Dazu sollen in Zukunft - auch das haben wir gerade gehört - in Regionen mit Wohnungsmangel nur noch 8 % statt 11 % der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Gleiches gilt auch für eine Kappungsgrenze - auch das haben wir gerade gehört - von 3 €/m2. Zudem ist vorgesehen, Modernisierungsmaßnahmen als Ordnungswidrigkeit einzustufen, wenn diese ausschließlich zum Zweck der Beendigung von Mietverträgen mit Altmietern dienen. Bei Neuvermietungen müssen Vermieter zukünftig unaufgefordert über die zuvor erzielte Miete Auskunft erteilen.
Die 2015 eingeführte sogenannte Mietpreisbremse hat unter anderem deshalb auch nicht zu der erhofften Wirkung geführt, weil Mieter nicht beurteilen konnten, ob die vom Vermieter verlangte Miete den Vorgaben der Mietpreisbremse entspricht. Das wird jetzt definitiv anders. Als Rechtsfolgen sind Geldbußen und Schadenersatzansprüche vorgesehen, und sie werden hoffentlich auch zügig geregelt.
Genau dieses geplante Gesetzesvorhaben des Bundes zur Mietrechtanpassung zugunsten der Betroffenen lehnt die AfD als untaugliches Mittel ab. Die Begründung hierzu lautet lediglich, dass die bisherigen Regelungen ohne Wirkung blieben - man höre -, weil die Mieter die vom Gesetzgeber eingeräumten Rechte mehrheitlich nicht wahrnähmen. Der Alternativvorschlag der AfD: kontinuierliche Förderung eines investitionsfreundlichen Klimas was auch immer das konkret heißt. Im Ergebnis heißt das aber nichts anderes als weg mit allem Mieterschutz, und das ist definitiv falsch.
Wenn für uns daraus eines klar wird, dann ist es, dass die AfD es nicht verstanden hat, was es für Menschen bedeutet, aus ihren gewohnten vier Wänden ausziehen zu müssen, weil die Miete nicht mehr bezahlt werden kann, oder schlicht keine bezahlbare Wohnung mehr zu finden ist.
Die Wohnungsoffensive des Bundes sieht ganz im Gegensatz dazu einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern vor, und das ist auch richtig so. Wir brauchen nämlich keinen Streit zwischen Vermietern und Mietern. Vielmehr braucht es eine tragfähige Weiterentwicklung des Mietrechtrahmens, der Mieter und Vermieter gleichermaßen mitnimmt. Jeder beteiligte Akteur steht in der Pflicht, seinen Beitrag zum Gelingen zu leisten. Das gilt besonders für den Bundesbauminister, aber auch die Minister auf Länderebene.
Land und Kommunen müssen gemeinsam den Mieterschutz verbessern - lesen Sie einfach einmal die Bundesbeschlüsse - und den Anstieg der Mietpreise weiterhin dämpfen, auch bei Bestandsmieten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Politik für ein solidarisches Land bedeutet auch für uns, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Mietwucher einzudämmen. Steigende Mieten wirken wie neue Stadtmauern. Wer sich diese nicht leisten kann, findet in der Stadt oder in dem Ort keinen Platz mehr. Das darf doch wirklich nicht sein, oder?
Genau dafür haben wir uns als SPD in den Koalitionsverhandlungen im Bund massiv eingesetzt. In dieser Wahlperiode stehen allein für den sozialen Wohnungsbau, das Baukindergeld, das Wohngeld und für die Städtebauförderung mehr als 13 Milliarden € zur Verfügung. Wir haben eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht, damit sich der Bund auch nach 2019 für den sozialen Wohnungsbau stark machen und sich daran beteiligen kann. Für die Jahre 2020 und 2021 stehen damit den Ländern mindestens 2 Milliarden € für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Sie müssen abgerufen werden. Wir arbeiten hart daran, den ungerechtfertigten Mietpreisanstieg zu verhindern und neuen Wohnraum zu schaffen. Das ist auch eine große Aufgabe für SchleswigHolstein. Der Staat muss seine Verantwortung wieder klarer wahrnehmen. Deshalb wird auch das Mieterschutzgesetz im Januar 2019 in Kraft treten.
