Sehr geehrte Damen und Herren! Das, was Lars Harms gerade ausgeführt hat, nämlich das Zuendebringen in Würdigung und als Grundlage, scheint auch der Wille der Staatskanzlei und des Ministerpräsidenten gewesen zu sein. Bernd Voß weist darauf hin, dass die Idee der Landesentwicklungsstrategie im Landesentwicklungsplan aufgehen soll. Der Landesentwicklungsplan ist Ende des letzten Jahres in die Auslegung gegangen. Im Januar dieses Jahres erklärte der Ministerpräsident, die Landesentwicklungsstrategie finalisieren zu wollen. Offensichtlich passen da einige Dinge nicht zusammen.
Bürger und Bürgerinnen haben Stellungnahmen abgegeben. Lars Harms hat es gerade ausführlich dargestellt. Es ist eine Frage von Respekt und von Achtung, dass diese Stellungnahmen jetzt veröffentlicht werden und wir alle Gelegenheit haben, zu schauen, wie sich die unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen, wie sich einzelne Personen in diesen Fragen geäußert haben.
mich interessiert es, was in den Stellungnahmen steht. Ich glaube, es würde uns allen gut tun, wenn wir nahe an dem sind, was Bürger und Bürgerinnen vor Ort bewegt.
Ob Sie, Herr Schnurrbusch, den Landesplanungsrat für wichtig halten oder nicht, ist völlig egal. Im schleswig-holsteinischen Landesplanungsgesetz steht,
dieser Landesplanungsrat soll zweimal jährlich eingeladen werden. Keiner verlangt hier eine kleinkarierte Auslegung. Aber die Formulierung des Ministers „nach Bedarf“ ist nicht richtig - das sagt der Wissenschaftliche Dienst ganz ausdrücklich: Es ist ein Muss.
Die Auslegung des Ministers kommt nicht in Betracht. Dagegen spricht nicht nur der eindeutige Normwortlaut, sondern zudem die Entstehungsgeschichte der Vorschrift. Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung war nämlich formuliert: Der Landesplanungsrat soll bei Bedarf zusammentreten. Wir haben in den Ausschussberatungen, in allen Beratungen eine Änderung auf den Weg gebracht - mit den Stimmen der Grünen, der SPD, der PIRATEN, des SSW, bei Enthaltung von FDP und CDU. So haben wir es auf den Weg gebracht.
„ …so möchte ich ausdrücklich lobend erwähnen, dass … eine deutliche Konkretisierung der Bestimmungen für den Landesplanungsrat vorgenommen wurde.“
Dieser Landesplanungsrat ist eine Chance, die Chance, dass all diejenigen, die ihre Stellungnahmen abgegeben haben, zweimal im Jahr die Gelegenheit haben, sich zu sehen und Argumente auszutauschen, im Gespräch zu bleiben, und das würde diesem Land verdammt gut tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Liebe Frau Eickhoff-Weber, da Sie jetzt keine Zwischenfrage zugelassen haben, habe ich mich gemeldet,
weil ich auch Mitglied im Landesplanungsrat war. Nach der Geschäftsordnung und nach dem Landesplanungsgesetz, § 21 Absatz 8 kann ein Drittel der Mitglieder des Landesplanungsrates eine Sitzungseinberufung veranlassen. Das heißt, in der Geschäftsordnung ist es so, es sind 39 Mitglieder, davon 6 Vertreter aus dem Parlament, 3 aus der Jamaika-Regierung. Also 3 von 39 Mitgliedern im Landesplanungsrat sind tatsächlich in Regierungsverantwortung. Der Rest sind Vertreter gesellschaftlicher Gruppen, Gewerkschaften, BUND, also breiter gesellschaftlicher Gruppierungen.
