Protokoll der Sitzung vom 27.03.2019

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Anita Klahn?

Immer gern.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Dunckel, werden Sie sich da

(Dr. Kai Dolgner)

für einsetzen, dass die Stadt Flensburg, geführt von einer SPD-Bürgermeisterin, weiterhin ihr besonderes Engagement für günstige Kita-Plätze fortführen wird?

(Zuruf SPD)

- Ich sage einmal so: Für die SPD kann ich das zusichern.

(Anita Klahn [FDP]: Das freut mich!)

Den CDU-Fraktionschef von Flensburg haben Sie gerade gehört. Das können Sie auch nachlesen.

(Johannes Callsen [CDU]: Das ist doch aben- teuerlich!)

Das zweite Problem, das ich habe, ist, dass die Leistungen und normiert werden. Es ist nicht ganz inkonsequent, wenn eine Stadt, eine Kommune sagt - ich hoffe nicht, dass dies Flensburg ist -, dass sie sich daran orientieren werde. Da ist die Befürchtung, dass man entsprechend mit den Standards wieder zurückgehen wird, orientiert an der Norm, die das Land vorgegeben hat.

(Minister Dr. Heiner Garg [FDP]: Mindest- standards!)

- Trotzdem. Eine Norm ist eine Norm, und das ist durchaus nicht inkonsequent.

Ein letzter Punkt: Die Kommunen werden die Mittel sicherlich in die Ausweitung der Plätze und die Ausweitung der Zeiten legen. Dies führt dazu - auf jeden Fall für Flensburg -, dass die Eltern, die ich genannt habe, sicherlich feststellen werden, dass es nicht zu einer Entlastung kommen wird. Sie werden in ihren konkreten Kitas feststellen, dass es keine Veränderung der Qualität geben wird.

Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt äußern: Das Thema ist komplex, das Thema ist kompliziert. Ich muss auch sagen, es ist durchaus nicht ganz einfach, den Überblick und den Durchblick zu behalten. Ich frage mich, wie das den Eltern gehen wird. - Schönen Dank.

(Beifall SPD)

Das Wort zu einem weiteren Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Tobias Koch.

Genau deswegen rechne ich Ihnen das jetzt vor. Ich bin dem Kollegen Dr. Dolgner sehr dankbar und Ihnen, Frau Präsidentin, auch sehr für die Worterteilung, aber Ihnen, Herr Dolgner, für den Wortbeitrag

und Ihr Zahlenbeispiel. Deshalb möchte ich das hier jetzt einmal endgültig aufklären.

Nehmen wir exakt das Beispiel, das Sie genommen haben, dann kann man feststellen: Sie haben zwei Rechenschritte richtig beherrscht, genau wie die Kollegin Midyatli, haben aber beide den dritten Rechenschritt vergessen; das ist einfach Ihr Problem. Sie erkennen an, dass es mit der Deckelung zu einer Senkung des Elternbeitrags kommt. Ihr Beispiel war ja eben: von 311 von 288 € und von 242 auf 233 €. Diesen ersten Rechenschritt haben Sie richtig gelöst.

Im zweiten Rechenschritt rechnen Sie das wegfallende Krippengeld von 100 € gegen - auch richtig und kommen zu dem Ergebnis, dass es für die Eltern in den beiden Krippenjahren um 77 € teurer wird und anschließend drei Jahre lang eine Entlastung von 36 mal 9 € erfolgt.

(Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])

Das macht nach Ihrer Rechnung in der Summe einen Fehlbetrag für die Eltern von 1.524 €.

Und jetzt vergessen Sie den dritten Rechenschritt, nämlich dass diese Kommune, die Sie als Beispiel angeführt haben, vom Land einen Zuschuss dafür erhält, dass sie den Elternbeitrag deckelt.

(Zuruf Birte Pauls [SPD])

Dafür, dass der Gesetzgeber einen Deckel vorschreibt, gibt es einen Entlastungsbetrag. Und dieser Entlastungsbetrag bemisst sich für alle Kommunen gleich, aber nicht an den individuellen Zahlen, sondern an dem Standardmodell. Das heißt, wir gucken: Wo liegt der durchschnittliche Elternbeitrag im Land, und wo ist der neue Deckel? Diese Differenz gleicht das Land aus. In der Regel sind das 84 € pro Krippe, und es sind 33 € pro Kita-Platz. Diesen Zuschuss erhält die Kommune jetzt. 84 € pro Krippe mal 24 Monate und 33 € pro Kita mal 36 Monate. Das heißt, die Kommune erhält einen Zuschuss von 3.204 €. Wenn sie diese 3.204 € nimmt und damit nicht etwas anderes macht, wenn sie das nicht in ihre eigene Tasche steckt, sondern diese 3.204 € in die weitere Senkung der Elternbeiträge steckt, dann haben die Eltern diese 1.524 € nach Ihrer Rechnung nicht verloren, sondern bekommen von der Kommune nochmals 3.204 € abgedeckt. Das macht dann ein Plus für die Eltern von 1.680 €.

