Protokoll der Sitzung vom 26.09.2019

Sie wissen, dass wir beim Versorgungsfonds mehrere harte Ausschlusskriterien genannt haben. Zum einen werden beispielsweise Anleihen von Staaten ausgeschlossen, die die Todesstrafe anwenden oder die aktuellen Klimaprotokolle nicht ratifizieren. Zum anderen werden Unternehmen ausgeschlossen, die in den Geschäftsfeldern fossile Brennstoffe, Atomenergie, kontroverse Rüstungsgüter aktiv sind oder gegen die Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmensführung verstoßen.

(Lars Harms)

So ist es mit dem Versorgungsfonds, Frau Raudies. Das wissen wir. Wir diskutieren das ja nicht zum ersten Mal.

(Unruhe)

Frau Ministerin, ich unterbreche Sie ungern, aber bitte einen kleinen Moment. - Es wäre schön, wenn im Saal den Worten der Ministerin ein bisschen mehr Aufmerksamkeit gezollt würde. - Danke schön.

Vielen Dank.

(Beifall Dennys Bornhöft [FDP])

Mit dieser umfassenden Strategie beim Versorgungsfonds sind wir bundesweit Vorreiter.

Sie wissen auch, dass unsere Investitionsbank in ihren Anlageleitlinien bereits Nachhaltigkeitskriterien hat. Unser Ziel ist es - deshalb ist der Antrag gut -, dass wir Nachhaltigkeitskriterien entsprechend der ESG-Anforderungen in möglichst vielen Institutionen umsetzen, damit möglichst alle wesentlichen Finanzanlagen des Landes diesen Kriterien entsprechen. Deshalb planen wir auch, für unsere Anstalten des öffentlichen Rechts konkrete Vorgaben zur Nachhaltigkeit umzusetzen. Da können wir es festschreiben. Bei Landesbeteiligungen und Stiftungen des Landes haben wir die Möglichkeit, in den entsprechenden Gremien auf die Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien hinzuwirken, und diese Möglichkeit wollen und werden wir wahrnehmen und arbeiten schon an Ideen, wie es gehen kann.

Mit dem Gesetz, das Sie jetzt einfordern, erhalten wir noch weiter Rückenwind und weiter Motivation. Es wird ein bisschen Zeit in Anspruch nehmen, dieses zu erarbeiten, weil es eine Reihe von Gesetzen und Anlagerichtlinien sind, die angepasst werden müssen. Aber selbstverständlich werden wir in der Zwischenzeit den Weg, den wir beschritten haben, weitergehen und mit allen Kräften, die wir haben, daran arbeiten.

Sie wissen es: Es wird zurzeit auch auf europäischer Ebene darüber diskutiert, wie wir Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien umsetzen können. Da gibt es verschiedene Vorschläge. Dazu zählt ein EUweites Klassifizierungssystem. Da besteht die Debatte über verpflichtende Offenlegung von Informationen über die Berücksichtigung von ESG-Kriterien und die Schaffung einer neuen Kategorie von

Benchmarks, um den Vergleich von CO2-Bilanzen bei Kapitalanlagen zu ermöglichen.

Ich hoffe, dass diese europäische Debatte auch auf Bundesebene ankommt, dass es auch dort verpflichtende Vorgaben im Sinne der Nachhaltigkeitskriterien gibt. Ich nehme von der SPD-Fraktion mit, dass sie sich bei ihrem Bundesfinanzminister ganz kräftig dafür einsetzt, dass das im Bund auch passiert. Das freut mich natürlich. Wenn Sie da Erfolg haben, dann sagen Sie mir Bescheid. Der Kaffee ist Ihnen sicher. Ich hoffe, dass wir insgesamt weiter vorankommen.

(Zuruf Dr. Marret Bohn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Ein Kaffee ist zu wenig?

(Beate Raudies [SPD]: Fairtrade-Kaffee! - Dennys Bornhöft [FDP]: Aber Fairtrade!)

- Fairtrade-Kaffee, selbstverständlich und nicht aus dem Plastikbecher und ohne Strohhalm! Ich hoffe, dass wir insgesamt im Land, im Bund und in Europa vorankommen, weil die Frage von nachhaltigen Finanzanlagen tatsächlich eine wichtige ist, die uns beschäftigen muss.

Lassen Sie mich einige Worte zu den Kollegen sagen, die gesagt haben, dass alles wurscht sei. Wie hieß es so schön? - Sicherheit vor Ideologie. - Meine Erfahrung ist Folgende, und ich will das gern einmal sagen: Diejenigen, die jahrzehntelang für Atomkraft gekämpft haben, wollen heute nicht neben einem Atommülllager wohnen. - Verstehe ich gar nicht! Verstehe ich gar nicht! - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein gegen die Stimmen der AfDFraktion angenommen.

(Zurufe SSW)

- Oh, zugestimmt haben natürlich auch die Abgeordneten des SSW.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

(Ministerin Monika Heinold)

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Drucksache 19/1427

Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 19/1687

Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Abgeordneten Barbara Ostmeier, das Wort.

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht liegen nicht vor.

