Außerdem ist noch ein Aspekt zu berücksichtigen, der bisher noch nicht anklang: Von den neun nordfriesischen Sprachformen werden drei von weniger als 150 Menschen gesprochen. Aufgrund dieser Zahlen weist der Sprachenchartabericht 2019 zu Recht darauf hin, dass das Nordfriesische zu den kleinsten und zugleich zu den am stärksten bedrohten Sprachen in ganz Europa zählt. Auf Deutsch gesagt: Sie ist akut vom Aussterben bedroht. Was ist
also zu tun? Der schulischen Sprachausbildung kommt im Bereich des Nordfriesischen eine besondere Bedeutung zu.
Wie wir ebenfalls aus dem Sprachenchartabericht entnehmen können, wurde Nordfriesisch in Schleswig-Holstein immerhin an 15 Grundschulen von 25 Lehrkräften unterrichtet. Allerdings ist der Unterricht in Nordfriesisch nicht fester Bestandteil des Lehrplans. Deshalb hat der Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen zu Recht die Forderung erhoben, ein solches Unterrichtsangebot fest zu verankern.
Bereits dieser formale Aspekt verdeutlicht, dass die Förderung des Nordfriesischen in Zukunft nicht nur finanzielles Engagement, sondern auch juristisch tragfähige Strukturen erfordert. Ministerpräsident Günther hatte darauf hingewiesen.
Wir befürworten es daher, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Weg für eine Neustrukturierung der Förderung geebnet wird. Auf diesem Weg liegt in der Tat die Gründung einer Stiftung öffentlichen Rechts. Damit wäre man bei der Frage der Finanzen angelangt.
Meine Damen und Herren, durch die kontinuierliche Verwendung finanzieller Mittel aus der Lotteriezweckabgabe konnte seit dem Jahr 2014 durch die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ein Vermögen von mehr als 1,5 Millionen € aufgebaut werden, sodass die jetzt neu zu gründende Friesenstiftung mit einem ausreichenden Stiftungsvermögen an den Start gehen. Gerade in letzter Zeit werden öffentlich-rechtliche Stiftungen ohne nennenswertes Stiftungsvermögen errichtet. Dieses Problem ist im Vorfeld entschärft worden.
Darüber hinaus fiel die Entscheidung auf Kiel als Sitz der Stiftung. Dies gewährleistet effektive Verwaltungsabläufe. Das kann so verkehrt nicht sein, ganz im Gegenteil.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird der Verfassungsauftrag zur Förderung autonomer Minderheiten in Schleswig-Holstein, der Friesen, wirksam Rechnung getragen. Wie könnten wir anders als diesem Gesetzentwurf volle Zustimmung zu geben? - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der aktuelle Tagesordnungspunkt befasst sich sowohl mit der neuen Friesenstiftung als auch mit der Sprachencharta. Die einzelnen Bestimmungen der Charta können wir sicherlich noch im Ausschuss beraten, sodass ich mich in der kurzen Zeit in meinen Äußerungen auf die Friesenstiftung begrenze.
Ich möchte eines vorausschicken: Das Schönste an dem Bericht der Charta ist nicht sein Inhalt, sondern dass er mehr Bestimmungen beinhaltet. Das ist der eigentliche Fortschritt, den wir in der Minderheitenpolitik haben. Dafür vielen Dank an alle, die daran mitgearbeitet haben.
Meine Damen und Herren, gleich nach der Wiedervereinigung entstand der Wunsch der friesischen Minderheit, eine Stiftung wie die Sorben in Sachsen und Brandenburg zu bekommen. Fast 30 Jahre später wird dieser Wunsch nun Realität. Wir können also mit Fug und Recht sagen, dass hier ein historischer Schritt für die friesische Minderheit getan wird. Dieser Schritt erfolgt nicht zufällig, sondern er erfolgt, nachdem in der letzten Wahlperiode begonnen wurde, die Grundlagen hierfür zu schaffen.
Seit 2014 werden auf Initiative des SSW regelmäßig rund 280.000 € jährlich für das Stiftungskapital zurückgelegt. Vorher lag über rund 20 Jahre hinweg das Stiftungskapital bei 500.000 € und wurde nie erhöht. Jetzt werden wir bei Gründung der Stiftung bei mehr als 2 Millionen € liegen. Dass hier Jahr für Jahr auf gesetzlich abgesicherter Grundlage die entsprechenden Summen dem Stiftungskapital zugeführt wurden, hat die Basis dafür geschaffen, dass eine Stiftung überhaupt gegründet werden kann. Dass es dann gelungen ist, dieses auch über eine Wahlperiode und einen Regierungswechsel hinweg weiterzuführen, zeigt, dass Kontinuität in der Weiterentwicklung der Minderheitenpolitik auch in der Jamaika-Regierung auf der Agenda steht. Das begrüßen wir sehr, meine Damen und Herren.
