Das Ziel bleibt - ich denke, da besteht dann jedenfalls auch mit Herrn Tietze, der SPD und dem SSW Einigkeit -, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land ausreichend geeigneten Wohnraum zu bezahlbaren Mieten anbieten. Das können Sie allerdings auch in unserem Koalitionsvertrag nachlesen, dass das unser Ziel ist. Deshalb war seit Frühsommer 2017 klar, dass das Land SchleswigHolstein den jetzt anstehenden Änderungen bei der Mietpreisbremse im Bundesrat die Zustimmung verweigern wird. Auch das war für Sie erkennbar. Eines AfD-Antrags hätte es also an der Stelle nicht bedurft. Sie sind wieder einmal zu spät dran, und ich hoffe, dass sich auch in Ihrem Fall die Prophezeiung bewahrheiten wird, die Michail Gorbatschow zugeschrieben wird: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Erneut erweist sich ein Antrag der AfD als Plagiat, es ist aber auch der untaugliche Versuch, ein Thema zu besetzen, das durch die Koalition in diesem Land längst abgeräumt ist. Da die Wohnungsbauproblematik aber eine immense Bedeutung für unsere Bürgerinnen und Bürger hat, haben wir uns entschieden, den Antrag der AfD nicht schlicht abzulehnen. Das wäre das falsche Signal gewesen. Wir sind verpflichtet, dass wir gerade in der Wohnungspolitik die Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger und deren Nöte aufgreifen und Lösungen entwickeln, um den offenkundigen Problemen auf dem Wohnungsmarkt mit effektiven Maßnahmen zu begegnen. Auch hier verrate ich kein Geheimnis, dass nach Auffassung der Freien Demokraten jedenfalls ordnungspolitische Instrumente in diesem Feld ungeeignet sind und in der Vergangenheit nur sehr selten eine Erfolgsgeschichte geschrieben haben.
werden wir durch Gebote und Verbote nicht wirklich erreichen können. Die Mietpreisbremse ist durchaus ein Paradebeispiel dafür, dass ordnungspolitische Zwangsmaßnahmen versagen.
Deshalb lassen Sie uns - diese Aufforderung geht ausdrücklich auch an die Kolleginnen und Kollegen von SPD und SSW - in einen konstruktiven Dialog eintreten und gemeinsam effektive Lösungen diskutieren, die uns tatsächlich bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in unserem Land voranbringen. Lassen Sie uns aber auch auf Anträge wie den heutigen Antrag der AfD verzichten, der nichts weiter ist als der verzweifelte Versuch, Aufmerksamkeit in einem Themenfeld zu erregen, das längst entschieden ist.
Zum Glück entlarvt dieser Antrag vor allem Inkompetenz und Einfallslosigkeit von Ihnen. Das ist sicherlich der positivste Effekt der heutigen Debatte. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mieten steigen. Das merken alle, die berufsbedingt den Wohnort wechseln. Ein Blick in die entsprechenden Online-Portale lässt den Blutdruck in die Höhe schnellen. Wer eine gut ausgestattete, qualitativ hochwertige und zentrumsnahe Wohnung sucht, muss dabei besonders tapfer sein. Dort steigen die Mieten so extrem, dass man guten Gewissens von einer Preisexplosion reden kann. Dabei hatte die Landesregierung eine Steigerung von mehr als 10 % bei Neuvermietungen verboten, zumindest in den Orten, die sich der Mietpreisbremse entsprechend angeschlossen hatten. Es hielt sich aber leider kaum jemand daran. Wir haben die gleiche Entwicklung wie vorher. Die Mieter klagen nicht, weil sie schlichtweg das Geld zum Klagen gar nicht haben, und eine Rechtschutzversicherung, die Mietrecht umfasst, können sie sich auch nicht leisten. So können sie nur eines tun: die teuren Mieten akzeptieren. Das geht meist auf Kosten anderer Dinge, weil die Miete inzwischen jeden zweiten
Euro in armen Haushalten wegfrisst. Diesen Mietern bleiben dann nur noch nicht modernisierte Wohnungen mit entsprechend hohen Nebenkosten und wenig Komfort in den Randlagen. Sie bleiben erschwinglich, sind aber auch entsprechend unattraktiv.
Das Institut der deutschen Wirtschaft stellt mit Blick auf den exemplarischen Berliner Wohnungsmarkt fest: Die Mietpreisbremse als Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum hat sich nach der Einführung als weitestgehend wirkungslos erwiesen.