In der Tat ist es so, dass eine Geschäftsordnung und ein Gesetz der Opposition eine Handlungsmöglich
keit geben. Wenn Sie meinen, dass die Regierung eine Sitzung des Landesplanungsrates blockiert oder nicht genug einberuft, dann steht es Ihnen frei, bei den darin vertretenen Organisationen zu werben zu sagen: „Dann beantragen wir 13 Mitglieder eine Sitzung des Landesplanungsrates“. Die demokratische Konstitution dafür gibt es. Jetzt hier zu beklagen, dass es sie nicht gibt, ist falsch. Da sollte man das Oppositionshandwerk verstehen und dafür sorgen, dass eine Sitzung stattfindet. Das ist meine Auffassung. - Vielen Dank.
Für die Landesregierung hat das Wort der Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, HansJoachim Grote.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Eickhoff-Weber, Sie haben Respekt und Achtung angesprochen. Ich glaube, meine Damen und Herren, da sind wir uns alle einig: Das ist ein Wert in unserer Gesellschaft, ohne den ein Miteinander definitiv nicht funktioniert. Ich glaube auch, dass Beteiligung der Menschen in unserem Land eine der wichtigsten existenziellen Aufgaben ist, um Dinge zu besprechen und unser Land weiter voranzubringen.
Es ist sicherlich damals richtig gewesen, eine Strategie für die Entwicklung unseres Landes auf den Weg zu bringen, Menschen zu bitten, sich mit dem Land auseinanderzusetzen. Nur eines - und das, lieber Herr Harms, ist etwas in den Hintergrund gerückt: Die Uhr dreht sich weiter, die Zeit rückt weiter voran. Wir stehen nun vor der Frage: Wollen wir uns mit einer Strategie beschäftigen, oder wollen wir in die konkrete Umsetzung gehen? Der Ansatz, den wir als Regierung inzwischen nach zwei Jahren auf den Weg gebracht haben, ist, dass wir in eine ganz konkrete Umsetzung der Planung gehen.
Ich glaube, es ist auch für die Menschen besser zu sagen: Eure vor drei, vier oder fünf Jahren vorgenommenen Überlegungen sind in gewisser Weise auf einen Zeitpunkt ausgerichtet gewesen, jetzt hat sich unsere Gesellschaft gewandelt. Ich bin damals mit dabei gewesen, und Sie haben mich auch zitiert. Ich glaube, es ist besser, wir setzen nun gemeinsam alle Kraft daran, in die Umsetzung zu gehen und
Meine Damen und Herren, ganz konkret stehen im Moment sechs Dinge hochaktuell auf der Agenda, und bei denen beteiligen wir die Menschen, ich glaube, in einer Form, wie wir es uns nicht nur vorstellen, sondern wie es auch notwendig ist:
Erstens. Die Teilfortschreibung des Windkapitels im Landesentwicklungsplan 2010. Zweitens. Die Teilaufstellung der drei Regionalpläne zum Thema Windenergie. Drittens. Die Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010. Viertens. Die Neuaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I, II und III. Fünftens. Das Raumordnungsverfahren zur Errichtung der Erdgastransportleitung von Brunsbüttel nach Hetlingen beziehungsweise Stade. Sechstens. Die Änderung des Landesplanungsgesetzes einschließlich der neuen raumordnerischen Experimentierklausel.
Meine Damen und Herren, dies konkret und unter Beteiligung der Menschen und unter den tagesaktuellen Anforderungen zu diskutieren und aufzunehmen, halten ich und diese Regierung für den besseren Weg. Es sagt kein Mensch, dass die Landesentwicklungsstrategie falsch oder fehlerhaft war, aber sie ist eben vor Jahren entstanden. Lassen Sie uns doch heute gemeinsam die Planung, die sich auch aus Teilen dieser Strategie ergeben hat, auf den Weg bringen. Weil all diese Planvorhaben Zukunftsentwicklungen unseres Landes sind, sollen auch möglichst viele Akteure mit daran beteiligt werden.
