächen in den Gebieten mit hoher Wohnraumnachfrage ausgewiesen werden sollen. Aber wenn ich Sie richtig verstanden habe, wird die SPD das ja begrüßen. Insofern ist das durchaus ein positiver Aspekt.
Außerdem haben wir durch den erfolgreichen Einsatz unserer Finanzministerin Monika Heinold eine weitere Einschränkung der sogenannten Share Deals erreicht. Die dadurch erwarteten zusätzlichen Einnahmen bei der Grunderwerbsteuer sollten wir zur Absenkung der Kosten beim Ersterwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie nutzen. - Kollege Vogt, jetzt können Sie auch klatschen, bei Frau Ün
(Beifall CDU und Christopher Vogt [FDP] - Zurufe - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ziemlich müde, die schwarze Truppe heute!)
Dies kann eine wichtige Ergänzung zur Förderung des Bundes im Rahmen des beschlossenen Baukindergeldes und durch die sogenannte Wohn-RiesterFörderung sein. Dies führt dann auch zu einer Erhöhung des benötigten Eigenkapitals bei der Baufinanzierung. Kollegin Ünsal hat das erwähnt. Ich freue mich sehr darüber, dass die SPD sich bei dieser Frage in unsere Richtung weiterentwickelt hat.
Neben der umfangreichen Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch Bund und Land werden wir außerdem durch Änderungen der Landesbauordnung verbesserte Möglichkeiten zur Nachverdichtung schaffen. Dabei wollen wir in enger Abstimmung mit allen Beteiligten im Bereich des Wohnungsmarktes gemeinsam zukunftsweisende Projekte und Ideen fördern und die teilweise auftretenden Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt vermeiden, wie wir sie leider in einigen deutschen Ballungsräumen beobachten können.
Der uns vorliegende SPD-Antrag leistet allerdings auch aufgrund erheblicher fachlicher Fehler keinen ernstzunehmenden Beitrag bei dieser Frage, wie wir eine ausreichende Wohnraumversorgung in Schleswig-Holstein in Zukunft sicherstellen wollen. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab und unterstützen die Landesregierung auch weiterhin bei ihrer erfolgreichen und zukunftsgerichteten Wohnungsbaupolitik. - Vielen Dank.