Meine Vorredner haben bereits kurz skizziert, was es mit dem Sozialatlas auf sich hat. Die darin ermittelten Schulen sollen also die Möglichkeit zu einer Bewerbung um die Bildungsbonusmittel, also Gelder, erhalten. Das heißt im Klartext aber auch einmal mehr Arbeit für die Kollegen: Bewerbungen schreiben, Entwicklungspläne aufstellen, Konzepte verfassen und sich grundlegend dazu natürlich auch mit möglichen Kooperationspartnern auszutauschen. Hinterher kommt dann noch die Evaluation. Das alles kostet viel Zeit und Energie, und beides haben unsere Schulen eben nicht im Überfluss.
Bei all dem ist nicht einmal klar, ob man denn überhaupt als „Perspektivschule“ ausgewählt wird, ob man also Fördermittel bekommt. Eigentlich sollte man doch annehmen können, dass auf Grundlage der gesammelten Daten des Sozialatlas, verbunden sicherlich mit einem Gespräch mit der Schulleitung und den Lehrern vor Ort, entschieden werden kann, ob diese Schulen nun zusätzliche Mittel erhalten. So aber bleibt zumindest der Eindruck, als ob das Ganze eine Art Preisausschreiben wäre, bei dem die Höhe des Gewinns noch nicht einmal von vornherein klar ist, obwohl der Sozialatlas insoweit Klartext sprechen sollte.
Meine Bitte: Schaffen Sie von vornherein Transparenz darüber, welche Schulen in Anlehnung an den Sozialatlas mit Mitteln rechnen können, und reduzieren Sie bitte die Bewerbungsarbeit für die Schulen auf ein absolutes Minimum.
Ich komme zu einem weiteren Kritikpunkt. Sie sprechen von der Unterstützung der Schulleiter, von der herausragenden Bedeutung, die sie haben. Ja, die Einschätzung ist natürlich so, dass in der Tat sehr viel von der Persönlichkeit des Schulleiters abhängt. Aber wenn Schulleiter nun mit einem Dreijahresprogramm Fortbildung, Coaching, Schulentwicklungsbegleitung und Entwicklungsfonds durchlaufen sollen, dann atmet das - Freiwilligkeit hin, Freiwilligkeit her - für mich zumindest ein bisschen den Geist von Wara Wende, als ob das Problem die Schulleitungen wären. Nein, die Schulleiter waren die Überbringer der Nachricht, aber nicht die Ursache.
den Zeilen so klingt, als ob die Lehrer das Problem seien. Ich glaube nicht, dass das von Ihnen so gemeint ist, Frau Prien. Deswegen auch hier meine Bitte: Stellen Sie sicher, dass Fortbildung ein Angebot an die Schulleitungen ist. Auf keinen Fall sollten hier Teilnahme an Fortbildung und Bildungsbonusgewährung miteinander vermengt werden.
Bei aller Kritik weiß auch ich, dass wir alle hier an einem Strang ziehen: vergleichbare Bildungschancen unabhängig vom Schulstandort beziehungsweise vom Wohnort. Damit ist aber auch angesprochen, dass es nicht nur um benachteiligte Schulen geht, sondern dass dieses vielmehr die Herausforderungen des gesamten Einzugsgebietes widerspiegelt. Die Folgen von Armut, Arbeitslosigkeit und Wohnumfeld sind nur einige Aspekte, die auch im Sozialatlas auftauchen werden. Umso wichtiger ist es aber auch zu fragen, zu welchem Zeitpunkt und für welche Gruppen Hilfe am Effektivsten ansetzen sollte.
Sie kennen meine Antwort - ich wiederhole es trotzdem -: Zum einen bei den Vorschulen, denn überall dort, wo hoffentlich ab kommenden Sommer der Bildungsbonus greifen soll, sind erfahrungsgemäß überproportional viele Kinder, die zum Zeitpunkt ihres Schuleintritts zwar schulpflichtig sind, aber eben noch nicht schulreif. Diese Kinder brauchen gezielte Förderung in Vorschulen.