Zur Frage, wie groß ein Landesplanungsrat insgesamt sein soll: Er besteht insgesamt aus 45 Mitgliedern aus Politik, Gewerkschaften, Wirtschaft, Wissenschaft, Fachverbänden bis hin zu den Minderheitenvertretungen. So bildet dieses Gremium einen definierten Querschnitt unserer Gesellschaft, und ich versichere Ihnen: Wir als Landesregierung legen sehr viel Wert auf den Rat eben dieses Landesplanungsrates. Das war in der letzten Legislaturperiode nicht anders. Damals hat die Landesplanungsbehörde den Landesplanungsrat in drei Sitzungen anlassbezogen über die wesentlichen Planungsvorhaben unterrichtet. Letztes Jahr haben wir uns zu einer Sitzung getroffen, um ebenfalls anlassbezogen über die Fortschreibung des Landesentwicklungsplans, der Regionalpläne und der Windpläne zu sprechen.
ungen über aktuelle Verfahrensschritte und Vorhaben wie zum Beispiel die Einleitung von Beteiligungsverfahren, Informationsveranstaltungen und Regionalkonferenzen. Zu allen Themen wird auch immer der Personenkreis des Landesplanungsrates mit eingeladen; nicht institutionalisiert als Landesplanungsrat, aber die Menschen, die da die Interessen von Gruppen dieses Landes vertreten, sind mit dabei.
Es hat sich bisher bewährt, den Landesplanungsrat dann zu beteiligen, wenn Planungsvorhaben auch eine - ich sage einmal in Anführungsstrichen - gewisse Reife erlangt haben, wenn also die Sitzungen anlassbezogenen sinnvoll sind. Das ist jedenfalls aus unserer Sicht sehr notwendig und auch der richtige Weg. Natürlich wird die im Landesplanungsgesetz vorgesehene frühzeitige Beteiligung des Landesplanungsrates vor dem Beschluss der Landesregierung dabei jeweils berücksichtigt.
Dieses Jahr beispielweise - wir haben es eben gehört - werden wir im Herbst zu einer weiteren Sitzung einladen, um über die von mir eingangs genannten sechs großen Planverfahren zu informieren und gemeinsam zu beraten. Außerdem ist in dem Zusammenhang die Geschäftsordnung zu überarbeiten. Dabei wird sich sicherlich auch die Gelegenheit finden, um über den Sitzungsturnus zu diskutieren.
Vielleicht werden die Mitglieder meiner in der letzten Sitzung geäußerten Hoffnung nachkommen, auch eigene und gegebenenfalls neue inhaltliche wie auch aufgabenbezogene Schwerpunktthemen zu setzen. Ich bin gespannt und freue mich insofern auf die Diskussionen.
Nun noch einmal zurück zu der damaligen Landesentwicklungsstrategie: Themen sind diskutiert worden, und es sind wirklich gute Anregungen eingegangen. Ich kenne selbst die elf Entwicklungsaussagen und habe sie auch schon oft zitiert. Aber, meine Damen und Herren, diese neue Landesentwicklungsplanung beschäftigt sich mit unseren zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen, und darauf aufbauend werden dann die Regionalpläne und die lokalen Entscheidungen getroffen werden.
Daneben noch eine eigenständige Strategie zu entwickeln, dazu fehlt mir der Zugang, meine Damen und Herren. Entweder ich plane konkret, oder ich stelle strategische Überlegungen an, aber beides parallel ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln. Ich glaube, wir sollten den Landesentwicklungsplan als das Zukunftsinstrument verstehen und dieses auf den Weg bringen. Daran haben wir die
Menschen in diesem Land intensiv beteiligt, und wir werden sie intensiv beteiligen. Ich glaube, alle, die sich in die Strategie eingebracht haben, machen sich nicht diese Gedanken, wie wir sie uns heute machen, sondern sie wollen sehen, dass es weitergeht. Ich glaube, das ist das Wichtige in diesem Land. - Ich danke Ihnen.
Der Herr Minister hat die vorgesehene Redezeit um gut 2 Minuten erweitert. - Ich sehe nicht, dass eine Fraktion von dem erweiterten Redezeitangebot Gebrauch macht.
Wir kommen zur Abstimmung zu a), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/1457, und Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1478: Es ist beantragt worden, über diese Anträge in der Sache abzustimmen.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/1457, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und AfD gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1478. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/1459: Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.