Frau Kollegin, Sie kennen das ja, wenn Sie hier vorn sitzen. Lassen Sie den Kollegen erst einmal die Frage stellen, dann haben Sie Zeit zu antworten.
Ist Ihnen bekannt, dass eine Steuer nicht zweckgebunden ist und dass es deshalb für eine sogenannte Infrastruktursteuer bedeuten würde, dass man eine Infrastruktur besteuert? Weil es keine zweckgebundene Steuer gibt, wird man eine Steuer immer danach bezeichnen, auf was sie erhoben wird. Wo sehen Sie den infrastrukturellen Wert von Privatgrundstücken und Gebäuden, wenn hier die Infrastruktur besteuert wird?
Mir ist das sehr bewusst, sonst wäre es ja keine Abgabe, sondern ein Beitrag. Ich habe also aufgepasst während des Studiums. Natürlich ist sie nicht zweckgebunden, natürlich weiß ich das. Es ist aber so: Wir wissen, dass das faktisch anders gehandhabt wird. Bei der Hundesteuer wird ja auch argumentiert, dass durch sie die Häufchen weggeräumt werden. Wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen. Wir sind dabei, etwas Vernünftigeres zu machen. Wenn es nach mir persönlich ginge, gäbe es keine Grundsteuer.
- Ich bin noch nicht fertig mit meiner Beantwortung der Frage. Ich wäre für einen Aufschlag auf die Einkommensteuer. Das wäre sozial gerecht, das wäre ein gerechtes Modell. Ich bin kein Fan einer Substanzsteuer.
der SPD als Gerechtigkeitspartei sehr entgegenkommen. - Jetzt möchte ich gern in meiner Rede fortfahren.
(Beate Raudies [SPD]: Wir stellen fest: Die FDP will die Grundsteuer abschaffen! - Wei- tere Zurufe)
Bundesfinanzminister Scholz hat mit dem vorgeschlagenen Ertragsmodell das Kostenwertmodell modifiziert, und zwar indem er -
Frau Kollegin, warten Sie bitte einmal kurz. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Kollegin hat die Frage des Kollegen Dolgner beantwortet. Ich würde mich freuen, wenn der Kollege das nächste Mal stehen bleibt, bis die Frage final beantwortet ist. Außerdem wäre es gut, wenn Sie der Rednerin zuhören könnten. Das gilt für viele Fraktionen im Saal, und ich glaube, es gibt ein paar Fraktionen, die sich besonders angesprochen fühlen. - Frau Krämer, Sie haben wieder das Wort.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun mit dem vorgeschlagenen Ertragswertmodell das Kostenwertmodell modifiziert, indem er die pauschalisierten Herstellungskosten durch eine Ertragskomponente basierend auf tatsächlichen oder pauschalierten Mieterträgen ersetzt hat. Das steigert noch einmal den Aufwand. Ein Durchbruch in der Grundsteuerfrage ist ihm damit sicherlich nicht gelungen; die öffentlichen Reaktionen haben das hinlänglich gezeigt.
Es ist plakativ zu sagen: Wir schaffen einfach die Umlagefähigkeit auf die Nebenkosten ab. - Verkaufen Sie den Wähler doch nicht für dumm! Was passiert dann faktisch: Dann werden einfach die Kaltmieten erhöht! Damit ist doch keinem geholfen!
Letztlich hat jedes Modell sein Für und Wider. Die wertbasierten Modelle sind immer kompliziert, aber nicht zwangsläufig gerecht. Ohnehin ist das Gerechtigkeitsargument - ich sagte es - in diesem Zusammenhang sehr schwierig, denn die Grundsteuer ist in ihrer Konzeption kein Umverteilungsinstrument. Sie hat einen grundsätzlich anderen Charakter als die Einkommensteuer.
Die Grundsteuer wurde ursprünglich damit begründet, dass sie die gemeindlichen Leistungen für die Bereitstellung der Infrastruktur abgelten soll, sei es
zweckgebunden oder nicht. Es handelt sich um eine reine Objektsteuer, bei der die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen keine Rolle spielt.
Gerechtigkeit und Umverteilung sind daher die falschen Kategorien, wenn wir uns über die Grundsteuer unterhalten. Stattdessen sollten wir darauf schauen, wie wir ein effizientes Steuermodell hinbekommen und einen Steuererhöhungsautomatismus zulasten der Bürger verhindern.
Uns Freien Demokraten scheint einzig sinnvoll, die Grundstücks- und Gebäudeflächen zu berücksichtigen und somit auf aufwendige Wertermittlungen zu verzichten. Das Flächenmodell ist nicht nur einfach und transparent, sondern es verhindert auch automatische Steuererhöhungen, die sich aus Wertsteigerungen ergeben.
