Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering von den Abgeordneten des SSW.
Vielen Dank, Herr Landtagspräsident! - Ich muss noch einmal auf den AfD-Antrag eingehen und vor allen Dingen auf das, was der Abgeordnete Brodehl gerade gesagt hat. Die frühkindliche Förderung findet - das hat auch die Abgeordnete Ines Strehlau dem Parlament und den Zuhörerinnen und Zuhörern noch einmal dargestellt - in den Kindergärten statt. Wir haben viele Programme, ob das nun die Sprachförderung, die Logopädie oder andere sind. Es gibt viele Dinge, die in den Kindergärten schon gemacht werden. Jetzt zu meinen, wir müssten die Vorschule wieder einführen, weil die Schule - das ist Ihr Ausgangspunkt - mit der Vielfältigkeit von Kindern nicht zurechtkommt, möchte ich doch - Sie zitieren immer wieder Hamburg - eines sagen: Wenn Sie Hamburg schon zitieren, dann zitieren Sie Hamburg weiter.
Wenn Sie Hamburg schon zitieren, dann müssen Sie Hamburg auch weiter zitieren; denn in Hamburg sagt man, die Schule muss sich an die Kinder anpassen und nicht die Kinder an die Schule.
Die Kinder zu sortieren und zu sagen: „Ihr kommt in die Vorschule, und ihr anderen könnt in die Schule gehen“, das ist doch nicht weit genug gedacht. Wenn Kinder Schwierigkeiten haben, dann nützt es nichts, wenn man dies erst fünf Minuten vor zwölf, also kurz bevor sie in die Schule kommen, diagnostiziert. Insofern setzen wir auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kitas, mit
den Pädagogen, die dort jeden Tag unendlich große Aufgaben zu bewältigen haben. Ich glaube, das ist ein sehr gutes System. Wir sollten mehr darauf setzen - das werden wir gemeinsam tun -, dass die Kita noch feinfühliger wird und noch mehr Zeit für pädagogische Aufgaben hat. Dann, glaube ich, holen wir nachher auch das Beste für die Kinder heraus - und keine Vorschule.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich erteile nun für die Landesregierung der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Karin Prien, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst zum Antrag der SPD und des SSW „Gutachten ernst nehmen, Schülerinnen und Schüler schützen“ ein paar Worte sagen. Natürlich, die unterdurchschnittlichen Ergebnisse der schriftlichen Mathearbeiten in den ersten und mittleren Abschlüssen haben für viele Diskussionen gesorgt. Das kann ich sehr gut nachvollziehen. Das ist auch der Grund dafür gewesen, dass wir sehr schnell nicht nur die Öffentlichkeit darüber informiert haben, sondern mit einer gründlichen Ursachenanalyse begonnen haben, die wir im Übrigen zu jedem Zeitpunkt transparent gemacht haben. Der Titel des Antrags „Gutachten ernst nehmen“ führt deshalb in die Irre. Das müssen Sie sich auch entgegenhalten lassen, meine Damen und Herren von SPD und SSW; denn genau das Gegenteil ist der Fall. Das Ministerium ignoriert die Expertise der Gutachten keineswegs, sondern wir haben die Expertise der Gutachten genau unter die Lupe genommen. Insofern möchte ich Sie noch einmal kurz auf das Verfahren hinweisen.
Die Entwicklung der Aufgaben - darauf ist hingewiesen worden - begann durch die Fachkommission im Jahr 2016 unter Ihrer Regierungsverantwortung. Der erste Entwurf der Aufgaben wurde gutachterlich überprüft. Das ist das Verfahren, das hier üblich ist. Die im Gutachten zu Recht aufgeworfene Kritik wurde dann bei der Überarbeitung der schriftlichen Arbeiten berücksichtigt. Auf Basis des Gutachtens wurden 40 Veränderungen der eingereichten Aufgaben vorgenommen. Wir haben dazu, weil wir nämlich genau wissen wollten, wie in unserem Hause im Bereich der Qualitätssicherung gearbeitet wird, das IPN, immerhin eines der führen
den Bildungsforschungsinstitute in Deutschland, gebeten, einmal zu überprüfen, ob an dieser Stelle im Hause Fehler gemacht worden sind. Das IPN das wissen Sie; das Gutachten liegt Ihnen vor - kam zu dem Schluss, dass es sich um eine inhaltlich ausgewogene und den Fachanforderungen angemessene Arbeit gehandelt hat.