Im Übrigen haben wir uns, der SSW, natürlich auch in unserer Regierungszeit schon an der Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen für eine Friesenstiftung beteiligt. Dass die Landesregierung den Kontakt zu uns gesucht hat, als sie die Planungen für die rechtlichen Grundlagen weiterführte, rechnen wir ihr hoch an. Es ist wichtig, dass klar wird, dass Minderheitenpolitik eine Querschnittsaufgabe ist, die von Regierung und Opposition gleichermaßen getragen werden sollte.
Die Stiftung soll als sogenannte Zuwendungsstiftung arbeiten. Das heißt, es können sowohl Gelder in das Stiftungskapital eingebracht, aber auch direkt für Projekte und Maßnahmen genutzt werden. Das bedeutet, das Land wird in Zukunft die institutionellen Zuschüsse an die friesischen Organisationen und Vereine über die Stiftung auskehren.
Darüber hinaus können die Lotteriezweckabgaben in Zukunft sowohl zur Erhöhung des Stiftungskapitals als auch als Projektmittel dienen. Das wäre ein riesiger Schritt, weil dann neben den Projektmitteln des Landes zusätzliche Projektmittel genutzt werden könnten.
Im Übrigen, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht vergessen, dass dies in der Vergangenheit eine Forderung des Landesrechnungshofs gewesen ist. Dass wir diese erfüllen, kann uns vielleicht auch ganz stolz machen.
Dass der Bund seine Projektfördermittel durch die Stiftung verwalten lassen will, führt zu einer weiteren Erleichterung der Arbeit. Eine wichtige Hilfestellung ist zudem, dass die Projektbearbeitung und -abrechnung in Zukunft durch Mitarbeiter des Landes geleistet wird. Das ist eine große Entlastung der ehrenamtlichen, aber auch der hauptamtlichen Arbeit der friesischen Minderheit. Zudem wird hierdurch der Friesenrat erheblich entlastet und kann sich nun dem Kern seiner Arbeit besser zuwenden. Hier geht es insbesondere um die Vertretung der Friesen nach außen, die Koordinierung der inhaltlichen Arbeit und die internationale Zusammenarbeit mit den Friesen in Ost und West sowie mit anderen Minderheiten.
Auch das ist ein großer Gewinn für die Friesen. Sie sehen also, dass wir mit dem Gesetzentwurf ziemlich zufrieden sind.
Es war und ist wichtig, dass alle vier großen friesischen Organisationen im Stiftungsrat vertreten sind und so ein richtiges Mitspracherecht haben werden. Meine Erfahrungen mit Stiftungen des Landes sind, dass Entscheidungen im Regelfall einmütig getroffen werden. So sollte es natürlich auch in der Friesenstiftung sein.
Meine Damen und Herren, eins ist uns, dem SSW, besonders wichtig; auf Friesisch würde man sagen: Suner e spräke san we niinj frasche mör. Än e friiske spräke schal deerfor boowenaw stönje. - Das heißt: Ohne die Sprache sind wir keine Friesen mehr. Deshalb muss die friesische Sprache an erster Stelle stehen.
Bei der Vielzahl von Zielen, die hier formuliert sind und die die Stiftung verfolgen soll, muss es immer darum gehen, dass die friesische Sprache lebendig gehalten wird. Das muss das Ziel sein, und das wird das Ziel der Friesenstiftung sein. Ich freue mich schon, wenn wir die Friesenstiftung endlich auf die Beine gestellt haben. Dann haben wir in dieser Wahlperiode etwas richtig Großes für die Friesen geschaffen. - Vielen Dank.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 19/1682 federführend an den Europaausschuss und mitberatend an den Finanzausschuss und den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Es ist einstimmig so beschlossen.
Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1683, an den Europaausschuss und mitberatend an den Bildungsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Richtergesetzes (Landesrichtergesetz - LRiG)
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1543
Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier.
Mit Plenarbeschluss vom 21. Juni 2019 hat der Landtag den Gesetzentwurf an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen. Der Innen- und Rechtsausschuss hat die Vorlage in mehreren Sitz
Der Ausschuss nahm einen Bericht der Justizministerin zur Vorlage entgegen und holte schriftliche Stellungnahmen ein. Im Laufe der Beratungen wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW vorgelegt und angenommen. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf in der so geänderten Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 19/1543 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung anzunehmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Dann ist das einstimmig so geschehen.
Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 19/1709
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag Drucksache 19/1709 abstimmen und schlage Ihnen hierfür eine offene Abstimmung vor. Widerspruch höre ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 19/1709 seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Damit sind die Abgeordneten Jette Waldinger-Thiering und Jörg Hansen als beobachtende Mitglieder sowie die Abgeordneten Johannes Callsen und Birte Pauls als stellvertretende beobachtende Mitglieder beim Nordischen Rat gewählt. Herzlichen Glückwunsch!