Meine Damen und Herren, das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Der Wille war gut, aber die Ausführung - zumindest bisher - eben nicht. Da gibt es nur zwei Schlussfolgerungen: Entweder man kassiert das ein - dafür kann man sein -, oder aber man korrigiert die Gesetzgebung zur Mietpreisbremse. Genau diese Korrektur steht derzeit noch aus.
Mieterinnen und Mieter warten aber auch vergeblich auf ein Instrument, das die schwarzen Schafe unter den Vermietern in die Schranken weist, denn die gibt es auch. Darum hat der SSW ein Wohnraumschutzgesetz eingebracht. Die Verantwortung für die Durchsetzung angemessener Mieten liegt nämlich nicht nur beim Mieter, sondern auch beim Staat, genauer gesagt bei den Kommunen. Diese klagen in steigendem Maße darüber, dass sich gewissenlose Miethaie das Wohngeld unter den Nagel reißen. So schnell kann man das Wohngeld gar nicht erhöhen, wie die Miete steigt. Die Kommune zahlt, ohne dass sie die Vermieter zur Modernisierung und guten Bewirtschaftung drängen könnte.
Das ist ein Persil-Schein, weil den Kommunen die Hände gebunden sind. Das Ergebnis: Mietwucher, verwahrloste Wohnungen und die Zweckentfremdung von Wohnraum nehmen ständig zu. Viele innerstädtische Wohnungen, die für eine Familie ein Dach über dem Kopf bieten könnten, werden wochen- und tageweise an Touristen vermietet und bleiben auf diese Weise den Großteil des Jahres ungenutzt. Das ist eine Verschwendung, denen die Kommunen machtlos gegenüberstehen, die dann auch einen entsprechenden Druck auf den Wohnungsmarkt ausübt. Die Kommunen haben keine Handhabe, den verfügbaren Wohnraum auch nutzen zu lassen, wenn zum Beispiel Investoren - wie aus Flensburg berichtet wird - die Treppen ins Obergeschoss von Gewerbeimmobilien systematisch zerstören. Da muss die Stadt tatenlos zuschauen. Eigentum verpflichtet zwar laut Grundgesetz,
Die Wohnungsnot ist regelmäßig Thema unserer Debatten hier. Doch richtig vorangekommen sind wir im Land dabei nicht. Wir sind uns schnell einig darüber, dass es so nicht mehr weitergehen kann. Niemand in diesem hohen Haus möchte, dass Menschen mit einem durchschnittlichen Einkommen keine Wohnung auf den nordfriesischen Inseln finden können; niemand findet es gut, dass Wohnungen verfallen und andere überbelegt sind. Da kommen wir schnell zueinander.
Die regierungstragenden Fraktionen stellen in ihrem Koalitionsvertrag fest - da zitiere ich auch sinngemäß -: Die Sicherung stabiler Mietpreise ist nicht eingetreten. Darum kündigen die Koalitionäre auch entsprechende Verordnungen an. - Nur, meine Damen und Herren, passiert ist das noch nicht. Einig war man sich nur darüber, Gesetzesvorlagen wie unser Wohnraumschutzgesetz abzulehnen. Den Mietern ist somit mit Jamaika nicht geholfen. Sie kommen einfach nicht in die Puschen, um den Leuten wirklich zu helfen. Das eine ist, Mietwohnungen zu schaffen und die Rahmenbedingungen tatsächlich so anzupassen, dass man schnell und einfach bauen kann. Das ist richtig. - Das andere ist darum geht es auch -, in den Beständen zu schauen, damit die Leute noch eine Chance haben zu mieten. Dazu kann ein Wohnraumschutzgesetz eine wichtige Maßnahme sein. Dazu kann auch die Mietpreisbremse eine wichtige Maßnahme sein, sie muss nur besser ausgestaltet werden. Dazu warte ich noch auf Initiativen dieser Regierung. - Vielen Dank.
Das Wort für die Landesregierung hat der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, Hans-Joachim Grote.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage nach Wohnraum kann über ordnungspolitische Eingriffe nicht befriedigt werden, sondern nur mit neuen Wohnungen.
