Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es besteht kein Zweifel daran, dass wir in Schleswig-Holstein ein Problem auf dem Wohnungsmarkt haben. Es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum, und es ist absehbar, dass sich die Lage in unserem Land verschärfen wird. Es liegt in unserer Verantwortung, Lösungen zu entwickeln, um diesem Problem entgegenzuwirken. Da besteht fraktionsübergreifend Einigkeit.
Es ist auch für unsere Gesellschaft hochbrisant, wenn immer mehr Menschen mit geringen und mittleren Einkommen Schwierigkeiten haben, für sich und ihre Familien angemessenen und vor allen Dingen bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Mit dem Thema Wohnungspolitik haben wir uns in den vergangenen Monaten mehrfach beschäftigt. Wir werden uns noch in diesem Jahr mit der Novellierung der Bauordnung beschäftigen, um den Wohnungsbau nachhaltig zu erleichtern, damit Wohnungen unkompliziert geschaffen werden können, die wir hier in Schleswig-Holstein brauchen.
Wir werden weitere Anstrengungen unternehmen, um den Wohnraum in Schleswig-Holstein zu schaffen, den die Menschen brauchen. Dabei werden wir den besonderen Bedarf an angemessenen und insbesondere für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen bezahlbaren Wohnraum in den Fokus nehmen. Wir werden uns nämlich hier ein neues Konzept, eine neue Maßnahme für die Schaffung sozialen Wohnungsbaus hier in Schleswig-Holstein einsetzen.
Ohne sozialen Wohnungsbau - das muss man deutlich sagen - wird es nicht gelingen, dieses Problem umfassend zu lösen.
Ich erinnere daran, dass es erschreckende Versäumnisse in der Wohnungsbaupolitik der vergangenen Jahrzehnte gibt, die korrigiert werden müssen. Ich erinnere an den Ausverkauf kommunaler Wohnungsbestände an private Investoren, die diese Situation verschärft haben. Ich erinnere auch daran, dass der soziale Wohnungsbau sträflich und verantwortungslos vernachlässigt wurde.
Peu à peu werden wir die Flurschäden, die dadurch entstanden sind, beseitigen, und wir werden für eine Wohnungspolitik sorgen, die alle Menschen in den Blick nimmt.
Auch vor dem Hintergrund der heutigen Diskussion, der heutigen Thematik frage ich mich, ob eine Änderung der Verfassung die richtige Antwort auf das erkannte Wohnraumproblem ist. Ja, es ist richtig, dass das Recht auf Wohnen zu den Menschenrechten - aber nicht zu den Grundrechten - gehört. Das allein rechtfertigt es eben nicht, ein Recht auf Wohnen in deutsche Verfassungen aufzunehmen. Das will ich begründen.
Eine Verfassungsänderung würde tatsächlich nichts an der aktuellen Rechtslage in Deutschland ändern. Sie hätte keinen positiven Effekt auf den Wohnungsmarkt. Das darf man an dieser Stelle nicht übersehen. Das Menschenrecht auf Wohnen wird schon heute durch das Grundgesetz und auch durch unsere Landesverfassung umfassend geschützt. Die Aufnahme eines Staatsziels, wie von der Volksinitiative angestrebt, wird die Rechtslage tatsächlich nicht ändern.
Der Schutz, den wir brauchen, ergibt sich unmittelbar aus der Menschenwürdegarantie in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip. Hieraus ergibt sich für den Bundes- und für den Landesgesetzgeber ein Regelungs- und Gestaltungsauftrag, den wir wahrnehmen müssen. Der Staat ist verpflichtet, die Grundlagen für menschenwürdiges Leben zu schaffen und zu sichern. Deshalb muss der Staat das Existenzminimum gewährleisten. Dazu gehört auch angemessenes Wohnen. Diese Verpflichtungen sind heute vor allem im Sozialrecht, aber auch in den Mieterschutzrechten und vielen anderen gesetzlichen Regelungen verankert.
Deshalb bleibt die zentrale Frage, mit der wir uns beschäftigen müssen: Verbessern wir die Lage der Menschen, die der Wohnraummangel in besonderem Maße trifft, mit einer Verfassungsänderung? Ich bin der Überzeugung, dass das nicht das geeignete Mittel ist, uns voranzubringen. Es wäre reine Symbolpolitik ohne spürbare Wirkung für den Wohnungsmarkt und die Wohnungsuchenden. Dann macht eine Verfassungsänderung aus meiner Sicht keinen Sinn.