Ich eröffne somit die Aussprache. Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Peter Lehnert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Schaffung dauerhaft bezahlbaren Wohnraums bleibt eine dauerhafte Herausforderung für die Politik und die Wohnungswirtschaft in Schleswig-Holstein. Ich bin an dieser Stelle sehr dankbar dafür, dass unsere Landesregierung diese Herausforderung aktiv annimmt und auch mit Hilfe der Bundesregierung erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um das Wohnraumangebot insbesondere von bezahlbarem Wohnraum weiter auszubauen. Für den gesamten Wohnungsmarkt bleibt es darüber hinaus von entscheidender Bedeutung, dass die Zahl der Baufertigstellungen weiter hoch bleibt, denn nur ein ausreichender Neubau in allen Wohnbausegmenten kann zu einer Stabilisierung des Mietniveaus führen. Deshalb brauchen wir neben dem geförderten Mietwohnungsbau weitere ergänzende Instrumente zur Abdeckung der weiter steigenden Wohnraumnachfrage insbesondere in Ballungsregionen. Zur besseren Ausnutzung der Baulandbestände, beim Dachgeschossausbau und bei der Aufstockung von Wohnraum wird die Landesbauordnung nun zeitnah angepasst.

Mit unserem Gesetz und den flankierenden Maßnahmen der Landesregierung erreichen wir eine bislang in diesem Umfang einzigartige Initiative für die zusätzliche Schaffung von Wohnraum in Schles

wig-Holstein. Unser Gesetz findet ausdrücklich breite Zustimmung und Unterstützung bei vielen an diesem Prozess Beteiligten.

Die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau müssen so ausgerichtet werden, dass die Bezahlbarkeit von Wohnraum insgesamt erhalten bleibt. Neubau ist nicht die einzige Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum. Bereits bestehende, aber ungenutzte Immobilien müssen verstärkt auch als Wohnraum nutzbar gemacht werden, genauso wie der mögliche Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnungen ermöglicht werden muss. Auch werden und müssen wir entsprechende Rahmenbedingungen ändern und rechtliche Hürden abbauen.

(Unruhe - Glocke Präsidentin)

Sie dürfen weiterreden, Herr Lehnert.

Danke, Frau Präsidentin. - Wir wollen mit unserem Gesetz zusätzliche Möglichkeiten eröffnen und im Rahmen der Landesbauordnung Nachverdichtungen erleichtern, Typengenehmigungen für serielles Bauen einführen und vereinfachte Baugenehmigungen zulassen.

Innerhalb bestehender Siedlungsgebiete sollen dadurch mögliche Entwicklungspotenziale konsequent für den Wohnungsbau genutzt werden. Damit erreichen wir zugleich eine bessere Auslastung der bestehenden Infrastruktur und vermeiden eine übermäßige Flächenversiegelung.

Außerdem wollen wir, dass sich das Land dafür einsetzt, geeignete Grundstücke, die sich im Eigentum des Landes oder des Bundes befinden, kostengünstig für geförderte Wohnungsbauprojekte und studentisches Wohnen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt selbstverständlich auch für die Flächen, die den Kommunen im Augenblick bereits gehören.

Sie sehen, unsere Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen kümmern sich umfassend und zeitnah um den Wohnungsbau in Schleswig-Holstein. Wir wollen auch weiterhin in enger Abstimmung mit der privaten Wohnungswirtschaft, den Wohnungsbaugenossenschaften und der kommunalen Ebene die Herausforderungen aktiv angehen und umfassende Lösungen anbieten.

Wir sind mit dem Umfang der Änderungen in der Landesbauordnung und der Schnelligkeit der Beratung sowie der Beschlussfassung einen großen Schritt vorangegangen, eine Flexibilisierung der

(Vizepräsidentin Annabell Krämer)

Rechtsgrundlagen zu schaffen und damit zusätzlichen dringend benötigten Wohnraum zu ermöglichen. Diese Steilvorlage muss jetzt allerdings auch von den kommunalen Entscheidungsträgern vor Ort entschlossen genutzt werden. Die Überschrift „Kiel ist Hauptstadt der Wohnungsmisere“ im „sh:z“ vom 17. September 2019 und die dabei veröffentlichte Studie zur Wohnraumsituation zeigen erschreckende Defizite in einigen Regionen unseres Landes. Dazu stellt der Geschäftsführer des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen, unser ehemaliger Innenminister Andreas Breitner, fest:

„Der Mangel an bezahlbaren Wohnungen führt zur Verdrängung von Menschen mit geringem und niedrigem Einkommen sowie zu einer weiteren Entmischung von Quartieren.“

Da müssen wir politisch gegenhalten. Wichtig ist, dass alle kommunalen Träger aktiv reagieren. Die Lage in Kiel ist laut der Zahlen besonders dramatisch. Nirgendwo in Westdeutschland gibt es eine so starke Trennung der Wohngebiete von Arm und Reich. Im Wohnmarktranking bekommt Kiel in dieser Studie wieder einmal die rote Karte gezeigt. Die Lage wird noch dadurch verstärkt, dass in Kiel in den vergangenen Jahren viel zu wenige Baugenehmigungen erteilt wurden. Es ist daher dringend an der Zeit, dass auch im Kieler Rathaus die Ernsthaftigkeit der Lage erkannt und endlich gehandelt wird. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN - Unruhe)

Bevor wir fortfahren, bitte ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn Sie länger anhaltende Gespräche führen möchten, tun Sie das bitte außerhalb des Plenarsaals! Hier herrscht mittlerweile eine Lautstärke! Vielleicht liegt einigen die Currywurst mit Pommes zu schwer im Magen. Bitte nehmen Sie etwas Rücksicht auf die Redner. Danke.

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Özlem Ünsal das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Liebe Abgeordnete! Fernab vom Wahlkampf, der alles andere als hier hingehört, komme ich zurück zur Landesbauordnung.