Protokoll der Sitzung vom 27.03.2019

Ich setze sogar noch einen drauf: Das gilt selbst, wenn die Elternbeiträge schon heute unter dem Deckel liegen. In beiden Fällen, Krippe und Kita, unterhalb des Deckels, und wenn die Kommunen das anschließend so umsetzen, wie ich es vorgerechnet habe, werden selbst diese Eltern entlastet, zwar nicht um 1.600 €, aber immerhin noch um 800 €. Das ist doch auch ein Wort.

Herzlichen Dank. - Weitere Fragen lasse ich jetzt nicht mehr zu.

(Beifall CDU und FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit erkläre ich den Tagesordnungspunkt „Regierungserklärung“ für beendet.

Ich unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung 13:37 bis 15:05 Uhr)

Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass Sie da sind. Ich würde mich noch mehr freuen, wenn Sie jetzt Ihre Plätze einnehmen könnten. Bis dahin begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne des Schleswig-Holsteinischen Landtags Vertreterinnen und Vertreter der CDU vom OV Struxdorf und Vertreterinnen und Vertreter der Volkshochschule Tornesch-Uetersen. - Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag.

(Beifall - Unruhe - Glocke Präsidentin)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Humanität hat Vorrang vor Rückführung

Antrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1359

Ist das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Abgeordneten des SSW hat Herr Abgeordneter Lars Harms.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Koalitionsvertrag der Landesregierung sah ursprünglich vor, dass bei Rückführungen in Staaten mit besonders unübersichtlicher Sicherheitslage wie beispielsweise Afghanistan jeder Einzelfall im Innenministerium anhand von Angaben der Bundesregierung und anderer relevanter Akte

ure geprüft wird. Davon ausgenommen sollten nur Straftäter und sogenannte Gefährder sein. Diese Vorgehensweise bestätigte auch die Antwort, die ich vom Innenministerium auf meine Kleine Anfrage hin bekam: 2017 null Abschiebungen nach Afghanistan aus Schleswig-Holstein, 2018 fünf, allesamt Straftäter. Faktisch also könnte man meinen, es bestünde kein Grund zur Sorge.

Am 8. März 2019 konnten wir in den „Kieler Nachrichten“ allerdings lesen, dass Innenminister Grote sich neue Absprachen mit Afghanistan erhoffte, um Abschiebungen besser durchführen zu können. Erheblichen Widerspruch aus der Regierungskoalition gab es damals nicht.

(Klaus Schlie [CDU]: Sehr gut!)

Für den SSW hingegen steht außer Frage, dass Jamaika alle rechtlichen Möglichkeiten des Landes ausschöpfen muss, um die drohenden Abschiebungen nach Afghanistan zu verhindern.

(Beifall SSW und SPD)

Auch deswegen hat es uns etwas irritiert, als wir auf weitere unserer Fragen im März vom Innenministerium die Antwort erhielten, die Beurteilung der Situation in den Zielstaaten der Abschiebungen obliege allein der Bundesregierung. Das sieht der Koalitionsvertrag von Jamaika anders. Hier sollten die Aussagen auch von weiteren Akteuren Berücksichtigung finden. Es reicht nicht, sich nur an einer Aussage des Auswärtigen Amtes, dass einige Provinzen relativ sicher seien, zu orientieren. Das gleiche Außenamt hat für ganz Afghanistan eine Reisewarnung ausgesprochen und befürchtet für Menschen dort Ermordung und Anschläge. Das deckt sich mit den Erkenntnissen von Nichtregierungsorganisationen und vom UNHCR. So etwas kann man dann aber auch nicht außer Acht lassen, wenn man am Beginn der Wahlperiode per Koalitionsvertrag noch gelobt hat, alle Erkenntnisse in die Betrachtung mit einzubeziehen. Würde man das tun, dann wäre klar, dass kein Afghane abgeschoben werden kann.

Volatile Sicherheitslage: Das ist eine dieser politischen Äußerungen, mit denen man sich die direkten Auswirkungen für die Menschen und für das eigene Verständnis vom Leibe hält. Was volatile Sicherheitslage bedeutet, verbildlicht aber PRO ASYL auf einer interaktiven Karte Afghanistans über die Vorfälle in den einzelnen Provinzen des Landes. Sie zeigt ein erschreckendes Bild: Alleine im Recherchezeitraum vom 1. November 2018 bis zum 10. Januar 2019, also in nur 71 Tagen, gab es 100 Vorfälle, bei denen Menschen gestorben sind.

