- für einen breiten Diskussionsprozess ausreichend Zeit geben. Daher beantragen wir die Überweisung unseres Antrages an den Innen- und Rechtsausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war ja nur eine Frage der Zeit, bis wir einen solchen Antrag von der AfD-Fraktion hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag behandeln dürfen. Vergleichbare Anträge wurden im Herbst 2016 in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und BadenWürttemberg gestellt - in diesen Ländern im Übrigen auch mit ein und derselben Begründung. Hier haben Sie sich immerhin die Mühe gemacht, die Begründung ein bisschen zu überarbeiten,
was allerdings nicht heißt, dass die Begründung dadurch besser geworden ist. Um es vorwegzunehmen: Den vorliegenden Antrag werden wir als CDU-Fraktion ablehnen. Wir stehen für einen star
All das ist nicht das, was Sie wollen. Sie wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zurechtstutzen. Das wundert mich nicht. Kritische Berichterstattung über die eigene Politik können und wollen Sie nicht ertragen.
Im Zweifelsfall verlassen Ihre Spitzenleute sogar Fernsehsendungen. Stattdessen versuchen Sie, mit falschen Argumenten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu diskreditieren. Wir haben es gehört: am Anfang viel Lob und danach wilde Argumente. Sie unterstellen den Sendern fehlendes Problembewusstsein hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung und der Beitragsentwicklung. Woher wissen Sie dies eigentlich? Kennen Sie die Diskussionen, die innerhalb der Sender geführt werden? Ich bin fünf Jahre Rundfunkratsmitglied gewesen und kann Ihnen versichern: Genau diese Diskussionen werden geführt. Der Wirtschaftsplan wird kritisch hinterfragt, der Programmauftrag wird intensiv diskutiert.
Sie verweisen auf Artikel 5 des Grundgesetzes, in dem die Rundfunkfreiheit normiert ist. Ja, das ist richtig. Dadurch haben die Sender einen bestimmten Auftrag, ein kulturelles und auf Informationen ausgerichtetes Programm zu gewährleisten. Sie sind aber auch unabhängig von politischen Kräften.
Das wird durch die Gremien der Anstalten sichergestellt. Fragen Sie doch einmal Ihr Gremiumsmitglied aus Mecklenburg-Vorpommern, das für die AfD im Rundfunkrat des NDR sitzt, wie die Gremien reagieren, wenn Einflussnahme von außen versucht wird.
Wer, wenn nicht die öffentlich-rechtlichen Anstalten, nehmen die besondere Verantwortung für Kultur und Information wahr? Herr Schnurrbusch, ich kann Ihnen recht geben: Am Anfang hatten Sie ein gutes Beispiel genannt. Schauen Sie sich das Angebot des NDR an. Dann werden Sie sehr schnell feststellen, dass Ihre Behauptungen aus der Begründung nicht zutreffen.
Sie unterstellen eine immer stärkere Angleichung der öffentlich-rechtlichen Programminhalte an die kommerziellen Sender.
Glücklicherweise ist das nicht der Fall. Oder kennen Sie einen Sender, der beispielsweise die Regierungserklärung und die Erwiderung des Oppositionsführers übertragen hat?
Der NDR unterhält Studios in Heide, Flensburg, Lübeck und Norderstedt, um kompetent und vor Ort aus den Regionen zu berichten. Radiosendungen werden sehr wohl auf Plattdeutsch oder auf Friesisch, lieber Lars Harms, angeboten. Der NDR unterhält außerdem zwei Orchester, einen Chor und eine Big Band, mit denen regelmäßig auch das Schleswig-Holstein Musik Festival bereichert wird. Werbe- und gewaltfreies Kinderfernsehen.
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Ich habe zumindest noch nicht gehört, dass von kommerziellen Sendern ein Kulturprogramm angeboten wird. Schauen Sie sich die Vielfalt der Angebote erst einmal an, bevor Sie einen solchen Antrag stellen.