Das ist eine altbekannte Weisheit, und deshalb Herr Rossa hat das vorhin noch einmal deutlich gemacht - enthält unser Koalitionsvertrag auch das
Mein Ministerium hat ein Gutachten erstellen lassen, um zu schauen, welche Instrumente dafür in Betracht kommen. Diese werden zurzeit bewertet, und wir werden zum Jahresanfang genau darüber auch hier im Haus berichten, lieber Herr Dr. Tietze.
Im Rahmen des Wohnungsgipfels des Bundes sind allerdings bereits viele Maßnahmen beschlossen worden, insgesamt 28, an denen sich SchleswigHolstein massiv beteiligt hat. Davon sind bereits einige in der konkreten Umsetzung oder im Gesetzgebungsverfahren, beispielsweise das Baukindergeld, die Sonder-AfA oder die verbilligte Abgabe von öffentlichen Liegenschaften.
Meine Damen und Herren, die Grundlage von allem ist die Frage nach bezahlbarem Grund und Boden, auf dem dann auch bezahlbares Wohnen entstehen kann. Das ist eine Frage, die die Kommunalverfassung betrifft, und das ist eine Frage, die die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen betrifft. Diesen müssen wir die Gelegenheit geben, zu bauen und Flächen auszuweisen.
Weitere Maßnahmen wie eine Harmonisierung der Landesbauordnungen und der nachhaltigen Bodenpolitik werden folgen. Der Abbau von Regulatorik beim Bauland, das Flächenrecycling und alternative Bau- und Wohnformen - Thema mitwachsende Häuser - können weitere Bausteine sein.
Wir haben in den letzten Monaten über verschiedenste Aspekte des Themas Wohnungsbau gesprochen. Bei allen Herausforderungen, denen wir in diesem Bereich begegnen, dürfen wir die Erfolge nicht außer Acht lassen.
Ich glaube, wir sind uns alle einig: Es gibt nicht die eine Patentlösung, um diese Aufgabe zu lösen, sondern es bedarf eines wirklich breiten Straußes an Maßnahmen, die wir teilweise schon umgesetzt haben - nicht nur mit dieser Regierung, sondern auch schon die Vorgängerregierung. Denn dieses Problem des bezahlbaren Wohnraums ist keine Erfindung des letzten Jahres, sondern ein langsam anwachsendes Problem. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir auch den jeweiligen Ort individuell betrachten müssen. Wir haben auch Regionen in Schleswig-Holstein, in denen mich die Menschen teilweise irritiert anschauen, wenn ich sage: Bezahlbarer Wohnraum ist ein gesamtgesellschaftliches Thema. Wir sprechen bei diesem Problem vor allem über Ballungsräume, wir sprechen über die Verdichtungsräume.
Ich bitte Sie auch, eins nicht zu vergessen: Die Schaffung von weiteren Angeboten wird nicht ausschließlich dazu führen, den vorhandenen Bedarf zu decken, sondern er wird auch gleichzeitig eine neue Nachfrage produzieren. Neuer bezahlbarer Wohnraum führt auch zum Zuzug von Menschen aus anderen Gemeinden, aus anderen Regionen. Das dürfen wir bei all diesen Überlegungen nicht vergessen.
Ich glaube aber, wir sind auf einem richtigen Weg, denn schon seit 2013 - auch durch die Vorgängerregierung massiv mit getragen - wurden in Schleswig-Holstein mehr als 75.000 Wohnungen neu genehmigt. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Über 53.000 Wohnungen wurden inzwischen fertiggestellt. Die Zahlen der Fertigstellungen liegen mit 12.155 in 2017 und 13.800 in 2016 deutlich oberhalb der Vorjahre. Das ist ein positiver Trend, der sich weiter fortsetzt. Das lässt sich an der Zahl der Baugenehmigungen ableiten, die in diesem Jahr voraussichtlich bei knapp 16.000 liegen wird. Meine Damen und Herren, das entspricht genau dem Bedarf, den wir in Schleswig-Holstein haben.
Wenn wir diesen Weg weiter fortsetzen, meine Damen und Herren, Angebote schaffen, Anreize schaffen und Möglichkeiten schaffen, werden wir den Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum decken können - nicht durch Restriktionen und Verbote. Ich glaube, wir sind auf dem richtigen Weg, und wir als Fachministerium, als Landesregierung, werden diesen Weg weiter gehen. - Ich danke Ihnen.
Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich lasse somit zunächst über den Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/967, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, FDP und CDU gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1051, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit