Nur durch unsere schleswig-holsteinische Regulierung gibt es bislang überhaupt Überprüfungen von Anbietern und Schutz vor Betrug. Nur bei uns sind die genauen Spielbedingungen transparent. Nur bei uns werden Minderjährige vom Spiel ausgeschlossen. Nur bei uns werden Art und Zuschnitt der Spiele geregelt und dadurch Spielerinnen und Spieler vor den gefährlichsten Spielformen geschützt. Nur bei uns sind Anbieter verpflichtet, ein Sozialkonzept zu erstellen.
Und nur so kommt das Land in den Genuss von Glücksspielabgaben. Herr Kollege Arp hat schon geschildert, welche Vorteile das für viele Verbände und Sportvereine hat.
Entscheidend ist also: Nur wenn die Lizenzen von 2012 verlängert werden, wird auch die Wirkung unserer vernünftigen und durch und durch klar geregelten Regulierung verlängert.
Meine Damen und Herren, bei alledem will ich nicht unterschlagen, dass ich in unserer alten Regulierung durchaus Defizite sehe. Einige sind in der Anhörung im Innen- und Rechtsausschuss aufgezeigt worden. Zum Beispiel sollten wir die Frage von Glücksspielwerbung, vor allem im TV, näher diskutieren; denn wie Werbung im Einzelfall wirkt, können wir genauso wenig steuern wie die Antwort auf die Frage, wen sie erreicht. Warum ein Werbespot für legales Online-Casinospiel nicht ebenso zum Spiel bei womöglich auch noch gleichnamigen illegalen Anbietern animieren sollte, leuchtet mir ohne Weiteres nicht ein.
Wir haben wirkungsvolle Schutz- und Kontrollvorschriften bei den künftigen Regulierungen. Die haben für mich hohe Priorität. Das Mindestmaß sind für uns die Standards des alten Glückspielgesetzes, über die wir aus meiner Sicht stellenweise noch hinausgehen sollten. Darüber werden wir in Zukunft intensiv diskutieren.
Wir werden unsere Ideen einer zukunftsgerichteten Reform in den kommenden Monaten entwickeln und darüber mit anderen Bundesländern diskutieren. Wir Grünen planen zum Beispiel bereits ein Fachgespräch in Zusammenarbeit mit den Fraktionen der Grünen anderer Landesparlamente. Wir wollen die Expertise aus dem Präventionsbereich einholen und die Erfahrungen aus Dänemark einbeziehen. Ich lade Sie alle ein, daran teilzunehmen.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dolgner, Sie haben ein schönes Szenario an die Wand gemalt. Sie haben Zweifel an unserer rechtsstaatlichen Überzeugung geäußert.
Fangen wir ganz vorne an. Wir müssen uns doch überlegen, welche Situation beim Online-Glücksspiel vorliegt. Wenn wir das Online-Glückspiel
nicht regulieren, wie das der SPD vorschwebt, wie es dem Glücksspielstaatsvertrag entspricht, dann wird es in Deutschland trotzdem Online-Glücksspiele geben. Die Bekämpfung von illegalem Online-Glücksspiel in den verschiedenen Bundesländern, die ja hinter diesem Staatsvertrag stehen, ist ja nicht nur fragwürdig, sondern auch völlig erfolglos gewesen. Das darf man nicht vergessen.
Deswegen sind wir der Überzeugung - FDP und CDU schon seit Langem und seit etwas Kürzerem auch Ihre ehemaligen Koalitionspartner SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -, dass ein Regulierungsrahmen für Online-Glücksspiel besser ist als die kategorischen Verbote, die Ihnen vorschweben, Herr Dr. Stegner.
Ein Totalverbot bringt Ihnen überhaupt nichts. Es verbessert nicht die Suchtprävention, es verbessert nicht den Jugendschutz, es verbessert nicht den Spielerschutz und es verbesset auch nicht die Bekämpfung von Geldwäsche und anderem illegalen Treiben, das mit Glücksspiel verbunden sein kann.