Meine Damen und Herren, trotzdem haben wir uns über die Frage der Qualitätskontrolle intensiv Gedanken gemacht, die ja Ihre Ministerin zu verantworten hatte. Ich würde nicht auf die absurde Idee kommen, Frau Ernst im Nachhinein die Schuld für die schlechten Mathematikergebnisse im MSA und ESA zu geben. Ich glaube, wir sollten an dieser Stelle auch fair miteinander umgehen. Ich bin froh, dass wir auch auf der Grundlage der Überlegungen des IPN jetzt zu einer verbesserten Qualitätssicherung gekommen sind. Die Maßnahmen sind im Einzelnen von Frau Strehlau beschrieben worden. Wir haben noch mehr Maßnahmen ergriffen. Ich bin mit Ihnen der Meinung, wir sind als Ministerium in der Verantwortung, diesen Prozess der Aufgabenstellung so sorgfältig wie irgend möglich durchzuführen. Wir sind auch in der Verantwortung, die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer so zu veranlassen, dass die Schülerinnen und Schüler möglichst gut auf die Prüfungen vorbereitet sind. Dafür übernehme ich gern für die Zukunft die Verantwortung.
Lassen Sie mich nun zu dem Antrag der AfD einige Sätze sagen. Ich bin tatsächlich der Auffassung, dass eine gute Sprachbildung vor Eintritt in die Grundschule für den späteren Bildungserfolg unserer Schülerinnen und Schüler von außerordentlich großer Bedeutung ist. Gerade das Alter zwischen drei und sechs Jahre bietet hier ein großes Potenzial für Kinder mit Migrationshintergrund, aber übrigens auch für solche ohne Migrationshintergrund. Das hat mit der Frage erst einmal gar nichts zu tun. Auch im Hinblick auf die anderen Förderbedarfe ist diese Zeit außerordentlich wichtig. Deshalb ist die gute Zusammenarbeit zwischen der Kita und der Grundschule, insbesondere im letzten Jahr vor der Einschulung, von außerordentlich großer Bedeutung. Da machen wir schon viel. Wir diskutieren zwischen den Häusern darüber, was man da möglicherweise noch besser machen kann. Ich bin weit davon entfernt zu sagen, dass wir alles machen, was möglich ist. Ich finde, da kann man noch besser werden. Aber wir sind auf einem guten Weg. Wir haben uns das Startchancenjahr deshalb vorgenom
Im Übrigen haben wir - das ist in der Diskussion bisher nicht genannt worden; in Schleswig-Holstein ist es anders als in Hamburg - die flexible Eingangsphase. Das heißt, wir haben ohnehin die Möglichkeit, gerade die Schülerinnen und Schüler, die es schwerer haben, ein Jahr länger zu beschulen. Insofern gibt es da schon ein Korrektiv.
Sie haben gesagt, die Untersuchungen bei den Viereinhalbjährigen mit der Möglichkeit der Teilnahme am Vorschulversuch in Hamburg stammten von Rot-Grün. Das ist falsch. Das ist von der CDU-Regierung eingeführt worden. Das muss an dieser Stelle auch einmal gesagt werden.
Aber ich glaube, man muss sich auch die strukturellen Unterschiede zwischen einem Stadtstaat und einem Flächenland anschauen. Wir würden Vorschulklassen ohnehin nur ganz vereinzelt in Stadtteilen zustande bekommen. Deshalb ist das einfach kein Modell für ein Flächenland, sondern wir müssen über andere, besser wirksame Modelle sprechen. Da gibt es in Schleswig-Holstein bereits sehr gute Beispiele. Ich warne einfach davor, jetzt eine pauschale Strukturdebatte über die Vorschule in Schleswig-Holstein zu führen. Eine Strukturdebatte bringt uns an dieser Stelle nicht weiter; vielmehr müssen wir über eine Qualitätsverbesserung sowohl in der Kita als auch in der Schule und vor allem in Bezug auf eine Zusammenarbeit beider Institutionen sprechen. Ich bin optimistisch, dass wir in dieser Legislaturperiode noch weitere Schritte vorankommen werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Nun hat sich zu einem Kurzbeitrag der Abgeordnete Martin Habersaat aus der SPD-Fraktion gemeldet.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Ich möchte aus dem Protokoll über die Sitzung des Bildungsausschusses am 13. September 2018 vorlesen. Da habe ich gesagt:
„Ich bekomme zwei Dinge nicht überein. Frau Ministerin, Sie sagen, es sei von Kreis zu Kreis unterschiedlich gewesen, deswegen
könne man nicht sagen, dass es in einem Bereich besonders gravierend war. Gleichzeitig haben wir aber gehört, dass bei der Vollerhebung“