Ihr Vorschlag hingegen ist für mich eine Rolle rückwärts beim Mieterschutz. Wer mehr Rechte und Auskunftsansprüche der Mieterinnen und Mieter ablehnt - wie Sie es als AfD fordern -, liefert für mich keine Alternative, sondern betreibt die soziale Spaltung. Dies gilt auch für diesen Antrag. Deswegen lehnen wir ihn grundsätzlich ab. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wohnungsnot und sämtliche damit verbundenen Nebenaspekte beschäftigen uns zu Recht ohne Ende. Allein bei dieser Tagung haben wir drei Anträge zu diesem Thema.
Aber das, was Sie von der AfD heute vorlegen, ist wirklich ein Antrag der Art „Populismus pur“. Man darf feststellen: Wer bei Ihnen künftig das Kreuz macht, muss auch wissen, dass Sie für soziale Kälte stehen und dass Sie sich eben nicht für Mieterschutz in Deutschland einsetzen.
Obwohl Sie sich ja immer so aufspielen, gerade was die Rechte der kleinen Leute, der Mieterinnen und Mieter, betrifft - in diesem Fall zeigen Sie Ihr wahres Gesicht.
Die Mietpreisbremse steht für die Dämpfung des Mietpreisanstiegs. Man kann jetzt darüber nachdenken, warum das Instrument nicht so funktioniert wie gedacht - ich komme noch dazu. Aber sie steht auch für das Bestellerprinzip, sie steht insgesamt für Mieterschutz, und sie nimmt die Perspektive von Menschen an, die eine Miete in Deutschland zahlen und eine Wohnung in Deutschland mieten. Das ist gut und richtig, das ist gute Tradition - auch in unserem Land.
Die anderen Dinge sind schon genannt worden. In der Tat, in einer Koalition - Sie haben das gesagt, Frau Ünsal - macht man Kompromisse: Die damals beschlossene Mietpreisbremse war ein stumpfes Schwert. Wir haben immer auch hier in diesem Haus dafür gekämpft, dass sie zu einem scharfen Schwert werden muss. Ich darf auch daran erinnern, dass die Wirkung einer solchen Mietpreisbremse eben keine schnellen Erfolge bringt. Bevor Sie die Wirkung einer Mietpreisbremse bewerten können, müssen Sie mindestens einmal in einem Zeitraum über zehn oder 15 Jahre sehen, ob sie wirklich eine Auswirkung auch über den Zeitstrahl gesehen entwickelt. Das ist etwas, was man nach drei Jahren überhaupt noch gar nicht sagen kann. Deshalb wären all die, die jetzt hier eine Abschaffung fordern, gut beraten, etwas genauer hinzuschauen und diese Instrumente genau in den Blick zu nehmen. Das genau tun wir in unserer Jamaika-Koalition.
Es gibt natürlich auch Instrumente, mit denen wir Grüne gern noch einmal stärker herangehen würden. Ich habe das genannt, das ist zum Beispiel das Zweckentfremdungsverbot. Das ist zum Beispiel eine konkrete Maßnahme, die viele Kommunen in diesem Land fordern und wo wir gern rangehen würden, genauso an die Kappungsgrenzenverordnung. Aber es gibt auch viele andere neue, innovative Möglichkeiten, die der Minister hier genannt hat. Ich finde auch, dass es keine Denkverbote geben sollte, wenn wir uns in dem Ziel einig sind, Mieten in Schleswig-Holstein zu senken. Sozial gerechte und faire Mieten sind auch etwas, was die
Menschen zum Wohlbefinden und zum guten Leben in einem Land brauchen. Deshalb sind alle politischen Initiativen wichtig, die diese Perspektiven einnehmen. Da sind wir bei der Wirkung gefragt: Was wirkt denn da, und wie können wir das auch mit staatlichen Mitteln unterstützen? Da gibt es für uns keine Denkverbote. Aber wir sind auch auf der sozialen Flanke - das sage ich ganz deutlich in Richtung SPD - sehr auf der Seite der Instrumente, die Sie vorschlagen. Davon haben wir uns keinesfalls verabschiedet. Unsere Bundestagsfraktion möchte gerade bei dem Thema Mietpreisbremse noch eine Schippe drauflegen.