(Tobias Koch)

Fast in allen der 34 Provinzen von Afghanistan hat so etwas stattgefunden. Die wenigen Provinzen, die derzeit gerade oder noch als sicher gelten, sind gebirgige Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte. Wir sprechen aber in Deutschland von etwa 15.400 ausreisepflichtigen Afghanen. Wie soll das denn vonstattengehen? Wir können nicht 15.400 Menschen in ein Hochtal abschieben und denken, damit hätten wir unsere Schuldigkeit getan. Wir wüssten ja noch nicht einmal, ob diese Menschen dort überhaupt lebend ankommen können.

2018 hat die deutsche Bundesregierung 284 Menschen nach Afghanistan abgeschoben, die hier bei uns Asylanträge gestellt hatten - und das, obwohl sich internationale Quellen wie die der Menschenrechtsorganisationen darin einig sind, dass sich die Sicherheitssituation auch in diesem Jahr wieder verschärft hat. Nach wie vor gibt es Kämpfe zwischen afghanischen Sicherheitskräften, den Taliban und regionalen Ablegern des sogenannten Islamischen Staates. Täglich gibt es zivile Opfer, und täglich gibt es Terrorismus in diesem Land.

Schleswig-Holstein hat 2019 den Vorsitz der Innenministerkonferenz inne und wird damit im Juni Gastgeberland der Haupttagung sein. Unser Innenminister ist also Vorsitzender der Konferenz, wird sie leiten und Beschlussvorlagen für diese Frage erarbeiten lassen. Hier sehen wir eine gute Gelegenheit für unseren Innenminister, die Haltung des Koalitionsvertrags selbstbewusst zu vertreten und auch durchzusetzen. Deswegen haben wir diesen Punkt auf die Tagesordnung gesetzt.

(Beifall SSW, Serpil Midyatli [SPD], Dr. Ralf Stegner [SPD] und Rasmus Andre- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir wünschen uns ein deutliches Signal von der Landesregierung und den sie tragenden Parteien, dass sie vom Kurs im Koalitionsvertrag nicht abweichen. Das ist unser Wunsch. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat die Frau Abgeordnete Barbara Ostmeier das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Gäste - vor allen Dingen aus meiner Heimatregion! Herzlich willkommen hier im Landtag, schön dass Sie da sind!

Ich werde Sie wahrscheinlich ein bisschen enttäuschen, denn es wird eine relativ kurze Rede werden.

Zunächst einmal möchte ich mich bei dem Kollegen des SSW ganz herzlich für diesen Antrag bedanken. Es ist schon etwas Besonderes, wenn ein Antrag wortwörtlich den Koalitionsvertrag zitiert. Das habe ich selten erlebt. Ich kann das auch nur als Anerkennung der Kompetenz empfinden, wie die Landesregierung in diesem Bereich arbeitet. Deshalb herzlichen Dank dafür.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das gibt mir auch die Gelegenheit zu betonen, dass die Jamaika-Regierung zu dieser Vereinbarung steht - ohne Frage.

(Serpil Midyatli [SPD]: Ja!)

Dazu gibt es keine zwei Meinungen. Pacta sunt servanda, wir haben uns darauf geeinigt, also stehen wir dazu. Das ist keine Frage.

Ich persönlich teile die Begründung zum Antrag in Teilen nicht. Das ist aber eigentlich auch egal, denn Gegenstand der heutigen Abstimmung wird nur der Antragstext sein. Dazu habe ich einiges gesagt.

Zugegebenermaßen ist die Lagebewertung des Auswärtigen Amtes umstritten. Ich glaube, das ist bekannt. Es wird auch nicht leicht sein, Lösungen zu finden. Auch Sie, Herr Harms, haben nicht wirklich inhaltlich dazu beigetragen und gesagt, wie die Lösung aussehen könnte.

(Zuruf Lars Harms [SSW])

Für mich muss klar sein - ich hoffe, das ist auch die Auffassung des SSW -, dass jede humanitäre Lösung und jede humanitäre Regelung im Einklang mit unserem Rechtsstaat stehen muss. Denn der Rechtsstaat ist das, was das gesellschaftliche Miteinander hier für die Zukunft sicherstellt.