Zum anderen: Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf lassen sich nicht so nebenbei adäquat fördern, auch nicht mit dem höchsten Bildungsbonus. An den „Schulen am Wind“ beträgt diese Zahl über 20 %. Erst gestern erreichte uns aus Hamburg die Mitteilung, dass dort sage und schreibe 42,5 % aller Grundschüler sprach- oder sonderpädagogisch gefördert werden. 42,5 %, das ist fast jeder zweite Schüler.
Die voreilige Schließung der Kieler Förderzentren erweist sich somit einmal mehr als Fehler. Angesichts dieser Zahlen sollten wir den Mut aufbringen, zu sagen, dass wir einerseits den Bildungsbonus vorantreiben, dass wir ihn brauchen, dass wir gleichzeitig aber auch wieder die Spezialisierung mit und die Differenzierung zwischen Vorschulen und Förderschulen benötigen. Ich weiß, es hört nicht jeder gern: Sie nennen das Defizitorientierung; ich nenne das Differenzierung zum Wohle aller.
Lassen Sie mich zuletzt mit einem, wie ich hoffe, versöhnlichen Gedanken zum Bildungsbonus schließen. Bei aller Kritik sollen meine Ausführungen nicht darüber hinwegtäuschen, dass ganz vieles wirklich gut durchdacht ist. Deshalb erlaube ich mir
einen konkreten Vorschlag: Von nicht wenigen jungen Lehramtsanwärtern weiß ich, dass diese es geradezu als persönliche Herausforderung empfinden würden, an genau diesen Schulen unterrichten zu können.
Stellen Sie, Frau Ministerin, die Weichen im Bildungsbonus so, dass die Lehrkräfte sich auch an diesen Schulen bewerben! Wie diese Weichen gestellt werden, wissen die Schulleiter der „Schulen am Wind“. - Ich finde diesen Titel übrigens noch immer passender und besser als „Perspektivschulen“. - Bleiben Sie im Gespräch mit den Schulleitungen! Dann wird der Bildungsbonus auch ein Erfolg für unsere Schüler werden. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Bildungsministerin Karin Prien, vielen Dank an Sie und Ihr Team für diesen Bericht zum Bildungsbonus. Dieser Bericht basiert auf einem Beschluss, den wir vor anderthalb Jahren miteinander gefasst haben. Uns allen ist nämlich bewusst, dass die Schulen in Schleswig-Holstein, die vor besonderen Herausforderungen stehen, auch besondere Zuwendung erfordern.
Vom Vorredner mussten wir uns anhören, dass die Opposition, als sie die Küstenkoalition bildete, den Bildungsbonus längst hätte einführen können. Ja, das hätten wir tun können. Aber Monika Heinold hatte zu jenem Zeitpunkt kein zusätzliches Geld, um noch mehr für Bildung zu tun. Mit der Kassenlage hat der eine wie der andere umzugehen. Wir haben aber gemeinsam erkannt - das stand schon in unseren Wahlprogrammen -, dass der Bildungsbonus jetzt auch in Schleswig-Holstein Einzug halten muss. Dafür werden jetzt viele Millionen Euro ausgegeben. Natürlich begrüßen wir vom SSW es - wir haben dem Haushalt zugestimmt -, dass diese Summen, vielleicht auch noch ein bisschen mehr, wenn wir herausfinden, dass es notwendig ist, zur Verfügung gestellt werden. Für die Beantwortung der Frage, ob mehr notwendig ist, wird auch der Sozialatlas eine Rolle spielen.