Wenn der Staatssekretär jetzt nicht vollkommen entgeistert guckt, dann müsste diese Rechnung stimmen. Das heißt, auch diese Eltern profitieren von unserer Krippenreform unter der Maßgabe,

(Dr. Heiner Dunckel)

dass die Kommunen das machen, was alle hier erwartet haben, nämlich dass die Bürgermeister Kämpfer, Lange und der Lübecker Bürgermeister sich dieses Geld nicht in die eigene Tasche stecken, sondern damit genau das machen, wozu es gedacht ist, nämlich dazu, die Elternbeiträge zu senken.

(Beifall CDU)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Habersaat?

Herr Kollege Koch, ich würde gern von Ihnen erfahren: Wo kann ich die Zahlen, die Sie für den dritten Rechenschritt vorgerechnet haben, nachlesen?

- In der Präsentation des Ministeriums; aus der habe ich sie auch entnommen. - Weitere Fragen?

(Heiterkeit)

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Dolgner?

Ja, gerne.

Herr Kollege Koch, können Sie mir sagen, mit welcher Zweckbindung die besagte Gemeinde das Geld bekommt?

- Ja, das kann ich Ihnen sagen. Mit keiner Zweckbindung. Das ist nämlich genau der Fehler, den auch Ihr Kollege Baasch gemacht hat. Diese Zweckbindung kann es nicht geben.

(Christopher Vogt [FDP]: Kommunale Selbstverwaltung!)

- Genau, das ist kommunale Selbstverwaltung. Das ist verfassungsrechtlich geschützt. Das können Sie nicht per Gesetz vorschreiben. Das unterliegt der kommunalen Hoheit. Das ist nun einmal deren Aufgabe. Sie haben doch bisher auch gesagt: Wir senken die Elternbeiträge ganz tief ab. Insofern glaube selbst ich nicht, dass ein Bürgermeister Kämpfer oder eine Bürgermeisterin Lange und ein Lübecker Bürgermeister, dessen Name mir entfallen ist, das zukünftig nicht mehr machen, also an der Stelle böse handeln; das glaube ich einfach nicht. Aber vor

schreiben lässt es sich ihnen nicht, auch von Ihnen nicht. Auch mit einem von der SPD geschriebenen Gesetz könnte das nicht vorgeschrieben werden.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dolgner?

Na ja, vielleicht sind Sie ein wenig unkreativ; denn wenn ich ein Krippengeld auszahle, dann ist die Zweckbindung faktisch da. Können Sie mir erzählen, warum Sie einen Geldteil wegnehmen, der konkret die Elternbeiträge senkt, den die Gemeinden halt nicht für etwas anderes verwenden können, um dann -

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Doch, ich verstehe das schon. Ich stelle hier eine ganz einfache Frage, Frau von Kalben. Also noch einmal: Warum machen Sie dann diesen kreativen Umweg, außer um ein bisschen mehr Verwaltungskosten zu erzeugen? Den Krippeneltern nehmen Sie 100 € weg, um damit eine Bezuschussung der Gemeinden zu finanzieren in der Hoffnung, dass dann die Eltern wieder um den Betrag entlastet werden. Wenn Sie die Eltern wirklich direkt entlasten wollen, dann haben Sie eine ganz einfache Möglichkeit: Sie senken direkt, wie wir es gemacht haben, beim Krippengeld die Elternbeiträge. Stattdessen entwickeln Sie ein komplexes Modell, bei dem das Geld herübergerollt wird. Ich bin übrigens auch noch gespannt zu erfahren, ob das bei der besagten Gemeinde in dieser Höhe überhaupt ankommt.

- Herr Kollege Dolgner, den kreativen Umweg haben Sie ja gewählt; denn Sie haben direkt an die Eltern gezahlt. Wo war denn die Zweckbindung bei Ihnen? Der Kollege Vogt hat schon darauf hingewiesen: Sie haben 100 € an die Eltern ausgezahlt. Wenn die Kommune dann aber den Elternbeitrag um 100 € erhöht hat, war die Entlastungsbuchung gleich null. Wo war denn Ihre Zweckbindung? Wodurch haben Sie denn sichergestellt, dass die Eltern entlastet werden? - Ich bin noch immer bei der Antwort. - Es ist spannend, was Ihnen als Nächstes einfällt. Ich gehe davon aus, dass der erste Punkt an mich ging. Mit meinem Rechenbeispiel habe ich

(Tobias Koch)

gezeigt: Auch die Eltern in Ihrem Beispiel werden entlastet, wenn das die Kommune so umsetzt.

Ich setze sogar noch einen drauf: Das gilt selbst, wenn die Elternbeiträge schon heute unter dem Deckel liegen. In beiden Fällen, Krippe und Kita, unterhalb des Deckels, und wenn die Kommunen das anschließend so umsetzen, wie ich es vorgerechnet habe, werden selbst diese Eltern entlastet, zwar nicht um 1.600 €, aber immerhin noch um 800 €. Das ist doch auch ein Wort.