Wir können uns vor dem Hintergrund des Jubiläums 70 Jahre Grundgesetz einmal daran erinnern, warum die Mütter und Väter des Grundgesetzes darauf verzichtet haben, das Recht auf Wohnen als Grundrecht in das Grundgesetz aufzunehmen. Die Verfassungsgeber waren der Ansicht, dass soziale Menschenrechte in erster Linie Leistungsrechte seien und es dem demokratischen Gesetzgeber vorbehalten ist, die Sozialpolitik entsprechend auszugestalten. Dieser Verpflichtung müssen wir auch hier in diesem Landtag nachkommen. Daran arbeiten wir in der Jamaika-Koalition durchaus intensiv.
Unsere Ziele, für ausreichenden angemessenen Wohnraum in unserem Land zu sorgen, werden wir durch eine Verfassungsänderung eben nicht fördern können. Eine Verfassungsbestimmung, die keine konkrete Wirkung entfaltet, hat meines Erachtens keine Existenzberechtigung.
Wir werden deshalb mit vereinten Kräften für eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus eintreten. Das ist das nächste Projekt, nachdem wir die Bauordnung modifiziert und novelliert haben werden. In dieser Weise werden wir weiter vorangehen, damit das Thema Wohnungsnot in Schleswig-Holstein künftig keine Rolle mehr spielen wird. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Gäste! Als Partei, die sich die direkte Demokratie ins Stammbuch geschrieben hat, begrüßen wir ausdrücklich alle Volksinitiativen, ganz gleich mit welchem politischen Ziel sie im Einzelnen auch an den Start gehen.
Die Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum gehört aktuell zu den drängendsten politischen Problemen und Herausforderungen. Besonders in städtischen Ballungsgebieten steigen die Mieten kontinuierlich an, und Versuche des Bundesgesetzgebers, gegen diesen Trend im Wege einer sogenannten Mietpreisbremse vorzugehen, haben sich als wirkungslos erwiesen. Gleichzeitig hat die Anzahl öffentlich geförderter Wohnungen in Schleswig-Holstein mit etwa 47.000 einen neuen Tiefstand erreicht.
Die statistischen Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung in Schleswig-Holstein gehen für das kommende Jahr von 2,9 Millionen Einwohnern aus, sodass nach unseren Berechnungen jährlich circa 16.000 zusätzliche Wohnungen benötigt werden. Der soziale Druck auf den Wohnungsmarkt wird deshalb weiter zunehmen.
Diese von großen Teilen der Bevölkerung zunehmend als bedrohlich empfundene Entwicklung findet ihren Ausdruck nun in der vorliegenden Volksinitiative des Deutschen Mieterbundes und des Sozialverbands Deutschland für bezahlbaren Wohnraum. Wir haben es eben gehört: Auch wenn die in der Landesverfassung enthaltenen Grundrechte keine unmittelbar einklagbaren Rechte begründen, so stellen sie dennoch verbindliche Leitlinien für die Landespolitik dar. Eine Aufnahme des Rechts auf angemessenen Wohnraum in die Landesverfassung bedeutete daher eine bewusste Aufwertung dieser grundlegenden sozialpolitischen Forderungen. Und lassen Sie mich das sagen: Schleswig-Holstein würde damit dem Beispiel anderer Bundesländer folgen.
Bestandteil der angestrebten Ergänzung der Landesverfassung sollte auch die Förderung der Bildung von Wohnungseigentum sein, denn die Erhöhung der Eigentumsquote ist ebenfalls eine der wichtigsten Voraussetzungen zur Entspannung am Wohnungsmarkt.
Jetzt zeigen sich die Auswirkungen des Verkaufs von Wohnungen in öffentlicher Hand. Nahezu in allen großen Städten fehlen heute bezahlbare Wohnungen. Neben Geringverdienern, Rentnern, Azubis oder Studenten und Alleinerziehenden konkurrieren seit einigen Jahren auch Flüchtlinge und Asylbewerber um günstige Wohnungen, das ist ein Fakt.
sorgen, dass Wohnungs- und Obdachlosen ein Recht auf angemessenen Wohnraum gewährt wird. In Schleswig-Holstein, aber auch in ganz Deutschland sind die Zahlen der Obdachlosen und auch die der Wohnungslosen im letzten Jahrzehnt stark angestiegen. Wir haben es schon gehört: Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht und fordert die hinreichende Verfügbarkeit und den Schutz angemessenen Wohnraums, einen offenen, diskriminierungsfreien und bezahlbaren Zugang zu Wohnraum sowie eine menschenwürdige Wohnqualität und Wohnlage.