„der Bereich Funktionen besonders defizitär war. Deswegen meine Frage: Ist es möglich, uns die Vollerhebung und das Gutachten von Professorin Drüke-Noe zugänglich zu machen?“
„Nach meinem Verständnis haben wir zu dem Gesamtvorgang umfassend und transparent berichtet, in einem Umfang, in dem glaube ich - noch nie berichtet worden ist. Insofern glaube ich, dass wir unserer Informationspflicht überobligatorisch nachgekommen sind.“
Die Antwort auf meine Frage war also: Nein, Sie wollten uns das nicht zugänglich machen. Ich habe im Ausschuss und im Gespräch im Ministerium mehrfach gesagt, dass ich die Konsequenzen, die das Ministerium aus diesen Klausuren zieht, begrüße und gut finde. Ich finde es völlig absurd, heute Ihre Vorgängerin da mit hineinziehen zu wollen, obwohl wir von Ihnen einfach nur einmal hören wollten: Ja, es ist auch im Ministerium nicht alles perfekt gelaufen. Liebe Schülerinnen und Schüler, es lag nicht ausschließlich an euch. - Das hätten wir heute von Ihnen erwartet. Das haben Sie nicht geliefert, und das finde ich bedauerlich. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen nun zur Abstimmung zu Punkt a): Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 19/1017. Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Ich lasse über den Antrag der Fraktion der SPD und der Abgeordneten des SSW in der Sache abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Dann ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AfD gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung zu Punkt b): Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/1022 (neu). Diesbezüglich hat der Kollege Dr. Brodehl Überweisung in den Bildungsausschuss beantragt. Wer diesen Antrag dem Bildungsausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die Gegenprobe! - Dann ist die Ausschussüberweisung gegen die Stimmen der Abgeordneten der Fraktion der AfD mit den Stimmen aller übrigen Abgeordneten abgelehnt, und wir kommen zur Abstimmung in der Sache.
Wer dem Antrag mit der Drucksachennummer 19/1022 (neu) zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Dann ist dieser Antrag gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit den Stimmen aller anderen Fraktionen so abgelehnt.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst dem Fraktionsvorsitzenden der AfD, Jörg Nobis, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Obdachlosigkeit ist auch in Schleswig-Holstein ein großes Problem. Wer denkt, dieses Problem beträfe ausschließlich nur die großen Städte in Deutschland, wie beispielsweise Hamburg oder Berlin, liegt völlig falsch. Genau darum geht es heute in unserem Antrag. Wir wollen, dass das Land die Kommunen jetzt unbürokratisch unterstützt. Dabei sollen insbesondere die während der Flüchtlingskrise angeschafften Wohnund Sanitärcontainer im Rahmen eines Winternotprogramms für Obdachlose ab sofort den zuständigen Kommunen zur Verfügung gestellt und dabei selbstverständlich auch logistische Hilfestellung geboten werden.
Meine Damen und Herren, natürlich werden Sie unserem Antrag wie immer nicht zustimmen, weil Sie unseren Anträgen generell nicht zustimmen. Das wissen wir.
Aber ich bin dieses Mal schon gespannt darauf, wie Sie sich das gleich im Detail zurechtargumentieren werden. Wir begrüßen jedenfalls, dass sich die Regierungskoalition gestern noch dazu durchgerungen hat, unsere Idee aufzugreifen, und einen im Kern fast deckungsgleichen Alternativantrag gestellt hat. Sie hätten natürlich auch einfacher unserem Antrag zustimmen können; aber das haben Sie dann doch nicht über das Herz gebracht.
Ich darf doch noch einmal anmerken: Wir von der AfD-Fraktion betreiben Agenda-Setting. Das freut uns sehr. Es geht uns ja immer um die Sache.
Genau in der Sache besteht nämlich dringender Handlungsbedarf. Aus persönlichen Gesprächen mit Menschen, die sich in meinem Wahlkreis in der Obdachlosenhilfe engagieren, weiß ich, dass die Kapazitäten vielfach nicht ausreichend sind und dass vor allem Obdachlose ihre Tiere nicht in entsprechende Unterkünfte mitnehmen dürfen. Diese Menschen werden schlichtweg abgewiesen, beziehungsweise sie werden aufgefordert, ihren häufig einzigen treuen Wegbegleiter, ihren Hund, woanders unterzubringen.