Die Regulierung ist die einzige Institution, um wirksame Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen zu etablieren. Das müssen auch Sie irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen. Die Anhörung hat dazu auch nichts anderes ergeben.
Sie haben sehr juristisch argumentiert. Ja, wir haben rechtlich eine völlig unbefriedigende Situation. Ich bin über die momentan gelebte Praxis hier in Schleswig-Holstein mehr als unglücklich, das ist kein zufriedenstellender Zustand; das will ich Ihnen zugestehen.
Ich will Sie an Ihre Verantwortung erinnern. Denn wer hat denn diese Situation verursacht? - Das war die SPD. Nach dem Regierungswechsel 2012 hat sie das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz so schnell wie möglich aufgehoben und ist dem Staatsvertrag - der ein kategorisches Verbot beinhaltet - beigetreten.
Sie haben es mit dem Aufhebungsgesetz tatsächlich geschafft, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die handwerklich so schlecht ist, dass wir die unklare Rechtslage von heute darauf zurückführen müssen. Sie können darüber gern lachen; das hätte ich auch gemacht. Wegwischen werden Sie Ihre handwerklichen Fehler damit nicht.
Auch in diesem Bereich hat uns das Anhörungsverfahren natürlich geholfen. Zum Teil ist hier der Eindruck vermittelt worden, dass mit dem Auslaufen der Glücksspiellizenzen, die erteilt worden sind, auch endgültig das Glücksspielgesetz außer Kraft getreten ist. Dass man das durchaus anders sehen kann, ist zumindest in der Anhörung sehr deutlich geworden, unter anderem durch die Vorlage von zwei Gutachten, von den Professoren Becker und Nolte, und durch die Stellungnahme von Herrn Dr. Reichert. Wir können ihnen dankbar sein, weil das deutlich machte, wie unklar die Rechtslage gewesen ist, die Sie herbeigeführt haben und die wir heute korrigieren müssen.
Dass sich die Glückspielbehörde für eine Interpretation des Gesetzes ausgesprochen hat, das ist in Ordnung und können wir hinnehmen. Dass wir anderer Auffassung sind, haben wir sehr deutlich gemacht. Wir sind aber Gesetzgebung und bestimmen daher nicht die Leitlinien der Verwaltung. Daran werden wir uns halten.
Wir haben einen politischen Auftrag, und der lautet, dass wir, wenn wir Online-Glücksspiel nicht verhindern können, Suchtprävention, Jugendschutz und Spielerschutz verbessern müssen. Das geht nur durch klare Regulierung und das SAFE-Server-System, das Garant dafür ist, dass dieser Schutz und die Schutzfunktion der Regulierung auch eingehalten werden.
Das spricht auch für sich und hat nichts mit dem Gesetzgeber zu tun, dass dieses SAFE-Server-System eben nicht abgeschaltet worden ist. Denn auch die Glücksspielbehörde hat verstanden, dass es besser ist, den Spielern online diesen Schutz zukommen zu lassen.
Deshalb ist es richtig, dass wir die Initiative ergriffen haben und mit diesem Übergangsgesetz einen rechtlichen Rahmen schaffen, der wieder Rechtssicherheit schafft.
Wenn die Glücksspielbehörde der Meinung ist, dass durch das zwischenzeitliche Verhalten die Zuverlässigkeit einzelner Glücksspielbetreiber infrage steht, dann gilt das Glücksspielgesetz weiterhin, und es können Genehmigungen wegen des Wegfalls der Zuverlässigkeit auch widerrufen werden. Aber auch das, Herr Dr. Dolgner, überlasse ich der Glücks
(Beifall FDP, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Kai Dolgner [SPD]: Und ich bin Opposition, ich bin nicht Regie- rung!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Das Thema OnlineCasinospiele beschäftigt den Schleswig-Holsteinischen Landtag nicht zum ersten Mal. Auch hier im Plenum haben wir sehr, sehr viele von den Argumenten, die wir heute hier hören, bereits behandelt. Auch die Diskrepanz oder die unterschiedlichen juristischen Betrachtungen zur Frage des Genehmigungsablaufs auf der einen und der Besitzstandswahrung auf der anderen Seite sind schon sehr weitgehend beleuchtet worden.