Damit bin ich bei meiner Kritik. Frau Prien hat vorhin gesagt, der Sozialatlas werde durch das IPN erarbeitet. Alles gut! Er kommt aber erst im 2. Quartal. In dem vorliegenden Bericht steht, dass
sich erst nach Vorliegen des Sozialatlas die darin genannten Schulen bewerben können. Wir alle wissen, dass wir dieses Jahr früh in die Sommerferien gehen. Wir wollen doch, dass die Perspektivschulen die Möglichkeit erhalten, mit diesem Geld zu Beginn des Schuljahres 2019/2020 zu starten. Das erfordert einen Prozess, in dem man auch Personal einstellen muss. Das müssen übrigens nicht nur Lehrkräfte sein; das kann auch pädagogisches Personal sein.
Wir haben auch schon über Schulassistenten gesprochen. Diese zeigen ja ihre Wirkung. Vielleicht muss man in Zukunft darüber nachdenken, den Schulassistenten - genauso wie den Schulbegleitern - eine pädagogisch sinnvolle Ausbildung zu geben, damit man sie tatsächlich in ein multiprofessionelles Team integrieren kann.
In dem Bericht stehen viele gute Dinge. Unsere Kritik ist einfach nur, dass das eine nicht passieren kann, ohne dass das andere schon geschehen ist. Dennoch ist der Bericht, über den wir heute diskutieren und zu dem wir als Opposition auch Fragen stellen, richtig und wichtig. Die heutige Diskussion hat gezeigt, dass es noch lose Enden gibt, auch wenn sich alle in dem Bericht genannten Akteure auf den Weg begeben, die einzelnen Punkte abzuarbeiten.
Wir haben über die Lehrkräfte gesprochen, die zum Teil an ihrem Limit angekommen sind, weil sie sagen, dass es sich um Herausforderungen handelt, die sie nicht mehr allein meistern können. Wir haben von den „Schulen am Wind“ gehört. Es geht aber nicht nur um die Schulen in Kiel. Wir haben in Flensburg und in ganz Schleswig-Holstein viele junge Menschen mit einem sozialen Erbe, die jeden Tag in die Schulen gehen. Wir, die Politik und die Gesellschaft insgesamt, müssen dafür Sorge tragen, dass mit diesem soziale Erbe gebrochen wird, damit auch diese jungen Menschen Perspektiven haben und sich einem selbstbestimmten Leben zuwenden können.
Dieser Bildungsbonus - viel ist dazu gesagt worden - hat sicherlich auch Auswirkungen auf die Umgebung. Die entsprechenden Stadtteile bekommen hoffentlich eine ganz andere Lebendigkeit und Vielfalt. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass die Pädagogen und die Schulleitungen, die diese Konzepte erarbeiten sollen, auch die entsprechende Leitungszeit und die Ressourcen bekommen müssen, um das zu machen. Jeder macht es gern, wenn er am Ende des Tages weiß: Mein Einsatz hat sich gelohnt. Wir werden diesen Bonus erhalten, damit wir in Zu
Der SSW ist für den Bildungsbonus. Ich habe die Kritikpunkte aufgezeigt. Wir sollten gemeinsam dafür Sorge tragen, dass mit dem sozialen Erbe, das einige junge Menschen in Schleswig-Holstein jeden Tag mit sich herumtragen, endlich gebrochen wird. Auch für die Kinder, die es nicht einfach haben, müssen wir Perspektiven schaffen; denn auch diese jungen Menschen sind die Zukunft von morgen. Wir dürfen niemanden verlieren! - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Dann eröffne ich die Aussprache. - Das Wort hat der Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Jan Philipp Albrecht.
Holstein ein prägender Teil der Kulturlandschaft. So formuliert es richtigerweise auch die Opposition von SPD und SSW in ihrem Änderungsantrag, für den ich mich bedanken möchte. Dennoch lege ich Ihnen im Folgenden gern dar, warum der vorliegende Gesetzentwurf auch Ihren Anliegen ausreichend Rechnung trägt.