Einen wichtigen Zusammenhang dürfen wir nicht aus den Augen verlieren: Jede Erhöhung der Grundsteuer verteuert das Wohnen, sei es über die Nebenkosten oder die Kaltmiete; sie wird entweder vom Selbstnutzer getragen oder auf den Mieter umgelegt. Die Mietpreisentwicklung ist bundesweit zu einem beherrschenden Thema geworden. Wir diskutieren, wie bestehender Wohnraum bezahlbar bleibt und neuer bezahlbarer Wohnraum entstehen kann. Wir wollen keine Grundsteuerreform beschließen, die unsere wohnungspolitischen Bemühungen durchkreuzt.
Nutzen wir die Chance, die sich bietet! Lassen Sie uns eine Grundsteuer auf die Beine stellen, die einfach, transparent und nachvollziehbar ist, eine Grundsteuer, die die Kommunen leistungsfähig hält, ohne die Bürger immer stärker zu belasten.
Losgelöst von jeglicher Ideologie erscheint es mir schwer vorstellbar, dass in Anbetracht der Komplexität der vorgelegten Modelle ein anderes als das Flächenmodell durchsetzbar ist. Vielleicht hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz gerade deshalb das Flächenmodell als Alternative ins Spiel gebracht.
Wir Freien Demokraten verschließen uns keinem sinnvollen Vorschlag, sofern drei Bedingungen erfüllt sind: Einfachheit, Transparenz und Aufkommensneutralität.
Der vorgelegte Entwurf des Bundesfinanzministers hat zumindest ein Gutes: Er hat nun auch den Letzten wachgerüttelt und aufgeschreckt. Auch dem
Letztentscheidungsträger sollte hinlänglich klar geworden sein, dass es dringend an der Zeit ist, sich auf ein vernünftiges und einfaches Verfahren zu einigen. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie wir bereits von vielen Seiten gehört haben, hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die Grundsteuer in der derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Das bedeutet, dass bis spätestens 31. Dezember nächsten Jahres eine neue Regelung her muss. Hier müssen sich Bundestag und Bundesrat schnell einigen, und wir als Land Schleswig-Holstein gehören selbstverständlich dazu.
Was also tun? Zunächst ist es zu begrüßen, dass sich die Landesregierung schon frühzeitig in die Diskussion eingebracht hat, und dies vor allem konstruktiv und zielorientiert. Denn von Anfang an war und ist klar: Viel Zeit bleibt uns nicht, um eine neue Grundsteuer auf feste Beine zu stellen. Dabei liegen die unterschiedlichen Vorschläge auf dem Tisch. Diese wurden schon im Finanzausschuss thematisiert. Wir sind nicht zu einer einheitlichen Lösung gekommen; das Thema ist gar nicht so einfach.
Mir ist dabei wichtig zu betonen, dass kein einziges Modell - egal, welches wir wählen - eine hundertprozentige Gerechtigkeit herstellen wird. Dies dürfte jedem klar sein, der sich mit dem Thema Wohnraum beschäftigt. Die Unterschiede in den Wohnverhältnissen - ob man mietet, wo man mietet, ob man ein Haus besitzt, wo man ein Haus besitzt sind schlichtweg zu groß, um sie durch Umverteilung einer einzigen Steuer uneingeschränkt gerecht machen zu können.
Dies mag vielleicht der bittere Teil der Wahrheit sein. Auch mit einer neuen Grundsteuer wird es weiter Schieflagen in den jeweiligen Praxisbeispielen geben, nur mit dem Unterschied, dass man sich vielleicht nicht mehr auf Einheitswerte von vor 50 Jahren berufen wird. Man soll auch nicht glauben, dass, wenn Mietwerte einbezogen werden, diese nicht auf die Mieter umgelegt werden, entweder
über die Grundsteueranrechnung bei den Nebenkosten oder über eine direkte Mieterhöhung. Diese Variante kann zu hohen Mietsteigerungen führen. Das ist keine ideologische Äußerung, sondern wir müssen uns überlegen, welches Modell wir anwenden, das möglichst nah an die Verhältnisse herankommt, die wir bisher gehabt haben. Denn die sind vor dem Hintergrund der Gerechtigkeitsfrage bisher nicht kritisiert worden. Insofern scheint das das erstrebenswerte Ziel zu sein.
Es wird bei der Neuordnung der Grundsteuer wieder Gewinner und Verlierer geben. Das ist natürlich nicht gewollt, jedoch muss man sich dies - vor allem jetzt im Beratungsprozess - immer wieder vor Augen führen und gucken, wie man die Ungleichbehandlung möglichst minimieren kann.