Richtig ist, wenn Sie beschreiben, dass es weltweit immer mehr Medienangebote in den unterschiedlichsten Formen gibt und es zu immer neuen Übertragungswegen kommt. Aber das ist genau das Problem. Ein Großteil ist - um es vorsichtig auszudrücken - journalistisch fragwürdig oder interessengeleitet. Ich zumindest möchte mein Wissen und meine Informationen nicht von „RT Deutsch“ - das scheint häufig eine Quelle zu sein, der Sie vertrauen - beziehen, sondern aus verlässlichen und von journalistischen Standards geprägten Medien. Die CDU bekennt sich zu einem starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der ein Gegengewicht darstellt.
Lassen Sie mich abschließend auf einen Punkt in Ihrem Antrag kommen, in dem Sie sagen, dass die Landesregierung auch den NDR-Staatsvertrag kündigen und das auch noch auf der Ministerpräsidentenkonferenz erklären soll. Das ist schlicht unsinnig. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat überhaupt keine Zuständigkeit, was den NDR angeht. Das hätten Sie besser recherchieren können. Ich glaube, das ist keine Alternative für Deutschland. Wir werden diesen Antrag ablehnen. - Vielen Dank.
Das Wort hat nun zu seiner ersten Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Stefan Weber.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Brockmann hat den ersten Absatz meiner Rede schon vorweggenommen. Ja, der AfD-Antrag, die Rundfunkstaatsverträge zu kündigen, ist jetzt auch bei uns angekommen. Eigentlich nichts Neues und auch nicht sehr fantasievoll. Aber gut. Ich gehe davon aus, dass Sie noch im Lernprozess sind und deshalb noch Hilfe von Ihren Fraktionskollegen aus den anderen Bundesländern gut gebrauchen können.
Ihr Antrag zielt auf eine Kündigung aller rundfunkrechtlichen Grundlagen ab, die in Deutschland gelten. Man muss Ihre Forderung einmal genau überdenken. Verträge kündigen und dann bei der bekannten Meinungsvielfalt in den Bundesländern über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit allen Ländern wieder eine gemeinsame Grundlage schaffen - wie soll das klappen?
Überhaupt, was wollen Sie genau? Sie kritisieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in vielen Punkten. Okay, das ist Ihr gutes Recht. Aber dann müssen Sie auch konkrete Vorschläge für eine Neuordnung vorlegen, über die wir hier im Landtag und in den Ausschüssen debattieren können. Wo sind denn Ihre Vorschläge?
Viele Meinungsäußerungen aus Ihren Parteikreisen können den Schluss zulassen, dass Sie gar kein Interesse an unserem öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.
Sie kritisieren, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer stärker an vergleichbare Inhalte kommerzieller Rundfunkanbieter annähere, weil immer mehr Unterhaltungsformate dominierten und
Hier irren Sie, denn die reine Konzentration auf Information und Bildung ist verfassungsrechtlich nicht zulässig, weil die Funktion der Grundversorgung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein vielfältiges Programm, also auch Unterhaltungssendungen, Serien und Spielfilme sind. Sie können gesellschaftlich relevante und politische Fragen häufig fühlbarer ergründen als eine reine Nachrichtensendung. Beides ist notwendig.
Ein Blick auf die Seite des NDR zeigt auch, wie viele Programme es auf Plattdeutsch oder Niederdeutsch gibt. Ich bin mit der Sendung „Hör mal‘n beten to“ aufgewachsen. Diese Sendung gibt es schon sehr lange.
Sie kritisieren in der politischen Berichterstattung die mangelnde journalistische Unabhängigkeit. Hier sage ich: Sie sind gegen die journalistische Freiheit. Im Grunde wollen Sie doch bestimmen, welche Inhalte die Sender ausstrahlen. Wollen Sie die Zensur? Die Ausgestaltung der redaktionellen Verantwortung liegt bei den Anstalten. Keiner macht hier Vorschriften.
Übrigens, es ist als Meinungsfreiheit zu respektieren, was Journalisten schreiben. Klar, auch uns gefällt nicht jeden Tag, was wir als SPD in den Medien über uns hören, aber so ist es nun einmal in der Demokratie.
Für meine Fraktion sage ich: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Fernsehkanäle entsprechen voll dem Verfassungsauftrag nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz. Für eine vielfältige und unabhängige Berichterstattung ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk unersetzlich und muss dauerhaft gesichert werden.