Deswegen: Wir stimmen selbstverständlich unserer Koalitionsvereinbarung zu, die Gegenstand dieses Antragstextes ist. Ich bin sicher, dass sich die Landesregierung auch entsprechend positionieren wird. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Ralf Stegner das Wort.

(Lars Harms)

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherheitslage in Afghanistan ist in den letzten Jahren erkennbar nicht besser geworden. Trotz internationaler Bemühungen gewinnen die Taliban Kontrolle über Teile des Landes zurück, die eigentlich als gesichert galten. Auch der Perspektivbericht der Bundesregierung zeichnet ein düsteres Bild. Nur 60 % des Territoriums werden zumindest überwiegend von der Zentralregierung kontrolliert. Im Rest herrschen Warlords oder sogar direkt die Taliban. Wir müssen also festhalten: Es gibt überall im Land Anschläge, sogar in Kabul. Ein wirksamer Schutz für zurückkehrende Menschen ist vor diesem Hintergrund kaum möglich, zumal auch die Sicherheitsperspektive für eine Handvoll derzeit stabiler Provinzen alles andere als positiv ist.

Die deutsche Debatte über vermeintlich sichere Teile des Landes ist nicht zuletzt deswegen regelmäßig befremdlich und - so will ich sagen - erkennbar auch von anderen Motiven getrieben. Der Bundesinnenminister kassiert zu Recht heftigen Widerspruch für seine immer wilderen Pläne zur Steigerung der Abschiebezahlen, zur Einschränkung von Rechten, zur Zusammenlegung von Abschiebe- und Strafgefangenen, für alle möglichen Schikanen, die in schöner Regelmäßigkeit vorgeschlagen und von uns abgelehnt werden. Dieser Widerspruch bleibt uneingeschränkt bestehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Vereinzelter Beifall SPD und SSW)

Aber bei allem Dissens in der Sache weiß man bei Horst Seehofer zumindest, woran man ist. In Schleswig-Holstein ist das mit der Landesregierung etwas schwieriger. Das zeigt sich vor allem beim derzeitigen Umgang mit afghanischen Flüchtlingen. Seit einiger Zeit bekommen insbesondere alleinreisende männliche Afghanen Post von den Ausländerbehörden, durch die deutlich gemacht wird, dass ihre Fälle auf den Prüfstand kommen. Gleichzeitig erfahren wir, dass die Ausländerbehörden in den Kreisen vom Innenministerium ausdrücklich aufgefordert werden, dem Innenministerium passende Abschiebefälle zur Prüfung vorzulegen. Und das alles, obwohl nach wie vor eigentlich nicht nach Afghanistan abgeschoben wird, Straftäter ausgenommen.

Wozu also die Unruhe bei den Betroffenen auslösen, bei denen oftmals Duldungen vorliegen? Dort besteht zu Recht eine größere Verunsicherung. Ich finde diese Praxis sehr fragwürdig, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Die Empörung ist natürlich dann groß, wenn es Familien trifft - zu Recht. Ich glaube übrigens, dass diese dann erfreulicherweise oft für die Familien auch Erfolg hat, die dann zum Glück oftmals dadurch geschützt werden. Alleinstehende männliche Flüchtlinge allerdings nicht. Das gilt auch für diejenigen, die wirklich integriert sind. Bei ihnen bekommt man das nur weniger mit.

Wenn man das politische Ziel verfolgt, die Abschiebezahlen in kurzer Zeit kräftig nach oben zu treiben, sind die Möglichkeiten begrenzt. In die Balkan-Staaten wird kaum noch abgeschoben; in andere Länder, wie beispielsweise nach Syrien, sind Abschiebungen auf absehbare Zeit ausgeschlossen. Ich glaube, das ist der Grund, dass man sich jetzt auf Afghanistan konzentriert.

Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass wir hier noch einmal darüber reden, ob der Grundsatz noch gilt: so liberal wie vertretbar, so humanitär wie möglich. Das war eine gute Politik in SchleswigHolstein. Wir sind der Auffassung, diese sollte beibehalten werden, meine sehr verehrten Damen und Herren.