Für uns als SSW gilt in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass das Aufkommen und die entsprechende Belastung der Steuer grundsätzlich gleich bleiben sollte. Eines ist klar: Eine Erhöhung der Steuer führt immer zu höheren Wohnkosten, egal ob für Omas kleines Häuschen oder für den Mieter in einer Mietwohnung. Auch das müssen wir wissen: Wenn eine Steuer erhöht wird, trifft es nicht nur die Reichen, sondern auch diejenigen, die sich nur eine Mietwohnung leisten können.
Ein anderer Punkt, den man nicht außer Acht lassen sollte, ist der generelle Aufwand der Wertermittlung im Zusammenhang mit der Reform. Damit möchte ich nur unterstreichen, dass der Verwaltungsaufwand tatsächlich im Verhältnis zum Steueraufkommen stehen muss. Obwohl sich 14 Milliarden € viel anhören, ist das Aufkommen im Vergleich zu anderen Steuerarten nicht hoch; es ist gerade so hoch wie die Tabaksteuer.
Auch hier sollte die Gewichtung im Sinne des Verwaltungsaufwands stimmen, schließlich gilt es, eine Überforderung der Finanzbehörden zu vermeiden. Ich finde, Finanzbeamte kann man in der Steuerfahndung besser einsetzen, als dass sie jetzt Bodenwerte ermitteln sollen. Man stelle sich einmal vor, sämtliche Finanzbeamte müssten durch alle 35 Millionen Grundstücke der Republik geschickt werden, um Bodenfläche, Bauwert und sonstige Kriterien zu ermitteln
und möglicherweise in den nächsten Jahren auch noch Änderungen zu ermitteln. Das sollten wir vermeiden und bei den Beratungen berücksichtigen.
Eine gerechte Steuer werden wir auch in diesem Bereich nicht hinkriegen. Keine Steuer ist für alle Menschen gleich gerecht. Wir müssen gucken, dass wir den Verwaltungsaufwand gering halten und dass wir in den Werten sehr nah daran kommen, was wir bisher gehabt haben. Denn die bisherigen Werte sind nicht kritisiert worden, weder von Sozialverbänden noch von anderen Verbänden. Insofern wäre das das erstrebenswerte Ziel. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort für einen Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Stegner aus der SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Raudies hat vorhin dargestellt, dass es auch die Überlegung gibt, insbesondere bei der Justizministerin, Vorschläge zu machen, dass die Umlagemöglichkeit der Grundsteuer auf die Mieterinnen und Mieter abgeschafft wird. Wenn es eine weitere Begründung dafür, dass das richtig ist, gebraucht hätte, wäre das die fabelhafte Rede der Kollegin Krämer gewesen, die nämlich tatsächlich hier sagt: Ja, das mit der Umverteilung sei gar nicht der Sinn. Ich weiß gar nicht, ob Sie dabei waren, als die erfunden worden ist. Früher, als sie eingeführt wurde, wurde die übrigens gar nicht auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt, das kam erst später. Aber ich will Ihnen sagen: Die Umverteilung findet jetzt auch statt, nur in umgekehrter Richtung. Jetzt findet sie nämlich von Arm nach Reich statt. Schauen Sie sich einmal an, über welche Grundstücke wir miteinander reden. Wenn Sie sich dann noch hinstellen und sagen, wir sollten doch bitte nicht Ihre Bemühungen konterkarieren, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, dann frage ich mich: Wo liegen denn die Bemühungen der FDP, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen?
Sie verhindern alles, was in diese Richtung geht. Ganz im Gegenteil: Sie sind der Meinung, der Markt regele das. Und der Markt regelt es übrigens ganz wunderbar - für Luxuswohnungen, denn die werden wunderbar und genug gebaut. Aber bei allen Bemühungen, die wir unternehmen - ob es Mitpreisbremse oder sonstige Dinge sind -, kommen Sie immer und sagen: Das wollen wir nicht, das ist zu bürokratisch. - Entbürokratisierung ist für Sie immer das Stichwort, wenn es um die Frage von
Arbeitnehmerrechten oder Mieterrechten geht. Dann reden Sie von Entbürokratisierung, wenn die eingeschränkt werden sollen. Das ist ganz falsch. Was ich wunderbar finde, ist, dass im Parlament die Unterschiede zwischen Liberalen, die sagen, der Markt regele das, und uns deutlich werden, die wir sagen, wir müssen die Mieterinnen und Mieter beschützen.