Die Regierungsfraktionen haben sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, den Schutz von Grünlandmooren und Altmooren weiter zu fördern. Am 28. Februar dieses Jahres läuft das am 1. November 2013 in Schleswig-Holstein in Kraft getretene Dauergrünlanderhaltungsgesetz vom 7. Oktober 2013 aus. Im vergangenen Jahr hat die oberste Landwirtschaftsbehörde die Auswirkungen des Gesetzes evaluiert und dabei einen Bericht an den Landtag vorgelegt. Demzufolge trägt das Dauergrünlanderhaltungsgesetz wesentlich zum Klima-, Gewässerund Bodenschutz bei und führt zu Verbesserungen beim Schutz der Biodiversität. Die wesentlichen Ziele sind mithin erreicht worden, auch wenn im Einzelnen durchaus Luft nach oben bleibt.
Meine Damen und Herren, gleichwohl sieht sich die Landesregierung auch in der Pflicht, die Auswirkungen für die Betroffenen auf das Notwendige zu begrenzen; denn immerhin circa ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Fläche in SchleswigHolstein wird als Dauergrünland bewirtschaftet. So haben wir uns immer dafür eingesetzt, die landesrechtlichen Regelungen zum Dauergrünlandschutz mit den jeweils geltenden unionsrechtlichen Regelungen in Einklang zu bringen, damit es für die betroffenen Landwirte zu einem Antragsverfahren aus einem Guss kommt.
Wie in diesem Hause bereits an anderer Stelle diskutiert, haben sich die Bestimmungen im EU-Prämienrecht durch die sogenannte Pflugregelung deutlich verschärft. Einerseits veränderte sich die Definition von Dauergrünland dahin gehend, dass den bisher zwei Kriterien durch die Pflugregelung eine dritte hinzugefügt wurde, nach der mindestens fünf Jahre lang nicht umgepflügt werden darf. Zusätzlich sieht das Prämienrecht nunmehr vor, dass der sogenannte Pflegeumbruch, das heißt die mechanische Zerstörung einer Grasnarbe zum Zweck der Neuansaat leistungsfähiger Gräser, genehmigungspflichtig ist und erst frühestens nach fünf Jahren wieder eine Narbenverbesserung durchgeführt werden darf.
Diese Veränderungen im Prämienrecht führen dazu, dass die räumliche Geltung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes auf die strenge Schutzkulisse des bisherigen Dauergrünlanderhaltungsgesetztes, be
stehend aus Flächen, die einer hohen bis sehr hohen Wassererosionsgefährdung unterliegen, Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete, Gewässerrandstreifen, Moore und Anmoore sowie zusätzlich - neu - auch Flächen mit einer sehr hohen Winderosionsgefährdung begrenzt werden kann. In dieser Schutzkulisse gelten die Vorgaben des Gesetzes für alle Dauergrünlandflächen, das heißt für alle Betriebe, und nicht nur wie im Prämienrecht für die zum Dauergrünlanderhalt verpflichteten Prämienantragsteller.
In der Schutzkulisse des Entwurfs zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes ist eine Umwandlung von Dauergrünland in Acker de facto nicht mehr möglich. Ausgenommen sind Befreiungen bei unzumutbarer Härte oder aus Gründen des öffentlichen Interesses.
Dem Evaluierungsbericht zufolge wurden Befreiungen bisher nur in sehr wenigen Fällen in Anspruch genommen, was aus unserer Sicht bedeutet, dass die landesrechtlichen Regelungen zum Erhalt von Dauergrünland als verhältnismäßig und ihre ökonomischen Zumutbarkeiten als vertretbar angesehen werden können.
Meine Damen und Herren, nichtsdestotrotz wurden in der Evaluierung einige Anpassungsbedarfe offenbar, die sich im Gesetzentwurf der Landesregierung und in der jetzt vorliegenden Empfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses widerspiegeln. Außer in Schleswig-Holstein liegen landesrechtliche Vorgaben nur in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg vor. Mit dem heute hier vorgelegten Gesetzentwurf sind wir Vorreiter, stellen in dieser Entwicklung weiterhin bundesweit die strengsten Anforderungen hinsichtlich des Erhalts von Dauergrünland und bewahren bei der Ausgestaltung zugleich Augenmaß.