Aber wir sind in Schleswig-Holstein, und wir müssen unser Land und unsere Möglichkeiten sehen. Da gibt es eben genau das Potpourri an Möglichkeiten, das wir jetzt diskutieren. Da darf ich daran erinnern - ich sage das gebetsmühlenartig immer wieder -: Da sind wir im Gespräch, da haben wir jetzt eine Anforderung in unserem Antrag formuliert, dass uns der Herr Minister bitte schön einmal die Untersuchungen zur Verfügung stellt. Es gehört auch zur guten Tradition im parlamentarischen Raum, dass wir uns anschauen, was da aus unabhängiger wissenschaftlicher Sicht aufgeschrieben worden ist. Das müssen wir bewerten.
Meine Damen und Herren, ich will an der Stelle auch sagen: Ideologie hat bei dieser Frage nichts zu suchen, sondern es geht um pragmatische politische Fortschritte für die Menschen in unserem Land, die eine Mietwohnung bewohnen. Das ist das, worauf wir unseren politischen Blick richten wollen, wohin wir uns ausrichten wollen. Das ist etwas, woran wir arbeiten und uns hinterher auch messen lassen wollen. Meine Damen und Herren von der AfD, die Abschaffung und das, was Sie hier beschließen wollen, ist der Ausstieg aus dem politischen Gestaltungsanspruch. Es ist lediglich der Versuch, hier ein paar Punkte einzusammeln, ohne tatsächlich das Motto, das ich zu Anfang genannt habe, zu beherzigen. Bevor Sie solche Anträge schreiben: erst grübeln, dann dübeln. Vielleicht ist das auch ein Motto, das Sie, wenn Sie solche Anträge künftig einbringen, einmal beherzigen. - Vielen Dank!
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, SSW und Peter Lehnert [CDU] - Volker Schnurrbusch [AfD]: Stumpfe Schwerter nüt- zen nichts!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Tietze, ich habe eine Rede vorbereitet, in der ich Ihnen leider deutlich widersprechen muss.
An der einen oder anderen Stelle lohnt es sich, den Koalitionsvertrag zu lesen und sich ihn zu vergegenwärtigen.
Dieser Antrag ist wieder einmal ein Musterbeispiel dafür, wie Sie versuchen, sich die Arbeit des politischen Gegners zu eigen zu machen, ohne die Urheberschaft dabei offenzulegen. Haben Sie, sehr geehrte Kollegen von der AfD, nicht mitbekommen, dass sich das Land - diese Aufforderung geht jetzt auch an den Kollegen Tietze - bereits seit Langem entschieden hat, wie sich Schleswig-Holstein zur Frage der Mietpreisbremse verhalten will?
Bereits im Frühsommer letzten Jahres war die Entscheidung getroffen, dass die Landesregierung und die Koalition in Schleswig-Holstein die Mietpreisbremse ablehnen.
um auf Mietpreisentwicklungen einzuwirken. Herr Tietze, wir waren uns schon in den Koalitionsverhandlungen einig, dass die Mietpreisbremse, aber auch Kappungsgrenzen durch geeignetere Instrumente ersetzt werden sollten. Nur wenn wir den Wohnungsbau fördern - auch da waren wir einer Meinung -, werden wir den aktuellen, unerwünschten Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt in Schleswig-Holstein entgegenwirken können.