Ebenso wie andere soziale Menschenrechte stellt es keine Maximalforderungen auf, sondern formuliert Mindestgarantien für ein menschenwürdiges Leben. Dabei ist eine sichere, angemessene und dauerhaft finanzierbare Wohnung aus unserer Sicht eine unabdingbare Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben, wie es auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege treffend festgestellt hat. Aus diesen Gründen haben wir bereits vor einem Jahr und noch vor der SPD-Fraktion, wenn es mir erlaubt ist, das zu sagen, einen Gesetzentwurf eingebracht, das Recht auf bezahlbaren Wohnraum in der Landesverfassung zu verankern. Beide Anträge, der von der SPD und unser Antrag, liegen schon seit einem Jahr auf Eis. Vielleicht wartet man jetzt darauf, dass Sie noch weiter aktiv werden.
Nach erfolgter schriftlicher Anhörung im Innenund Rechtsausschuss warten jetzt alle darauf, dass etwas passiert. Ich bin gespannt, wie es weitergeht. Vielleicht machen wir noch eine mündliche Anhörung von Experten.
Im vorliegenden Fall der Volksinitiative unterstützen wir daher als AfD-Fraktion das Anliegen vollumfänglich und werden auch im Ausschuss dafür stimmen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz klar unterstützt der SSW das Recht auf eine angemessene Wohnung. In den Debatten der Verfassungskommission vor einigen Jahren stand dieses Prinzip schon einmal auf der Tagesordnung. Damals haben wir ausführlich über den Vorschlag debattiert. Das ist also zum ersten Mal nicht in dieser Wahlperiode geschehen, sondern schon in
der letzten. Wir haben über den Vorschlag debattiert, ob man dem Recht auf Wohnraum Verfassungsrang einräumen kann.
So verlockend ein Grundrecht oder ein Staatsziel klingt, so wenig ist damit in der Wirklichkeit zu bewegen. Schafft man ein Staatsziel, so ist dessen Umsetzung unverbindlich. Schafft man ein Grundrecht, so muss der Staat Zugriff auf allen Wohnraum haben. Das eine ist unbefriedigend, das andere ist illusorisch. Aus einem Staatsziel, und um ein solches würde es sich handeln, erwächst kein Individualrecht auf eine angemessene Wohnung, das bei Auseinandersetzungen beispielsweis zwischen Mieter und Vermieter in Stellung gebracht werden könnte.
Das Recht auf eine angemessene Wohnung ist nicht durchsetzbar. Wenn wir das nicht von Anfang an deutlich kommunizieren, verletzten wir als Abgeordnete unsere Pflicht zur Klarheit und Transparenz. Darum hat sich damals die Verfassungskommission gegen den Antrag ausgesprochen.
Unsere Bedenken haben sich seitdem nicht geändert. Wir versuchen stattdessen, mit konkreten Maßnahmen die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. Darum hat der SSW den Entwurf eines Wohnraumschutzgesetzes vorgelegt. Leider fand sich keine Mehrheit für unseren Vorschlag, die Rechte der Mieterinnen und Mieter gegenüber Investoren und Wucherern durchzusetzen. Vernachlässigte Wohnungen, die systematisch nur einem Ziel dienen, und zwar dem maximalen Profit eines Investors, bieten weder Heimat noch Sicherheit. Wenn defekte Türen nicht repariert werden und der Fahrstuhl monatelang nicht funktioniert, haben die Mieterinnen und Mieter bislang überhaupt keine Handhabe gegen ihren Vermieter. Sie können ihre Miete kürzen, aber eine Renovierung können sie nicht erzwingen.
Dieses Machtungleichgewicht ist in Zeiten knappen Wohnraums ein großes Problem. Wer mit Wohnraum spekuliert und Leerstand bewusst einkalkuliert, hat bislang nicht mit Konsequenzen zu rechnen. Mietwucherer, die sich gezielt an Arbeitslosen schadlos halten, sind der Arbeitsagentur durchaus bekannt, eine Handhabe haben sie aber damit noch lange nicht. Diese Probleme wollten wir angehen, konkret und umgehend.
Allein in Flensburgs Innenstadt gibt es mehrere hundert potenzielle Wohnungen, die nicht instandgesetzt werden. In Kiel hat man uns aufgefordert, ein Wohnraumschutzgesetz zu machen. In Lübeck hat man riesige Probleme in diesem Bereich, und