Im Innen- und Rechtsausschuss hat es in einem umfangreichen Anhörungsverfahren einen Austausch mit Experten und Fachkundigen gegeben, die genau diese verschiedenen Meinungen dargelegt haben. Wir sind tatsächlich und mit großer Mehrheit zu dem Schluss gekommen, dass die Schaffung einer Übergangsregelung und damit die begrenzte Fortdauer der bisher erteilten Genehmigungen bis zum 30. Juni 2021 eine gute Entscheidung für unser Land ist. Aber - auch das ist hier schon angeklungen - das kann nur eine Übergangsregelung sein, und als solche ist sie auch gemeint.
Der schleswig-holsteinische Weg ist der bessere Weg. Er ist nicht perfekt - auch das sagte ich genau an dieser Stelle schon -, und deshalb brauchen wir das über allem stehende und parteiübergreifende Ziel, hier eine verbindliche Regelung für Online-casinoangebote aller 16 Bundesländer zu schaffen, die allen Ansprüchen an Rechtssicherheit, Verbraucherschutz und Suchtprävention in vollem Umfang gerecht wird.
Wir haben tatsächlich noch ein gutes Stück des Weges vor uns. Von daher werde ich jetzt meinen Vortrag an dieser Stelle beenden. Denn es ist in der Tat bereits alles gesagt worden. Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist noch nicht alles gesagt worden. Ich möchte nochmals, wie schon in der Debatte zur ersten Lesung des Gesetzes, vorausschicken, dass es dem SSW darum geht, ein legales und vor allem kontrolliertes Online-Angebot an Glücksspielen zu schaffen. Der Zustand, der jetzt teilweise gilt, ist definitiv unhaltbar. Es kann nicht sein, dass wir auf Regelungen verzichten und damit die Spielerinnen und Spieler in illegale Angebote abdrängen, Angebote, die keine Regelungen für Spielerschutz und gegen Geldwäsche haben und bei denen das verdiente Geld vollkommen am Staat vorbeigeschleust wird, ohne dass es für Suchtprävention oder andere Ziele verwendet werden kann. Es ist nicht vertretbar, dass die Gewinne illegal in die Taschen von Anbietern in der Karibik landen
und gleichzeitig unser Staat sich um die Auswirkungen zu kümmern hat, ohne dass sich diese Unternehmen daran beteiligen.
Deshalb braucht es klare gesetzliche Regelungen zum Glücksspiel und zur Lizenzvergabe, so wie wir sie hier heute in Schleswig- Holstein beschließen werden.
Wir reden hier über eine Entwicklung, die sich nicht aufhalten lässt. Deshalb braucht das Spiel Regeln. Der Bruttospielertrag im legalen Online-Spielbereich ist von 2014 bis 2017 um 80 % angestiegen. Innerhalb von drei Jahren ist das legale Spiel quasi durch die Decke gegangen. Und jetzt wird dieses legale Spiel durch das Auslaufen der Lizenzen quasi auf null runtergebremst. Das ist aber nur scheinbar eine Lösung, denn das Spiel ist ja nicht weg. Im gleichen Dreijahreszeitraum ist nämlich das illegale Online-Spiel um 300 % gestiegen. Es hat sich vervielfacht, obwohl es ein legales Angebot gab.
Wenn dieses legale Angebot jetzt wegfällt, dann lösen wir nicht ein Problem, sondern dann haben wir erst ein Problem. Dann vergrößert sich das illegale, nicht kontrollierte Spiel. Es ist gerade nicht unsere Aufgabe, für so etwas zu sorgen.
Meine Damen und Herren, wer sich hier im Landtag gegen eine Verlängerungsmöglichkeit der Lizenzen und damit gegen die Kontrolle des Spiels stellt, der hilft nur dem kriminellen, illegalen Glücksspiel.